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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

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Ja, genau deswegen...

Welcher Betrag ist denn nun aktuell richtig??

Eigentlich sind beide Beträge richtig.

Einmal zeigt es den Kontenstand des dafür eingerichteten Bankkontos und einmal den Stand des Buchungskontos. Nicht jeder Kleinstbetrag (aufgerundete Beitragszahlungen) wird sofort auf das Spendenkonto umgebucht.

Manfred

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Genauso wichtig (mindestens...) ist übrigens das "Schicksal" der parallel von den Waffengegnern (H. Gräfe u. Konsorten)

auf den Weg gebrachten Anti-"Sportmordwaffen"-Verfassungsbeschwerde.

Da ist offensichtlich auch noch nichts bezüglich der Annahme (oder Nichtannahme) zu hören.

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danke Manfred für deine Antwort - trotzdem wären da noch einige Fragen offen ...

1. die Annahme der Beschwerde

Auskunft der Anwaltskanzlei. Die sollten es eigentlich durch langjährige Erfahrungen wissen.

Manfred

Frage, wieviel Verfassungsbeschwerden hat denn Redeker Sellner Dahs in den letzten Jahren vertreten ????

2. finanziell hat da auch erstmal so einiges nicht gestimmt :

Für den Prozess rechnen wir mit 7.000 - 8.000 €.

Alles in Allem also ca. 10.000 €.

Dieses Gutachten haben wir in Auftrag gegeben und das Kostenrisiko hierfür übernommen.

die Kostennote lag da dann doch "etwas sehr " ausserhalb der Schätzung ... :rolleyes:

für mich ist hier so einiges im Argen - ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen

 

 

einen schönen Abend noch

Gruß Klaus

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für mich ist hier so einiges im Argen - ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen

oh Mann oh Mann! Schon wieder diese diffusen Andeutungen. Was ist für dich im Argen? Was sollen diese blödsinnigen Äußerungen?

Hast du überhaupt eine Ahnung, was eine Verfassungsklage bedeutet und wieviel eine entsprechende Anwalts-Stunde kostet? Weißt du, wie das BVG arbeitet?

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...

Hast du überhaupt eine Ahnung, was eine Verfassungsklage bedeutet und wieviel eine entsprechende Anwalts-Stunde kostet? Weißt du, wie das BVG arbeitet?

tauri, nur mal so aus neugierde.....

gegenfragen hast du ja viele.... hast du auch die antworten dazu?.... könnte mir lebhaft vorstellen, dass genau das doch den klaus12 brennend interessieren würde.....

... also bitte klär uns auf....., denn nicht nur der klaus12 würde gerne von dir in diesen punkten erleuchtet werden, ich auch.

der antworten harrender alzi

Bearbeitet von alzi
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keine Antwort ist auch eine Antwort mein lieber tauri ...

hatte ich im Übrigen auch von dir gar nicht erwartet

auch wenn du deinen Nick gewechselt hast - ich erkenne meine Schweine am Gang

 

 

ein gutes Nächtle

Klaus

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danke Manfred für deine Antwort - trotzdem wären da noch einige Fragen offen ...

1. die Annahme der Beschwerde

Frage, wieviel Verfassungsbeschwerden hat denn Redeker Sellner Dahs in den letzten Jahren vertreten ????

2. finanziell hat da auch erstmal so einiges nicht gestimmt :

die Kostennote lag da dann doch "etwas sehr " ausserhalb der Schätzung ... :rolleyes:

für mich ist hier so einiges im Argen - ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen

Klaus12,

zu 1

Wenn es etwas neues zu vermelden gibt, wirst du das mit sicherheit hier erfahren.

Die 7 Kläger warten auch auf Neuigkeiten.

zu 2

Ja, die Kosten sind höher ausgefallen als die Schätzung. Aber die Klageschrift ist auch nicht während der Mittagspause auf zwei

Blatt Papier geschrieben worden.

Leider hat noch niemand vor dem BVG wegen der Verdachtsunabhängigen Kontrollen geklagt, sonst hätte die Kanzlei die alte Klageschrift

nur abzuschreiben gebraucht.

Sei froh, dass noch etwas in der Kasse ist und die Spendenbereitschaft so groß war.

Das finanzielle Risiko das die FvLW eingegangen ist war nicht unerheblich.....Keine Spendengelder und die Kanzlei schickt die Rechnung. :confused:

Schnuffi

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Das finanzielle Risiko das die FvLW eingegangen ist war nicht unerheblich.....Keine Spendengelder und die Kanzlei schickt die Rechnung. :confused:

Schnuffi

Das scheint mir aber eine sehr subjektive Darstellung der Dingez u sein. Fakt ist nämlich, dass nicht die FvLW die Klage eingereicht hat, sondern sieben Bürger als Kläger auftreten. Fakt ist auch, dass die finanzielle Unterstützung durch die FvLW zugesagt wurde, aber nur für den Fall, dass genügend Gelder zusammen kommen um die Klage nach der damaligen Kostenschätzung auch finzieren zu können, weil die Finanzmittel der FvLW nicht ausreichend sind).

Also, wo ist hier ein Risiko? Keine Gelder - keine Klage! Ob die Kläger die Klageschrift in Auftrag gegeben hätten, wenn die FvLW nicht unterstützt hätte, ist eine völlig andere Frage.

Gruß

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Fakt ist nämlich, dass nicht die FvLW die Klage eingereicht hat, sondern sieben Bürger als Kläger auftreten.

Die FvLW kann nicht als Kläger auftreten, deshalb ist eine Klägergruppe gebildet worden.

Fakt ist auch, dass die finanzielle Unterstützung durch die FvLW zugesagt wurde, aber nur für den Fall, dass genügend Gelder zusammen kommen um die Klage..... finzieren zu können......

Also, wo ist hier ein Risiko? Keine Gelder - keine Klage!

Aha, kein Risiko?

Die Klage ist eingereicht und die Sache ist noch nicht beendet.

Und wenn am Ende die Spendengelder nicht reichen? Was ist dann, wenn die FvLW mit leeren Taschen dasteht?

Honorarforderungen werden ausschließlich an die FvLW gerichtet, nicht an die Kläger.

Schnuffi

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Dann spenden wir einfach wieder; und zwar solange, bis das Ziel erreicht ist!

ich glaube nicht, dass die Annahme der Klage vom Spendenvolumen oder den finanziellen Möglichkeiten des Einreichers abhängig ist

und bis jetzt ist sie eben leider noch nicht angenommen worden

wenn sie denne angenommen wird ist der Ausgang wiederum fraglich und muss überhaupt nicht zu unseren Gunsten ausfallen

und was bei einem negativen Ausgang der Beschwerde auf uns zukommen kann wird uns tauri als exekutive bestens beschreiben können ...

 

wie mir scheint haben das hier die wenigsten begriffen, auf jeden Fall haben es IMI und Thomas St. nicht geschnallt ...

 

 

einen schönen Abend noch

Gruß Klaus

 

 

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Klaus, es geht darum, das Vorhaben nicht an mangelndem Geld scheitern zu lassen.

Dass du so einen einfacher Sachverhalt nicht schnallst, verwundert mich.

Dass die Annahme der Klage nicht von den Spenden abhängt sollte doch klar sein. Und ja, wir pokern dabei ein bisschen.

Die Annahme, und falls es soweit kommt der Ausgang sind nicht sicher.

Aber vielleicht schnalle ich wieder etwas nicht.

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..........wie mir scheint haben das hier die wenigsten begriffen, auf jeden Fall haben es IMI und Thomas St. nicht geschnallt ...

Hi Klaus,

ich glaube eher das es bisher nur einer nicht ganz geschnallt hat.

Risiko ist immer dabei. Man darf nur nicht die Flinte ins Korn werfen.

Gruß Christian

..........wie mir scheint haben das hier die wenigsten begriffen, auf jeden Fall haben es IMI und Thomas St. nicht geschnallt ...

Hi Klaus,

ich glaube eher das es bisher nur einer nicht ganz geschnallt hat.

Risiko ist immer dabei. Man darf nur nicht die Flinte ins Korn werfen.

Gruß Christian

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Die FvLW kann nicht als Kläger auftreten, deshalb ist eine Klägergruppe gebildet worden.

Aha, kein Risiko?

Die Klage ist eingereicht und die Sache ist noch nicht beendet.

Und wenn am Ende die Spendengelder nicht reichen? Was ist dann, wenn die FvLW mit leeren Taschen dasteht?

Honorarforderungen werden ausschließlich an die FvLW gerichtet, nicht an die Kläger.

Schnuffi

Du widersprichst Dir in Deinem Post gleich zweimal. Wie Du ja gerade so schön selbst festgestellt hast, kann die FvLW nicht klagen, sondern eine Klägergruppe (welch blödsinniger Begriff) wurde gebildet. Aha, und was habe ich gesagt?

Zweitens erschließt sich mir nicht so ganz wie Du zu der Behauptung kommst, dass die FvLW mit Honorarforderungen konfrontiert wird und dann mit leeren Taschen dasteht? Fakt ist widerum , dass die FvLW gar keine Klage eingereicht hat und schon von daher mit keinen Honorarforderungen konfrontiert wird. Was mit den Klägern abgesprochen wurde, ist ein völlig anderes Thema. Da würde ich mir einmal - rein juristisch - gar keine Sorgen machen.

Und wenn der Fall eintreten sollte, dass weiter Geldmittel benötigt werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass die FvLW die Kläger im "Regen stehen" lässt und wir vermutlich auch nicht, dann werden weitere Spenden gesammelt und sicherlich auch gezahlt werden.

Das jeder Prozess, wenn es dann mal einer werden sollte, ein gewisses prozessrisiko enthält müsste eigentlich jedem klar sein. Es besteht die Möglichkeit eine Menge Geld gezahlt zu haben und man ist dennoch unterlegen in der Sache. Umsonst war es auf jeden fall nicht. Denn eines ist auch klar, wie es schon andere hier schrieben, wer nich kämpft hat schon verloren.

Gruß

Gruß

Bearbeitet von General
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.....erschließt sich mir nicht so ganz wie Du zu der Behauptung kommst, dass die FvLW mit Honorarforderungen konfrontiert wird.....

Ich hatte mal die möglichkeit den Schriftverkehr zu lesen.

.....dass die FvLW die Kläger im "Regen stehen" lässt.......

siehe oben

Schnuffi

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  • 4 Wochen später...

Kurzes Update:

Aus der Presse: Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise erst im nächsten Jahr über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz entscheiden. "Derzeit ist nicht absehbar, wann eine Entscheidung ergeht", sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm am Dienstag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Eltern von Opfern des Amoklaufs von Winnenden und der Autor Roman Grafe als Sprecher der bundesweiten Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" hatten im Juli 2010 Beschwerden in Karlsruhe eingereicht.

Dazu unser Anwalt:

[...] die beigefügte Pressemeldung zum Stand der Verfassungsbeschwerde der Initiative von Herrn Grafe aufmerksam (Anlage). Die dort getroffene Aussage, nach der mit einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz möglicherweise erst im Verlauf des nächsten Jahres zu rechnen sei, entspricht auch unserem Erkenntnisstand. Die Verzögerung liegt maßgeblich darin begründet, dass die Sache bei der neuen Richterin Monika Hermanns liegt. Die selbst nach Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts recht lange Bearbeitungszeit erlaubt jedoch keinerlei Prognose im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Angelegenheit.

Sobald wir in der Sache irgendetwas neues erfahren, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte zwischenzeitlich rechtlicher Beratungsbedarf entstehen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Leider können wir euch noch nicht mehr sagen.

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