Proud NRA Member
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Warum denn nicht???
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Bei Homejacking teures Auto und Jagdwaffen erbeutet
Proud NRA Member antwortete auf Thema in Allgemein
Mag ja abhängig vom Gewicht sein, aber wer hat schon Tresore in der Garage? Da gibt's doch in Deutschland wenn ich mich nicht irre auch rechtliche Einschränkungen von wegen unbewohntes Nebengebäude, oder? -
Warum funktioniert eigentlich ein Revolver?
Proud NRA Member antwortete auf Arno1970's Thema in Allgemein
Immerhin, es ist so ziemlich der einzige Revolver, den man vernünftig mit einem Schalldämpfer betreiben kann. (Abgedrehte Einzelkonstruktionen einmal vernachlässigt.) Es dürfte auch bei Nacht oder wenn mehrere Leute nebeneinander stehen praktischer sein. Zu einer Zeit erfunden, zu der selbstladende Pistolen noch nicht ganz ausgreift waren, war das wohl schon ein Alleinstellungsmerkmal. Wäre nicht in den Jahrzehnten danach die Selbstladepistole perfektioniert worden, wäre das vermutlich häufiger. -
Bei Homejacking teures Auto und Jagdwaffen erbeutet
Proud NRA Member antwortete auf Thema in Allgemein
Sicher, ein Auto kann man auf diese Weise vermutlich eher leicht stehlen wenn man halt Glück mit den Schlüsseln hat. Dabei muß aus dem Haus aber nur ein sehr kleiner und leichter Gegenstand mitgenommen werden, und ins Auto kann man sich dann ganz frech einfach reinsetzen und unauffällig damit herumfahren. Tresore oder von mir aus auch nur leidlich an der Wand gesicherte Stahlschränke sind da ja aber das glatte Gegenteil. Die sind eben nicht leicht und mal schnell in der Tasche einzustecken, und sie fahren auch nicht selbsttätig mit einem weg. Dazu ist bei Waffenschränken ja auch der Inhalt oft weniger attraktiv. Bei mir wären die meisten Kurzwaffen noch ganz gut auf dem Schwarzmarkt abzusetzen, auch wenn andere Sachen im Haus deutlich werthaltiger und weniger "heiß" wären. Bei den Langwaffen dürfte es aber fast schon auf Auseinanderbauen und Verramschen der Teile hinauslaufen. Jedenfalls dürfte z.B. bei einem als Einzelstück konstruierten AR-10 mit Auswurf zur linken Seite einerseits der Schwarzmarkt im kriminellen Milieu eher dünn sein und andererseits das Interesse von Händlern auch, und ob so etwas auf Gunbroker auftaucht kann man auch leicht gucken. Diese Mühe, eher schwer zu vertickende Gegenstände arbeitsintensiv und riskant mitsamt Tresor abzutransportieren, ist doch das glatte Gegenteil der von Dir genannten Vorgehensweise, mal schnell in den Eingangsbereich einzudringen und da einen Fünfzig-Gramm Gegenstand mitzunehmen, der es dann erlaubt, ganz ruhig mit einem schönen Auto davonzufahren. -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Olympiaplatzierte oder militärische Genies (oder das Gleiche in anderen Lebensbereichen) scheinen bei denen aber nicht überrepräsentiert zu sein... -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Wobei man da auch schon früher in der Regel nur eingeliefert wurde, wenn man eine Gefahr für sich oder andere darstellte (wenn nicht aus rechtstaatlichen, dann aus finanziellen Erwägungen, denn Armenfürsorge oblag normal den Kommunen). Es ist auch lange nicht jeder, der selbst so total abgedrehte Vorstellungen hat, deswegen nicht in der Lage, ein selbstbestimmtes, produktives Leben zu führen. George Patton z.B. war nicht nur einer der fähigsten militärischen Führer des zwanzigsten Jahrhunderts und erfolgreicher Olympiateilnehmer noch als Zugabe (es gab da übrigens eine berühmte Kontroverse um die Auswertung der Schießscheiben--falls Patton Recht hatte, hätte er gewinnen sollen). Darüber hinaus war er in seiner eigenen Vorstellungswelt auch noch in seiner zig-sten Reinkarnation und "erinnerte" sich an seine Teilnahme an vielen berühmten Schlachten von der Antike bis in die Moderne--wie das immer so ist, allerdings genau an diejenigen, von denen er in diesem Leben schon gelesen hatte. Durchgeknallt war er wohl ohne Frage, aber vielleicht hat auch diese überschäumende Phantasie zu seiner Fähigkeit beigetragen, seine Männer für den Kampf zu begeistern und sie glaubwürdig zu führen. Andererseits gibt es natürlich auch die andere Seite der Medaille: In Amerika wurde es unter dem Eindruck schlechter Zustände in den Irrenanstalten praktisch unmöglich gemacht, jemanden gegen seinen Willen einzuweisen, solange er nicht schwere Straftaten begeht. Im Grunde ist das ein Gewinn für die Selbstbestimmung, aber die Kehrseite davon sind obdachlose Penner, die häufig an Schizophrenie leiden. Wenn's im Winter nicht geht, dann kommen sie vielleicht für eine Weile unter, ihr Zustand bessert sich vielleicht auch mit Therapie und Medikamenten, und dann sind sie wieder auf der Straße und beim besten Willen nicht in der Lage, eigenverantwortlich sich einen Therapeuten zu suchen oder ihre Medikamente samt Papierkram für die Bezahlung zu organisieren und zu nehmen, nicht davon zu reden, sich eine Wohnung und einen Arbeitsplatz zu finden und zu halten. -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Da sind aber durchaus erstaunliche Dinge drin. Zum einen ist interessant, daß der Trend in den meisten Ländern so aus den 1990ern stammt und nicht etwa aus der Zeit direkt nach dem Krieg. Weiters finde ich auch interessant die Formulierung: in der Europäischen Richtline, mit der entsprechenden Verhalten (mittelbar über nationales Recht) in der ganzen EU kriminalisiert werden soll. Eine massive Trivialisierung von Kriegsverbrechen, vielleicht auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid, ist z.B. ohne Frage in dem Lied Dschinghis Khan gegeben. Aber sollte das jetzt wirklich nicht bloß doof sondern strafbar sein? Mit der sowieso mehr als fragwürdigen Schaffung des "Verbrechens der Apartheid" als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Römischen Statut könnte damit z.B. auch eine positive Bewertung der südafrikanischen Ordnung zwischen dem zweiten Weltkrieg und den Neunzigerjahren erfasst sein--und da war es bei aller fraglos existierenden Brutalität doch immer noch so, daß Schwarze aus anderen afrikanischen Ländern wegen der besseren wirtschaftlichen Möglichkeiten und größeren Sicherheit einwandern wollten und (großenteils illegal) eingewandert sind, Zustände also, die mit den totalitären Diktaturen und ihren Massenmorden wirklich nicht vergleichbar sind. Soll eine Diskussion dieses Sachverhalts auch schon strafbar werden? Die tatsächlich um sich greifende strafrechtliche Normierung nicht nur historischer Sachverhalte, sondern auch von Werturteilen und gar von flapsigen Bemerkungen (wie z.B. besagtem Lied) scheint mir jedenfalls kein guter Weg zu sein. Ein paar Vollhirnies hält unsere Gesellschaftsordnung leichter aus die die Erosion der Redefreiheit. -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Weil die noch erlaubnisgeiler sind als der deutsche Michel eh schon. Anstatt einfach auf die Benutzung von Ausweisen, Führerscheinen, Kennzeichen, usw. zu verzichten, werden da ganz exakt die Reichspersonenausweise, Reichsführerscheine, Reichskennzeichen, usw. erworben und ständig herumgetragen oder -gefahren. Für einen tatsächlichen Aufbau einer neuen Art von Staatlichkeit ist das offensichtlich vollkommen ungeeignetes Verhalten. (Ebenfalls nicht sehr realistisch, aber doch um vieles plausibler, wäre z.B. wenn die Leute alle in ein Dorf ziehen würden, um so erstmal den Gemeinderat und Bürgermeister wählen zu können, usw., und ihnen nicht passende Gesetze der Bundesrepublik entweder minimal befolgen oder jedenfalls so still wie möglich ignorieren würden.) Letztlich wollen die keinen Staat sondern Aufmerksamkeit und Anerkennung, idealerweise, daß der Mann von der Wortmarke, der einen schon so oft wegen angeheiterten Fahrens hoppsgenommen hat, beim Anblick des neuen Dokuments ehrfurchtsvoll die Hacken zusammenschlägt und dann von dannen zieht. -
Mir nicht. Eine kausale Beziehung--vielleicht gar nicht von A zu B sondern zu einer gemeinsamen Ursache--zwischen staatlich organisierten Tötungsdelikten einerseits und Entwaffnung der Bürger/Untertanen andererseits ist zumindest plausibel. Einerseits gibt es möglicherweise eine direkte Beziehung, indem Massenmorde sich einfacher und unauffälliger organisieren und durchführen lassen wenn die Opfer sich nicht wirksam zur Wehr setzen können. Andererseits gibt es möglicherweise eine indirekte Beziehung dergestalt, daß Gesellschaften mit einer starken und lebendigen Tradition individueller Freiheitsrechte und dem Wert jedes Einzelnen als sehr hohem Gut, das die Verteidigung wert ist, weniger dazu tendieren, im Namen des Kollektivs Massenmorde zu begehen. Die von mir genannte Anzahl von zehn Millionen war übrigens eine Schätzung reiner Mordopfer, mit Opfern bewaffneter Konflikte im Rahmen der üblichen Regeln für Kriegführung (z.B. daß man Kriegsgefangene nicht abschlachten darf) gar nicht eingerechnet. Es ist auch wenn man ein Phänomen betrachtet, das räumlich und zeitlich extrem gehäuft auftritt, nötig, Zahlen über einen hinreichend langen Zeitraum zu ermitteln. Ansonsten könnte z.B. man auch sagen, daß bei Kernreaktoren vom Typ RBMK Graphitbrände kein signifikantes Risiko darstellten, weil der letzte derartige Fall ja schon einige Jahrzehnte zurückliegt. Das tut er, aber für die Risikobetrachtung ist er offensichtlich relevant weil die Schwere der Auswirkungen durch die relative Seltenheit im Maßstab von Jahrzehnten nicht kompensiert wird. Im Fall von Morden zeigt sich eben, daß über hinreichend große Regionen und Zeiträume betrachtet kollektiv organisierte Morde weitaus häufiger sind als von Einzelnen begangene Morde. Deswegen muß man sich wenn man die Mordrate senken will schon fragen, welche Art Gesellschaft eher stärker und welche eher weniger zu kollektiv organisierten Morden tendiert. Wenn man das ausklammert, dann hat man ja schon den Löwenanteil der Morde von vornherein aus der Betrachtung genommen.
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Tatsächliche (und nicht zur Verschleierung anderer Gründe für die ausnahmsweise Gewährung vorgeschobene) besondere Gefährdung gibt eine sehr schlechte Methode ab, und sie wird auch nirgendwo auf der Welt tatsächlich als Kriterium verwendet. Das liegt einfach daran, daß tatsächliche Gefährdung extrem stark mit tatsächlicher Gefährlichkeit korreliert.
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VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Wobei diese Szene natürlich in der Hinsicht öfter inkonsequent ist. Wenn man sich im Groben und Ganzen an die Gesetze hält und unauffällig bleibt, dann kommt man ja mit vielem durch. Die Steuererklärung kann man wenn man es geschickt anstellt eine ganze Weile vergessen, die Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse erst recht. Die Jungs sehen sich aber gerade nach Aufmerksamkeit und laufen deswegen andauernd zu den Behörden, die sie eigentlich nicht als zuständig anerkennen. Sie sind normalerweise auch nicht ganz konsequent darin, ob sie z.B. den Gemeinden und den Ländern jetzt legitime Existenz zusprechen oder nicht. Es konnte ja sogar die Bundesrepublik--wenn auch vielleicht ebenfalls mit einer gewissen Inkonsequenz--einerseits die Staatlichkeit der DDR anerkennen und andererseits sie nicht als Ausland sondern als Teil des weiterexistierenden Gesamtdeutschlands betrachten. Es dürfte die Reichsbürgerei recht häufig auch mit Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit zusammentreffen, die auch so schon für eine Unzuverlässigkeit ausreichen. Es scheint mir aber andererseits eher schwierig, eine neue und naturgemäß sehr unscharfe Kategorie "Reichsbürger" einzuführen, ohne zu definieren, wer oder was das denn genau sein soll. -
Doch. Daß Durchsuchung ohne Anlaß dem Grundgesetz widerspricht ist doch wohl unbestritten. Daß jetzt einer nicht die Eier hat, seinen Job oder seine Karriere zu riskieren, indem er eine dementsprechende Anweisung verweigert, kann ich menschlich schon nachvollziehen, aber von Verantwortung befreit das nicht.
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Das mag ja sein, aber wenn man die Durchsuchung ohne Anlaß zu den bekanntgewordenen, wenn auch nicht erfassten oder verfolgten, Straftaten dazurechnet, dann ergibt sich eine noch deutlich höhere Ausbeute (einmal unterstellt, die Durchsuchungen waren nicht mit Zustimmung der Betroffenen). Es sollte da insbesondere § 240 im besonders schweren Fall in Betracht kommen. Wird es natürlich nicht, weil "ich habe ja nur Vorschriften ausgeführt" in Deutschland traditionell von Strafe befreit oder sie bis zur Unkenntlichkeit mindert.
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Das nicht, aber bei Betrachtung des Bildchens und der Diskussion kam mir irgendwie in den Sinn, ob man nicht statt des sperrigen "Fire Control Unit" bei der P320 einfach "Schlößchen" oder auf Englisch noch kürzer "lock" sagen sollte...
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IPSC Rifle - Tips für persönliche Ausrüstung
Proud NRA Member antwortete auf weyland's Thema in IPSC
Ich hatte ja erwähnt, wir schießen Outlaw. Es gibt zwar ein Regelwerk USPSA Rifle als Pendant zu IPSC Rifle, aber ich kenne keinen Verein bei mir in der Nähe, der das sanktioniert schießt. Üblicherweise machen wir unsere Matches mit mehreren Stages auf relativ kurzen Distanzen und einer Stage mit langen Distanzen. Das ist normal diejenige, auf der auch eine Begrenzung der Munition angeordnet wird, oftmals 3 Magazine zu 10 Schuß. Das funktioniert so eigentlich ganz gut. Das Regelwerk besteht in den (gelegentlich humoristisch-willkürlichen) Entscheidungen des Typen, der sich den Hintern dafür aufreißt, diese Matches zwölfmal im Jahr bei jedem Wetter zu organisieren. -
Hmm. Eine 210 ist nicht in meinem Fundus. Aber irgendwie ist das "Schlösschen" vom Grundgedanken her ja schon am Konzept der P320, bei der das auf dem amerikanischen Markt das einzige waffenrechtlich relevante Teil ist...
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Wenn Du jetzt noch mit Pferden oder Booten anfängst bist Du garantiert Pleite...
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Also Kalifornien ist bereits heute noch hirnverbrannter als Deutschland. Und in Deutschland gibt es auch freiheitliche Traditionen. In Württemberg war Waffenbesitz Jahrhunderte lang garantiertes Bürgerrecht. Gut, die Preußen waren da etwas langsamer, außer beim Hackenzusammenschlagen...
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Warum funktioniert eigentlich ein Revolver?
Proud NRA Member antwortete auf Arno1970's Thema in Allgemein
Na ja, Du könntest das Spiel sogar noch weitertreiben, und eine zu kurze Patrone ins Spiel bringen, bei der das Geschoß anfangs gar nicht eng anliegen kann. Der Druck hinter dem Geschoß führt halt einerseits dazu, daß das Geschoß eine Beschleunigung erfährt, andererseits dazu, daß eine gewisse Menge Gas daneben vorbei beschleunigt wird. Die Kugel nimmt aber rasant Fahrt auf, und der Strömungswiderstand durch einen engen Spalt, dazu noch um die Kurve am Geschoß vorbei, ist ziemlich groß. Deswegen sind die Verluste eher erträglich. Du kannst das auch einfach im Heimversuch ausprobieren. Mach Dir eine locker zusammengeknüllte kleine Papierkugel und gib die in einen größeren Strohhalm. Dann verwende den Strohhalm als Blasrohr (nein, nicht auf den Nachbarn bei McDonald's, auch wenn die Strohhalmgröße da passt). Das funktioniert ganz ohne Probleme, auch wenn von einer gasdichten Abdichtung keine Rede sein kann und natürlich Verluste auftreten. -
Immer höflich sein und die Leute so behandeln, daß man halt vom Besten ausgeht. Kann immerhin gut sein, daß da einfach ein wenig qualifizierter Softwaretyp in Indien irgendwo eine Liste mit verdächtigen Wörtern aufgetrieben hat, ohne überhaupt Deutsch zu können--bei den Abläufen in der Finanzindustrie, die ich schon selber gesehen habe, würde mich das nicht einmal überraschen. Bei mir ist American Express manchmal auch etwas überenthusiastisch mit dem Sperren wenn ich an einem Ort fern der Heimat im Urlaub eine Transaktion mache. Sie werden aber immer besser--inzwischen kann ich bei denen mit der App bestätigen, daß ich die Transaktion genehmigt habe und gut ist, und nach dem Kauf eines teureren Flugtickets haben sie auch schon gefragt, ob ich ihnen im Voraus sagen will, wann es wo hingeht. Kann gut sein, daß die Bank gar nichts gegen Waffen hat, sondern halt irgend ein nicht ganz durchdachter Algorithmus, der nur im Durchschnitt rechtzuhaben braucht, die Transaktion halt markiert hat. Und wenn nicht: Einfach die Leute so behandeln, daß man davon ausgeht, daß sie noch alle Tassen im Schrank haben, ist normal produktiver, als ihnen schonmal präventiv den Rost runterzumachen.
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Nun, die Banken sollen ja darauf schauen, daß keine mißbräuchlichen Transaktionen stattfinden. Also einfach für die Aufmerksamkeit bedanken und bestätigen, daß die Transaktion in der Tat von Dir veranlasst wurde.
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IPSC Rifle - Tips für persönliche Ausrüstung
Proud NRA Member antwortete auf weyland's Thema in IPSC
Aber die Sportart ist auch entschieden Freistil, und dazu gehört, daß man sich breit grinsend einen Vorteil verschafft, wenn's geht auf unerwartete Weise (sagen wir, daß man weil man größer als der Stage Designer ist, aus einem unerwarteten Winkel an ein Ziel kommt und sich damit Weg spart, durch abgedrehte Ausrüstungsgegenstände, oder was auch immer). Wenn sich jemand einen kreativen unvorhergesehenen Weg einfallen lässt, zu einem Vorteil zu kommen, dann macht mir das sogar Spaß, wenn ich mir ärgere, daß ich da nicht draufgekommen bin. Wenn Magazinwechsel erwünscht sind werden die bei uns einfach vorgeschrieben (so eine Stage pro Match hat bei uns normal als Schikane eingebaut, daß man nur drei Magazine zu je zehn Schuß verwenden darf oder dergleichen). -
Im Allgemeinen gar nicht. Wohl aber kann man jemandem, der aus sonstigen Gründen verdächtig ist ohne daß sich Beweise finden (sagen wir eine im Hinblick auf den ursprünglichen Vorwurf ergebnislose Hausdurchwühlung wegen "Haß im Netz") doch noch etwas anhängen.
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Das unterscheidet sich aber insofern von Waffen, als daß Autos ein eher schwierig zu bedienender Gegenstand sind, der auch wenn nicht blöde oder böswillig ist sehr leicht anderen Leuten zur Gefahr wird. Man vergleiche nur einmal die kinetische Energie eines Autos mit lediglich fünfzig Sachen und einer Pistolenkugel und beachte dann noch, daß die Teilnahme am Straßenverkehr ohne daß das Auto in Bewegung auf andere Leute gerichtet wäre schlicht nicht möglich ist. Bei uns wollten sie nachdem ein Gericht die Ausgabe von Waffenscheinen angeordnet hat die Prüfung so schwer wie möglich machen. Schwerer als den Standard für die Polizei konnte man es aber auch nicht machen, denn das hätte gleich die nächste Klage gegeben. Also muß man für den Waffenschein grob die Standards der Polizei erfüllen. Ergebnis: Durchfallen ist praktisch unmöglich. Die einzige Siebwirkung ist in bezug auf offensichtlich verwirrte Leute oder auch Neurotiker, die plötzlich merken, daß sie Angst haben, ihre Kanone auch nur anzufassen. Ab und zu, aber selten, wird wohl auch jemand wegen Verletzung der Sicherheitsregeln heimgeschickt, kann dann aber wiederkommen. Probleme gibt's damit keine. Hingegen jagt mir die Angewohnheit der Amis, jedem halbalphabetisierten Chaoten einen Führerschein zu geben, bisweilen wirklich Angst ein.
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IPSC Rifle - Tips für persönliche Ausrüstung
Proud NRA Member antwortete auf weyland's Thema in IPSC
Nö. Wir schießen outlaw (also nur in Anlehnung an die Sportordnung) und wenn der Stage Master für 45 Schuß aufbaut, dann kommt der 60er raus...