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IGNORED

Strafbefehl wegen Gasplempe im Auto


Trenkinger

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Bei einem Nachbar (59Jahre) wurde vor ca.2 Monaten bei einer Verkehrskontrolle eine kleine Gasplempe im Handschuhfach gefunden, als er seine Wagenpapiere dort rausholen wollte. Da entdeckte der Beamte eben diese Gasplempe und mein Nachbar ist nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins. Naja was daraus geworden ist, finde ich persönlich viel zu hart. Freitag kam der Strafbefehl 70 Tagessätze zu 90 Euro, also 6300 Euro :gaga:

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Womit sich wieder zeigt, dass das WaffG in erster Linie nicht Jäger und Schützen, sondern ganz normale Bürger trifft, die sich dafür gar nicht interessieren und die meinen, es ginge sie nichts an.

Und am Jahresende präsentieren Staat und Presse wieder die hohe Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz und Lieschen Müller freut sich auf die nächste Verschärfung, weil ja so viel passiert....

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Womit sich wieder zeigt, dass das WaffG in erster Linie nicht Jäger und Schützen, sondern ganz normale Bürger trifft, die sich dafür gar nicht interessieren und die meinen, es ginge sie nichts an.

Und am Jahresende präsentieren Staat und Presse wieder die hohe Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz und Lieschen Müller freut sich auf die nächste Verschärfung, weil ja so viel passiert....

...... und wenn Lieschen Müller selber mal was auf die Mütze bekommt weil das Waffengesetz ja so

toll verschärft wurde, dann ist der Jammer groß......

:peinlich:

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So böse es klingt:

Es muss mehr solcher Fälle geben!

Ist zwar im Einzelfall tragisch, aber dann kommt evtl. etwas mehr "Unmut" über überzogenen Regelungen des WaffG in der Bevölkerung auf --> mehr Druck auf die Politik, überzogene Regelungen zurückzunehmen. "Mein Nachbar, der Familienvater" ist doch greifbarer als "die Sportschützen", "die Jäger" oder "die Waffenbesitzer"

Gruß

Hilli

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So böse es klingt:

Es muss mehr solcher Fälle geben!

Ist zwar im Einzelfall tragisch, aber dann kommt evtl. etwas mehr "Unmut" über überzogenen Regelungen des WaffG in der Bevölkerung auf --> mehr Druck auf die Politik, überzogene Regelungen zurückzunehmen. "Mein Nachbar, der Familienvater" ist doch greifbarer als "die Sportschützen", "die Jäger" oder "die Waffenbesitzer"

Gruß

Hilli

Da scheint doch auch mehr im Spiel zu sein als nur eine "Gasplempe". Üblicherweise kostet sowas ein paar

hundert Euro. (Wobei ich hier eine Strafe grundsätzlich für gerechtfertigt halte. Warum hatte der gute Mann

auch keinen kleinen Waffenschein? Kostet 50 Euro und dann kann er mit dem Ding spazieren gehen.)

LG

Tina

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Da scheint doch auch mehr im Spiel zu sein als nur eine "Gasplempe". Üblicherweise kostet sowas ein paar

hundert Euro. (Wobei ich hier eine Strafe grundsätzlich für gerechtfertigt halte. Warum hatte der gute Mann

auch keinen kleinen Waffenschein? Kostet 50 Euro und dann kann er mit dem Ding spazieren gehen.)

LG

Tina

Warum er keinen kleinen Waffenschein hat ist schnell erklärt. Der hat mit Waffen so viel zu tun wie der Pabst mit Frauen, nämllich gar nichts. Seine Gasplempe hat er vor Jahren einmal ins Handschuhfach gelegt und gut wars dann auch. Ob er vorher schon einmal etwas "angestellt" hat kann ich nicht sagen.

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Das interessante ist, dass einige Bundesbürger gern mal nach verschärften Gesetzen schreien. Diese treffen ja nur die grimmig drein blickenden Verbrecher, bestimmte Randgruppen oder wie hier die Schützen Jäger und andere LWB´s . Dumm nur, wenn´s nun doch die eigene Person trifft.

Nichtwissen schütze bekanntlich nicht vor Strafe und einige würden sich wundern, wie viele Strafbefehle es schon nach der vorletzten Verschärfung „gehagelt“ hat und das wegen "Nichtigkeiten".

Alle hatten vom WaffG keine Ahnung, half ihnen aber nichts. Und das Argument: "Das machen wir doch seit 30 Jahren so", ist nach der Änderung des WaffG eben hinfällig.

Je mehr „normale“ Bürger, die ihrer Meinung nach nichts mit dem WaffG zu schaffen haben, darüber stolpern, desto größer der Ärger über diesen Unsinn, desto weniger Akzeptanz der Verschärfungen in der Bevölkerung.

Inst200

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Warum er keinen kleinen Waffenschein hat ist schnell erklärt. Der hat mit Waffen so viel zu tun wie der Pabst mit Frauen, nämllich gar nichts. Seine Gasplempe hat er vor Jahren einmal ins Handschuhfach gelegt und gut wars dann auch. Ob er vorher schon einmal etwas "angestellt" hat kann ich nicht sagen.

Sorry, aber das ist keine Erklärung, sondern ein Trugschluss. Natürlich hat er was mit Waffen zu tun: Er führt(e) eine. Und Polizei und Staatsanwaltschaft/Gericht haben ihn nun entsprechend aufgeklärt - wenn auch auf die harte Tour. Die Strafzahlung erscheint erstaunlich hoch, aber das Vergehen ist doch wohl unstrittig, oder etwa nicht?

By the way: Der kontrollierende Polizist wurde dank dieser Entdeckung im Handschuhfach bestimmt schnell aus seiner Kontrollroutine gerissen :-)

LG

Tina

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Das interessante ist, dass einige Bundesbürger gern mal nach verschärften Gesetzen schreien. Diese treffen ja nur die grimmig drein blickenden Verbrecher, bestimmte Randgruppen oder wie hier die Schützen Jäger und andere LWB´s . Dumm nur, wenn´s nun doch die eigene Person trifft.

Und da wird es langsam ziemlich eng. Beispiele für verschiedenste Tatbestände finden sich ja mittlerweile genug.

- der arglose Transport des gerade eingekauften Küchenmessers

- das praktische Taschenmesserchen, das seit Jahren "am Mann" ist, aber leider, leider eine "Einhand"-Öffnungskonstruktion ist

- die Gaspistole, die man vor vielen Jahren für einen evtl. Fall der Fälle im Pkw-Handschuhfach (s.o.) oder im Wohnmobil platziert hat.

etc.

Da "lauert" einiges, was der gesunde Menschenverstand des typischen nicht mit Waffenrecht befassten Otto Normalverbraucher nicht kennt...

UND:

Nach meiner bisherigen Erfahrung gehen vielen Nicht-WBK-Inhabern, die z.B. Einhandmesser als Taschenmesser besitzen und von mir auf

die neue Führ-Problematik hingewiesen werden, die Regelungen am verlängerten Rückgrat vorbei. Und ich rede da nicht von hartgesottenen

Gangmitgliedern, sondern normalen Arbeitnehmern und Familienvätern.

Gruß,

karlyman

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Sorry, aber das ist keine Erklärung, sondern ein Trugschluss. Natürlich hat er was mit Waffen zu tun: Er führt(e) eine. Und Polizei und Staatsanwaltschaft/Gericht haben ihn nun entsprechend aufgeklärt - wenn auch auf die harte Tour.

LG

Tina

Das wissen wir beide, aber er wusste es eben nicht dass er sie "geführt" hatte, steht auch gar nicht zur Diskussion. Die Höhe der Strafe glaub ich, richtet sich doch nach dem Einkommen, oder ? Bei der Polizei musst man doch Angaben über Beruf / Verdienst angeben, glaub ich mal gehört zu haben, aber sicher bin ich mir nicht.

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Die Familienväter und Arbeiter waren ja auch gaaar nicht die Zielgruppe! Es sind halt bloß diejenigen, die man dann hängen wird! Bei den Hartgesotteneren kommt meist noch ein anderes Delikt dazu, und dann wird zusammengefasst. Die "Braven" sind allein wegen den Führverboten dran. Ist eigentlich jemandem ein Fall bekannt, wo "sozialadäquater Gebrauch" großzügig ausgelegt wurde?

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Der Herr hat ja nicht nur geführt. Wenn er angegeben hat dass die Waffe da schon lange drin liegt, dann hat er noch einen Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften begangen. Nicht vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt, Waffe und Munition zusammen gelagert (dafür braucht es mindestens Stufe Null!!). Dazu das Führen ohne KWS. Da kommt schon was zusammen.

edit: Sicher hatte der Herr nichts böses vor, aber so sind Gesetze halt mal: Sie gelten für jeden, nicht nur die Bösen.

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...Bei der Polizei musst man doch Angaben über Beruf / Verdienst angeben, glaub ich mal gehört zu haben, aber sicher bin ich mir nicht....

Nur Personalien, da gehört die Kohle nicht dazu. Dazu darfst Du entspannt lügen :eclipsee_gold_cup:

Btw: 70 Tagessätze - für eine richtige hätte er auch nicht viel mehr bekommen (ohne Mihigru) oder auch weniger (mit Mihigru). Aber jetzt ist Deutschland wieder sicherer geworden.

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na strafbefehl bekommen und den dann auch zu bezahlen sind aber zwei paar schuhe.

er kann immer noch widerspruch einlegen, auch wenn es dann zu einer verhandlung kommt.

ob er dann weniger oder sogar mehr bezahlen muß steht natürlich auf einem anderen blatt...

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Wobei ich hier eine Strafe grundsätzlich für gerechtfertigt halte. Warum hatte der gute Mann

auch keinen kleinen Waffenschein? Kostet 50 Euro und dann kann er mit dem Ding spazieren gehen.

Und nur weil er dieses Käseblatt nicht hat, ist die Strafe Deiner Meinung nach ok? Ich muss sagen, die Obrigkeitshörigkeit mancher Deutschen ist wirklich sagenhaft.

Trenck

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So böse es klingt:

Es muss mehr solcher Fälle geben!

Ist zwar im Einzelfall tragisch, aber dann kommt evtl. etwas mehr "Unmut" über überzogenen Regelungen des WaffG in der Bevölkerung auf --> mehr Druck auf die Politik, überzogene Regelungen zurückzunehmen. "Mein Nachbar, der Familienvater" ist doch greifbarer als "die Sportschützen", "die Jäger" oder "die Waffenbesitzer"

Gruß

Hilli

Der Gedankengang ist interessant aber um Himmels Willen: NEIN.

Es gibt da ein interessantes Zitat:

„... zuerst holten sie die Kommunisten; ich schwieg, denn ich war kein Kommunist. Dann holten sie die Juden; ich schwieg, denn ich war kein Jude. Dann holten sie die Gewerkschaftsmitglieder unter den Arbeitern; ich schwieg, denn ich war kein Gewerkschafter. Danach holten sie die Katholiken; ich schwieg, denn ich war Protestant. Schließlich holten sie mich, und da war keiner mehr, der für mich hätte sprechen können. “

Dummerweise passt das auf das deutsche Schafsvolk wie Arsch auf Eimer.

Das Prinzip was du beschreibst wird hier leider Gottes offenbar niemals eintreffen. Selbst wenn alle 82mio Bürger im Knast sitzen deswegen, wird den wenigsten ein Licht aufgehen. Es wird lieber bis zum Ende der Nachbar madig gemacht.

Merkt man wenn hier Verdi oder IG Metall streiken oder protestieren gehen, kratzt das andere nicht die Bohne. Eher wird darüber gespottet und auch noch Unverständnis gezeigt während in Frankreich alle gleichermaßen sich solidarisieren und auf die Straße gehen. Das wird hier aber niemals passieren.

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Bei der Polizei musst man doch Angaben über Beruf / Verdienst angeben, glaub ich mal gehört zu haben, aber sicher bin ich mir nicht.

Bei der Polizei musst du GAR NIX!

Die meisten wissen nicht, dass man selbst bei einer Vorladung nicht erscheinen muss.

Geschweige denn etwas zu dem Vorfall sagen. (was im allg. sowieso das Beste ist)

Bei Gericht erscheinen ist was anderes.

Aber selbst da musst du dich nicht zwangsläufig um Kopf und Kragen reden....

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