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oetzi

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  1. Marc ist aufrecht und zeigt einfach die Fehler auf. Was ist schlimm daran? Man kann solche Forderungen nicht einfach hinnehmen, es gibt sonst so gut wie keinen Shitstorm dagegen. Echt ich habe auf den Körnchen des Pulver noch keine Nummern entdecken können und auf dem Pulver nur die Chargennummer. Beim Kauf interessiert auch nur bisher die Menge und sonst nichts.
  2. Genau das kann uns Wiederlader sehr hart treffen. Nachweise führen, welche Mun geladen wurde und dann noch den Verbrauch rechtfertigen. Im schlimmsten Fall kommt dann die Forderung das Pulver mit Seriennummern zu versehen, macht die Sache richtig teuer. Marc ist immer sachlich, ruhig und neutral.
  3. Nicht ganz, PL hat genug Leute vor Ort welche in den Vereinen aktiv sind, und auch die offline Mitglieder informieren.
  4. Marc und die GRA machen wohl mehr als Du für die Lobby. Nur weil es Dir nicht passt, das er die Fakten auf den Tisch bringt.
  5. Genau das wollte ich machen, unser SBine war umtragen der anderen Waffen nicht der Meinung, das es erlaubt wäre.
  6. Doch, jedoch muss lt SB muss er sich auch als Anbieter online anmelden, ich darf das nicht
  7. Das es kein Geld gibt habe ich ihm klar gemacht, die LW waren ja kein Problem auf meine WBK zu bekommen. Na die BÜMA in der Gegend habe ich mit ihm aufgesucht, da kommt der Spruch" ach gut gepflegt" aber eine 22er, die will kein Sportschütze haben. Doch wie schauts rechtlich aus? Ich darf doch nicht eine Waffe anbieten, wenn Onkel XY die auf seiner WBK hat? Genau das ist doch der Punkt.
  8. Hall das Thema ist ein wenig Tricky, normal heißt es, das ich nur meine eigene EWB Waffen verkaufen / verschenken darf. Die Person welche eine Browning .22 loswerden möchte, ist ein wenig älter und hat natürlich kein Internet. Somit darf ich die Waffe auch wohl nicht auf E Gun einstellen, da die nicht auf meiner WBK steht. Leider wollen unsere BÜMA keine Gebrauchwaffen, weder ankaufen noch geschenkt, sofern man nichts neues erwirbt. Und der Behörde abgeben will er nicht, seine Einstellung eben.
  9. Das geht noch, aber mach mal ein Bild vom großen Absperrhahn, da wird es gefährlich.
  10. Nein leider nicht, die Zeit spielt eine Rolle: https://www.vde-verlag.de/buecher/leseprobe/9783800742240_PROBE_01.pdf Und dabei kommt die Leitungslänge als Strombegrenzung noch mit ins Spiel. In der PDF sind nur die Ansätze drin, den beim VDE zahlt man ja für alles was die heraus bringen. Das mit dem Überlastschutz des Honda geht nur wenn direkt an das Aggregat die Verbraucher mit kurzen Anschluss, jedoch sobald nur ein Verlängerungskabel oder dann die Einspeisung ins Hausnetz erfolgt, ist kein Schutz mehr vorhanden. Aus dem Grund weisen die mobilen Stromerzeuger auch kein VDE aus, denn diese sind nur mit dem Anschlusskabel des Verbraucher wie ein IT Netz, mit der Einspeisung ins Hausnetz wird dies durch den Schutzleiter und der Erdung aufgehoben. Und dann lies mal die Beschreibung hier durch: http://www.endress-stromerzeuger.de/produkte/produktgruppen-uebersicht/zapfwellengeneratoren-25-90-kva/ Der ist eindeutig auch für die Einspeisung ins Hausnetz zugelassen, und den gibt es zum Teil für unter 1500€ als Vorführgerät. Nennstrom 36A (EZG 25/2) und der gemessene IK wird selbst am Hausnetz mehr als eingehalten. Mein Rasentraktor Renault 551-4s schafft den locker an zu treiben.
  11. Ach und mit Drehstrom braucht man einen geringeren IK um den B 16A innerhalb der Abschaltbedingung entsprechend des TT Netzes aus zu lösen? Du solltest Dir vor Du Schwachsinn schreibst, erst mal die VDE 0100-410 durchlesen, ach die hast Du nicht? Schon wieder Schwachsinn geschrieben, unterhalte dich mit der Firma STECA, oder nimm gleich einen großen XTM.
  12. Sorry das ist Nonsens, vor der Wechselstrom eine Gleichrichtung erfährt, ist ein Trafo davor. Und Oberschwingungen beseitigt man nicht mal so einfach mit einem Filter. Wobei heute PC´s Schaltnetzteile haben, und die sind recht schnell hinüber, merkt man schnell, wer an der USV spart und keinen richtigen Sinus erhält, gehen die Dinger schnell kaputt. Die TAB ist nebensächlich, diese verweisen auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik, nennt sich VDE Regelwerk, insbesondere die ARN darin geben viele Hinweise. Insbesondere noch mal der Hinweis, es ist nicht so einfach, gerade der IK zu Auslösung eines B16 A LS, wie meist in privaten Haushalten verwendet wird, beträgt 80 A und dazu bei der Messung noch den 50% Aufschlag, damit sind wir bei 120A welche schon rechnerisch gegeben sein müssen. Ich sage mal klar, damit ich das bei einem Kunden unterschreiben würde, müssten die Auflagen der 0100-410 / 430 klar eingehalten werden. Und das bringt man so nicht einfach zu Stande, entweder ein 25 kVA Stromgenerator mit entsprechender Impandanz, oder einen Wechselrichter mit entsprechendem IK im Inselbetrieb. Denn mal die einfachste Frage, was würde es im Falle eines Netzausfalles nützen, wenn man erst zwar sich über ein beleuchtetes Haus freut, und danach qualmt die Hütte im Fehlerfall?
  13. Keine Ausfälle, nein im Gegenteil im Netz ist weniger Blindleistung, denn ein guter Wechselrichter Kompensiert auch. Ohne Risiko gehen nur ohmsche Lasten, und dafür bringt der zu wenig Leistung.
  14. Auf jeden Fall wegen der Sicherheit, und weiter würden andere Haushalte wohl sich über die Einspeisung freuen. Mit einem kW macht man im Haus gar nichts, da funktioniert nicht mal die Heizung. Kaffeeautomat braucht ca 2 kW vom Anlaufstrom ganz zu schweigen. Von Baustellen her, kenne ich eher 15 kW aufwärts, denn schon ein kleiner Flex hat einen richtig schön hohen Anlaufstrom, 5,5 kVA hatten gerade gereicht meinen Elu Flex zum starten zu bringen, dabei durfte dann kein zweiter Mann noch mit dem Bohrhammer werkeln. Dann bräuchte man halt einen Gleichstromgenerator um die Verluste zu minimieren.
  15. Die merkt man am Licht nicht, jedoch Gleichrichter noch schlimmer die getakteten Netzteile der Elektronik merken es schon, die müssen das ausgleichen, werden sau heiß bis zum Tod. Mein Ladegerät vom Akkuschrauber hat es nicht überlebt.
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