Zum Inhalt springen
IGNORED

Strafbefehl wegen Gasplempe im Auto


Trenkinger

Empfohlene Beiträge

PS: es hat Fälle gegeben da wurden Straftäter wegen gefährlicher Körperverletzung zu weit weniger verurteilt

ACK, http://www.fr-online.de/in_und_ausland/pan...-Phaenomen.html

Da spricht u.a. ein Sozialarbeiter von Jugendlichen mit ellenlangem Strafregister, die wegen schwerer(!) Körperverletzung gerade mal 50 Sozialstunden bekommen hat. Ist zwar Jugendstrafrecht, aber eben bei einem, der sicher schon anderes auf dem Kerbholz hatte!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass hier einfach mit der falschen Messlatte gemessen wird. Das er einen Fehler gemacht ist uns wohl klar, aus seiner Sicht konnte er wohl keinen Fehler an seinem Handeln erkennen. Diese Härte und teilweise unterschiedlichen Handhabungen bzw. Anwendung der Gesetze macht mich in solch einem Fall wütend.

Prügelt ein Jugendlicher einen anderen ins Krankenhaus, so wird oft versucht eine strenge Verurteilung zu vermeiden um dem Täter eine erneute Chance einzuräumen den "richtigen Weg" wieder zu finden. Aber wehe du hast eine Gasplempe (in diesem Fall leider ohne PTB) in deinem Auto, dann bist du schon ein Schwerverbrecher der 10 Jahre Zuchthaus mit anschließender Sicherheitsverwahrung verdient hast.

Allein solch einen Strafbefehl zu erlassen ist ein Armutszeugnis!

*ENDE*

Genauso ist es den Fehler hat nur leider der Gesetzgeber gemacht mit dem Kleinen WS, noch vor paar Jahren durften

alle SSW mit PTB-Zeichen von Personen über 18 und mit Personalausweis geführt werden.

Übrigens die Waffen durften vorher auch schon bei etlichen öffentlichen Veranstaltungen,Demonstrationen,Volksfesten

NICHT geführt werden,das man für diese Gaser nun eine Führerlaubnis selbst auf einsamen Feldwegen,Wald und Flur benötigt

ist wirklich lächerlich, aber auch bedenklich.

Und wir wissen ja alle es blieb nicht bei einer "Führerlaubnis" für Gaswaffen, es folgte das Führverbot für Einhandmesser das Führverbot (Transport ist was anderes, im verschlossenen Behältnis) für Softair-Spielzeuge.

Danach die WBK Einführung für umgeb.LEP Waffen usw. was folgt noch Taschenlampen,Stöcke alles strafbewährt?

Soweit sollte man es nicht kommen lassen, daß hat mit Freiheit und viel mehr noch mit Großzügigkeit (die die Verfassung

garantiert) nichts zu tun, sondern disqualifiziert den freien Bürger zum Insassen einer Haftanstalt die werden ständig kontrolliert und gemaßregelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal wieder Aufregung um WAS???

Einen Strafbefehl.

Mal ganz einfach ausgedrückt - ist das ein Vorschlag für die Beendiung des Verfahrens. Den kann man annehmen oder auch nicht. Wenn nicht gibt`s ein Verfahren und man kann seinen Anwalt sein Geld verdienen lassen.

Sehr oft werden Strafbefehle auch als "Warnschuss" formuliert, um es dann bei dem folgenden Verfahen einfacher zu haben.

Einfach mal den Anwalt fragen. Im Verfahren werden dann auch die Tagessätze nicht mehr "geschätzt", sondern der Betroffene kann relativ genaue Angaben über seinen Verdienst machen, auch andere, bei einem Strafbefehl nicht berücksichtigte "Zusatzbelastungen" geltend machen.

Ein Strafbefehl ist nicht - wie hier offensichtlich angenommen- ein rechtskräftiges Urteil.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal wieder Aufregung um WAS???

Einen Strafbefehl.

Mal ganz einfach ausgedrückt - ist das ein Vorschlag für die Beendiung des Verfahrens. Den kann man annehmen oder auch nicht. Wenn nicht gibt`s ein Verfahren und man kann seinen Anwalt sein Geld verdienen lassen.Ein Strafbefehl ist nicht - wie hier offensichtlich angenommen- ein rechtskräftiges Urteil.

Wobei es bei Nichtannahme wesentlich teurer werden kann, zumal die Voraussetzungen für eine rechtskräftige Verurteilung gegeben sind, womit der Richter vor Eröffnung der Hauptverhandlung gerne droht.

Wie ich schon erwähnte scheint doch etwas mehr dran zu sein, denn offensichtlich hatte die "Plempe" kein PTB und damit wird sie erwerbsscheinpflichtig und wenn dann noch eventuell noch ein Halbautomat. :traurig_16:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schau ins WaffG:

§36, Aufbewahrung

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Um erlaubnispflichtige Waffen gehts erst in den folgenden Abschnitten.

Was ist mit "und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden" (Anlage 1 zum WaffG zu §1 Abs.4) ?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei es bei Nichtannahme wesentlich teurer werden kann,

selbst wenn die Tagessätze reduziert werden, sich aber herausstellt oder einfach unterstellt wird (bei Nicht Angabe), dass der Inhaber eines Autohauses mehr als 90 Euro am Tag verdient. Anwalts und Gerichtskosten kommen ja noch dazu, da es ja auf jeden Fall zu einer Verurteilung kommen wird.

.. zumal die Voraussetzungen für eine rechtskräftige Verurteilung gegeben sind, womit der Richter vor Eröffnung der Hauptverhandlung gerne droht.

Weil er keinen Bock hat bei klarer Sachlage eine aus seiner Sicht unnötige zusätzlich Urteilsbegründung schreiben zu müssen.

offensichtlich hatte die "Plempe" kein PTB und damit wird sie erwerbsscheinpflichtig und wenn dann noch eventuell noch ein Halbautomat. :traurig_16:

Meinem Vater, hätte das Gleiche passieren können, der hat in den Siebzigern so ein Teil geschenkt bekommen um damit an Silvester Leuchtkuglen zu verschießen und mit Sicherheit hat er nie gewußt was ein PTB Zeichen ist.

Wenn ich mir überlege, dass mein Vater, eigentlich "Waffengegner" nach dem Krieg, einen solchen Müll wie der hier Betroffene hätte durchstehen müssen, dann macht mich das nur noch depressiv, noch nicht einmal mehr ärgerlich, einfach nur noch depressiv.

Nach seinem Tod hab ich das Teil in die Mülltonne geworfen, hätte es natürlich auch auf die Polizei bringen können, bla bla bla.........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist mit "und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden" (Anlage 1 zum WaffG zu §1 Abs.4) ?!

Hi Scorpus,

ich war erst mal ebenso verblüfft und bin auch jetzt noch nicht ganz sicher, aber leider steht in der Anlage auch unter

2.

Arten von Schusswaffen

2.6

Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum

Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

Mal sehen, ob uns jemand auf die Sprünge hilft, was wir übersehen haben. Luftgewehr-Munition fällt jedenfalls nicht darunter, da es sich um Geschosse und nicht um Munition im Sinne des WaffG handelt. Was ist dann aber mit den CO2-Kapseln für entsprechende Waffen? Womöglich in Verbindung mit den passenden Geschossen???

Das ist aber hier wohl OT. Falls nicht jemand Entwarnung schreit und die Suchfunktion nichts hergibt, öffnen wir eben einen neuen Thread.

Gruß, Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist mit "und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden" (Anlage 1 zum WaffG zu §1 Abs.4) ?!

Ich sehe das parallel zu Luftdruckwaffen. Die sind ja auch nicht erlaubnispflichtig.

Im Gegensatz zu den Gaspistolen bräuchte man für die auch einen echten (und keinen kleinen Waffensch.) zum Führen. Sind also offensichtlich gefährlicher.

Es wird doch niemend - der bei Verstand ist - annehmen, dass Luftpistolen in einem B-Tresor gelagert werden müssen.

(auch wenn manche Landratsämter gegenteiliges verkünden).

Oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du meinst Druckluftwaffen.

Luftdruck is ja immer.

Sind sie wohl!

Und zwar dann, wenn sie mehr als 7,5 J entwickeln.

Wenn sie zu den erlaubnispflichtigen gehören, dann schon.

Heinrich

Hallo heletz,

Danke für die Erläuterung!

Natürlich ging es um die "ab 18" Luftgewehre und LuPis und nicht um die WBK pflichtigen oder gar die "aufgebohrten".

Insofern finde ich gibt es Klärungsbedarf.

Einerseits klar die Aussage gegen Abhandenkommen sichern. Was wohl ein 150%er als Sachbearbeiter da draus macht?

Andererseits "getrennt von Munition" heißt doch wie beim Transport "ungeladen".

Auf die Gaspistole bezogen heißt das doch nur, dass das volle Magazin neben der Pistole im Schrank liegen darf?

Ich finde das ist im Gesetz und auch in der Verordnung wirklich schlecht formuliert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Insofern finde ich gibt es Klärungsbedarf.

Einerseits klar die Aussage gegen Abhandenkommen sichern. Was wohl ein 150%er als Sachbearbeiter da draus macht?

Andererseits "getrennt von Munition" heißt doch wie beim Transport "ungeladen".

Auf die Gaspistole bezogen heißt das doch nur, dass das volle Magazin neben der Pistole im Schrank liegen darf?

Ich finde das ist im Gesetz und auch in der Verordnung wirklich schlecht formuliert.

Ist zwar immer noch OT, aber sei's drum: Durch "neben der Pistole lagern" ist mit Sicherheit nicht die Anforderung nach der getrennten Lagerung gedeckt, da dort von "gemeinsam in einem Behältnis" die Rede ist. Mit dem Transport hat das nichts zu tun!!!

Erlaubnisfreie Gaspistolen müssen laut Kommentar von Heller/Soschinka in einem "festen, verschlossenen Behältnis" (alternativ "an der Wand vergleichbar gesichert" hat mit unserem Problem nichts zu tun) aufbewahrt werden, dasselbe gilt für erlaubnisfreie Munition.

Der oben zitierte § aus dem WaffG sagt allerdings klipp und klar, dass die gemeinsame Aufbewahrung nur in einem Klasse-0-Behältnis (oder besser) möglich ist.

Dass das alles keinen Sinn ergibt (Blechkiste mit Pistole und Blechkiste mit Munition nebeneinander unterm Bett geht klar, beides nebeneinander im B-Schrank nicht erlaubt), ist klar. Gibt es dafür einen klaren rechtlichen Ausweg oder müssen das die Gerichte entscheiden?

Vielleicht äußert sich ja mal einer der Juristen hier im Forum, das Thema ist schließlich im Zusammenhang mit den anstehenden Kontrollen nicht unerheblich!

Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf die Gaspistole bezogen heißt das doch nur, dass das volle Magazin neben der Pistole im Schrank liegen darf?

Ich finde das ist im Gesetz und auch in der Verordnung wirklich schlecht formuliert.

Warum?

Ist doch eindeutig!

Getrennt heißt getrennt und eben nicht eben nur ungeladen.

Bin ich in meinem befriedeten Besitztum kann sie auch geladen sein!

Z.B. der Geschäftsinhaber kann seinen SRS Revolver im Laden in der unverschlossenen Schublade geladen liegen haben, wenn er im Laden anwesend ist.

Verläßt er den Laden, ist die Munition zu entfernen und die Waffe gegen Wegnahme zu sichern, da reicht eben der Verschluß der Schublade.

Anders im PKW, hier handelt es sich nicht um ein befriedetes Besitztum, so daß hier die Bestimmungen des Führens greifen, nicht zugriffsbereit, verschlossenes Behältnis und ungeladen.

Die Unterschiede liegen also im § 12 und § 36 WaffG.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erlaubnisfreie Gaspistolen müssen laut Kommentar von Heller/Soschinka in einem "festen, verschlossenen Behältnis" (alternativ "an der Wand vergleichbar gesichert" hat mit unserem Problem nichts zu tun) aufbewahrt werden, dasselbe gilt für erlaubnisfreie Munition.

Nur wenn unberechtigte im eigenen Haushalt sonst Zugriff auf die Schreckschusswaffe hätten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und nur weil er dieses Käseblatt nicht hat, ist die Strafe Deiner Meinung nach ok? Ich muss sagen, die Obrigkeitshörigkeit mancher Deutschen ist wirklich sagenhaft.

Trenck

Ach Gottchen ... da probt aber jemand den Sturm im Wasserglas. Solange mir hier nicht glaubhaft vermittelt werden kann, dass hinter all den revolutionären Anflügen und widerständischen Worthülsen einiger Feierabendaufwiegler tatsächlich auch mal eine brauchbare wehrhafte Aktion steht nehme ich solche Äußerungen nicht ernst. Tut mir leid, aber hier den Lauten machen kann jeder. Hast Du schon mal eine Deiner Meinung nach sinnlose Amtshandlung wie bspw. die Einführung des "kleinen Waffenscheins" durch alle Instanzen getrieben, nur um der Wahrheit auf die Sprünge zu helfen? Oder enden die Weltrevolution und der Sieg des "Verstandes" bei der nächsten Verkehrskontrolle mit der braven Abgabe aller Papiere?

Nochmal: Die Waffe hatte ja - so wie wir hier lesen konnten - anscheinend noch nicht einmal ein Zulassungszeichen. Und es ändern sich auch nicht jedes Jahr 2000 Gesetze, die für alle Bürgerinnen und Bürger gleich relevant und damit zu erlernen sind, um auch mal mit diesem Unsinn abzuschließen. Daß eine Waffe kein Kinderspielzeug, sondern eine erste Sache ist, läßt sich durch einfaches Googeln rausfinden. Wenn ein erwachsener Mann hier den Gutsherrn markiert und das Rumfahren einer nicht zugelassenen Waffe auf die leichte Schulter nimmt, habe ich kein Problem damit, wenn er dafür bestraft wird. Über die Höhe kann man immer streiten, aber daß die Strafe hier in Ordnung ist, daran habe ich keinen Zweifel. Und komme mir bitte bloß niemand mit dem Einwand, daß hier wer weiß wie wichtige Rechte beschnitten werden. Das Verbot einer nicht zugelassenen 0815-"Gasplempe" aus zulassungsfreien Zeiten beschneidet nicht ernsthaft freiheitlich-demokratische Grundrechte. Das Ding im Sommer vollgeladen im Handschuhfach liegen zu lassen wäre da definitiv ein größeres Problem. Da geht es dann aber nicht mehr um Rechte, sondern um Intelligenz ...

LG

Tina

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

liebe tina,

ohne jeden zweifel hat der mann gegen ein gesetz verstossen und eine strafe verdient. mir als bürger erschliesst sich nur manchmal die art, die verhältnismässigkeit wahren zu wollen, nicht.

mein ehemaliger nachbar hat dem armen kerl, der zufällig in seinen wutausbruch geriet (grund: ärger mit der frau), den unterkiefer, die nase und das jochbein gebrochen sowie 8 zähne zerstört.

dafür hat er 40 tagessätze bekommen. wenn nun die staatsanwaltschaft jemandem, der aus unwissenheit (er hat schliesslich niemandem einen schaden zugefügt) ein angebot über mindestens die gleiche strafhöhe macht, muss ich mich schon wundern. oder findest du sowas völlig normal?

im übrigen verstehe ich nicht, wieso es ein grosses problem sein soll, die knifte im sommer im handschuhfach aufzubewahren. meinst du das wegen der temperaturen?

brotfried

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

im übrigen verstehe ich nicht, wieso es ein grosses problem sein soll, die knifte im sommer im handschuhfach aufzubewahren. meinst du das wegen der temperaturen?

brotfried

Weil da jeder die gleichen Probleme bekommt!

Wer hat denn schon sein Handschuhfach verschlossen und die Munition getrennt?

Die Unterschiede zwischen Aufbewahrung und Führen hatte ich schon benannt.

Der "kleine Waffenschein" ist mit 50,- € immer noch preiswerter als ein Strafbefehl!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

liebe tina,

ohne jeden zweifel hat der mann gegen ein gesetz verstossen und eine strafe verdient. mir als bürger erschliesst sich nur manchmal die art, die verhältnismässigkeit wahren zu wollen, nicht.

mein ehemaliger nachbar hat dem armen kerl, der zufällig in seinen wutausbruch geriet (grund: ärger mit der frau), den unterkiefer, die nase und das jochbein gebrochen sowie 8 zähne zerstört.

dafür hat er 40 tagessätze bekommen. wenn nun die staatsanwaltschaft jemandem, der aus unwissenheit (er hat schliesslich niemandem einen schaden zugefügt) ein angebot über mindestens die gleiche strafhöhe macht, muss ich mich schon wundern. oder findest du sowas völlig normal?

im übrigen verstehe ich nicht, wieso es ein grosses problem sein soll, die knifte im sommer im handschuhfach aufzubewahren. meinst du das wegen der temperaturen?

brotfried

Über die Verhältnismässigkeit müssen wir nicht streiten, da bin ich ebenso skeptisch wie Du. Nur haben wir erstens zu wenig Hintergrundinformationen - wer weiß, was da noch alles im Hintergrund schwelte - und sollten zudem die grundsätzliche Schuldfrage nicht immer verniedlichen. Die Gesetze gelten nun mal für alle und ich sehe es auch nicht so wie zahlreiche andere Foristen hier, daß der nette Kumpel von nebenan immer wieder von bösen, hinterlistigen Polizisten und Staatsanwälten sowie Richtern übers Ohr gehauen und völlig unberechtigt abgezockt wird. Genau aus diesem Grund trägt Emotionalität auch nicht zu einer objektiven Wahrheitsfindung bei. Das nennt man "voreingenommen". Aber vorschnelle Empörung ist halt einfach, billig und benötigt wenig Intellekt. Leider entsteht so selten eine gehaltvolle Diskussion.

Ist es denn wirklich eine clevere Idee, Munition im Hochsommer im Auto kochen zu lassen? Mal ganz abgesehen von der Tatsache, daß ein Handschuhfach keine wirklich sichere Sache ist (bspw. im Falle eines Einbruchs, wenn das Auto wegen Falschparken umgesetzt wird).

LG

Tina

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weil da jeder die gleichen Probleme bekommt!

Wer hat denn schon sein Handschuhfach verschlossen und die Munition getrennt?

Die Unterschiede zwischen Aufbewahrung und Führen hatte ich schon benannt.

Der "kleine Waffenschein" ist mit 50,- € immer noch preiswerter als ein Strafbefehl!

darauf wollte ich nicht hinaus. mich hatte interessiert, warum das gerade im sommer problematischer sein soll als im winter.

darauf hat Tina ja inzwischen auch geantwortet und ich kann versichern, daß bei den in handschuhfächern im sommer herrschenden temperaturen mit der munition nichts passiert. vielleicht lässt die zuverlässigkeit der munition etwas nach, aber eine gefahr im sinne einer ungewollten zündung ist nicht gegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach Gottchen ... da probt aber jemand den Sturm im Wasserglas. Solange mir hier nicht glaubhaft vermittelt werden kann, dass hinter all den revolutionären Anflügen und widerständischen Worthülsen einiger Feierabendaufwiegler tatsächlich auch mal eine brauchbare wehrhafte Aktion steht nehme ich solche Äußerungen nicht ernst. Tut mir leid, aber hier den Lauten machen kann jeder. Hast Du schon mal eine Deiner Meinung nach sinnlose Amtshandlung wie bspw. die Einführung des "kleinen Waffenscheins" durch alle Instanzen getrieben, nur um der Wahrheit auf die Sprünge zu helfen?

Ja, hab ich z.B. .

Aber ich geb dir insoweit Recht, dass das in einem Ausmaß an den Kräften zehrt, dass man das nicht oft machen kann und ja, bei den meisten bleibt es beim Maulheldentum, ist aber immer noch besser als alles, selbst im stillen Kämmerlein, für gut zu heißen, was objektiv nicht gut ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...... und sollten zudem die grundsätzliche Schuldfrage nicht immer verniedlichen. Die Gesetze gelten nun mal für alle ......

Es geht hier doch gar nicht um die Frage wer Schuldig ist, sondern es geht um die Frage warum jemand schuldig ist.

Gesetzgeber, Richter, Staatsanwalt, Polizei - sie tun ja alle nur ihre Pflicht. Für wen und für was eigentlich. Gesetze sollen für den Menschen da sein und nicht Menschen für die Gesetze.

Mit solchen Waffen habe ich beruflich öfters zu tun. Teilweise sind das Gegenstände die bereits in den 60-er Jahren in gleicher Art und Weise hergestellt wurde wie in den siebzigern auch, nur eben ohne PTB-Zeichen. Wer meint seine Bürgerspflicht als Staatsanwalt und Richter nur in dieser Weise erfüllt zu haben könnte auch einen guten KZ-Wächter abgeben. Solche Verfahren könnten auch wegen geringen Verfolgungsinteresse eingestellt werden, da niemand wirklich zu Schaden kam.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht hier doch gar nicht um die Frage wer Schuldig ist, sondern es geht um die Frage warum jemand schuldig ist.

Weil jemand gegen geltende Gesetze verstoßen hat oder weil er sich erwischen lassen hat!

Solche Verfahren könnten auch wegen geringen Verfolgungsinteresse eingestellt werden, da niemand wirklich zu Schaden kam.

Darum gibt es ja den § 58 Abs. 8 WaffG, aber eben nur für die, die sie von selbst abgeben.

Mal ehrlich, wenn ich eine Waffe besitze, habe ich mich schon kundig zu machen, ob ich gesetzeskonform damit umgehe, zumal es auch regelmäßig Presseveröffentlichungen gibt.

Das Tal der "Ahnungslosen" gibt es nicht mehr.

Wem's gleichgültig, oder egal ist, hat eben die Zeit verpennt und muß sich nicht über das Ergebnis wundern.

Habe ich ein altes Fahrzeug, was ich jahrelang nicht genutzt habe, lasse ich doch auch erst einmal in der Werkstatt checken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.