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IGNORED

BdMP zur Neuen Gelben


JuergenG

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Es sieht tatsächlich so aus, ist aber falsch. Wegen der Einzelheiten:

http://www.schuetzenverein-eisenach.de/waffenrecht3.html

Ich habe Herrn Dr. Schilling vom BdMP das folgende EMail geschrieben:

######################################################

Sehr geehrter Herr Dr. Schilling,

ich habe Ihre Ausführungen zur "neuen gelben WBK" nach § 18 IV WaffG nF in der auf Ihrer Homepage bereit gehaltenen PDF-Datei "GelbeWBKVo.PDF" gelesen. Die Ausführungen laufen darauf hinaus, dass für jeden einzelnen Erwerb mittels gelber Waffenbesitzkarte nach § 18 IV WaffG Bedürfnis sowie Übereinstimmung der erworbenen Waffe mit der Sportordnung nachgewiesen werden müssten.

Dieser Auslegung von § 14 IV WaffG muss mit Entschiedenheit entgegengetreten werden, denn sie sind unhaltbar. Infolgedessen stellt der von Ihnen bereitgestellte Text nicht mehr und nicht weniger dar, als eine Fehlinformation der Ihrem Verband angehörenden Sportschützen.

Zu § 14 IV WaffG (nF) ist folgendes festzustellen:

In einigen Bundesländern macht man den Versuch, dem Inhaber der gelben WBK, der bereits eine Waffe auf die "neue gelbe WBK" erworben hat, den Bedürfnisnachweis und den Nachweis der Übereinstimmung mit einer Sportortdung bei jedem einzelnen Erwerb abzufordern, andernfalls müsse er den Erwerb, der eigentlich legal ist, wieder rückgängig machen. Bekannt ist eine solche Behördenpraxis aus Thüringen, die auf entsprechende Weisungen des Thüringer Landesverwaltungsamts beruhen soll.

Entgegen dieser Praxis ist festzustellen, dass die "neue gelbe WBK" in ihrer Wirkungsweise und Systematik der "alten gelben WBK" entspricht (vgl. Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz, 3. Aufl. 2004, § 14 Rdn 25). Auch weiterhin soll es somit dabei bleiben, dass Sportschützen Waffen mit der "gelben WBK" nach neuem Recht ohne gesonderten Nachweis von Bedürfnis oder Sachkunde in unbegrenzter Zahl erwerben dürfen. ".... Abs. 4 verlangt nicht einmal, dass die zu erwerbenden Waffen nach irgendeiner Disziplin der Schießsportordnung zugelassen sind. ...." (Apel/Bushart aaO).

Dies ergibt sich daraus, dass man im Gesetzgebungsverfahren anfangs vorhatte, den Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb auf gelbe WBK einzuführen. Die entsprechenden Formulierungen befanden sich in einem Entwurf für ein neues Waffengesetz, der dem Deutschen Bundestag im Jahre 2002 vorlag. Der 14. Innenausschuss des Deutschen Bundestages empfahl aber, die Formulierungen, die einen Bedürfnisnachweis und einen Nachweis der Übereinstimmung der Waffe mit der Sportordnung bei jedem einzelnen Erwerb auch auf gelbe WBK festlegten, zu streichen. Dem hat sich der 14. Deutsche Bundestag angeschlossen und sich für die heute geltende Formulierung entschieden. Die Gründe dafür sind in der Bundestags-Drucksache 14/8886 nachzulesen:

"... Die Streichung der Wörter unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und 3" sowie der Wörter unter Vorlage einer Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2" enthebt die Waffenbehörde beim Vorgang der Eintragung der (bereits auf Gelber WBK" erworbenen) Waffen der Prüfung der in Absatz 1 Satz 2 und 3 statuierten spezifischen Bedürfnis Voraussetzungen für Schießsportler; ..." (Bundestags-Drucksache 14/8886, Seite 112, Ziffer 11 am Ende).

Damit steht fest, dass beim Erwerb auf "gelbe WBK" weder im Nachhinein ein Bedürfnisnachweis, noch der Nachweis der Übereinstimmung der erworbenen Waffe mit der Sportordnung verlangt werden kann. Behörden, die dies dennoch tun, ignorieren den Willen des Gesetzgebers und verhalten sich rechtswidrig.

§ 14 IV ergäbe überdies bei einer solchen Handhabung keinen Sinn, denn ein nachhaltiger Unterschied zur grünen WBK nach § 14 II, III WaffG wäre dann nicht mehr gegeben. Alleine die Tatsache, eine Waffe erst erwerben zu dürfen, um sie möglichewrweise anschliessend wieder abgeben zu müssen, stellt eher eine Belastung, als eine Erleichterung dar.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den Inhalt Ihrer entsprechenden PDF-Datei einmal überdenken würden.

Mit freundlichen Grüssen

Reinhard Becker

Rechtsanwalt

Uferstrasse 8

99817 Eisenach

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Man wird sehen, ob es etwas nützt.

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Das hätten die Verbandsmeier halt gerne, damit können die sich noch wichtiger machen, als sie sich ohnehin schon vorkommen. Der Gesetzgeber ist da wesentlich großzügiger als die Typen.

Man sollte sich doch klarmachen, daß die fraglichen Waffenarten bei Straftaten praktisch nie verwendet werden. Wann stand schon einmal ein Bankräuber mit einer einschüssigen Freien Pistole oder einer Perkussionswaffe in der Sparkasse? 021.gif

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Nö,

aber dass er vorgibt, für welche Waffenarten er Dir das Bedürfnis für Gelb bescheinigt. Und falls Du später irgendwoher noch Bedürfnisse für weitere gelbe Waffenarten bekommst, Dir Deine alte Neu-Gelbe-WBK in eine neue Neu-Gelbe-WBK mit entsprechend weniger Streichungen für entsprechen extra Kohle umgetauscht wird.

Ach ja:

In Antwort auf:

"Waffen mit

vergleichsweise geringer Deliktsrelevanz deutlich wird."


Dann will ich ein MG3 auf Gelb shocked.gif, oder kennt Ihr einen Fall, in dem in Deutschland ein legal privat besessenes MG3 delikrelevant worden ist? chrisgrinst.gif

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hallo mausebär !

es gibt keine halbe gelbe mit nur ein paar waffenarten, es gibt das ding ganz oder gar nicht. wenn´s irgendwo im gesetzestext anders stehen sollte, lasse ich mich gerne belehren ! eine einschränkung der gelben war nicht geplant, dann hätte man ja wieder ne pseudo - grüne wbk.

jürgen

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Ja, so würde ich den Vorschlag des Herrn Dr. Sch. auch verstehen.

Beim ersten lesen haben sich mir die Nackenhaare geträubt, beim zweiten lesen dachte ich dann aber schon, es könnte vielleicht ganz klever sein, es so zu handhaben.

Meine Telefonate mit Beamten in NRW haben leider bestätigt, dass man eine "Bürgerbewaffnung" über die neue Gelbe WBK befürchtet - 2/6 Regelung inklusive.

Wenn ich also jetzt eine Waffenart genehmigt bekomme - dafür aber die leidige NRW-Kontingentierung kippen kann - gut. Und sollte ich irgendwann einmal meinen, ich brauche einen Vorderladerrevolver, was soll's, dann wird halt noch 'ne WBK beantragt.

Es bringt zwar höhere Kosten für den Schützen und Mehrarbeit für die Verbände stellt aber m.E. einen gangbaren Kompromis zur Erreichung einer bundesweiten Lösung dar. Ob das nun letztendlich im Sinne des Gesetzgebers war, sei mal dahingestellt...

Manchmal haben vielleicht sogar Präsidenten brauchbare Ideen...

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Moin,

ich würde vorschlagen sich bei dem Vollzug des Waffengesetzes sich auf den Inhalt des Waffengesetzes und seiner Verordnung zu beschränken und alle weiteren Versuche das Waffenrecht über die Verwaltungspraxis zu verschärfen unverzüglich auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt.

Gruß,

frogger

- der eine "neue Gelbe" ohne jedwede Auflagen oder Einschränkungen sein Eigen nennt. Ganz so wie es sein soll...

kotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gif

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Gem. § 14 Abs. 4 wird dem Sportschützen unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Erlaubnis erteilt die zum Erwerb von ... berechtigt. Wenn die Voraussetzungen für die gelbe Vorliegen ist sie komplett zu erteilen. Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen darf sie nicht erteilt werden. Einen Kompriss kann es nicht geben da Beschränkungen nach § 9 nicht in Frage kommen und § 14 andere Einschränkungen nicht zuläßt!

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Leutz glaubt's mir: der BdMP disqualifiziert sich als ernstzunehmender GK-Verband jeden Tag mehr! gaga.gifkotz.gif

Wartet noch ein kleines Weilchen und dann: Pack die Nowlin-Racegun ein, nimm Dein kleines Schwesterlein und dann nischt wie ab nach P-Burg!

Der BDS wird's schon richten! rainbow.gif

GRUß

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In Antwort auf:

Pack die Nowlin-Racegun ein, nimm Dein kleines Schwesterlein und dann nischt wie ab nach P-Burg!


hehehe ---- immer auf die kleinen. wink.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Aber ich bin dabei. icon14.gificon14.gif

Und der BDMP, was soll man dazu noch sagen. Unsere lieben Verbände legen sich mitunter mächtig ins Zeug, wenn es darum geht, den Schützen ein Bein zu stellen, frei nach dem Motto, einen hab ich noch, einen hab ich noch. gaga.gif

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Und man kann noch draufsetzen! crying.gif

Einer der „engen“ Mitarbeiter des Präsidiums, z.B. der LG-Leiter Berlin Brandenburg, macht es allen Schützen deutlich:

Hier werden nur „BDMP“ Trainings- bzw Wettkampfnachweise anerkannt!

Und wenn man glaubt es geht nicht noch besser, doch, es geht: Training wird nur anerkannt, wenn dieses auf durch den LG- Leiter „anerkannte“ Schießstände stattgefunden hat!!!

Guckst Du hier:

http://www.bdmp.de/lvbb.de/i_vor_amt.htm

(unter Hinweise)

http://www.bdmp.de/lvbb.de/i_org.htm

(unter Schießstände)

blush.gifgaga.gif

D.

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Ich bin vom BDMP immer mehr schockiert. Wollte dort eigentlich mal eintreten, aber so wie das dort läuft, werde ich mir es verkneifen.


Ja, mir geht es ebenso. Ich wollte vor kurzer Zeit auch eintreten. Wenn ich aber sehe und lese, was dort mitunter abgeht, habe ich keine Lust mehr.

Für solche Spässe habe ich schon meinen DSB Verein. 021.gif

Zusätzlich bin ich noch im BDS, dort habe ich so einen Schmarrn noch nicht erlebt.

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Leutz glaubt's mir: der BdMP disqualifiziert sich als ernstzunehmender GK-Verband jeden Tag mehr!


@hollowpoint

es ist nicht der verband, es sind menschen die in ein amt gewählt wurden !

beispiel neue vo : bericht seite 26 a.biller

"die einladung wurde fristgerecht an alle slg-leiter versandt und einzelmitglieder konnten die einladung auf der website des lv bayern einsehen. einige slg leiter meldeten sich leider erst nach dem meldeschluss und konnten somit nicht mit ihren delegietren am landesdelegiertentag teilnehmen " gaga.gifgaga.gif

zwei sätze, zwei mal satzungsverstoß 021.gif

§11 die einladung zum delegiertentag muss schriftlich acht wochen vor der versammlung unter angabe der tagesordnung erfolgen. chrisgrinst.gif an alle mitglieder !!!!

es haben nicht alle mitglieder internet gaga.gif

da aber das präsidium für die vo zeichnet, dürften die herren auch den bericht gelesen, und genehmigt haben. was aber gegen das schreiben vom 29.01.2003 an die slg leiter des lv hessen gerichtet ist, dort hat das präsidium folgendes von sich gegeben :

"auch wenn sie die delegierten ihrer slg nicht entsprechend der terminvorgabe im einladungsschreiben des lv-leiters zeitgerecht zur teilnahme am landesdelegiertentag angemeldet haben, so habe diese selbstverständlich am tag der versammlung zutritt zum landesdelegiertentag bei vollem stimm- und rederescht!

ein ausschluss von ordnungsgemäß gewählten slg delegierten wegen einer terminüberschreitung bei der anmeldung ist nicht zulässig.

jede anders lautende darstellung ist satzungswidrig und daher nicht zu beachten "

der lv bayern hat somit wie auch einige andere länder einen vorstand der nicht satzungmäßig zustande gekommen ist, ich frage mich nur warum sich die mitglieder die nach hause geschickt wurden nicht wehren ?

oder werden die mitglieder erst wach, wenn dieselben keine sportwaffen mehr vom verband bekommen ?

früher wurde solch ein verstoß gegen die satzung klein gehalten, heute werden diese schamlos in der vo mit wissen des präsidiums veröffentlicht. gaga.gif

dobermann

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Himmel, welch ein Chaos!

Mitgliederversammlungen eines Vereins, die unter einem sogenannten "Ladungsmangel" leiden, und das scheint hier der Fall zu sein, können nichts wirksam beschliessen. Sämtliche auf einer solchen Grundlage ergehenden Beschlüsse sind nichtig.

Als Ladungsmangel im vorbeschriebenen Sinn sind insbesondere anzusehen:

1. Nichteinladung eines Teils der Mitglieder,

2. Nicht rechtzeitige Einladung,

3. Nichteinhaltung der für die Ladung erforderlichen Form,

4. Fehlende Bekanntgabe der Tagesordnung.

Vor diesem Hintergrund wäre einmal zu sondieren, was eigentlich Beschlusslage ist und (womöglich), wer Vorstand ist.

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Ich bin vom BDMP immer mehr schockiert. Wollte dort eigentlich mal eintreten, aber so wie das dort läuft, werde ich mir es verkneifen.


Ja, mir geht es ebenso. Ich wollte vor kurzer Zeit auch eintreten. Wenn ich aber sehe und lese, was dort mitunter abgeht, habe ich keine Lust mehr.

Für solche Spässe habe ich schon meinen DSB Verein.
021.gif

Zusätzlich bin ich noch im BDS, dort habe ich so einen Schmarrn noch nicht erlebt.


Ich auch. crying.gifcrying.gifcrying.gif

Dem VdRBw kann ich noch eine gewisse Verwaltungsschwäche tolerieren bei der Beitragshöhe crazy.gif. Auch wenn es einem da schon gewaltig ärgert. 016.gif

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Ja, und hier sieht man vielleicht auch die „wahren“ Gründe etwas deutlicher, warum nach Vorgabe von Dr. V. Schilling „die Schließung des Forums nicht zu umgehen und geht letztlich zu Lasten der o.g. Personengruppe.“ war, denn hier ist eine Kontrolle (oder gar Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.)?) nicht wirklich möglich. cool.gif

Vv

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Hallo Leute,

nachdem ich am Wochenende die V0 durchstöbert habe, bin ich auch auf diesen unseeligen Artikel gestoßen. Also habe ich mich heute morgen hingesetzt und eine Mail an den Herrn Dr. Schilling geschrieben.

Hier nun die (schnelle) Anwort. Auf Grund des letzten Satzes gehe ich davon aus, dass Herr Schlling auch mit einer Veröffentlichung hier einverstanden ist.

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Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre mail. Ich möchte kurz darauf eingehen.

Hintergrund der Sache ist die Verfahrensweise hinsichtlich der Bedürfnisbescheinigung zu §14 (4) in NRW. Hier soll laut Innenministeriumserlass so verfahren werden, dass kein nennenswerter Unterschied zu §14 (2) besteht - eine nicht hinnehmbare Tatsache. Es ist zu befürchten , dass mit den Verwaltungsvorschriften

die Vollzugspraxis von NRW bundesweit übernommen wird. Um dem zu entgegnen, haben wir diesen Vorschlag veröffentlicht.

Wir können nicht abwarten, bis sich das Innenministerium in NRW bundesweit durchgesetzt hat. Ich empfehle auch keinem Mitglied, den Klageweg einzuschlagen.

Nein - Wir haben uns hingesetzt und eine Variante erarbeitet, über die man verhandeln kann - vielleicht auch mit Erfolg. Wenn später einmal, also mit den Verwaltungsvorschriften das Kind in den Brunnen gefallen ist, schreinen alle, dass der BDMP-Präsident nichts getan hat - da werden dann alle Erfolge auf einmal uninteressant!!!!!

Glauben Sie mir, unser Vorschlag stellt eine gute Lösung dar, die für alle nützlich sein könnte. Versuchen Sie einmal, den Inhalt richtig zu verstehen. Dann werden Sie es feststellen.

Unser Initiative beinhaltet, dass eine Bedürfnisbescheinigung nur ein Mal pro Katagorie (Waffenart) der in §14 (4) (nicht §18 IV) WaffG bennanten Waffen erfolgt, für jede weitere Waffe nicht mehr! Das kann man in unserem Beitrag deutlich lesen.

Tatsache ist, dass es zwei Auffassungen zur Interpretaton des §14 (4) gibt : 1. die liberale, die beinhaltet, dass gleichermassen wie früher verfahren wird, 2. die re-

striktive, die besagt, gleichermassen zu verfahren wie bei §14 (2). Es ist absehbar, dass sich die liberale Variante nicht realisieren lässt. Dass erkennt man, wenn man wirklich einmal versucht, den §14 (4) WaffG zu interpretieren. Manche Bundesländer haben sich daher für die restriktive Verfahrensweise entschieden. Da bietet unser Vorschlag einen auch für die Schützen gangbaren Mittelweg, der der liberalen Lösung sehr nahe kommt. Zudem muss man dem BMI den Vorwurf machen, keine eindeutigen Vorgaben zu machen. Dies wird wohl erst in den Verwaltungsvorschriften erfolgen. Bis dahin herrscht Unklarheit und wir sind gehalten, unter Beachtung der Situation für uns das Beste herauszuholen. Es scheint bei Ihnen ein Informationsdefizit zu bestehen, was die Einstellungen der einzelnen Bundesländer und des BMI hinsichtlich der Verfahrensweise zu §14 (4)WaffG "Gelbe WBK" anbelangt.

Wenn Sie sinngemäß andeuten, dass ich als Verbandspräsident auf das Wohl der Mitglieder zu achten habe, dann können Sie sich darauf verlassen, dass

ich dies bewusst tue (Anerkennung, Waffen mit einer Lauflänge <3Zoll etc.). Aber es sind eben alle Mitglieder zu berücksichtigen, auch die über 5000 in NRW!

Vielleicht sind uns die Mitglieder in NRW, und auch die, die derzeit noch von der alten Verfahrensweise zur Gelben WBK profitieren dafür dankbar, diesen Vorschlag eingebracht zu haben. Nichts tun ist allerdings schlimm!

Bitte teilen Sie diese Gedanken in Ihrer Verständnisform an alle die mit, die in der Sache bei Ihnen vorstellig geworden sind.

Viele Grüße Schilling

-----------------------------------------------------------

So, jetzt mag jeder darüber denken, wie er will. Es ist meines Erachtens schön, dass man sich schon mal Gedanken für den Worst-Case-Fall. Dennoch hoffe ich, dass man nicht bereits mit dieser Forderung in eine etwaige Verhandlung geht, um sich auf einen noch kleineren Nenner zu einigen.

Gruß Stefan

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In Antwort auf:

Ich empfehle auch keinem Mitglied, den Klageweg einzuschlagen.


Laßt Euch mal DAS auf der Zunge zergehen!!!

Auf gut Deutsch: Bleibt bloß ruhig und haltet Euer kollektives Maul! Versucht ja nicht, Euere verfassungsmäßig garantierten Rechte durzusetzen! WIR werden das schon richten (oder auch nicht)!

Der Mann ist echt nicht mehr zu toppen!!! gaga.gifgaga.gifgaga.gifpissed.gifpissed.gifpissed.gifkotz.gifkotz.gifkotz.gif

Ach übrigens: Was gibt es denn beim §14 Abs.4 WaffG groß zu interpretieren??? Die Gesetzesbegründung zu diesem § ist doch absolut eindeutig!!!

GRUß

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In Antwort auf:

Was gibt es denn beim §14 Abs.4 WaffG groß zu interpretieren???


Ganz einfach. Da wurde von unseren gewählten Volksvertretern ein Gesetz verabschiedet, dass den Herren in NRW nicht in den Kram passt.

Jetzt wird auf dem Erlasswege versucht die Sache nach eigenem Gutdünken so

hinzubiegen,wie man es für die Untertanen von Fritz B. als richtig erachtet.

mad1.gif Das einzige was mich jetzt noch freut ist das die SPD demnächst die 10 % Marke testet ... und die Chancen stehen gut !

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Kerls, Kerls

ich bin im BDMP und wohne in NRW. Das mit NRW wird auch weiterhin so bleiben. Mit dem BDMP überlege ich mir jetzt. Ich werde ja einfacher mit Dr. Steegmann fertig als diese komischen Richtlinien vom BDMP zu akzeptieren. Hat der Mann eine Profilneurose? Mit dieser A....kriecherei kommen wir mit absoluter sicherheit nicht weiter. Sollen wir jetzt schon freiwillig auf unsere Gesetzlichen Rechte verzichten, um schönes Wetter bei diesen Ministerialdiktatoren zu machen? Ich sage, klagt, dass denen hören und sehen vergeht.

Steven

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Es ist doch völlig schnurzpiepegal, was in irgendwelchen Verwaltungsvorschriften EVENTUELL einmal stehen wird!!!

Diese VV haben keinerlei Gesetzeskraft und binden nur die Verwaltung in ihrem Handen.

FALLS sich die NRW-Fuzzies durchsetzen sollten, dann wird eben solange geklagt, bis dieser Schwachsinn beseitigt ist!

Die Chancen dafür sind hervorragend. Warum? Ganz einfach: Weder im WaffG noch in der AWaffV läßt sich auch nur der geringste Anhaltspunkt dafür finden, dass bei der neuen Gelben WBK bei jedem waffenerwerb ein Berürfnis zu brgründen ist. Damit wäre jeder Unterschied zur grünen WBK aufgehoben und das widerspricht der Absicht des Gesetzgebers in eklatanter Weise! Die Gerichts richten sich bei der Gesetzteauslegung in aller Regel nach dem vermutlichen Willen des Gesetzgebers (teleologische Gesetzesauslegung). Hier kann man das "vermutlich" durch "absolut klaren" Willen des Gesetzgebers ersetzen!

GRUß

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