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IGNORED

"Waffe unterm Kopfkissen"


chute

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Thread hier hat mich etwas zum Nachdenken angeregt: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=358849

Darf ich als Nur-WBK-Inhaber die Waffe zu Hause geladen "führen"?

Darf ich sie geladen in einem 0er-Tresor aufbewahren?

Gibt es einen in Deutschland zugelassenen GunVault mit Fingerabdruckscanner, damit man noch einfacher Zugriff hat als mit elektronischem Zahlenschloss?

http://storesense1.mysuperpageshosting.com...0%2C/Detail.bok

Wenn man als Schlafzimmer einen genehmigten Waffenraum hat und darin eben nur alleine schläft, darf ich dann die Waffe beim Schlafen geladen unters Kopfkissen legen?

Geschrieben
...

Wenn man als Schlafzimmer einen genehmigten Waffenraum hat und darin eben nur alleine schläft, darf ich dann die Waffe beim Schlafen geladen unters Kopfkissen legen?

:00000733:

Manche kommen zu fortgeschrittener Uhrzeit echt auf interessante Gedanken... Nichts für ungut, aber ich wünsche gute Nachtruhe im Betonbunker und gehe jetzt ins Bett, dass in einem normalen Zimmer steht, ohne Panzer-Tür und mit Fenstern ohne Gitter... :boredom::lazy:

Geschrieben
Darf ich als Nur-WBK-Inhaber die Waffe zu Hause geladen "führen"?

In deinem privaten, befriedetem Besitztum gibt es kein Führen.

Also wenn es dich anmacht, kannste nackt mit Holster Dirty Harry gucken und dich mit Himbeermarmelade einreiben.

Geschrieben

Ein Problem entsteht nur, wenn Du das Haus verläßt und die Waffe unter dem Kopfkissen vergißt. Oder Du hast Streß mit Deiner Frau und die meldet dann der Behörde, dass Du Deine Waffe immer unter dem Kopfkissen, oder im Nachtisch aufbewahrst, dann gute Nacht mit der Zuverlässigkeit. :confused:

Kommt häufiger vor, als Du denkst! :traurig_16:

Geschrieben

Wie sich aus den Beiträgen meiner Vorschreiber schon ergibt: das mit dem Kopfkissen wäre, so lange deine unmittelbare Verfügungsmöglichkeit über die Waffe besteht, zulässig, bringt aber praktische Probleme wie das des Vergessens bzw. die Erfordernis, immer dran zu denken, mit sich. Und es kann Ballistolflecken auf der Bettwäsche geben...

Pack die Waffe in einen kleinen (und, wenn du so willst, schnell erreichbaren) Stufe 0- oder I-zertifizierten "Würfel",

und gut ist's.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Darf ich als Nur-WBK-Inhaber die Waffe zu Hause geladen "führen"?

Laß es lieber sein. Wenn es rauskommt ist deine Zuverlässigkeit beim Teufel.

Es gibt keinen vernünftigen Grund eine geladene Waffe im Haus rumzuschleppen. Staatsanwalt, Richter und Ordnungsbehörde würden das als "Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, dass Waffen ..... leichtfertig verwendet werden" einstufen.

Solltest Du dabei betroffen werden, wie Du nackt, mit Himbeermarmelade eingerieben, und geholsterter Waffe Dirty Harry schaust wird man zusätzlich deine persönliche Eignung in Zweifel ziehen.

Das Argument "Ich muß meine Waffen auch mal putzen." zieht dabei nicht. Zuverlässige Personen putzen eine Waffe nämlich im entladenen Zustand.

Geschrieben

gerade eben in der zeitung gelesen:

mann hat aus angst vor nachts um sein haus schleichenden personen immer den geladenen revolver unterm kopfkissen.

spricht in anderem zusammenhang drohungen ( nicht näher genannter art) aus.

durchsuchung und polizei findet geladenen revolver unterm kopfkissen.

waffenrechtlliche erlaubnisse werden widerrufen und richter bestätigt die rechtmäßigkeit, weil zum einen die ehefrau so auch zugriff auf die waffe hatte und zum anderen an einen waffeneinsatz nur in allerletzter konsequenz zu denken sei, erst wenn alle anderen möglichkeiten ausscheiden würden/erfolglos wären.

das wars dann.

soviel dazu!

nebenbei bemerkt wurde in dem artikel immer die bezeichnung "waffenschein" anstatt "waffenbesitzkarte" verwendet. wohl kleiner fehler des artikelschreibers.

ich würds also seinlassen! die idee mit dem waffenraum hat allerdings was ;)

gruß alzi

Geschrieben
Ein Problem entsteht nur, wenn Du das Haus verläßt und die Waffe unter dem Kopfkissen vergißt. Oder Du hast Streß mit Deiner Frau und die meldet dann der Behörde, dass Du Deine Waffe immer unter dem Kopfkissen, oder im Nachtisch aufbewahrst, dann gute Nacht mit der Zuverlässigkeit. :confused:

.....

also immer schön Frau in den Safe und Waffe unters Kopfkissen oder umgekehrt - aber nie beides gleichzeitig :rolleyes:

Geschrieben

Ich finde ja die Idee mit der Himbärrrmarmelade genial :00000733:

Es ist wieder mal eine gewisse Dichotymie zwischen dem, was grundsätzlich im Gesetz erlaubt ist, und dem, was sinnvoll wäre.

Ja, laut Gesetz, darf man die Waffe zu Hause rumschleppen, so vollgeladen, wie man mag.

Liebe Kinder: lasst das sein! Erschossene Fernseher, erschossene Kühlschränke und mein Lieblingsbeispiel : erschossene Fußbodenheizung.

Mein alter Vorsitzender hat mir mal erzählt, es würde ihn schon mal reizen, sich in der Wohnung die IPSC Open Kanone umzugurten, die Musik lautzustellen und beim Besuch von SC Grün-Weiß die Türe mit den Worten zu öffnen "Was ISS !?!"

Ich habe lange nichts mehr von ihm gehört, und seine Zuverlässigkeit hat er wohl auch verloren. Ob das ursächlich war: Keine Ahnung.

Die Kanone unterm Kopfkissen oder im Nachtkästchen ist ja kein Weltuntergang, geht z.B. in (Teilen der) USA und Österreich auch ohne Bürgerkrieg und ständige Massaker im Familienkreis. Bei uns ist aber das Gesetz an der Stelle deutlich empfindlicher. Das ist nur eine Ist-Zustand-Beschreibung, keine Ausuferung wegen mir bitte...

Das Argument der Opposition ist in der derzeitigen Lage einfach stichhaltig. Die Kanone unterm Kopfkissen ist auch Personen zum "Erwerb" zugänglich, die gar keine Erlaubnis dazu haben. Drum: nach unseren Spielregeln hat der Typ einfach verloren. Das er sich auch dermaßen krakelig in seinem gesamten Leben sonst ausgetobt hat, löst bei mir die Vermutung aus: Da hat Einer um Schläge gebettelt und auch reichlich gekriegt.

Dummheit muß auch weh tun, sonst gibt's keine Evolution mehr.

Geschrieben
...

Ja, laut Gesetz, darf man die Waffe zu Hause rumschleppen, so vollgeladen, wie man mag.

Liebe Kinder: lasst das sein! Erschossene Fernseher, erschossene Kühlschränke und mein Lieblingsbeispiel : erschossene Fußbodenheizung.

...

Bei so viel Nachfrage durch Ersatzbeschaffung und Reparaturen müßte die zugriffbereite, geladene EWB-pflichtige Waffe im Haus zur Zeit doch eigentlich zur Pflicht gemacht werden. :eclipsee_gold_cup: Dann können die sich das Geschwafel vom Konsumgutscheinen (Quasi: Fernseher und Kühlschränke auf Bezugsschein :shok:) doch glatt sparen. ;)

Geschrieben

Mal ernsthaft:

dazu gab es hier bereits mindestens einen Thread! Klasse 0 - Würfel mit Zahlenschloß als Nachttisch und geladenem Revolver war die am Ende favorisierte Methode.

Aber finde weder mit SuFu noch google den Thread wieder :(

Falls einer mehr Glück hat, bitte reinstellen!

Geschrieben

... oder dafür sorgen, dass auch nachts nur berechtigte Personen anwesend sind und den Haustürschlüssel zusammen mit dem passenden Waffen-Schrank-Schlüssel an einen Bund machen. Dann vergisst Du auch nicht die Waffe im Bett, wenn Du raus gehst. ;)

Geschrieben

Anstatt Himbeermarmelade bei sich selbst würde ich eher Schokoladensoße bei der Partnerin empfehlen :00000733:

Ich würde aber ansonsten auch dei Alternative 0er Würfel vorziehen.

Eine durchgeladene G17 unter dem Kopfkissen würde mir erhebliche Kopfschmerzen bereiten, im 0er dagegen eher nicht.

Ich würde wenn einer meine Jalousien hochdrückt eh eher zur Rem 870 greifen anstatt zur Pistole.

Geschrieben

Nun hat es der Fred schon bis hierher geschafft, aber das, was mich (wohlgemerkt persönlich) am meisten angegrätzt hat bei dem Artikel war nicht "Knarre unterm Kopfkissen" oder wie doof der Typ sich um Ärger beworben hat, sondern

- die Ausführung (so habe ich es verstanden), dass der Waffenbesitzer erst alle anderen Alternativen quasi durchgegangen haben müsse.

Was meint ihr dazu ?

Geschrieben
Was meint ihr dazu ?

Gutmenschenquark.

Bei Notwehr muß nicht das mildeste Mittel gewählt werden. (<- Punkt!!!)

Umgekehrt aber auch: Notwehr ist es erst, wenn alles stimmt: gegenwärtiger Angriff, rechtswidrig, Abwehrmittel geeignet.

gibt's aber schon reichlich Diskussionen zu.

Geschrieben

Anstatt Himbeermarmelade bei sich selbst würde ich eher Schokoladensoße bei der Partnerin empfehlen :00000733:

beste idee :icon14:

wie wäre´s einfach üben: tresor schnell aufschliessen, muni klar machen, ready 2 go. dauert auch nicht ewig und ist rechtens!

Geschrieben
Es gibt keinen vernünftigen Grund eine geladene Waffe im Haus rumzuschleppen. Staatsanwalt, Richter und Ordnungsbehörde würden das als "Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, dass Waffen ..... leichtfertig verwendet werden" einstufen.

Ja, das leuchtet ein, wurde in dem Ausgangsthread auch schon aufgeworfen.

Dann bliebe also als beste Methode nur, ein gefülltes Magazin direkt neben die Waffe mit offenem Verschluss zu legen, ggf. so 1cm einführen? Dadurch gilt die Waffe doch nicht als geladen; oder würde das immer noch irgendwelche Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen?

Bzgl. Sicherheit stimme ich dem, was hier angemerkt wurde, voll zu. Persönlich würde ich, wenn dann die Waffe auch nur unterladen herumliegen haben wollen.

Oder Du hast Streß mit Deiner Frau

Sollte ich jemals heiraten, wäre es sowieso besser, mir die Waffen abzunehmen, denn dann muss ich schon echt durchgeknallt sein :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Hallo

In deinem privaten, befriedetem Besitztum gibt es kein Führen.

Also wenn es dich anmacht, kannste nackt mit Holster Dirty Harry gucken und dich mit Himbeermarmelade einreiben.

falsch.

§12 WaffG

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

Es handelt sich dann aber um ein "erlaubnisfreies Führen"!

Aber, wie schon von anderen erwähnt, ist nicht sehr Sinnvoll oder Blödsinn, was den Einsatz der Jungs mit den Turnschuhen, die die hinten geknöpften Jake mit bringen, auslösen kann.

Gruss Spa

Geschrieben
Es handelt sich dann aber um ein "erlaubnisfreies Führen"!

Nein,

denn Führen i.S.d.G. ist:

"Führen ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt

über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung,

der Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte"

In seiner eigenen Wohnung kann man gar keine Waffe "führen".

Geschrieben
Hallo

falsch.

Es handelt sich dann aber um ein "erlaubnisfreies Führen"!

Aber, wie schon von anderen erwähnt, ist nicht sehr Sinnvoll oder Blödsinn, was den Einsatz der Jungs mit den Turnschuhen, die die hinten geknöpften Jake mit bringen, auslösen kann.

Gruss Spa

leider auch falsch! In deinem zitiertem Abschnitt des Waffg handelt es sich um das Führen bei dritten! Also nicht auf DEINEM befriedeten Grundstück!

Sehe gerade Olt.dR war schneller!

Geschrieben
§12 WaffG

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

seit wann ist Selbstschutz vom Bedürfnis gedeckt?

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