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carsten1911

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  1. Ich glaube langsam, die Platte braucht einen Kratzer: Würde der Begriff korrekt verwendet wäre es kein Problem. Aber er WIRD missbräuchlich verwendet. Warum? Weil er dazu förmlich einlädt... ...anders ausgedrückt: Wenn mein Mitspieler aufgrund einer angeblich zweideutigen Regeln bescheißt, muss man dafür sorgen, dass diese Zweideutigkeit verschwindet. Es nützt nichts, wenn andere, erfahrene Mitspieler sagen, die Regel sei eindeutig, der Typ aber weiterhin mit seinem Bescheißen durchkommt. Wenn ein Innenminister schon den noch bekannteren Begriff "Demokratie" bis zur Unkenntlichkeit klittern darf, ohne dass jemand auch nur eine Bemerkung darüber verliert....dann wird er (wie seine Vorgänger und nahezu die gesamte Kaste, der er angehört) natürlich den Teufel tun, und damit ANFANGEN, den Begriff in seiner rechtlich korrekten Auslegung zu benutzen. Kurz gesagt: Der Begriff ist Propaganda und wird als Waffe Totschlagargument gegen Rechte von Individuen verwendet. Carsten
  2. Die Logik, warum ein zweiter, schnell folgender Fehlschuss mit gleichem (falschen) Haltepunkt irgendetwas verbessern soll geht mir leider nicht ein. Dass ein zweiter, schnell folgender Treffer die Wirkung im Ziel massiv erhöht ist leicht einzusehen. Das bedingt aber, dass der Schütze in der Lage ist, mit dem ersten Schuss zu treffen. (ACHSOTSCHULDIGUNG: Ist russisch, daher natürlich schon deshalb überlegen...Du hast Recht).
  3. Nützt nichts, wenn jemand das Gewaltmonopol (und seine Ausnahmen) definiert und seine korrekte Auslegung beschreibt. (Jepp, ich kenn das und weiß schon, was Sache ist...aber es geht nicht um die korrekte Leseart.) Der Begriff ist und bleibt falsch und wird bewusst und unbewusst falsch verwendet, nämlich genau mit den Implikationen, die der Begriff an sich hat. Deshalb wäre der korrekte Ansatz den Begriff so zu verändern, dass eine Fehldeutung nicht möglich ist. Dies ist aber natürlich von Seiten der Staatsorgane in keinster Weise gewünscht. Man will von Seiten der Staatsorgane die Deutungshoheit keinesfalls verlieren, und desto schlechter ein Begriff gewählt ist, desto interpretationsbedürftiger ist er. Anderes Beispiel: Unser allseitig hochgeschätzter Innenminister hat neulich mal wieder erklärt, die Verwendung symbolischer Galgen bei Demonstrationen sei "undemokratisch". Und, wer hat ihm dafür mit dem Hammer auf den Fuß gedroschen? Richtig, keiner, alle schlucken diese permanenten manipulativen Fehldeutungen, ich bin sogar geneigt, dafür den Begriff Herrschaftsmeinungen zu verwenden. Demokratie bedeutet Volksherrschaft und nicht Pazifismus. Demokratische Symbole könnten z.B. auch die Pennsylvania Long Rifle, Schild und Speer der Hopliten oder eine Gouillotine sein. Warum ein Galgen hier nicht in die Reihe darf ist unklar, ja geradezu diskriminierend für den armen Galgen. Geschichtsbücher zur Hand? Gut, bitte Nase reinstecken. Wenn Ihr also zufrieden seid, dass falsche Begriffe verwendet werden, damit man deren Bedeutung beliebig pervertieren kann, müsst Ihr einfach die "Macht des Faktischen" gelten lassen und auf die Gnade der Fehlinterpretierer hoffen. Kling wie ein erfolgversprechender und zielführender Ansatz. Viele Grüße Carsten
  4. Keinerlei Streit wird zwischen uns ausbrechen, was die anderen Funktionen/ Kompetenzen der Rechtssprechung/ Urteilsfindung angeht, Dein Diskurs bringt einfach weitere Aspekte der Jurisdiktion ins Spiel. Aber der Ausgangspunkt war die Sache mit der Gewalt, dem früheren Fehderecht und der Sache mit den Strafen. In diesem Zusammenhang habe ich das Gewaltmonopol negiert...und das tust Du ja auch deutlich und explizit, was Dich sehr sympathisch macht, mein Mausebaerchen! Sind wir also schon zwei in diesem Post, die dem Staat absprechen, dass er ein Monopol auf Gewalt hat...das ist nämlich das, was die "G"-Propaganda das unwürdige Staatsvolk glauben machen will. Und ich kann das einfach nicht mehr nicht lesen, ohne dass meine Galle Richtung Überbelastung läuft. Dein (natürlich nur, wenn Du durch diese Anrede nicht fühlst, dass Dir Gewalt angetan wird...wir Männer sind hier ja soooooo empfindlich!) Carsten1911
  5. Nun, die blanke Aufzählung der Staatsorgane schon als Gesamtheit des Staates darzustellen....(Post #23) ist schon per se eine Botschaft, die die Dringlichkeit Deiner Frage aufwirft. Ich fürchte jedoch, die "Organ-ler" habe in der Richtung noch eine steile Lernkurve. Natürlich drücke ich Ihnen die Daumen, sind ja clevere Jungs und Mädels, die kriegen das bestimmt hin...das meine ich ganz ohne Ironie. Sollte mein "Gestänker" dabei einen kleinen Beitrag geleistet habe wäre ich der Glücklichste unter den unwürdigen Dienern des Staates. DAS war jetzt aber teilweise mit.... Carsten Deshalb auch mein Hals beim Wort...bzw. Unwort mit "G".
  6. Was Du beschreibst wäre aber besser mit "Gewaltanwendungsrecht" bezeichnet. Dieses hat der Staat, da gibt es nichts zu deuteln. Oder anders gesagt: Der Staat ist als einziger berechtigt, aktiv Gewalt anzuwenden. Auch da gibt es nichts zu Deuteln. Aber ich habe natürlich das Recht (ja, verbrieft!) Gewalt anzuwenden....in passiver Form. Die (bewusste) Nicht-Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Gewalt ist eines der großen Probleme, ich denke, das ist schwer zu leugnen. Denn die lieben Staatsorgane (hier in Bunte Republik) sind nicht zufrieden mit der alleinigen Berechtigung, aktiv Gewalt anzuwenden....sie wollen dem Staatsvolk auch das Recht auf passive Gewalt absprechen: "Dem Bürger zu verwehren....etc.". So ist es halt leichter zu regieren. (Gun control is not about guns, it´s about control.) Und am einfachsten geht das mit dem sprachlichen Mittel des "Gewaltmonopols", von Dir korrekterweise als Propagandabegriff bezeichnet. Es ist und bleibt indifferent und falsch und wird missbräuchlich verwendet. Worauf der Staat tatsächlich ein Monopol hat ist die Bestrafung ungesetzlichen Verhaltens. You see? Carsten
  7. Der Umkehrschluss hierzu bedeutet also: Das GG bietet KEINE verbrieften Rechte? Im GG wird die Notwehr nämlich in keinster Weise als "Ausnahme" definiert. (Alles andere ist Interpretation von ...Staatsorganen!!!!) Und die Nennung der Staatsorgane definiert schon "den Staat"? (Fehlen da nicht noch wichtige "Kleinigkeiten"?) Das finde ich...spannend, in beiden Fällen. Carsten
  8. Nein es wird nicht albern...denn wie ich sagte: Die falsche Verwendung von Begrifflichkeiten führt zur Verdummung und zum Missbrauch. Mein Beispiel mit der rothaarigen Frau war durchaus mehr als ein kleines Spiel, ich bin sicher, Du hast die Implikationen erkannt. Genauso verhält es sich mit dem Begriff "Gewaltmonopol": Dieser wird von "oben" missbräuchlich verwendet, um das Recht auf SV zu unterminieren. Und da bin ich massiv gegen...(und ich vermute fast, Du auch!) Wie lange waren rothaarige Frauen als Hexen...vielleicht nicht definiert, aber sozial akzeptiert "verdächtig"? Die Dauer und Verbreitung der Verwendung eines falschen Begriffs kann ich als pragmatisches Argument gelten lassen, wenn das keine negativen Folgen hat. Beim Gewaltmonopol HAT es aber Folgen, deshalb bestehe ich darauf, dass der Begriff falsch ist. Inhaltlich habe ich hier recht, da gibt es nix zu deuteln.... ....was Du ja auch mit Deiner Weigerung bestätigst, auf die Frage nach der Bedeutung des Wortes "Monopol" zu antworten. Du WEISST, dass der Begriff falsch ist. Carsten
  9. Das Problem ist, dass nahezu niemand der den fraglichen Begriff verwendet, ihn auch in der wahren Bedeutung erfasst. Beantworte die simple Frage, bitte hier in diesem Forum: WAS BEDEUTET "MONOPOL"? Was Du möchtest ist, dass ich mich der dummen Mehrheit anschließe, die einen Begriff falsch verwendet, weil "die anderen es halt auch tun". Also ein echtes Bombenargument. Nur weil alle anderen eine rothaarige Frau "Hexe" nennen werde ich das aber keinesfalls auch tun. Ich sage "rothaarige Frau". Warum? Weil es richtig ist. Meine begriffliche Differentiation zwischen Strafmonopol und Gewaltmonopol fußt nicht auf Umsetzungen und ggf. Fehlentscheidungen. Sie fußt auf der korrekten Verwendung der deutschen Sprache und der Grundhaltung, dass Falschverwendung von Begrifflichkeiten der Verdummung und dem Missbrauch Vorschub leisten. Hier also nochmals die Frage: Was bedeutet "Monopol"? Und weil Du es bist hier als Extra-Dienstleistung [EDIT: Das ist nicht ironisch gemeint, sondern tatsächlich als kleine Hilfe und Verdeutlichung] noch einmal der Kernsatz meines Posts #13: "Ein Recht, das auch natürlichen Personen explizit eingeräumt ist, kann per definitionem kein Monopol des Staates sein." Liebe Grüße Carsten
  10. Quatsch...oder in Schulsprech "Themaverfehlung, Note 6" Versuch mal rauszufinden, was Monopol bedeutet...zur Not mit Hilfe meines ^^ Posts. Was Du zu erklären versuchst ist das Recht des Staates, Gewalt auszuüben, was hier in keinster Weise Gegenstand der Diskussion ist. Dieses hat aber nichts mit einem Monopol zu tun. Carsten
  11. Du kannst natürlich gerne die Meinung haben, dass es KEIN Notwehr-Recht gibt...was der Begriff "Gewaltmonopol des Staates" impliziert. Das macht es aber natürlich in keinster Weise zur Wahrheit, ein Blick in die Paragraphen hilft Dir hier weiter. Ich wiederhole hier einfach zur Verdeutlichung: Natürlich kann ich als (natürliche) Person gesetzlich vollkommen gedeckt Gewalt gegen Personen und Dinge ausüben. Das widerspricht aber der Idee des Gewaltmonopols des Staates, und zwar zu 100%, was die Falschheit des Begriff offensichtlich macht. Ein Recht, das auch natürlichen Personen explizit eingeräumt ist, kann per definitionem kein Monopol des Staates sein. Es hat sich hier halt eine sprachliche Unschärfe eingeschlichen, die rechtlich aber sofort aufzudecken ist. (Und dass die Verwendung des Begriffs beredter Beweis einer devoten Staatshörigkeit ist sollte auch unschwer zu erkennen sein....) Und exakt deshalb ist der bessere Begriff das "Strafmonopol". Liebe Grüße Carsten
  12. Ich langweile mich gerade, und zwar im doppelten Sinn, deshalb schreibe ich hier SCHON WIEDER das hin, was ich leider immer wieder gebetsmühlenartig schreiben muss: Es gibt kein GEWALTmonopol des Staates. Es gibt ein STRAFmonopol des Staates. Wenn ich mir die Liebe tun wollt, diese zwei simplen Begriffe zu lernen ....vielen Dank, Ihr Süßen! Carsten
  13. Ehrlich: Deine Bezüge könntest Du einfach mal klar darstellen. Von was sprichst Du? Auf was bezieht sich Dein (mal wieder) apodiktischer Spruch? Schlimm, wenn jemand mit der Zitierfunktion so überfordert ist.
  14. ...WIE ich das mache: Ohne belehrende Worte, die den Ernst der Sache durchaus drastisch darstellen, würde ich keinem Menschen, den ich nicht schon selbst kompetent mit Waffen habe umgehen sehen, eine Waffe in Reichweite legen/ geben/ verfügbar machen. ERST die Einweisung, dann vormachen, dann mündlich wiederholen lassen, was Sache ist und dann die Aktion unter strenger Überwachung. Ich bin weiß Gott liberal, aber ganz sicher kein Darwin-Award-Jäger. Denk dran: Seit der Abschaffung der Wehrpflicht ist die voraussetzbare Vorbildung der Kandidaten im Bezug auf Waffen durch Kino, Ballerspiele und Fernsehen geschehen...und damit denkbar schlecht. Carsten
  15. Echt, das ist verwirrend? Mir bestätigt einfach jede Möbelhaus-Werbung, eben schon durch die konstante Wiederholung dieser "Rabatte", dass jederzeit die locker 30% vom offiziellen Ladenpreis runtergehen können. Einfach in einem Verkaufsgespräch fallen lassen, das hilft. Carsten
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