

Proud NRA Member
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
30.416 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Proud NRA Member
-
Also mit fünfzig Patronen Maximalbestand war wohl nicht daran gedacht, daß der so Bescheinte auch übt...
-
Ich gebe Dir vollkommen recht, daß das Gericht die eigenen Äußerungen des Betroffenen zu wenig gewürdigt hat und zu sehr auf die reine Mitgliedschaft abgestellt hat. Andererseits ist die Rechtslage eben so, daß Waffen als Privileg behandelt werden, zu dessen Versagung nicht nur wie bei einer Behandlung als Bürgerrecht Dinge wie Verurteilungen oder Entmündigung herhalten können, sondern auch weiter gefasste "Tatsachen." Der Betroffene hat soweit ersichtlich die Gesetzeslage auch nicht angegriffen, sagen wir mit einem Argument, daß "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" zu unbestimmt und damit ein Verstoß gegen das Rechtstaatsgebot sei. . Damit könnte man dann schon darauf verfallen, daß z.B. das Herumstolzieren in einer Kutte mit Symbolen, die man wohl als offene Ankündigung von Straftaten um des Profits und Unterhaltungswertes wegen verstehen muß, schon nahezu als Musterbeispiel solcher "Tatsachen" gelten könnte. Ein meines Erachtens vergleichbarer Fall wäre z.B. wenn jemand stadtbekannt einen Aufkleber "Wenn Du mich störst hau ich Dich um!" auf dem Auto herumführe und auch--soweit aus dem Urteil ersichtlich--keine Einlassung machte, daß das ein Witz mit Bezug auf einen bestimmten Film oder sonst nachvollziehbar nicht ernstgemeint sei. Ich finde das Ergebnis auch nicht gut, aber dabei störe ich mich an der vom Gericht anzuwendenden Rechtslage. Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes ist die Versagung von Waffen als Bürgerrecht vorrangig zum Zwecke des Schutzes von Leben und Freiheit nicht so einfach in Einklang zu bringen. Aber wenn man das WaffG in seiner heutigen Konstruktion erst einmal akzeptiert, dann kommt dabei wohl die vorliegende Entscheidung heraus, weil eben nicht nur strafrechtliches Wohlverhalten sondern auch die Abwesenheit sonstiger eher unbestimmter "Tatsachen" verlangt wird.
-
Und durchaus verwandt mit der Ausgangsfrage. Natürlich kann Waffenbesitz für Kinder nicht wie für Erwachsene Bürgerrecht in dem Sinne sein, daß sie einfach einkaufen und üben und führen dürften--das ist wohl allen klar. Aber in beiden Konstellationen ist es interessant und lustig, wie selbst unter Waffenbesitzern sich Bedenkenträger finden, die allerlei gar schreckliche Auswirkungen liberaler Regelungen postulieren, für die sich aber keinerlei empirische Anhaltspunkte finden.
-
Ich hoffe, Dein Finger hat sich wieder erholt. Das passiert natürlich auch erwachsenen Anfängern ab und zu, wobei da Nervosität und mangelnde Übung im Bewegungsablauf vermutlich mindestens genauso eine Rolle spielt wie reine Fragen der Körperkraft. Was ich aber total geil finde: Eine vermutlich harmlose Quetschung beim Umgang mit einer Desert Eagle, die den Proportionen von Waffe und Munition nach ins Komische geht, als Beispiel anzuführen, welche Probleme es geben soll, wenn Kinder und Jugendliche sportlich mit Zentralfeuerwaffen schießen. Eine Frau bei mir auf der Arbeit, die vermutlich heute noch die 50 Kilo nicht überschreitet, war in der Schule im Team zum Tontaubenschießen. Sie sagt zwar, daß sie noch heute kräftige Flintenladungen als eher unangenehm empfindet, aber offenbar hat sie an Körper und Geist keinen Schaden genommen und Spaß gemacht hat's ihr auch. Nach der Logik, daß zarte Kinderkörper nur Randfeuerpatronen vertragen, müsste 12 ga. doch beim ersten Schuß die Schulter, die Wangenknochen, und die Seele einhämmern. Funktioniert aber seltsamerweise ausgezeichnet.
-
Steel Challenge Stahlziel "plingt" nicht - Was tun ?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Sicher. Es gibt ja die Aufhängungen mit Gummiriemen (die nicht gleich beim ersten Treffer durch sind). Beim freien Baumeln ist halt das Problem, daß das Ziel nicht bloß mit geringer Auslenkung im hörbaren Bereich schwingen kann sondern auch mit hoher Auslenkung und niedriger Frequenz schaukelt. Das kann beim schnellen Schießen unpraktisch sein. -
Steel Challenge Stahlziel "plingt" nicht - Was tun ?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Eine sehr schönen Klang bekomme ich mit den Zielhaltern, bei denen das Ziel ein Loch zu Aufhängung hat, da eine maximal gehärtete Schraube mit rundem Kopf draufgeht, und das Ziel von hinten durch eine Feder an den Schraubenkopf gedrückt wird. In Amerika z.B. die hier. Einziger Nachteil ist, daß kein Schraubenkopf eine größere Zahl von Treffern mit sehr schneller Gewehrmunition abkann. Bei Pistolenkugeln oder hinreichend durch den Flugweg abgebremsten Gewehrkugeln scheinen keine Schäden aufzutreten. Das Ziel hat in allen Achsen der Rotation und der Translation eine gewisse Freiheit. -
Bei der heutezutage wenn auch nicht der Inhalt dann jedenfalls doch Titel, Schlagwörter, und Zusammenfassung online gesucht und gefunden werden können. Nichts. Dann kläre uns doch auf. Viele hier sind an den Gesundheitsrisiken des Schießsports und dem Management dieser Risiken sehr interessiert, und offenbar scheinst Du da etwas zu kennen, was sich nicht leicht finden lässt, weder auf Deutsch noch auf Englisch. Es sollte Dir doch ein Leichtes sein, nur eine seriöse Veröffentlichung zu diesem Thema oder entsprechende Suchwörter zu benennen.
-
Kannst Du uns eine davon als Link zeigen? Meine Google-Suche brachte nämlich rein gar nichts außer eben der Schwermetallexposition und dann dem üblichen amerikanischen Gelabere, daß Schußwaffen selber eine Art Krankheit seien.
-
Hast Du für diese doch eher ungewöhnliche These irgendeinen Beleg, sagen wir eine Studie? Das einzige allgemein anerkannte Gesundheitsrisiko des Schießsports scheint mit die Schwermetallexposition zu sein, und da sind andere Faktoren als das Kaliber entscheidend. Wahr ist, daß man das bei Kindern besonders im Auge behalten sollte. Dazu kommen natürlich noch allgemeine Risiken von Bewegungssportarten wenn man etwas Dynamisches macht und sich bei hinreichendem Tempo z.B. eine Verstauchung zuzieht. Selbst wenn spezifische Gesundheitsrisiken außer der Schwermetallexposition existieren sollte, wie verhalten die sich im Vergleich zu den spezifischen Risiken anderen allgemein akzeptierter Sportarten wie Fußball, Judo, Tanzen, Reiten, etc.?
-
???? Also bei uns nehmen Kinder so ab zehn, in manchen Fällen auch jünger, an der dynamischen Ballerei teil, und die scheinen davon kein Karpaltunnelsyndrom zu bekommen und sie halten die Sicherheitsregeln peinlich genau ein. Natürlich sind das in dem Alter Kinder von Eltern, die sehr erfahrene Schützen sind und die Kinder halt mitnehmen. Aber Probleme gibt's damit exakt null. Man darf ja auch mit vierzehn alleine fliegen und manche, die vorher schon fleißig geübt haben machen das pünktlich zum vierzehnten Geburtstag--und da kann man nicht eben mal Sicherheit herstellen und das Flugzeug ablegen.
-
In diesem Fall kann man vielleicht schon von der Eigendarstellung der Gruppe einige Schlußfolgerungen ziehen. Der "1%"-Aufnäher z.B. bezieht sich ja ganz offen darauf, daß man nicht nur "outlaw" im ursprünglichen Sinn der Verbandsfreiheit sein will, sondern eben auch in dem Sinne, daß man sich ausdrücklich von den 99% distanziert, die sich an Gesetze halten und auch sonst nette Leute sind. Es könnte jetzt natürlich sein und vom Antragsteller vorgebracht werden (was im Urteil jedenfalls nicht diskutiert wird), daß die entsprechende Aussage entweder ironisch gemeint sei oder aber bloßer Schein, hinter dem sich lediglich bürgerliche Sehnsucht nach Abenteuer verbirgt. Das wurde aber wohl vom Antragsteller nicht vorgebracht und wäre im vorliegenden Fall vielleicht auch nicht ganz glaubhaft. Insofern ist das Urteil für den zu entscheidenden Fall wohl schon noch hinnehmbar wenn man erstmal das Prinzip akzeptiert, daß Waffenbesitz ein Privileg sei, das vom Bedürfnis her nicht auf den Schutz von Leben und Freiheit und von der Zuverlässigkeit her nicht auf die Unbescholtenheit abstellt. Das wiederum hatte das Gericht nicht zu beurteilen. Die Frage ist dann halt, was daraus gemacht wird, wenn es sich nicht um schon nach der Eigendarstellung kriminelle Gruppen handelt. Wie sieht's z.B. bei unerwünschten aber nicht verbotenen politischen Gruppen aus? Wie bei Angehörigen vermeintlich oder auch tatsächlich unangenehmer Personen? Wann kommt eine leicht vertrottelte Amtsperson auf die Idee, das z.B. auch auf HOG anzuwenden, die ja auch "outlaw" sind, aber halt bloß im Sinne der Verbandsfreiheit, und sich cool damit finden, die Ästhetik der kriminellen MC zu imitieren, aber natürlich nur ein vom Hersteller gesponserter Club für nicht kriminelle Motorradausfahrten sind?
-
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Schreibt heletz jetzt in Leichter Sprache? Manche Leute finden: Leichte Sprache ist gar nicht leicht. Es gibt keinen Zusammen-Hang zwischen den Sätzen. Und die Zeilen-Umbrüche machen das Lesen schwer. Die Inklusion von der Leichten Sprache ist gut. Aber die Gedichte von dem Dadaismus sind besser! Der Dadaismus ist aus der Zeit von dem Deutschen Reich. -
Verdächtige egun-fake Auktionen melden - Ja oder Nein ?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Mit der Befolgung dieses Rats begibt man sich aber auf eher dünnes Eis. Das riecht schon sehr stark nach Betrug. Bei einem Schaden von einem Euro und der einigermaßen glaubhaften Absicht, sich damit selber gegen einen vermuteten Betrug zur Wehr setzen zu wollen, würde ich zwar davon ausgehen, daß das außer vielleicht einem Rausschmiß bei eBay ohne Konsequenzen bliebe, aber meine Art Geschäfte zu machen ist es nicht. -
Warum denn nicht???
-
Bei Homejacking teures Auto und Jagdwaffen erbeutet
Proud NRA Member antwortete auf Thema in Allgemein
Mag ja abhängig vom Gewicht sein, aber wer hat schon Tresore in der Garage? Da gibt's doch in Deutschland wenn ich mich nicht irre auch rechtliche Einschränkungen von wegen unbewohntes Nebengebäude, oder? -
Warum funktioniert eigentlich ein Revolver?
Proud NRA Member antwortete auf Arno1970's Thema in Allgemein
Immerhin, es ist so ziemlich der einzige Revolver, den man vernünftig mit einem Schalldämpfer betreiben kann. (Abgedrehte Einzelkonstruktionen einmal vernachlässigt.) Es dürfte auch bei Nacht oder wenn mehrere Leute nebeneinander stehen praktischer sein. Zu einer Zeit erfunden, zu der selbstladende Pistolen noch nicht ganz ausgreift waren, war das wohl schon ein Alleinstellungsmerkmal. Wäre nicht in den Jahrzehnten danach die Selbstladepistole perfektioniert worden, wäre das vermutlich häufiger. -
Bei Homejacking teures Auto und Jagdwaffen erbeutet
Proud NRA Member antwortete auf Thema in Allgemein
Sicher, ein Auto kann man auf diese Weise vermutlich eher leicht stehlen wenn man halt Glück mit den Schlüsseln hat. Dabei muß aus dem Haus aber nur ein sehr kleiner und leichter Gegenstand mitgenommen werden, und ins Auto kann man sich dann ganz frech einfach reinsetzen und unauffällig damit herumfahren. Tresore oder von mir aus auch nur leidlich an der Wand gesicherte Stahlschränke sind da ja aber das glatte Gegenteil. Die sind eben nicht leicht und mal schnell in der Tasche einzustecken, und sie fahren auch nicht selbsttätig mit einem weg. Dazu ist bei Waffenschränken ja auch der Inhalt oft weniger attraktiv. Bei mir wären die meisten Kurzwaffen noch ganz gut auf dem Schwarzmarkt abzusetzen, auch wenn andere Sachen im Haus deutlich werthaltiger und weniger "heiß" wären. Bei den Langwaffen dürfte es aber fast schon auf Auseinanderbauen und Verramschen der Teile hinauslaufen. Jedenfalls dürfte z.B. bei einem als Einzelstück konstruierten AR-10 mit Auswurf zur linken Seite einerseits der Schwarzmarkt im kriminellen Milieu eher dünn sein und andererseits das Interesse von Händlern auch, und ob so etwas auf Gunbroker auftaucht kann man auch leicht gucken. Diese Mühe, eher schwer zu vertickende Gegenstände arbeitsintensiv und riskant mitsamt Tresor abzutransportieren, ist doch das glatte Gegenteil der von Dir genannten Vorgehensweise, mal schnell in den Eingangsbereich einzudringen und da einen Fünfzig-Gramm Gegenstand mitzunehmen, der es dann erlaubt, ganz ruhig mit einem schönen Auto davonzufahren. -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Olympiaplatzierte oder militärische Genies (oder das Gleiche in anderen Lebensbereichen) scheinen bei denen aber nicht überrepräsentiert zu sein... -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Wobei man da auch schon früher in der Regel nur eingeliefert wurde, wenn man eine Gefahr für sich oder andere darstellte (wenn nicht aus rechtstaatlichen, dann aus finanziellen Erwägungen, denn Armenfürsorge oblag normal den Kommunen). Es ist auch lange nicht jeder, der selbst so total abgedrehte Vorstellungen hat, deswegen nicht in der Lage, ein selbstbestimmtes, produktives Leben zu führen. George Patton z.B. war nicht nur einer der fähigsten militärischen Führer des zwanzigsten Jahrhunderts und erfolgreicher Olympiateilnehmer noch als Zugabe (es gab da übrigens eine berühmte Kontroverse um die Auswertung der Schießscheiben--falls Patton Recht hatte, hätte er gewinnen sollen). Darüber hinaus war er in seiner eigenen Vorstellungswelt auch noch in seiner zig-sten Reinkarnation und "erinnerte" sich an seine Teilnahme an vielen berühmten Schlachten von der Antike bis in die Moderne--wie das immer so ist, allerdings genau an diejenigen, von denen er in diesem Leben schon gelesen hatte. Durchgeknallt war er wohl ohne Frage, aber vielleicht hat auch diese überschäumende Phantasie zu seiner Fähigkeit beigetragen, seine Männer für den Kampf zu begeistern und sie glaubwürdig zu führen. Andererseits gibt es natürlich auch die andere Seite der Medaille: In Amerika wurde es unter dem Eindruck schlechter Zustände in den Irrenanstalten praktisch unmöglich gemacht, jemanden gegen seinen Willen einzuweisen, solange er nicht schwere Straftaten begeht. Im Grunde ist das ein Gewinn für die Selbstbestimmung, aber die Kehrseite davon sind obdachlose Penner, die häufig an Schizophrenie leiden. Wenn's im Winter nicht geht, dann kommen sie vielleicht für eine Weile unter, ihr Zustand bessert sich vielleicht auch mit Therapie und Medikamenten, und dann sind sie wieder auf der Straße und beim besten Willen nicht in der Lage, eigenverantwortlich sich einen Therapeuten zu suchen oder ihre Medikamente samt Papierkram für die Bezahlung zu organisieren und zu nehmen, nicht davon zu reden, sich eine Wohnung und einen Arbeitsplatz zu finden und zu halten. -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Da sind aber durchaus erstaunliche Dinge drin. Zum einen ist interessant, daß der Trend in den meisten Ländern so aus den 1990ern stammt und nicht etwa aus der Zeit direkt nach dem Krieg. Weiters finde ich auch interessant die Formulierung: in der Europäischen Richtline, mit der entsprechenden Verhalten (mittelbar über nationales Recht) in der ganzen EU kriminalisiert werden soll. Eine massive Trivialisierung von Kriegsverbrechen, vielleicht auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid, ist z.B. ohne Frage in dem Lied Dschinghis Khan gegeben. Aber sollte das jetzt wirklich nicht bloß doof sondern strafbar sein? Mit der sowieso mehr als fragwürdigen Schaffung des "Verbrechens der Apartheid" als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Römischen Statut könnte damit z.B. auch eine positive Bewertung der südafrikanischen Ordnung zwischen dem zweiten Weltkrieg und den Neunzigerjahren erfasst sein--und da war es bei aller fraglos existierenden Brutalität doch immer noch so, daß Schwarze aus anderen afrikanischen Ländern wegen der besseren wirtschaftlichen Möglichkeiten und größeren Sicherheit einwandern wollten und (großenteils illegal) eingewandert sind, Zustände also, die mit den totalitären Diktaturen und ihren Massenmorden wirklich nicht vergleichbar sind. Soll eine Diskussion dieses Sachverhalts auch schon strafbar werden? Die tatsächlich um sich greifende strafrechtliche Normierung nicht nur historischer Sachverhalte, sondern auch von Werturteilen und gar von flapsigen Bemerkungen (wie z.B. besagtem Lied) scheint mir jedenfalls kein guter Weg zu sein. Ein paar Vollhirnies hält unsere Gesellschaftsordnung leichter aus die die Erosion der Redefreiheit. -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Weil die noch erlaubnisgeiler sind als der deutsche Michel eh schon. Anstatt einfach auf die Benutzung von Ausweisen, Führerscheinen, Kennzeichen, usw. zu verzichten, werden da ganz exakt die Reichspersonenausweise, Reichsführerscheine, Reichskennzeichen, usw. erworben und ständig herumgetragen oder -gefahren. Für einen tatsächlichen Aufbau einer neuen Art von Staatlichkeit ist das offensichtlich vollkommen ungeeignetes Verhalten. (Ebenfalls nicht sehr realistisch, aber doch um vieles plausibler, wäre z.B. wenn die Leute alle in ein Dorf ziehen würden, um so erstmal den Gemeinderat und Bürgermeister wählen zu können, usw., und ihnen nicht passende Gesetze der Bundesrepublik entweder minimal befolgen oder jedenfalls so still wie möglich ignorieren würden.) Letztlich wollen die keinen Staat sondern Aufmerksamkeit und Anerkennung, idealerweise, daß der Mann von der Wortmarke, der einen schon so oft wegen angeheiterten Fahrens hoppsgenommen hat, beim Anblick des neuen Dokuments ehrfurchtsvoll die Hacken zusammenschlägt und dann von dannen zieht. -
Mir nicht. Eine kausale Beziehung--vielleicht gar nicht von A zu B sondern zu einer gemeinsamen Ursache--zwischen staatlich organisierten Tötungsdelikten einerseits und Entwaffnung der Bürger/Untertanen andererseits ist zumindest plausibel. Einerseits gibt es möglicherweise eine direkte Beziehung, indem Massenmorde sich einfacher und unauffälliger organisieren und durchführen lassen wenn die Opfer sich nicht wirksam zur Wehr setzen können. Andererseits gibt es möglicherweise eine indirekte Beziehung dergestalt, daß Gesellschaften mit einer starken und lebendigen Tradition individueller Freiheitsrechte und dem Wert jedes Einzelnen als sehr hohem Gut, das die Verteidigung wert ist, weniger dazu tendieren, im Namen des Kollektivs Massenmorde zu begehen. Die von mir genannte Anzahl von zehn Millionen war übrigens eine Schätzung reiner Mordopfer, mit Opfern bewaffneter Konflikte im Rahmen der üblichen Regeln für Kriegführung (z.B. daß man Kriegsgefangene nicht abschlachten darf) gar nicht eingerechnet. Es ist auch wenn man ein Phänomen betrachtet, das räumlich und zeitlich extrem gehäuft auftritt, nötig, Zahlen über einen hinreichend langen Zeitraum zu ermitteln. Ansonsten könnte z.B. man auch sagen, daß bei Kernreaktoren vom Typ RBMK Graphitbrände kein signifikantes Risiko darstellten, weil der letzte derartige Fall ja schon einige Jahrzehnte zurückliegt. Das tut er, aber für die Risikobetrachtung ist er offensichtlich relevant weil die Schwere der Auswirkungen durch die relative Seltenheit im Maßstab von Jahrzehnten nicht kompensiert wird. Im Fall von Morden zeigt sich eben, daß über hinreichend große Regionen und Zeiträume betrachtet kollektiv organisierte Morde weitaus häufiger sind als von Einzelnen begangene Morde. Deswegen muß man sich wenn man die Mordrate senken will schon fragen, welche Art Gesellschaft eher stärker und welche eher weniger zu kollektiv organisierten Morden tendiert. Wenn man das ausklammert, dann hat man ja schon den Löwenanteil der Morde von vornherein aus der Betrachtung genommen.
-
Tatsächliche (und nicht zur Verschleierung anderer Gründe für die ausnahmsweise Gewährung vorgeschobene) besondere Gefährdung gibt eine sehr schlechte Methode ab, und sie wird auch nirgendwo auf der Welt tatsächlich als Kriterium verwendet. Das liegt einfach daran, daß tatsächliche Gefährdung extrem stark mit tatsächlicher Gefährlichkeit korreliert.
-
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Proud NRA Member antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Wobei diese Szene natürlich in der Hinsicht öfter inkonsequent ist. Wenn man sich im Groben und Ganzen an die Gesetze hält und unauffällig bleibt, dann kommt man ja mit vielem durch. Die Steuererklärung kann man wenn man es geschickt anstellt eine ganze Weile vergessen, die Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse erst recht. Die Jungs sehen sich aber gerade nach Aufmerksamkeit und laufen deswegen andauernd zu den Behörden, die sie eigentlich nicht als zuständig anerkennen. Sie sind normalerweise auch nicht ganz konsequent darin, ob sie z.B. den Gemeinden und den Ländern jetzt legitime Existenz zusprechen oder nicht. Es konnte ja sogar die Bundesrepublik--wenn auch vielleicht ebenfalls mit einer gewissen Inkonsequenz--einerseits die Staatlichkeit der DDR anerkennen und andererseits sie nicht als Ausland sondern als Teil des weiterexistierenden Gesamtdeutschlands betrachten. Es dürfte die Reichsbürgerei recht häufig auch mit Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit zusammentreffen, die auch so schon für eine Unzuverlässigkeit ausreichen. Es scheint mir aber andererseits eher schwierig, eine neue und naturgemäß sehr unscharfe Kategorie "Reichsbürger" einzuführen, ohne zu definieren, wer oder was das denn genau sein soll. -
Doch. Daß Durchsuchung ohne Anlaß dem Grundgesetz widerspricht ist doch wohl unbestritten. Daß jetzt einer nicht die Eier hat, seinen Job oder seine Karriere zu riskieren, indem er eine dementsprechende Anweisung verweigert, kann ich menschlich schon nachvollziehen, aber von Verantwortung befreit das nicht.