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RonaldR

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  1. Diese Annahme wurde inzwischen widerlegt. TOP 10 393/17 Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften [...] Gesetzeskategorie Zustimmungsbedürftiges Gesetz
  2. Sorry, wenn ich euch unterbreche, aber weiß jemand, wann das gestern verabschiedete Gesetzt verkündet wird? Dazu muss es doch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, oder nicht? Hab' das Gesetzgebungsverfahren diesmal leider nicht minuziös verfolgt, wie schon früher mal. Muss evtl. auch noch der Bundesrat zustimmen? Wäre für eine kurze Antwort dankbar.
  3. Weiß jemand, wann das neue Gesetz verkündet wird? Das findet doch IMHO immer erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger statt, oder?
  4. Beweihräuchert Euch nur! Dieser Thread ist ja dazu da, Licht ins Dunkel zu bringen. Offenbar muss man einigen erst auf die Zehen treten, damit sie mit den richtigen Informationen rausrücken. Kann denn nun jemand bewerten, ob Burg Wächter oder Hartmann Tresore mit ihrer Aussage richtig liegen? Ich kann das nicht und habe nur auf Grundlage einer der beiden Aussagen (die von Hartmann war zuerst da!) eine Bewertung durchgeführt. Wohlgemerkt habe ich das unter der Prämisse getan, dass die genannten Prüfungen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt wurden. Wenn es diese aber gar nicht gab, verstehe ich die Aussage von Hartmann nicht. Und es wird mir keiner widersprechen können, dass ohne die korrekte Befolgung von Vorgaben die Klassifizierung nichtig ist und das in den Handel bringen solcher Tresore Geschäftemacherei wäre.
  5. Lieber Sachbearbeiter, im Gesetz steht, dass die zugelassenen Tresore der VDMA24992 Stand Mai 1995 entsprechen/genügen müssen. Nun ist es aber so (siehe mein Beitrag weiter oben), dass der VDMA die dafür notwendigen Prüfungen mit außer Kraft treten der VDMA24992 eingestellt hat. Fazit: Genaugenommen sind nach diesem Zeitpunkt hergestellte Tresore eine miese Geschäftemacherei! Um das zu entkräften, müssten die Hersteller für die Einhaltung der VDMA24992 garantieren, ggfs. durch Nachweis/Durchführung der entsprechenden Tests an ihren jeweiligen Baureihen durch neutrale Gutachter o.ä.
  6. War für mich auch nicht klar! Erst jetzt, als das hier wieder aufgewärmt wurde, habe ich recherchiert. Klar kommt es darauf an, was die Ordnungsämter daraus machen. Vernunftlösungen gibt es immer, wie auch vernünftige Sachbearbeiter. Wir wollen hier aber nach Möglichkeit die rechtlichen Grundlagen und Absicherungen herausfinden, damit man ggfs. mit dem Sachbearbeiter gemeinsam eine Lösung finden kann, ist man Betroffener. Und zwar, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Rechtlich wird es vermutlich so sein, dass der Hersteller und/oder Verkäufer eines nach dem Ablaufdatum der VDMA 24992 hergestellten Tresors für die Aussage haftet, der Tresor entspräche der genannten Klassifikation. Das Ordnungsamt wird sich jedoch an Dich wenden und Du kannst dann zusehen, ob Du die nötigen Nachweise beibringen kannst. In so einem Fall sollte eine gütliche Einigung immer möglich sein! Also diplomatisch nach allen Seiten hin vorgehen und sich keine Wege verbauen. Der gerichtliche Weg dürfte der teuerste und schwierigste sein. Gruß, Ronald
  7. Auf der Website von Hartmann Tresore ist folgende Information zur VDMA 24992 zu lesen: Das würde mich dazu bringen, vom Hersteller des Tresor das o.g. Fachgutachten einzufordern. Ronald
  8. Vielen Dank, IMI. Jetzt, wo ich die Beiträge "ganz unten" gelesen habe, ist mir auch der Grund klar. schäm. Gruß, Ronald
  9. Hab' ich was übersehen oder warum kommt beim klick auf den Link ganz oben nur die Foren-Übersicht? Heute ist bei mir alles möglich, also seid bitte nachsichtig, wenn ich mich zu blöd anstelle... Gruß, Ronald
  10. Habt Ihr bei dem ganzen Schröderschen Sketchchen am Wahlabend von NRW etwa vergessen, wer dort haushoch die Roten Socken und die Gemüsetaliban in die Wüste geschickt hat? Wahrscheinlich hatte Steegmann Angst vor den Folgen seiner aberwitzigen Erlasse bekommen, siehe Honnecker & Co. In der Opposition sitzt es sich besser als im Bau... Gruß, Ronald
  11. Vielleicht hat sich der BDMP bzw. sein sauberes Präsidium bisher noch keine Gedanken über den möglichen Hintergrund einer solchen doch ungewohnt freizügigen Regelung gemacht (oder vielleicht doch, was mir noch mehr zu denken gäbe): Durch diese Regelung ist es erklärten und bestätigten Sportschützen(!) nämlich möglich, auch einmal über den Tellerrand hinauszuschauen und Disziplinen eines anderen Verbandes auszuprobieren... Dass die Regelung der Sportschützen-WBK dabei auf die nicht delikts-relevanten Waffen beschränkt wurde, ist das Zugeständnis des Gesetzgebers an die erhöhte Sensibilität der übrigen Bevölkerung, was Waffen anbelangt. Ich halte die neue Gelbe für das gelungenste Detail des ganzen neuen WaffG. Dass es mit der Eindeutigkeit der Formulierung noch hapert, liegt an solchen Pfeiffen, wie sie z.B. in NRW sitzen (und eben leider zur selben Partei gehören, wie der Gesetzgeber und neuerdings auch noch Schützenhilfe vom BDMP bekommen). Zu letzterem möchte ich hier explizit mein vollkommenes Unverständnis ausdrücken. Ich kann mich da noch an einen Artikel in VISIER erinnern, in dem es um die Wahl eines neuen Präsidenten beim BDMP ging. Was mir davon im Gedächtnis geblieben ist, ist die Aussage, dass der alte und neue Präsi wohl eigentlich nicht mehr kandidieren wollte, mangels eines Alternativvorschlags dann aber doch nochmal angetreten ist und wiedergewählt wurde. Leute, ich kann mir jetzt nur vorstellen, dass dies eine sehr beschwichtigende, um nicht zu sagen schönfärberische Formulierung war. Wenn es so gewesen sein sollte, dann kann man dem BDMP und seinen wahlberechtigten Mitgliedern wirklich nicht helfen. Ich vermute allerdings, dass es ganz anders war und der ganze Verband am besten an die Wand gefahren wird, um ihn aufzulösen und dann mit neuen Kräften neu zu gründen. Also so etwas gibts ja wohl überhaupt nicht... Gruß, Ronald
  12. Antwort auf: Die Landesverbände des DSB speichern die Daten der WBKs nicht, was sollen sie auch mit. Selbst wenn Sie es wollten, Sie dürfen das aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht!!! Und abgesehen davon: Von wegen Datenbanken! Dann muss sich ein interessierter Waffenschieberring ja nur noch die Diskette besorgen (dat geht da drauf!) und kann dann einsammeln gehen. DAGEGEN würde ich mich vehement verwehren! Dann lieber bei jedem Antrag alles kopieren (muss ja nicht einmal amtlich beglaubigt werden) und hinschicken. Wenn es nach Bearbeitung nur noch kurze Zeit aufbewahrt wird, finde ich das alles bestens i.O. Gruß, Ronald
  13. Neid erstickt Kreativität und Engagement. Ohne Kreativität und Engagement geht aber gar nichts mehr. Dann werden die Neider feststellen, dass ihnen nun erst recht nichts mehr bleibt. Eigene Leistungen bringen sie nicht und den anderen machen sie es unmöglich, etwas zu leisten. Also fällt für sie auch nichts mehr ab Neid ist das, was unsere momentane Versagerregierung als höchstes und wichtigstes Gut erachtet. So ziemlich alle von ihr beschlossenen Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen sind darauf zurückzuführen. Sie drehen den Kreativen und Engagierten systematisch die Luft ab, indem sie alles und jedes reglementieren, natürlich auch noch zum Nachteil dieser Leute. Dumm, dumm, dumm... Gruß, Ronald
  14. Hi Bär, Du hast den Tonfall genau getroffen... Nur die eine Aussage stammt vom Feuerwehrmann..., der Rest aus den Übertreibungen eines ältlichen Betriebsfeuerwehrreferenten, der, sicherlich treffend, den Rückstoss des Schlauches eines 6-10kg Pulverlöschers veranschaulicht hat und meinen dazu passenden (übertriebenen) Anspielungen... Das Zielen beim Pulverlöscher ist aber wirklich wichtig, dass Du mir da niemanden verwirrst! Gruß, Ronald
  15. Also die Fachkompetenz hier ist schon beeindruckend!!! Ich hab' das von einem sehr engagierten Feuerwehrmann: Ein 2kg Pulverlöscher im Auto reicht in den meisten Fällen aus, um flammende Probleme mit demselben in den Griff zu bekommen. Ich tendiere also zu der 8-Sekunden-Theorie... Wenn Du natürlich nach der Explosion des Benzintanks anfangen willst zu löschen, kommst Du etwas spät. Aber um das Übergreifen des Brandes auf die im Kofferraum gelagerte Mun. zu verhindern, sollten die 2kg in den meisten Fällen ausreichen. Voraussetzung: Richtig zielen!!! Training am MG42 ist sicherlich hilfreich! Einmal ein C-Rohr unvermutet aufgedreht könnte den Überraschungseffekt beim Drücken des Auslösers eines 2kg Pulverlöschers auch mindern. Natürlich ist der Löscher keine Garantie! Ich transportiere den auch im Kofferraum, bei der Mun., und sollte das Feuer hinten, bei der Mun. ausbrechen, wirst Du mich sicherlich so schnell rennen sehen, wie noch nie zuvor. Aber wenns vorne, beim Motor, brennt, dann werde ich so schnell es geht den Löscher hinten greifen und den Brand vorne zu bekämpfen versuchen. Wer dabei über die geschlossene Motorhaube wegbläst, sollte sich aber gesagt sein lassen, dass eine Pulverbekämpfung nur ins Zentrum des Brandes so richtig effektiv ist. Im Zweifelsfall lieber Passanten oder Schaulustige über die brisante Ladung informieren und vom Brandort fernhalten... Gruß, Ronald
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