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Proud NRA Member

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  1. Wir hatten hier letztens eine 3Gun Stage mit 42 Flintenzielen (und der Flinte als einziger Waffe für die Stage). Da sollte man halt hinreichend viele Träger für die Patronen dabei haben, dann geht das schon. Acht am Anfang drin, 28 von der Brust, der Rest vom Gürtel, in meinem Fall.
  2. Die können noch so gut sein, wenn sich der Wind etwas ändert brauchen sie etwas bis sie gegengesteuert haben. Disziplinen mit laufender Scheibe hätten eher eine Zukunft.
  3. Da musst Du Dich entscheiden zwischen schlüsselfertigen Systemen und Selbermachen. Bei den schlüsselfertigen Systemen bekommst Du etwas, das (hoffentlich) garantiert funktioniert, zahlst aber natürlich für die Leistung der Integration und verlierst Flexibilität. Beim Selbermachen dagegen ist ja gerade der Reiz, daß man einerseits wenn man will billigste Teile nehmen und zu exzellenter Funktion bringen kann, und daß man andererseits beliebige Funktionen, limitiert nur von der eigenen Vorstellungskraft, implementieren kann. Diese Freiheit steht im direkten Widerspruch zur Hoffnung auf eine endgültige Lösung.
  4. SuRT gibt's bei uns nicht, aber der Ratschlag für Anfänger ist 100% in die Scheibe, sinnvollerweise in die A-Zone, zu machen und sich um die Zeit nicht zu kümmern, denn die kommt dann schon. Wenn man das so macht, dann ist man schon mal nicht Letzter, denn irgendeiner wird sich schon disqualifizieren oder Ärger mit seiner überkandidelten Waffe haben...
  5. Ich unterstelle einmal, daß da (schon der Größe und des Preises wegen, wie auch aus anderen offensichtlichen Gründen) kein Sport- oder Jagdbogen mit der Wirkung einer Feuerwaffe genommen würde. Zu meiner Zeit was das ein gebogener Zweig mit Einkerbungen für einen Wollfaden als Sehne und einem eingekerbten und angespitzten Stöckchen als Pfeil. Die Gefahr dürfte ebenso groß oder klein sein wie sonst beim Umgang mit von Natur aus oder durch Anspitzen spitzen Stöckchen--man sollte halt nicht damit vor dem Gesicht fuchteln. Die ballistischen Eigenschaften entsprachen jedenfalls einem nassen Lappen. Gut, andere haben vielleicht mehr Talent bei der Materialauswahl als ich es hatte.
  6. Jo. Aber um einen Hazet-Schraubenzieher als Schmuck zu tragen solltest Du schon arg hip sein, auch wenn es ein exzellenter Schraubenzieher ist.
  7. Bei USPSA sind in Production (und Carry Optics) keine Rennholster erlaubt. Ich nutze ein Comp-Tac International an einem BOSS Hanger. Für 3Gun nehme ich ein Safariland 6395 (mit ALS) an einer Safariland QLS Aufhängung.
  8. Also mal mit Verlaub: Wer schreibt bei Euch denn die Werbetexte? Einerseits dürfte so ziemlich jeder potentielle Käufer wissen, was eine Glock ist. Andererseits: Schmuckstück???? Die Glock hat viele Vorzüge, aber als Schmuckwaffe gibt's glaube ich wirklich Geeigneteres. (Das ist nicht abwertend gemeint. Ich bin selbstverständlich dankbar für Eure Unterstützung des Forums, und ich bin zufriedener und regelmäßiger Kunde bei Brownells in Amerika.)
  9. Wobei sich natürlich schon das Problem ergeben kann, daß man mit einer gegebenen Waffe zwar eine Disziplin schießen kann, sie aber nicht wirklich geeignet ist. Es wird auch, wenn wir ehrlich sein wollen, die riesige Vielfalt der angebotenen Präzisionsdisziplinen in Deutschland etwas mit dem Bedürfnisprinzip zu tun haben. Zum Vergleich: Die beliebteste amerikanische Disziplin im präzisen Löchleinstanzen mit Pistole kommt mit drei Einteilungen von Waffen aus, die sich auch noch überschneiden, so daß man mit zwei Waffen alles schießen kann: KK, GK, und .45 (wobei viele die .45 auch als GK nutzen, auch wenn ein kleineres Kaliber erlaubt wäre, wobei die .45 natürlich größere Löcher macht). Mit einer 1911 für NRA Bullseye dürfte man dann auch gleich noch in USPSA Open starten, wenn auch chancenlos. Daß sich die Bedürfnisse der Schützen ihre Disziplinen erzeugen, die dann wieder die waffenrechtlichen Bedürfnisse erzeugen, ist im deutschen Waffenrecht so angelegt. Es ergibt sich mathematisch betrachtet für den Neuschützen damit das Problem des Traversierens eines gerichteten Graphen, der zu den gewünschten Disziplinen und den passenden Waffen führt. Da ist dann halt die Frage, welche Disziplinen geschossen werden sollen (oder von mir aus auch im stillen Kämmerlein die Frage, welche Disziplinen zu den gewünschten Waffen passen würden). Die sind dann in der Reihenfolge so zu sortieren, daß er möglichst nicht in die Situation kommt, daß eine schon vorhandene Waffe zwar erlaubt, aber ungeeignet wäre. Aufgrund der Vielfalt der Disziplinen wird sich da keine allgemeine Liste angeben lassen, sondern es kommt halt darauf an, was Du machen willst.
  10. Dann sollten sie doch eigentlich die jeweiligen Positionen dem Wähler erläutern. Meinungsunterschiede gehören ja zur Demokratie, aber man sollte schon wissen, wofür man mit der Stimme für eine Liste eigentlich stimmt.
  11. Es könnte sich ja mal jemand einen Spaß erlauben und um die Kontrolle eines Behältnisses für nicht angemeldete Waffen bitten...
  12. Das Problem ist nicht, daß jemand die Waffen angucken will. Wer das will, soll zu einem Match kommen und wenn er freundlich fragt und der Veranstalter kein Problem damit hat, dann darf er meinen Spezial-Blaster auch ausprobieren und kriegt sogar Munition von mir. Insofern sind meine Waffen sehr genau polizeilich inspiziert weil schon zahlreiche Cops, auch in Uniform, mit ihnen geschossen haben. Das Problem ist der wissentliche und willentliche Verstoß gegen das Grundgesetz, der dem Gesetzgeber auch völlig klar war, wie man aus der Formulierung sieht: Der Satz mit dem "gegen die Willen des Inhabers" ist offensichtlich ein Feigenblatt vor der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit. Wenn man das so liest, daß bei in Wohnräumen gelagerten Waffen halt keine Kontrollen stattzufinden brauchen, wenn der Inhaber (der ja gar nicht nur der Waffenbesitzer sein muß--auch z.B. Ehepartner haben Rechte) das nicht will, dann wird offensichtlich der Zweck des Gesetzes vollkommen verfehlt. Wenn man es aber so liest, daß der Inhaber gefälligst den Willen zur Gestattung des Betretens zu haben hat, dann wird gerade ohne den erforderlichen dringenden Grund ein Grundrecht abgeschafft, und zwar ein zentrales. Man kann diese Ambiguität so oder so auflösen, das Gesetz geht nicht. Es sind auch die Schritte auf dem Weg zur Knechtschaft meistens kleine. Eine über Nacht eingeführte Militärdiktatur, welche das Grundgesetz für abgeschafft erklärt, ist in Deutschland extrem unwahrscheinlich. Was wir dagegen sehen ist seine Aushöhlung in kleinen Schritten, wegen derer halt die Leute, in Deinen Worten, "kein Faß aufmachen." Das Netzdurchsetzungsgesetz ist ein anderes Beispiel. Es wurde beschlossen gegen den Rat der eigenen Experten, die es für grundgesetzwidrig hielten, und dazu noch von einem offensichtlich nicht beschlußfähigen Bundestag. Jedes dieser Gesetze für sich alleine wäre nur soweit ärgerlicher aber harmloser Quatsch. In der Summe erleben wir aber eine bedenklich Aushöhlung der bürgerlichen Abwehrrechte, maskiert durch die Einführung neuartiger "sozialer Rechte." Auch dafür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein gutes Beispiel, denn ein Grund für die Beschlußunfähigkeit des Bundestages war, daß sich draußen gerade die Abgeordneten an ihrer Courage ob der "Ehe für Alle" besoffen, während sie drinnen das Grundgesetz von die Hunde gehen ließen.
  13. Siehst Du das z.B. auch so, wenn als nächstes eine Vorschrift kommt (mal rein hypothetisch), daß Waffenbesitzer zum Erhalt der Zuverlässigkeit Passwörter zu elektronischen Geräten und Diensten herausgeben müssen, daß man mal reinschauen kann, ob sich jemand nicht in unzuverlässiger Weise mit anderen Leuten austauscht? Ist doch nicht so schlimm. Dann schaut halt mal einer kurz rein.
  14. Die Bedürfnisse im Gesetz selber beziehen sich doch bloß auf den Ausnahmefall der nicht in Zahl und Art begrenzten Genehmigung, die er ja nicht braucht oder will. Für den normalen Fall ist im Gesetz keine besondere Einschränkung vorgesehen. In der Verwaltungsvorschrift schon, denn die empfiehlt eine restriktive Handhabung, aber das ist dann doch wieder eine Sache der Antragsgestaltung und des Ermessens der Behörde. Gegen die Einschränkung in der Verwaltungsvorschrift, daß die Herstellung nicht lediglich der Liebhaberei dienen soll, spricht ja, daß sie einem anerkannten Bedürfnis dient, für das schon eine WBK ausgestellt wurde. Mir scheint die Einschränkung jedenfalls nicht so restriktiv, daß da kein Ermessensspielraum bestünde, es zu erlauben.
  15. Dir ist hoffentlich klar, daß man mit dieser Argumentation absolut alles und auch das Gegenteil davon verbieten oder vorschreiben kann. Erklärst DU z.B. den Angehörigen von Opfern von Morden, die sich mit einer Waffe im Nachttisch statt im Tresor hätten verhindern lassen, warum jetzt der Papa nicht mehr lebt? Erklärst DU den Angehörigen von Leuten, die von Besoffenen totgefahren wurden, warum Alkohol, Autos, oder am Besten alles beides nicht verboten werden? Erklärst DU den Angehörigen zu früh am Herzinfarkt verstorbener fauler Dicker warum man keine verpflichtenden Betriebssportgruppen einführt? Erklärst DU den Angehörigen von im Zusammenhang mit Magersucht verstorbenen Mädchen, warum in der Schule nicht jeder gewogen wird und zur Not unter Überwachung essen muß? In einem freien Staat muß sich eine Vorschrift, insbesondere eine, die nur mit erheblichem Eingriff in die Grundrechte durchgeführt werden kann, nicht daran messen lassen, daß man "so was möglicherweise hätte verhindern können," sondern es muß ein wirklich überwiegendes Argument für die Notwendigkeit geben.
  16. Schon, aber er wird möglicherweise eher liberal ausgenutzt werden, wenn da ein Verband dahintersteht und im Fall der Versagung Nachteile für "den deutschen Sport" entstehen. Die Formulierung eines Verbots mit einer nicht näher charakterisierten Kann-Vorschrift, welche die Ausnahme erlaubt, ist aus rechtstaatlicher Sicht eh ein wenig grenzwertig, weil eben nicht gesagt wird, nach welchen objektiven Kriterien (jedenfalls nicht: kennt man den Antragsteller privat?) die Vorschrift anzuwenden sei.
  17. So angeboten, ist Steel Challenge oder verwandte Disziplinen auch nicht schlecht als Einstieg in die dynamische Ballerei. Man sollte natürlich soweit sein, daß man die Ziele treffen kann, was wenn einem anfangs die Zeit egal ist wirklich kein Hexenwerk ist, und bei den Divisionen, die aus einem Holster starten, muß man das sicher können. Man hat aber nicht die Bewegung und die Planung derselben, so daß das ein etwas einfacherer Einstieg in die Sache ist. Stahl ist, soweit vorhanden, eh ein praktisches Ziel, denn man bekommt die sofortige Rückmeldung über den Erfolg. Allerdings natürlich nur, wenn man soweit Treffen kann, denn wenn man verfehlt dann gibt's keine Rückmeldung und man muß das selber im Visier sehen können, was am Anfang eher schwierig ist.
  18. Im Zweifel zuerst mal diejenige, für die Du eine passende Kanone herumliegen hast. Am Anfang ist die Wahl der Division eh nicht so weltbewegend entscheidend, weil die Probleme, wie man eine Stage plant und sich effizient bewegt, von der Waffe (außer der Taktik der Nachladens) erstmal weitgehend unabhängig sind. Wenn Du also eine irgendwie für eine Division passende Kanone hat, vielleicht sogar ein Holster und Magazintaschen, dann schieß damit einfach ein paar Matches, und dann kannst Du weiter sehen.
  19. Keine Ahnung, aber es dürfte von der Praxis der jeweils zuständigen Behörde im Einzelfall abhängen. Sehen kann man das wohl wie man will. Einerseits ist die Eignung des Schützen unstrittig. Andererseits war es gerade die Absicht des Gesetzgebers, den Umgang Jugendlicher mit Waffen völlig unabhängig von der Eignung oder sonstigen konkreten Erwägungen zu untersagen. Und dann hat der Gesetzgeber eine Kann-Vorschrift als Ausnahme eingebaut.
  20. Warum schafft man den Schwachfug nicht einfach ab? Es ergibt sich doch schon aus der Formulierung des Gesetzes selber, daß es vollkommen unmöglich ist, gleichzeitig das Grundgesetz zu wahren und Leute abzufischen, die z.B. zum Selbstschutz eine Waffe im Nachttisch haben (was auch in vielen Situationen überhaupt kein Problem ist, aber halt nicht wenn man einen Sohn hat, den man verzweifelt von einem Psychiater zum nächsten schleppt). Entweder man verlangt ohne Anlaß und unangekündigt Zutritt zu Wohnräumen, oder verschafft ihn sich zur Not--dann ist man mit dem Grundgesetz und allgemeinen Wertvorstellungen in Konflikt. Oder man tut es nicht, dann kann man sich die Kontrollen aber auch gleich sparen. Dieser Konflikt war auch den Gesetzesautoren schon vor Beschluß des Gesetzes bekannt; daher eben die Formulierung des Textes.
  21. Also mit dem Wort "scheinbar" drin musst Du eigentlich auch den Schachtürken von 1770 zulassen!
  22. Sch*** drauf. Wer gegen etwas ist, weil die AfD dafür ist, der ist entweder ein Lügner und wäre sowieso schon dagegen, oder aber er ist ein total prinzipienloser Opportunist, auf den man sich eh nicht verlassen kann. (Womit nicht gesagt sein soll, daß derartige Gestalten in der AfD nicht anzutreffen wären, aber es ist doch besser, diejenigen zu wählen, mit denen man grob übereinstimmt, als das Gegenteil.)
  23. Mich erinnert das eigentlich eher an die Formensprache von Luigi Colani, z.B. das Vobis-Computergehäuse in den Neunzigern.
  24. Das Gegenteil aber auch nicht. Jedenfalls geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Es gibt keine besondere Schicht, sagen wir eine Ritterkaste, die einen Anspruch auf die alleinige Souveränität und ein Monopol auf Waffen hätte. Den Souverän zu entwaffnen ist jedenfalls irgendwie schizo.
  25. Der Artikel ist Klasse. Kurz zusammengefasst, ohne allzugroßen Sarkasmus: Wer es zulässt, daß Kriminelle und Verfassungsfeinde eine Versammlung besuchen (also nicht selber deren Versammlungsfreiheit wie auch immer einschränkt) ist ein Nazi. Wer sich auf Widerstandskämpfer beruft, die ihr Engagement gegen die Naziverbrechen mit dem Leben bezahlt haben, ist ebenfalls ein Nazi. Wer eine Stärkung traditionell republikanischer Tugenden will, in diesem Fall des bewaffneten Bürgers, ist ebenfalls ein Nazi. Frenetischer Applaus, und zwar von Parteien, die theoretisch gerade gegeneinander Wahlkampf machen!
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