Zum Inhalt springen
IGNORED

"Waffe unterm Kopfkissen"


chute

Empfohlene Beiträge

Hallo

die Frage lautete doch: darf ich eine Waffe in meiner Wohnung schußbereit mit mir herumschleppen. Evtl. nachts unterm Kopfkissen.

Antwort: Ja. wenn sichergestellt ist, daß die Waffe von keinem Unberechtigten an sich genommen werden kann. Sobald der Mensch seine Wohnung verläßt, muß die Waffe in den Tresor. Die Antworten hier mit Zwangsjacken und Verlust der Zuverlässigkeit sind bauchmäßig gegeben.

In meinem Sicherheitskonzept führte ich explizit an, daß ich immereine geladene Waffe in meinem Schlafzimmer habe. Bei mir im 1er Tresor, aber die Variante mit dem Kopfkissen ginge auch, da meine Frau auch eine beachtliche zahl an Waffen ihr Eigen nennt.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laß es lieber sein. Wenn es rauskommt ist deine Zuverlässigkeit beim Teufel.

Es gibt keinen vernünftigen Grund eine geladene Waffe im Haus rumzuschleppen. Staatsanwalt, Richter und Ordnungsbehörde würden das als "Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt, dass Waffen ..... leichtfertig verwendet werden" einstufen.

Hallo Jennerwein,

nun habe ich mal ein juristisches Wörterbuch benutzt, um den von Dir zitierten Begriff "leichtfertig" einzugrenzen.

Demnach gilt: Leichtfertigkeit ist

eine Verletzung der gebotenen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße und kann mit "grober Fahrlässigkeit" übersetzt werden

Mit gebotener Sorgfalt dürfte im Gesetzestext einmal der Schutz vor Entwendung gemeint sein, andererseits aber auch das versehentliche Lösen eines Schusses.

Wer seine Waffe daher dicht am Körper trägt/hat, bietet besten Schutz gegen Entwendung. Dies kann nicht "leichtfertig" sein.

Das versehentliche Lösen eines Schusses wäre bei fertig geladener und entsicherter Pistole schon gegeben, da gebe ich Dir recht. Sicher aber nicht bei unterladener Pistole.

Der Begriff "leichtfertig" stellt schon hohe rechtliche Anforderungen, wenn Waffen geholstert tragen stets als "grob fahrlässig" gewertet würde, können wir IPSC Wettbewerbe, bei denen die Teilnehmer auch mit geholsteter Waffe rumlaufen, gleich abschaffen.

Zuletzt: Unser Notwehrrecht wird mit immer mehr "Freistil-Jura"-liken Einschränkungen des Umgang mit Legalwaffen in den eigenen 4 Wänden gerichtlich eingeschränkt. Jetzt denkt euch noch die neuesten Entwicklungen von Armatix BASELOCK dazu und evtl. die elektronische Kontrolle via Armatix-Zentrale, ob die Waffe auch ja im Baselock steckt und nicht etwa unterm Kopfkissen oder im Holster - und schon wird es ganz finster für uns!

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Begriff "leichtfertig" stellt schon hohe rechtliche Anforderungen, ....

Wenn Du den Gesetzestext aufmerksam liest wird dir auffallen, dass es für den Verlust der Zuverlässigkeit nicht erforderlich ist leichtfertig zu handeln. Es genügt wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen ....".

Was eine rechtfertigende Tatsache ist bestimmen weder Du noch ich. Das legen im Einzelfall Leute fest, die nicht das geringste Verständnis für privaten Waffenbesitz haben. Es gibt genug Urteile zum Thema. Eines davon wird ja in diesem Thread diskutiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jennerwein:

dann nenn mal ein Urteil (edit: respektive eine bestandskräftige Entscheidung der Ordnungsbehörde), nach dem jemand unzuverlässig war, weil er auf seinem Grund und Boden seine Waffe bei sich getragen hat......

Ich halte ja prinzipiell hier nix mehr für unmöglich, das würde mich aber doch sehr erstaunen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier mal der Link zum VG Braunschweig:

aktuelles Urteil

Ich gehe mal davon aus, dass der Revolver LEGAL umgebaut war, weil in die WBK eingetragen. Ansonsten hätte er als Schreckschusswaffe sowieso in keiner WBK gestanden.

Ich hoffe sehr, das Forum Waffenrecht, Dr. Scholzen/VDW, die ELF oder irgendein anderer Verband helfen dem Mann und beantragen die mögliche Berufung beim OVG Lüneburg!!!

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier mal der Link zum VG Braunschweig:

aktuelles Urteil

Hauptargument gegen den Waffenbesitzer war hier die nicht ordnungsgemäße Verwahrung, da er während des Schlafes "keine unmittelbare Kontrolle" über die Waffe ausüben kann und ein Zugriff Dritter/Unbefugter somit möglich war. Genau das ist (in D) die rechtliche Krux bei der Variante "Waffe unterm Kopfkissen".

So weit kann ich der Argumentation noch durchaus folgen.

Wobei mir allerdings leicht übel :bad: wird, ist der Rest der gerichtlichen Begründung... die eben nur vor dem gesellschaftlichen (oder bewusst gemachten) "Klima" hierzulande in dieser Frage verständlich ist.

Man führe sich nur mal vor Augen, in unserem Nachbarland Österreich ist die häusliche Selbstverteidigung ein gewichtiger BEDÜRFNISGRUND für den Erwerb einer Waffe...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jennerwein:

dann nenn mal ein Urteil (edit: respektive eine bestandskräftige Entscheidung der Ordnungsbehörde), nach dem jemand unzuverlässig war, weil er auf seinem Grund und Boden seine Waffe bei sich getragen hat......

Ich halte ja prinzipiell hier nix mehr für unmöglich, das würde mich aber doch sehr erstaunen...

Ein solches Verfahren wird von der Ordnungsbehörde gerade im Rhein-Main Gebiet durchgezogen. Ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen (von den Anwälten).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein solches Verfahren wird von der Ordnungsbehörde gerade im Rhein-Main Gebiet durchgezogen. Ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen (von den Anwälten).

Da fragt man sich allen Ernstens vor welchem rechtlichen Hintergrund die Ordnungsbehörden sich da ein Verfahren an den Hals hängen!

Kann ich nur mit dem Kopf schütteln!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gerade eben in der zeitung gelesen:

mann hat aus angst vor nachts um sein haus schleichenden personen immer den geladenen revolver unterm kopfkissen.

spricht in anderem zusammenhang drohungen ( nicht näher genannter art) aus.

durchsuchung und polizei findet geladenen revolver unterm kopfkissen.

waffenrechtlliche erlaubnisse werden widerrufen und richter bestätigt die rechtmäßigkeit, weil zum einen die ehefrau so auch zugriff auf die waffe hatte und zum anderen an einen waffeneinsatz nur in allerletzter konsequenz zu denken sei, erst wenn alle anderen möglichkeiten ausscheiden würden/erfolglos wären.

das wars dann.

...

gruß alzi

T'schuldige, Alzi! In der Sache absolut nichts gegen Dich, aber das stinkt doch wieder ganz gewaltig nach "ausdemzusammenhanggerissen"! ICH halte es für reichlich denkbar, dass dem Mann aufgrund der Drohung alleine auch schon die Waffe abgenommen und evtl. die Zuverlässigkeit widerrufen worden wäre. Die Messlatte für nen DuSu-Beschluss liegt (!) in der Regel (!) reichlich hoch! Da brauch ich nicht in meinem Brass sagen: Ich derhau di! (Für Nichtbayern: "Ich erschlag Dich!") Wer weiß, ob der Mann nicht explizit mit seiner Waffe gedroht hat? Wäre halt interessant zu wissen, geht aber vermutlich nicht aus dem Artikel hervor...

Zum Thema selbst: Das - so denke ich - kann man machen, wie man will: drunterlegen oder nicht! NUR: wenn man selbst nimmer im Bett ist, sondern in der Arbeit oder sonstwo- selbst in einem anderen Raum/Teil des gleichen Anwesens - gehört sich das Teil wieder in den Waffenschrank, um unberechtigten Zugriff strikt zu unterbinden!

Der Rest ist im Extremfall vor Gericht sicherlich Auslegungssache und stark detailabhängig. Notwehr erleichtert doch ziemlich viel...

Doc

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da fragt man sich allen Ernstens vor welchem rechtlichen Hintergrund die Ordnungsbehörden sich da ein Verfahren an den Hals hängen!

Kann ich nur mit dem Kopf schütteln!

Aus genau den beschriebenen Gründen. Waffe geladen im Zimmer liegen gehabt, allein anwesend und auch nur allein Zugriff möglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Satz ist der Brüller schlechthin im Urteil:

So könne der Kläger z. B. die Polizei informieren und sie um verstärkte nächtliche Kontrollen bitten.

Na gut, dann wird halt in den Garten ein Bewegungsmelder gestellt und der mit einem Faxgerät verbunden, und jedes Mal, wenn der Bewegungsmelder anschlägt, läuft ein Fax auf der Dienststelle ein, mit der Bitte, sofort mal zu kontrollieren. :00000733:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus genau den beschriebenen Gründen. Waffe geladen im Zimmer liegen gehabt, allein anwesend und auch nur allein Zugriff möglich.
und wie wird sowas den Behörden bekannt....? Ausserdem ist das doch laut Gesetz legal!

Das sehe ich auch so ! wenn man alleine Zuhause ist kann man seine Plempe auch geladen auf den Tisch legen wo ist da das Problem ?

In den eigenen vier Wänden kann man seine Plempe auch geladen im Holster Führen ,selbst im eigenen Garten oder Geschäftsräumen .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zuletzt: Unser Notwehrrecht wird mit immer mehr "Freistil-Jura"-liken Einschränkungen des Umgang mit Legalwaffen in den eigenen 4 Wänden gerichtlich eingeschränkt. Jetzt denkt euch noch die neuesten Entwicklungen von Armatix BASELOCK dazu und evtl. die elektronische Kontrolle via Armatix-Zentrale, ob die Waffe auch ja im Baselock steckt und nicht etwa unterm Kopfkissen oder im Holster - und schon wird es ganz finster für uns!

Grüße,

Schwarzwälder

Wenn das Baselock so sicher währe wie behauptet wird ,dann bräuchten wir ja keine Tresore mehr dann könnte man die Waffen ja an die Wand hängen .

Das Armatix Theater muß man abstellen bevor es beginnt das sind ja schon Stasi Methoden ,wenn ich schon das Wort überwachen höre geht mir der Hut hoch :angry2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

T'schuldige, Alzi! In der Sache absolut nichts gegen Dich, aber das stinkt doch wieder ganz gewaltig nach "ausdemzusammenhanggerissen"! ICH halte es für reichlich denkbar, dass dem Mann aufgrund der Drohung alleine auch schon die Waffe abgenommen und evtl. die Zuverlässigkeit widerrufen worden wäre. Die Messlatte für nen DuSu-Beschluss liegt (!) in der Regel (!) reichlich hoch! Da brauch ich nicht in meinem Brass sagen: Ich derhau di! (Für Nichtbayern: "Ich erschlag Dich!") Wer weiß, ob der Mann nicht explizit mit seiner Waffe gedroht hat? Wäre halt interessant zu wissen, geht aber vermutlich nicht aus dem Artikel hervor...

Zum Thema selbst: Das - so denke ich - kann man machen, wie man will: drunterlegen oder nicht! NUR: wenn man selbst nimmer im Bett ist, sondern in der Arbeit oder sonstwo- selbst in einem anderen Raum/Teil des gleichen Anwesens - gehört sich das Teil wieder in den Waffenschrank, um unberechtigten Zugriff strikt zu unterbinden!

Der Rest ist im Extremfall vor Gericht sicherlich Auslegungssache und stark detailabhängig. Notwehr erleichtert doch ziemlich viel...

Doc

scho recht Doc.

mehr war dem Artikel nicht zu entnehmen. es war auch "nur" aus einer tageszeitung, und da wissen die leute selbstverständlich nicht wo sie die prioritäten ( waffenrechtlicher natur) in der berichterstattung legen müssen! ich habe nur den artikel widergegeben und hatte dabei ja schon angedeutet, dass dieser in keinem fall vollständig ist. auch wurde der artikel augenscheinlich ja nicht von einer sachkundigen person verfasst (waffenschein <-> waffenbesitzkarte).

im Übrigen gebe ich dir natürlich recht, dass es sich wohl nicht um eine lapalie ( die bedrohung) gehandelt haben kann, sonst hätte es wohl auch keinen durchsuchungsbeschluß gegeben, aber auch hier gibt der artikel eben nix her. für einen "laien" ist eben die knarre unterm kopfkissen das weitaus "interessantere" weil vermeindlich gefährlichere.

leider war auch keine angabe für das urteil im artikel enthalten, sonst könnte man sich das ja selbst ansehen.

hab das auch nur deshalb erwähnt, weil ich, grade als ich mit der zeitung fertig war, hier diesen thread gesehen hatte.... und das hat gepasst, also hab ich getippt.

gruß alzi

Edit: hab mir jetzt mal dir pressemitteilung ( Link von Schwarzwälder in Beitrag #31 ) angesehen. das sieht schon ziemlich danach aus ,. als ob sich der von mir genannte artikel darauf bezieht. allerdings war in dem artikel nichts von einem umgebauten gasrevolver zu lesen. aufgrund der bezeichungsproblematik "waffenschein <-> waffenbesitzkarte" in der pressemitteilung und auch im artikel, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass es sich um den selben vorgang handelt. dann kann der schreiberling aber nicht wirklich die wichtigen fakten aus einer mitteilung so zusammnenfassen, dass es im artikel noch sinn macht.

und jetzt hat Doc natürlich recht, wen er sagt, dass das ( die drohung)alleine nicht anlass für einen durchsuchungsbeschluss gewesen sein kann. ein umgebauter gasrevolver ist da schon was anderes!

ich plädiere für: sachkunde für alle reporter und redakteure! (wenigstens/dabei wurde in der pressemitteilung noch ausdrücklich auf waffenschein <-> waffenbesitzkarte hingewiesen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um noch mal zum Ausgabgsthema zurück zu kommen:

Abgesehen davon dass die Knarre unter dem Kopfkissen nicht unbedingt dem Schlafkomfort dient würde sie jede Nacht ca. 8 Stunden mehr oder weniger intensiv dem Körperschweiß ausgesetzt. Das hält auch der beste Stahl nicht ewig aus.

Gruß Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das Baselock so sicher währe wie behauptet wird ,dann bräuchten wir ja keine Tresore mehr dann könnte man die Waffen ja an die Wand hängen .

Das Armatix Theater muß man abstellen bevor es beginnt das sind ja schon Stasi Methoden ,wenn ich schon das Wort überwachen höre geht mir der Hut hoch :angry2:

Tja, das Baselock wird sicher nicht kommen, um die Tresore zu ersetzen. Aber wenn die Rechtssprechung nun zunehmend den Umgang mit der eigenen Waffe auch in den eigenen 4 Waenden derart einengt, ist ein Baselock IM (!!)Tresor die logische Konsequenz, um sicherzustellen, dass keiner "leichtfertig" zuhause an seiner eigenen Legalwaffe rumfingert!

113069_200_160.jpg

Die automatische Meldung an die ARmatix-Zentrale oder die Behoerde bei Entfernen der Kurzwaffe aus dem Baselock bedeutet dann ggf. die automatische Aberkennung der Zuverlaessigkeit und Einzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse, wenn kein triftiger Grund vorlag (und wie hoch die Messlatte fuer solche Gruende sind, seht ihr ja an diesem Urteil: erst Polizei anrufen usw.)!

Gruesse

Schwarzwaelder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die automatische Meldung an die...Zentrale oder die Behoerde

....automatische Aberkennung der Zuverlaessigkeit und Einzug....

Ja, der neue Faschismus wird mit "menschenfreundlichem" und gutmenschlichen Antlitz daherkommen...

Er wird für jede, wirklich jede Freiheits-Beschränkung "gute" Gründe vorbringen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hätt ich ne geladene Waffe nachts zugriffsbereit, hätt ich Angst, dass ich mich aus Versehen erschieß!

(Hab mal geträumt ich stell nen Sender am Fernseher ein, dabei lief ich mit dem Fernseher im Arm in der Wohnung rum).

Bevor ich die Schrotflinte fertig geladen hab, bin ich hoffentlich wach.

Ach ja, und das mit der Himbeermarmelade muß ich mir mal noch durch den Kopf gehen lassen! :gutidee:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.