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IGNORED

Strafbefehl wegen Gasplempe im Auto


Trenkinger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Bei der Polizei musst du GAR NIX!

Die meisten wissen nicht, dass man selbst bei einer Vorladung nicht erscheinen muss.

Geschweige denn etwas zu dem Vorfall sagen. (was im allg. sowieso das Beste ist)

Bei Gericht erscheinen ist was anderes.

Aber selbst da musst du dich nicht zwangsläufig um Kopf und Kragen reden....

Zum Staatsanwalt muss man auch bei Vorladung. Die Polizei kann quasi nur "einladen" -aber der Kaffee ist nicht gut und Kuchen darf man nicht erwarten.

Geschrieben

Das Problem ist doch:

Die meisten Bürger haben keine Ahnung vom WaffG. Teilweise "schleppen" sie ein Einhandmesser oder Dergleichen schon jahrelang, zu friedlichen Zwecken, mit sich herum; oder eben die SSW im Handschufach. Nun ist es verboten.

Bei einer polizeilichen Vernehmung reden sie sich dann um Kopf und Kragen, weil sie sich eben im Recht fühlen und keinen Anwalt hinzuziehen. Ausserdem ist der "normale" Bürger eben nicht so abgezockt wie ein bestimmtes Klientel und ist durch Beamtendeutsch und verklausolirte Rechtsfolgen auch "gern" mal eingeschüchtert.

Die Aussagen, die dann unter diesen Umständen getätigt wurden, werden ganz schnell zur Steilvorlage im Strafrechtsverfahren. Je steiler die Vorlage, desto höher die Sanktion.

Inst200

Geschrieben
Der Herr hat ja nicht nur geführt. Wenn er angegeben hat dass die Waffe da schon lange drin liegt, dann hat er noch einen Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften begangen. Nicht vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt, Waffe und Munition zusammen gelagert (dafür braucht es mindestens Stufe Null!!). Dazu das Führen ohne KWS. Da kommt schon was zusammen.

edit: Sicher hatte der Herr nichts böses vor, aber so sind Gesetze halt mal: Sie gelten für jeden, nicht nur die Bösen.

Die Gaspistole ist nicht erwerbspflichtig und muss daher auch nicht in einem zertifizierten Behältnis lagern, so ist zumindest mein Informationsstand.

Er muss sie nur verschlossen verwahren...und alle Autos die im Strassenverkehr rumfahren HABEN ein Schloß=> Zugriffsicherung ist gegeben! M.E. fällt dieser Tatbestand hier also nicht an.

So viel Kohle für eine eher alltägliche Sache ist in meinem Weltbild mehr als nur "zu weit draussen".

Carsten

Geschrieben

Es kann für uns nur von Vorteil sein, wenn viele unbewaffnete Bürger mit diesem blöden Gesetz in Konflikt kommt. Je mehr, um so besser für uns. Vielleicht ändert sich endlich was.

Geschrieben
Bei der Polizei musst du GAR NIX!

Die meisten wissen nicht, dass man selbst bei einer Vorladung nicht erscheinen muss.

Geschweige denn etwas zu dem Vorfall sagen. (was im allg. sowieso das Beste ist)

Bei Gericht erscheinen ist was anderes.

Aber selbst da musst du dich nicht zwangsläufig um Kopf und Kragen reden....

Also er hat schön seine Aussage bei der Polizei gemacht weil er ja aus seiner Sicht nichts "angestellt" hat. Beruf und Familienstand hat er auch angegeben und da er ein Autohaus hat, wird der S-anwalt wohl mal hochgerechnet haben was man so verdient.

Geschrieben
Die Gaspistole ist nicht erwerbspflichtig und muss daher auch nicht in einem zertifizierten Behältnis lagern, so ist zumindest mein Informationsstand.

Schau ins WaffG:

§36, Aufbewahrung

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Um erlaubnispflichtige Waffen gehts erst in den folgenden Abschnitten.

Geschrieben
Er muss sie nur verschlossen verwahren...und alle Autos die

im Strassenverkehr rumfahren HABEN ein Schloß=> Zugriffsicherung ist gegeben!

M.E. fällt dieser Tatbestand hier also nicht an.

Naja, mal unabhängig von Cabrios :D ,

es nützt aber nichts, wenn die Person selbst auch im

"verschlossenen Behältnis" sitzt...

Der Sinn der Norm ist ja in erster Linie nicht,

daß andere keinen Zugriff auf die Waffe haben sollen,

sondern daß der "Transporteur" nicht soll schnell daran

kommt während seines "Transportes" ( erlaubnisfreien Führens ).

Geschrieben

Ich finde die Geldbusse von 6300 Euro einfach viel zu hoch dafür und nicht gerechtfertigt. Eine Busse bsp. von 500 Euro wären der Tat angemessen gewesen aber gleich 6300 Euro steht doch in keinerlei Verhältnis zur Tat. So eine hohe Geldbusse erwarte ich bsp. bei massiver Körperverletzung aber doch sicher nicht, weil jemand die Gasplempe ohne die dafür nötigen Papiere im Auto mit sich führt.

Geschrieben
Vorgeworfen wir ihm u.a. §51 Waffg weil seine Gasplempe

nämliche kein PTB Zeichen hat :(

Das steht aber in § 52...

Scheint wohl noch etwas Ärgeres zu sein...

Geschrieben

Zieht Euch bitte nicht an der Gesamtsumme hoch. Wichtig ist die Anzahl der Tagessätze. Wer weniger verdient, zahlt hier auch weniger und wer mehr verdient, zahlt halt mehr.

@Trenkinger

Lass mal noch mehr Paragrafen rüberwachsen, gegen die verstoßen worden sein soll. Gibt es da noch irgendwelche Verschärfungsgründe ?

§ 52 regelt nur die Strafvorschriften.

70 Tagessätze sind verdammt hoch.

Geschrieben
News Update. Vorgeworfen wir ihm u.a. §52 Waffg weil seine Gasplempe nämliche kein PTB Zeichen hat :(

Dann ist die Sache zumindest rechtlich zu verstehen. Schließlich ist es dann nicht der KWS der fehlt, sondern das unerlaubte Besitzen einer EWB-pflichtigen Schußwaffe nebst der Aufbewahrungsproblematik einer solchen. Leider macht das Gesetz hier keinen Unterschied zwischen popeligen 6mm-Schreckschußpistölchen aus den 1960ern ohne PTB-Kennzeichnung und einer Großkaliber-Zimmerflak........

Geschrieben
Dann ist die Sache zumindest rechtlich zu verstehen. Schließlich ist es dann nicht der KWS der fehlt, sondern das unerlaubte Besitzen einer EWB-pflichtigen Schußwaffe nebst der Aufbewahrungsproblematik einer solchen. Leider macht das Gesetz hier keinen Unterschied zwischen popeligen 6mm-Schreckschußpistölchen aus den 1960ern ohne PTB-Kennzeichnung und einer Großkaliber-Zimmerflak........

Der Richter macht da aber i.d.R. einen Unterschied -es muss ihm nur jemand erklären.

Geschrieben
Ich finde die Geldbusse von 6300 Euro einfach viel zu hoch dafür und nicht gerechtfertigt. Eine Busse bsp. von 500 Euro wären der Tat angemessen gewesen aber gleich 6300 Euro steht doch in keinerlei Verhältnis zur Tat. So eine hohe Geldbusse erwarte ich bsp. bei massiver Körperverletzung aber doch sicher nicht, weil jemand die Gasplempe ohne die dafür nötigen Papiere im Auto mit sich führt.

Sag mal geht es noch gut :peinlich:

Was hat den der gute Mann getan. Nichts absolut nichts, niemanden etwas zuleide getan.

So etwas kriegst du in der Schweiz wenn du mit deiner Glock spazieren gehst und es nicht durftest.

Aber vor 10 Jahren durfte man selbst dies in der Schweiz ohne das irgend jemand ein Problem daran sah (zumindestens dort wo ich wohne)

Ist Gutmenschentum ansteckend ???

Joker

Geschrieben
Bei der Polizei musst du GAR NIX!

Falsch, man muss seine Personalien angeben (Name, Adresse, Geburtsdatum, glaube auch Geburtsort und irgendeine Berufsbezeichnung), tut man es nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Über den Verdienst muss man tatsächlich auch vor Gericht keine Angaben machen, dann wird der halt geschätzt.

Geschrieben
Das Problem ist doch:

Die meisten Bürger haben keine Ahnung vom WaffG. Teilweise "schleppen" sie ein Einhandmesser oder Dergleichen schon jahrelang, zu friedlichen Zwecken, mit sich herum; oder eben die SSW im Handschufach. Nun ist es verboten.

Bei einer polizeilichen Vernehmung reden sie sich dann um Kopf und Kragen, weil sie sich eben im Recht fühlen und keinen Anwalt hinzuziehen. Ausserdem ist der "normale" Bürger eben nicht so abgezockt wie ein bestimmtes Klientel und ist durch Beamtendeutsch und verklausolirte Rechtsfolgen auch "gern" mal eingeschüchtert.

Die Aussagen, die dann unter diesen Umständen getätigt wurden, werden ganz schnell zur Steilvorlage im Strafrechtsverfahren. Je steiler die Vorlage, desto höher die Sanktion.

Inst200

Ich empfehle mal die Seite von Jürgen Roth der hat schon vor Jahrzehnten erkannt wie kriminell und korrupt die Regierungen

auch hierzulande sind- dafür wollen ihn Richter am liebsten heute mundtot machen weil er das ausgesprochen hat was eine

Mehrheit in Deutschland nur leise denkt, nämlich -Zweiklassenjustiz- die gibts wirklich !

Und wehe man kritisiert in Deutschland einen Richter ein gottgleiches Wesen um mit Staranwalt Rolf Bossi zu sprechen

da ist dann die "Meinungsfreiheit" schnell in der Mülltonne es hagelt Abmahnungen,Strafverfolgung Bedrohung usw.

http://www.juergen-roth.com/

Geschrieben

Manchmal habe ich die Vermutung das in Deutschland bei solchen Kleinigkeiten nur die braven Deutschen steuerzahlende Brügen belangt werden, da die Polizei entweder keine Lust auf Ärger hat ( Schlägerei mit 4 - 5 Migrantenmitbürgern ) oder sich sagt der betreffende zahlt sowieso nicht. (Wo nur Harz 4 da kein Geld ).

Eine weitere Möglichkeit ist das bei der vielzahl der Straftaten so etwas nicht ins gewicht fällt.

Wer es nicht glaubt sollte mal mit Polizisten privat reden, es gibt in fast jeder deutschen Großstadt Häuser oder Viertel (speziel Berlin) wo die Polizei sich nur mit großaufgebot ( Ab vier Streifenwagen) hineintraut und wo Wasser und Sch... von oben im Treppenhaus noch das geringste Problem ist.

Geschrieben

Er hat nur das gemacht was er immer gemacht hat. Für ihn war das weder führen, noch unsachgemäßes Aufbewahren oder sonst etwas.

In einem anderen Fred wurde mal erwähnt, daß in einem Monat über 2000 Gesetze geändert wurden. Kennt ihr alle Änderungen?

Hamster dürfen vielleicht seit vorigem Monat nur noch auf grünen, biologisch unbedenklichen, Bastmatten gehalten werden, ich weiß es nicht ! :gaga:

Und immer dran denken: Das nicht kaufen von handgeknüpften Perserteppichen fördert die Kinderabeitslosigkeit in Asien. ( ich glaub' das war von Carlo von Tiedemann):ph34r:

Gruss

SJ

Geschrieben

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass hier einfach mit der falschen Messlatte gemessen wird. Das er einen Fehler gemacht ist uns wohl klar, aus seiner Sicht konnte er wohl keinen Fehler an seinem Handeln erkennen. Diese Härte und teilweise unterschiedlichen Handhabungen bzw. Anwendung der Gesetze macht mich in solch einem Fall wütend.

Prügelt ein Jugendlicher einen anderen ins Krankenhaus, so wird oft versucht eine strenge Verurteilung zu vermeiden um dem Täter eine erneute Chance einzuräumen den "richtigen Weg" wieder zu finden. Aber wehe du hast eine Gasplempe (in diesem Fall leider ohne PTB) in deinem Auto, dann bist du schon ein Schwerverbrecher der 10 Jahre Zuchthaus mit anschließender Sicherheitsverwahrung verdient hast.

Allein solch einen Strafbefehl zu erlassen ist ein Armutszeugnis!

*ENDE*

Geschrieben
aber so sind Gesetze halt mal: Sie gelten für jeden, nicht nur die Bösen.

Ich glaube, hier hast Du Dich verschrieben.

Es müsste heißen: Sie gelten für jeden, nur nicht (für) die Bösen

Archiviert

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