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IGNORED

"Waffe unterm Kopfkissen"


chute

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Man muss sich auch mal Gedanken machen, WARUM das Baselock von Armatix überhaupt mit Funkfreischaltung beworben wird. Wenn es in Polizeidienststellen oder Sicherheitsdienstzentralen Anwendung finden soll, genügt die alternative Freischaltung via PIN: Mitarbeiter kommt zum Dienstantritt in die Zentrale, tippt seine PIN ein und kann seine Waffe aus dem Baselock abziehen. In der Zentrale braucht niemand eine Funkfreischaltung, da Kontrolle vor Ort möglich.

Funk macht nur Sinn, wenn eine dezentrale Stationierung des Baselocks/der Waffen einer zentralen Überwachung/Kontrolle unterzogen werden soll: Dass hier wir Waffenbesitzer ins Visier rücken, drängt sich schon allein bei dem dadurch möglichen Umsatz (ansonsten blieben nur wenige Spezialsituationen) mehr als auf!

Die Überwindung des Baselocks ist allerdings schwieriger als beim Quicklock, da ihr nicht einfach die Waffe/den Lauf mit Wasser füllen und dann mitsamt Baselock in den Eisschrank legen könnt wie im VISIER-Test; dazu müsste das Baselock erst von der Wand/dem Schrank demontiert werden und selbst dann wäre es noch zu sperrig.

Klar ist, dass solch eine Lösung den Legalwaffenbesitzern jeglich kurzfristige Möglichkeit vom Recht auf Notwehr/Nothilfe mit der Waffe nehmen würde.

....An diesem, nicht gelobten Tage, da dieser ARMATIX-oder-wie-auch-immer-überwachungs-Sperrelement-Shit in unserem so hoch gelobten. demokratisch, freiheitlichen Staate zur ständigen, elektronischen Zustandsüberwachung zwanghaft die Regel wird, wird sich der Government seiner kompletten Schuss-und Jagdwaffen behördlich entledigen - PUNKT

Sehr wichtiger Punkt! Dann brechen nicht nur Umsätze bei der Waffenbranche weg, sondern auch die Pöstchen in den Verbänden. Mit einer Unterstützung der Armatix-Philosophien entmachten sich unsere Verbandsfürsten auf lange Sicht selbst! Umso unverständlicher, dass von dieser Seite kein Widerstand kommt. Dieser muss JETZT kommen, weil die Philosophien/Möglichkeiten schon jetzt sichtbar sind. Wenn es erstmal in die Gesetzgebung eingeflossen ist, kommt er zu spät. Rückgängig gemacht wird beim Waffenrecht in Zukunft nix mehr - das ist mir nach div. Diskussionen allmählich immer klarer.

Grüße

Schwarzwälder

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Klar ist, dass solch eine Lösung den Legalwaffenbesitzern jeglich kurzfristige Möglichkeit vom Recht auf Notwehr/Nothilfe mit der Waffe nehmen würde.

Schlimmer noch, zusammen mit Daten wo Waffen zu finden sind ( z. Bsp. durch die Zentrale Waffen Datei ) macht das den Legalwaffenbesitzer zur Zielscheibe, die zu erwartenden Straftäter werden die Station per Vorschlaghammer mitnehmen und bei sich in Ruhe "Freischalten ".

Für mich ist daher dann Ende im Gelände. Ganz einfach und klar.

Ein Heute ist zwei Morgen wert.

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Warum lehnen wir den Mist nicht einfach komplett ab ?

Weil wir so ziemlich exakt Null Chance haben sobald das Gedöns serienreif ist...

politischer Wille und so ... Lobbyismusproblematik ... möglicherweise in dieser Sache komatöse Verbände ... Nicht - Zuende - Denker und Quertreiber in unseren Reihen .... unser Geld lockt u.v.a.

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Die Überwindung des Baselocks ist allerdings schwieriger als beim Quicklock, da ihr nicht einfach die Waffe/den Lauf mit Wasser füllen und dann mitsamt Baselock in den Eisschrank legen könnt wie im VISIER-Test; dazu müsste das Baselock erst von der Wand/dem Schrank demontiert werden...

Das Baselock ist eine Art stationärer "Sperrelement". Systembedingt registriert es, wenn sein mechanischer Teil ETWAS (sagen wir es neutral: ein Stahlrohr eines ganz bestimmten Maßes) blockiert, also darin verriegelt. Mehr brauche ich jetzt wohl nicht zu sagen.

Ich erwähne diesen Punkt nicht, um das System zu verharmlosen (klar ist, die Fa. A. "wühlt" im Hintergrund und versucht, diese Systeme nicht nur an interessierte "Freiwillige" zu verkaufen, sondern ggf. später auch - wenn der Gesetzgeber mitspielt - über einer Million "Zwangskunden" aufzudrücken; s. auch Schwarzwälders Ausführungen).

Nein, solche problematischen Punkte (es gibt noch mehr) muss man dem Gesetzgeber früh und sehr deutlich benennen, denn sie führen (u.a.) dazu, dass das System, während es riesige Kosten und administrative/Kontrollaufwände verursacht, gleichzeitig nicht wirklich das bringt, was es verspricht. Auch der Gesetzgeber hat den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (der z.B. bei der Waffensicherung durch Tresor noch gegeben ist, da diese einigermaßen effektiv ist und gleichzeitig für den Betroffenen auch einen Schutz des Wertgegenstands Waffe darstellt).

Gruß,

karlyman

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Ich habe hier noch einige Kugelschreiberhülsen - die lassen sich wohl auch vorzüglich mit dem ARMADILDO verriegelen.

Ist sowieso lächerlich. Notfalls baut man den Rest der Waffe vom Lauf ab, und nimmt ein Wechselsystem. Es ist wie bei allen Sicherungssystemen:

- Ehrliche Leute bleiben ehrlich

- Neugierige Leute bleiben unverletzt

- Verbrecher werden für 'ne Minute aufgehalten.

Alleine aus dem Punkt zwei machen die Aufbewahrungsregeln der AWaffV Sinn. Und nach deren Einführung sind ja auch wirklich die Unfälle zurückgegangen. Vor dem Hintergrund macht eine Strafe Sinn, wenn der Mann aus dem Artikel sich und andere durch die Kopfkissenaufbewahrung gefährdet. Dieser Grundtenor im Urteil, daß man sofort in die Gemeingefährlichkeit abrutscht, wenn man sich bedroht fühlt und nach Waffen zum Selbstschutz greift, ist aber typisch gutmenschlich.

Die detaillierten und schikanösen Transportregeln sollen ja das verdeckte Führen verhindern. Das ist schlicht und ergreifend nicht zu Ende gedacht. Wer bereit ist, ohne Erlaubnis die Waffe zugriffsbereit bei sich zu tragen, den wird der Verstoß nicht jucken. Wer nix Böses vorhat, wird durch ein Schlössileinchen schikaniert. Und der Räuber/Dieb, der die komplette Tasche greift, hat durch die Sicherung nur gesehen: Hier gibt's was zu holen...

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Ist sowieso lächerlich. Notfalls baut man den Rest der Waffe vom Lauf ab, und nimmt ein Wechselsystem.

Ist nicht - deswegen wurden die Wechselläufe und Wechselsysteme eintragungspflichtig.

Selbstverständlich muss auch in jeden Wechsellauf und in jedes Wechselsystem ein Sperrelement.

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Dieser Zusammenhang (die "Sperrelement-Philosophien waren da ja auch schon bekannt) deutete sich mir in dem Moment an, wo die Eintragungspflicht von Wechselläufen und Wechselsystemen wieder kam. Wobei andererseits

- wir recht rasch an Verhältnismäßigkeits- und Zumutbarkeitsgrenzen kommen dürften, wenn (wie in vielen Fällen) für mehrere Waffen eine ganze Anzahl an "Wechselrohren" vorliegt; und diese sind, da beißt die Maus keinen Faden ab, schließlich keine Waffen, sondern nur Waffenteile; wer sollte durch diesen Wahnwitz denn vor was "geschützt" werden...

- die "Dildoisierung" von Wechselläufen im Zusammenhang mit dem Baselock-System ohnehin sinnlos ist, da zur Durchführung einer "ersatzweisen" Verriegelung gar kein Waffen-Lauf, sondern irgendein röhrchenartiger Gegenstand mit entsprechenden Abmessungen genügt.

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Ich mach mir da keinen Stress...

- von einer Prinziptauglichkeit einer Technologie bis zu einem flächendeckend verfügbaren und funktionierenden System ist weiter Weg.

... and last but not least: wenn dieser Staat mir gewisse Freiheiten nimmt, ist es wohl an der Zeit zu gehen.

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- die "Dildoisierung" von Wechselläufen im Zusammenhang mit dem Baselock-System ohnehin sinnlos ist, da zur Durchführung einer "ersatzweisen" Verriegelung gar kein Waffen-Lauf, sondern irgendein röhrchenartiger Gegenstand mit entsprechenden Abmessungen genügt.

Cool,

der erste vernüftige Vorschlag, zum Sperrelement thema.

Hoffen wir das der Alptraum wieder verschwindet.

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Da ja auch das Inside Konzept weiterentwickelt werden wird, die Waffe in sich also elektronisch - mechanische Sperren haben wird, ist eine zusätzliche Koppelung von einer Art Inside von der Waffe aus damit in das Baselock zur Unterscheidung Waffe / reines Metallrohr wohl kein Problem.

Gegebenenfalls wird bildlich ein Sperrelement aus der Base in die Waffe gesteckt und gleichzeitig ein Mini-Sperrelement, der in dem Fall keine XXX-Spielzeugform haben muß, und integraler nichtentfernbarer Bestandteil der Waffe ist, mit der Waffe gleichzeitig ins Baselock gesteckt.

Für diese Überlegung brauchte ich nicht eine Minute. A. wird sowas schon in der Röhre haben.

Alles eine Frage der Lobby was dann kommt.

Ich höre schon den Einwand : Durch die Elektronik & Mechanik Teile und die diversen möglichen Fernsteuerungen der Freigabe wird das Hobby sehr teuer ? Oh, das ist bestimmt nicht die Absicht des Gesetzgebers.

Edit: Und sollte für Wechselsysteme nicht auch was gefunden werden, dann werden selbige eben eingesammelt.

Wir werden dann 6 Monate haben die Dinger auf einem nicht mehr existierenden Markt zu verkaufen - sprich wir werden enteignet. Wir aber hübscher formuliert.

Mit dem Bedürfniskonzept wie es existiert und der Erfassung sind die ersten wesentlichen Glieder der Kette geschmiedet.

Von da an ist alles Weitere nur noch eine Frage der Zeit.

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Das heisst wenn dieses Armatixdildodings kommt ist die Gefahr gross , dass es dann nicht mehr auf freiwilliger Basis beruhrt sondern quasi per Gestezeserlass aufgezwungen werden könnte jenachdem eines oder mehrere dieser "Teile" zwangsmässig zu kaufen und zu benützen. Was ich nicht versteh bei der ganzen Sache. Ihr müsst bsp. die Kurzwaffen ja sowieso im Tresor lagern, wieso dann noch so ein Armatixstängel rein? Ist doch überflüssig wie ein Kropf. Daneben gibt es ja noch diese Abzugsschlösser, sowas meine ich http://www.cpsc.gov/cpscpub/prerel/prhtml00/00149A.jpg die den Abzug von Pistolen oder Revolvern als "Kindersicherung" zuverlässig ausreichend schützen. Ich selbst habe einst meine Ordonnanzdienstpistole mit einem Master Lock von S&W gesichert gehabt, während ich längere Zeit für mehrere Monate im Ausland war. Man kann ja so eine abgeschlossene Waffe zusätzlich noch in den abschliessbaren Tresor legen und dann ist sie gleich doppelt gesichert vor Zugriff.

Es gibt da schon ausreichend genügend Sicherungssysteme auf den Markt und die neuen Taurus Modelle bzw. Smith Wesson Revolver haben ja ein internes Schloss was man mit Schlüssel sperren bzw. entsperren kann. Ausserdem weiss doch der deutsche Gesetzgeber längst, dass es in Nachbarländern von Deutschland teilweise nicht mal eine Aufbewahrungspflicht von Waffen im Tresor gibt und trotzdem nicht mehr passiert an Waffenmissbrauch wie in Deutschland.

Sorry wenn ich das so offen sage als Aussenstehender, ich finde es reine Schikane falls man gesetzgeberisch zwangsverpflichtet würde in Deutschland als Jäger/Schütze/Sammler oder wie auch immer eines oder mehrere dieser Armatixsysteme je nachdem wieviele Waffen man hat anzuschaffen und auch zu benützen. Wenn alles auf freiwilliger Basis wäre, könnte man sagen OK, wer will der kann sowas kaufen und wer nicht will der lässt es halt bleiben. Aber es ist meiner Meinung nach keinesfalls OK in einem Land wo man seine Waffen sowieso schon allgemein üblich im Tresor aufbewahren muss noch ein zusätzliches Sicherungssystem einzuführen was eher als überflüssig erscheint. Irgendwo sollte doch noch gesunder Menschenverstand walten lassen, sonst könnte man gleich seine Waffe(n) mit Wachs versiegeln lassen, eingipsen das ganze, in flüssigem Beton eingiessen, härten lassen und in ein abschliessbares Metallbehältnis reintun.

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...sonst könnte man gleich seine Waffe(n) mit Wachs versiegeln lassen, eingipsen das ganze, in flüssigem Beton eingiessen, härten lassen und in ein abschliessbares Metallbehältnis reintun.

Genau das wäre die ideale Behandlung aller Waffen in den Augen vieler Politiker und anderer Gutmenschen in Deutschland, der EU und bei der UNO. Ich hoffe für Euch Schweizer, dass ihr noch lang Eure nationale Selbstständigkeit inkl. direkte Demokratie behaltet und nicht alles aufgebt, nur um auf Teufel komm raus dazuzugehören.

mfg

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Was ich nicht versteh bei der ganzen Sache. Ihr müsst bsp. die Kurzwaffen ja sowieso im Tresor lagern, wieso dann noch so ein Armatixstängel rein? Ist doch überflüssig wie ein Kropf. Daneben gibt es ja noch diese Abzugsschlösser, sowas meine ich ...die den Abzug von Pistolen oder Revolvern als "Kindersicherung" zuverlässig ausreichend schützen.

Korrekt. Vom Standpunkt der Entwendungssicherheit bzw. der "Kindersicherung" sind Armatix-Quicklock/Baselock und ähnliche Systeme überflüssig wie ein Kropf; diesen Zielen können existierende Vorrichtungen (Waffentresor bzw. Schlösser wie von dir erwähnt) deutlich besser dienen.

Aber darum geht es den Befürwortern solcher Systeme gar nicht.

Sollten derartige Systeme bei uns verpflichtend werden, dann, um die Waffenbesitzer/"Nutzungsberechtigten") selbst

auf technischem Wege an der eigenen Verfügbarkeit an der Waffe - außerhalb eines streng staatlich vorgegebenen und staatlich kontrollierten/protokollierten Rahmens - zu hindern.

Auswirkungen: faktisch wird dies keine erhöhte Sicherheit bringen. Es wird allerdings bewirken, dass eine große Zahl legaler Waffenbesitzer den sich ergebenden Aufwand und die Gängelei nicht mehr mitmachen und den Waffenbesitz aufgeben. Neue "Aspiranten" auf legale Waffen werden vor Kosten, Aufwand und der ganzen Kontrolle zurückschrecken und es gleich bleiben lassen. Der Waffenmarkt wird - nach einer kurzen Phase des "auf-den-Markt-Werfens" von Sportwaffen zu Spottpreisen (von dem allenfalls eine Weile die liberaleren Märkte wie bei euch in der CH profitieren könnten) - auf einen Bruchteil des heutigen Ausmaßes schrumpfen. Vielleicht ist genau das gewollt.

Diese sogenannten "Sicherungssysteme" als ultimative staatliche Überwachung legaler Waffen in Bürgerhand werden für den Legalwaffenbesitz in D so gravierende Verwerfungen mit sich bringen, wie kaum eine "Novelle" der letzten -zig Jahre vorher.

Wenn unsere Verbände, Interessenvertreter und wir jetzt nicht massiv dagegen "in die Pötte" kommen, werden wir ganz alt aussehen.

Gruß,

karlyman

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Mit dem Bedürfniskonzept wie es existiert und der Erfassung sind die ersten wesentlichen Glieder der Kette geschmiedet.

Von da an ist alles Weitere nur noch eine Frage der Zeit.

Das, genau das, ist des Pudels Kern!

Die A.-Verriegelungs- und Kontrollsysteme stellen die ultimative technische Umsetzung des Bedürfnisprinzips dar.

Das sieht jeder, der nur etwas über den Gartenzaun hinausblickt.

Deswegen sage ich (und nicht nur ich) ja immer wieder, dass unsere Bedürfnis-"Nischen" Sportschießen, Jagd und Sammeln uns längerfristig den legalen Waffenbesitz in einem noch halbwegs vernünftigen Ausmaß wie heute nicht sichern werden!

Wenn das Bedürfnisprinzip bleibt, dann haben wir als Argumentation gegen derartige Systeme allenfalls die Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Die Systeme sind überwind- bzw. überlistbar, sie werden über die heute bereits vorhandenen Sicherungseinrichtungen hinaus keinen relevanten Sicherheitsgewinn mehr erbringen; gleichzeitig stellen sie (wenn sie im vollen denkbaren Umfang kommen) einen gigantischen Aufwand für die Betroffenen dar. Die Verhältnismäßigkeitsrechnung müßte der Gesetzgeber bei einem so gravierenden Eingriff schon aufmachen.

Gruß,

karlyman

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Und wie siehts mit der Beschädingung von Waffenläufen aus, wen sich die Armadildo-Dornen hineinbohren?

Auch ein Thema, ja (wenn's auch keine Dornen, sondern "Sperrkügelchen" sind, die aus dem Blockierelement herausfahren und gegen die Laufwandung verriegeln).

Vor allem, wenn man bedenkt, dass (z.B. beim Baselock) die Sport- und Jagdwaffen ja dann fortlaufend bzw. häufig legalerweise (Training, Wettkampf, Jagd, Waffenpflege, Trockentraining, BüMa- und Händlerausflüge, Funktionsprüfungen bei Wiederladern, etc.) "entdildoisiert" und anschließend wieder "dildoisiert" werden müssten...

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Das Urteil einschl Begründung ist nun öffentlich Link - und viel zu wichtig um unter OffTopic versteckt zu bleiben:.

Hier geht unser Recht auf Notwehr dahin - aus der Urteilsbegründung des Gerichts zitiert:

Insbesondere zeigt ein Waffenbesitzer, der für eine von ihm erwartete Notwehrsituation zur Verteidigung eine Waffe bereithält, statt sich der Situation zu entziehen oder sie durch andere mildere und verhältnismäßiger Mittel zu beseitigen, mangelndes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit der Waffe und verwendet sie missbräuchlich (vgl. zu § 40 WaffG a. F. VGH Baden-Württemberg, U. v. 25.10.1993 - 1 S 995/93 -, NJW 1994, 956).
Durch den dem Kläger unmittelbar zur Verfügung stehenden geladenen Gasrevolver bestand die Gefahr, dass er auf solche Personen ohne weitere Berücksichtigung der konkreten Situation in einer durch Notwehr noch nicht gerechtfertigten Lage geschossen und diese verletzt oder getötet hätte. Angesichts des mit dem Waffenbesitz verbundenen erheblichen Sicherheitsrisikos sind die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen strickt einzuhalten. Für das bloße Bereithalten einer geladenen Schusswaffe zur Abwehr potentieller und unter Umständen nur entfernt wahrscheinlichen Angriffen unter Verstoß gegen die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung ist nach den waffenrechtlichen Vorschriften kein Raum.

Leute, wenn die Sicht rechtskräftig wird, können wir für immer einpacken! Dann dürfte man allenfalls dann noch seinen Revolver aus dem Waffenschrank holen, wenn die Einbrecherbande schon im Zimmer steht oder einem gar schon die Gurgel zudrückt - also in der Praxis nie!

Grüße

Schwarzwälder

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Insbesondere zeigt ein Waffenbesitzer, der für eine von ihm erwartete Notwehrsituation zur Verteidigung eine Waffe bereithält, statt sich der Situation zu entziehen oder sie durch andere mildere und verhältnismäßiger Mittel zu beseitigen, mangelndes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit der Waffe und verwendet sie missbräuchlich (vgl. zu § 40 WaffG a. F. VGH Baden-Württemberg, U. v. 25.10.1993 - 1 S 995/93 -, NJW 1994, 956).

Gehts noch?!

Wenn ich in meinen eigenen 4 Wänden in eine Notwehr Situation gedrängt werde, wohin soll ich mich dann noch entziehen?

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Gehts noch?!

Wenn ich in meinen eigenen 4 Wänden in eine Notwehr Situation gedrängt werde, wohin soll ich mich dann noch entziehen?

- hätte der kerl nicht mit ner handgranate gedroht

- hätte es sich nicht um einen ausgebohrten gaser gehandelt

- hätte es sich nicht um unerlaubten munitionsbesitz gehandelt

sprich: hätte der kerl weniger agressivität gezeigt, dann hätten das amt und auch das gericht die ganze sache mit der vermeintlichen "notwehr" usw. auch bestimmt anders beurteilt!

... zumindest meine meinung, muss man ja nicht teilen ...

gruß alzi

Edit: weil wenn es sich nur um einen gaser mit platzpatronen gehandet hätte!... dann wäre es auch kein problem gewesen, dass die ehefrau ( über 18 ) zugriff darauf gehabt haben könnte.... usw usw usw. ich sags mal so: der kerl hat halt nicht nur einen fehler gemacht! und wenn man die gesamtsituation betrachtet ( und jetzt auch mal die politik und gutmenschthematik aussen vor lässt) dann haben amt und gericht die sache durchaus korrekt ( gesetzmäßig) gehandhabt. .... auch nur meine meinung

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...auch nur meine meinung

Nach dem Durchlesen des obigen Links, ist es auch meine Meinung.

... aber mit einem hatte ich Recht: Die Schrott-Waffe wurde wie von mir vermutet zur Amnestie eingetragen - ohne Munerwerb.

Der Typ hatte - ungeachtet der Spinnerei mit dem Kopfkissen, wo die Waffe angeblich nur liegen soll, wenn er schläft (Hand aufs Herz: Wer von euch glaubt diese Lüge?) - mehrere Waffenrechtliche VErstöße begangen.

Waffe weg - ich bin dafür - alleine schon weil genau solche D****n die Argumente "pro Armatix-Sperrelement" für alle Sportschützen und Jäger sind!

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