Verehrte Zielgruppe,
neues vom Innenministerium!
Wollte heute eine 222Rem Einzelladerbüchse in meine alte WBK (ausgestellt vor 2001) eintragen lassen. Sollte eigentlich kein Problem sein, denn Platz war noch auf der Karte und in den letzten 6 Monaten gab es auch keinen anderen Erwerb. Nun die Überraschung. EINTRAG ABGELEHNT, gemäß eines neuen, kaum bekannten Erlasses vom IM NRW (Herrn Steegmann), Es gilt nun auch rückwirkend für die alte Gelbe die Regelung, das je Waffenart also Büchse und Flinte nur die ersten 3 ohne Einzelprüfung eingetragen werden. Ansonsten wird nur noch nach vorheriger Beführwortung des jeweiligen Verbandes etwas eingetragen. Insofern bekam ich eine schriftliche Anhörung mit der Alternative, Waffe zurück zum Händler oder eine Bescheinigung über das Bedürfniss vom Verband beizubringen. Gemäß KPB in Köln, traf es mich zufällig als ersten. Meine Antwort kann nur lauten Widerspruch-Abwarten eines Bescheides und dann Klageweg . Denke es werden sich in Kürze noch mehr melden denen gleiches gesagt wird. Zur Absicherung habe ich die Waffe bis zur Klärung eingelagert, da ich diese (absurd) rechtmäßig kaufen durfte aber nun nicht rechtmäßig behalten darf.
Es handelt sich nicht um die Willkür eines SB sondern um eine zweifelhafte Dienstanweisung.
Grüsse Bis demnächst
Kay