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Kay

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  1. Kay

    Erwerb eines Laufes

    Verehrte Zielgruppe, gemäß meiner Rechtsauffassung kann ein Lauf grundsätzlich einzeln erworben werden. Vorausgesetzt, eine Voreintrag der entsprechenden Waffe = EWB ist bereits vorhanden. Bei BenchRest- oder Kipplaufbüchsen ist dies ja auch möglich. Wie die Frage des Beschusses in Verbindung des Laufes mit dem zukünftigen System zu klären ist weiß ich nicht, gehe aber davon aus, dass ein Neubeschuss nötig ist. Allerdings sehe ich im konkreten Fall keine Möglichkeit, da der Einbau des hier genannten Laufes zu kurz ist um dann eine Waffe zu haben, die für das sportlich schießen zugelassen ist. Grüße Kay
  2. Verehrte Zielgruppe, also Waffe wieder bei mir, Eintrag vorhanden. Dazu einen Dreizeiler, das meinem Widerspruch recht gegeben wurde. Mündlich heißt es von oberster Stelle, daß der Erlass seit gestern vom Tisch ist (zumindest in NRW) Wer sich nicht wehrt landet am Herd! Grüße Kay
  3. Verehrte Zielgruppe, doch doch es ist wahr. Wenn ich morgen etwas schriftliches bekomme werde ich dies zitieren. Forum Waffenrecht wurde informiert und staunte. Wenn ihr auch entsprechende Bescheide habt, dann wartet noch 1-2 Tage, ggf. kann ich noch was wichtiges beitragen Moral: Es gibt keinen Krieg, wenn man weiß wer gewinnt. Grüße Kay
  4. Verehrte Zielgruppe! Das unglaubliche ist geschehen: Heute bekam ich eine Anruf von meinem SB bei der KPB in Köln auf Veranlassung des IM bzw. Herrn Steegmann. Nach Bewertung meines Widerspruchs und der ungelösten Frage wem die Waffe nun gehört. Ist der Erlass mit sofortiger Wirkung zurückgezogen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Einzelfallentscheidung, sondern um eine generelle Rücknahme. Meine Waffe kann ich morgen abholen und den Eintrag sofort vornehmen lassen. Nei es war kein Märchen, Diesmal ging es einfach nur schnell und die Vernunft hat gesiegt. Grüsse Kay
  5. Verehrte Zielgruppe, Rechtsschutz ist umfassend gegeben, Kostenübernahme gecheckt, FWR eingeschaltet. Insofern ist alles vorbereitet. Grüße Kay
  6. Verehrte Zielgruppe, neues vom Innenministerium! Wollte heute eine 222Rem Einzelladerbüchse in meine alte WBK (ausgestellt vor 2001) eintragen lassen. Sollte eigentlich kein Problem sein, denn Platz war noch auf der Karte und in den letzten 6 Monaten gab es auch keinen anderen Erwerb. Nun die Überraschung. EINTRAG ABGELEHNT, gemäß eines neuen, kaum bekannten Erlasses vom IM NRW (Herrn Steegmann), Es gilt nun auch rückwirkend für die alte Gelbe die Regelung, das je Waffenart also Büchse und Flinte nur die ersten 3 ohne Einzelprüfung eingetragen werden. Ansonsten wird nur noch nach vorheriger Beführwortung des jeweiligen Verbandes etwas eingetragen. Insofern bekam ich eine schriftliche Anhörung mit der Alternative, Waffe zurück zum Händler oder eine Bescheinigung über das Bedürfniss vom Verband beizubringen. Gemäß KPB in Köln, traf es mich zufällig als ersten. Meine Antwort kann nur lauten Widerspruch-Abwarten eines Bescheides und dann Klageweg . Denke es werden sich in Kürze noch mehr melden denen gleiches gesagt wird. Zur Absicherung habe ich die Waffe bis zur Klärung eingelagert, da ich diese (absurd) rechtmäßig kaufen durfte aber nun nicht rechtmäßig behalten darf. Es handelt sich nicht um die Willkür eines SB sondern um eine zweifelhafte Dienstanweisung. Grüsse Bis demnächst Kay
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