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Proud NRA Member

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  1. Das nicht, aber stabilisiert ist sie auch nicht. Das Hauptproblem bei denen besteht wohl darin, daß sie deutlich unterkalibrig sein müssen um sicher durch einen engen Choke zu kommen und deswegen kaum vom Lauf geführt werden. Meine Schachtel ist von Herter's, der Hausmarke von Cabela's (welcher Laden sozusagen das amerikanische Frankonia ist).
  2. Sie haben natürlich bei geeigneter Konstruktion eine gewisse aerodynamische Stabilisation, aber natürlich längst nicht so sehr wie ein Pfeil. Es geht aber auch vollkommen unstabilisiert. Ich habe eine Packung 12 ga Patronen rumliegen, die mit einer einzelnen runden Kugel geladen sind, und obwohl das theoretisch eine vollkommen idiotische Konstruktion ist treffen die gar nicht so blöd. Von daher bin ich mir nicht sicher, wie groß die aerodynamische Stabilisation bei einem vernünftiger konstruierten Geschoss wirklich ist.
  3. Das natürlich nicht, aber sie pressen sich schon an den Lauf an und erlauben es, ohne Laufsprengung durch den Choke zu kommen (sogar durch eigentlich ziemlich enge). Wenn der Lauf jetzt Züge hat, entweder durchgehend oder bei der Paradox-Flinte über einen Teil der Länge, dann wird das schon zu der gewünschten Stabilisierung führen. Ich kenne mich jetzt allerdings mit gezogenen "Flinten" nicht hinreichend aus, um sagen zu können, wie groß der Unterschied in der Flugbahn zwischen stabilisierten und unstabilisiert fliegenden FLGs ist, wie die optimale Lage des Schwerpunkts im Vergleich zum Angriffspunkt des Luftwiderstands in beiden Fällen sein sollte, und dergleichen. Es gibt wohl Leute, insbesondere Jäger in manchen amerikanischen Bundesstaaten, die daraus eine Wissenschaft machen. Mir reicht's, wenn ich bei einem 3-Gun Match aus dem glatten Lauf mein Slugziel treffe, und aus meinen Erlebnissen auf solchen Matches unterstelle ich einfach einmal, daß die Außenballistik bei einer Verwendung für den Heimschutz auf kurze Distanz auch nicht das Problem wäre. Ich habe das aber noch nicht weiter perfektioniert als einfach mit dem glatten Lauf eine FLG-Patrone reinzutun und dann mehr nach Gewehrart zu zielen als nach Flintenart zu zeigen--das scheint in den meisten Fällen zu funktionieren.
  4. Aber nur bei Unklarheiten. Es scheint auch klar zu sein, daß Halbautomaten keine Serienfeuerwaffen sind, denn im Gesetz ist vom Umbau von Halbautomaten in Serienfeuerwaffen und umgekehrt die Rede, womit sich diese beiden Eigenschaften gegenseitig ausschließen müssen. Ein Bump-Stock, oder ebenso z.B. ein einfaches Gummiband, das genau die gleiche Funktion erfüllt, oder auch ein geeignet in der lockeren Hand gehaltenes halbautomatisches Gewehr, ist aber nach jedem üblichen Wortverständnis ein Halbautomat, denn es geht exakt ein Schuß pro Betätigung des Abzugs raus, und kann damit keine Serienfeuerwaffe im Sinn des schweizerischen Waffenrechts sein. Wenn man anfängt, die Bedeutung von Wörtern in Gesetzestexten in ihr Gegenteil zu verkehren, dann hat das Auswirkungen auf die Rechtstaatlichkeit, die weit über ein blödes Plastikteil hinausgehen.
  5. Die Sicherung dient auch nicht bloß und vielleicht auch nicht vorrangig der Absicherung gegen den Abzugsfinger sondern der Absicherung z.B. dagegen, daß man sich auf die Schnauze legt, was in den besten Familien vorkommen soll.
  6. Eher nicht. Moderne Gebrauchspistolen sollten zwar eigentlich in der Hinsicht ziemlich narrensicher sein, aber wie die P320 gezeigt hat kann einem da auch eine neue Narretei einfallen, die noch keiner ausprobiert hat. Viele auch hochwertige Langwaffen machen noch nicht einmal den Versuch irgendwelcher Redundanzen für Fallsicherheit und dergleichen. Schon gar nicht sind Waffen in diesem Zustand offensichtlich sicher.
  7. Manche schon, wie Du schon erwähnt hast. Die Hauptanwendung dürfte in amerikanischen Bundesstaaten liegen, die für die Jagd auf Rehwild oder dergleichen "Flinten" vorschreiben und ein Ding mit gezogenem Lauf und Geschossen nach Gewehrart als solche gelten lassen, solange halt eine 12 ga. Patrone reinpasst.
  8. Etwas schnell einmal als etwas anderes zu definieren, was es eindeutig nicht ist, ist kein guter Weg. Die Bumpfire-Schäfte gehen als solche uns wohl allen am Hintern vorbei. Wenn man einen Stand hat, wo so etwas geht, und aus Spielerei mal Bumpfire ausprobieren will, dann kriegt man das hoffentlich auch mit etwas Fingerfertigkeit statt einem Zubehörteil hin. Um eine Waffe in meiner Hand blöd rumwackeln zu lassen montiere ich doch kein sinnfreies Zubehörteil. Wenn aber schnell mal per Redefinition der Bedeutung von eigentlich klaren Wörtern Dinge zu etwas umdeklariert werden, das sie nicht sind, dann gibt's möglicherweise kein Halten mehr. Ist denn nicht z.B. ein Single-Stage Abzug mit kurzem Rücksetzweg auch geeignet, das Bumpfire-Schießen zu erleichtern, absichtlich oder unabsichtlich?
  9. Geht schon. Bei uns machen das ein paar Spezis ohne Probleme. Wie sehr die Waffen getunt sind und wie weit man mit diesem Präzisionstuning die positiven Eigenschaften der AK in bezug auf Preis und Zuverlässigkeit verliert weiß ich allerdings nicht. Bei 600 und Wind wird's natürlich für die Patrone eher schwierig, aber da hat's die .223 auch nicht leicht.
  10. Das ist natürlich so eine Sache. Das Grundgesetz ist ja zu einer Zeit entstanden, als sich viele damit herausgeredet haben, sie hätten ja nur Gesetze befolgt. Es beginnt deswegen mit der Verantwortung der Menschen vor Gott und damit auch mit der Annahme eines höheren als des von Menschen gesetzten Rechts.
  11. Wie denn das? Das AR ist ja eigentlich nicht gerade munitionsfühlig, jedenfalls im Hinblick auf die eigentliche Funktion.
  12. Dazu noch ist das natürlich krottenschlechter Journalismus. Eigentlich sollte man als Journalist bevor man bewerten will, was der Zuschauer ja auch selber kann, einfach mal berichten. Wenn z.B. jemand zu irgendwelchen "indigenen" (in der politisch korrekten Bedeutung als nicht-europäischen) Völkern gehen würde und im dauernden Unterton der Verachtung und moralischen Überlegenheit über sie eine Dokumentation machen würde, dann würde das mindestens als Rückfall in wilhelminische Zeiten und Chauvinismus angesehen werden und als schlechter Journalismus auch, vielleicht käme aber auch gleich die Rassismuskeule.
  13. Wobei ich zwei Leute kenne, die da eingeheiratet haben und sich wohlfühlen. Japan ist, wie jede Gesellschaft, vielfältiger und komplizierter als die Stereotypen von Zeitungsfritzen. Noch deutlich seltsamer als das Land finde ich die zwiegespaltene Wiedergabe dieses Landes im Westen. Auf der einen Seite gibt's die nippophilen Typen, die meinen, mit ein paar Stunden Kendo-Übungen und weil sie Samurei als "Samulei" aussprechen, richtig harte Männer zu sein, die der westlichen Verweichlichung entkommen sind und gleichgültig dem Tod ins Auge sehen können. Andererseits gibt's die Typen, die den Konformismus und die Entwaffnung schätzen. Der Widerspruch zwischen diesen beiden Stereotypen fällt keiner der beiden Gruppen auf. Es gibt in Japan natürlich auch z.B. Leute, die in einem kleinen Unternehmen innovative Software produzieren und ansonsten im Sommer die heißen Quellen und im Winter die exzellenten Skigebiete (einige der schneereichsten der Welt) besuchen, genauso wie es Leute gibt, die sehr innovative Mischungen aus traditioneller und postmoderner Musik machen, usw.
  14. Nun ja, die Magpul-Teile (so sehr ich ihre Magazine mag) waren vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber im Grunde hat er natürlich recht. Wenn es eine seit Jahrzehnten standardisierte Schnittstelle gibt, für die hunderte Hersteller Teile fertigen und immerhin dutzende Hersteller Teile in militärüblichen Mengen, dann sollte es eigentlich schon guter Gründe bedürfen, davon abzuweichen. Das ist beim Militär zugegebenermaßen weniger wichtig als beim bastelnden Sportschützen, aber doch zumindest für Preisverhandlungen, Versorgungssicherheit, gesammelten Erfahrungsschatz, die Möglichkeit von Sonderkonstruktionen, und spätere Kampfwertsteigerungen sinnvoll.
  15. Erstaunlicherweise--oder auch nicht--hat ja genau dieses emotional hochinvestierte Verrennen eine gewisse Parallele zu der Gedankenwelt der Reichsbürger, Separatisten, und wen er sonst noch alles nicht mag. Wenn ein Reichsspinner sich über die "Wortmarke" und was man mit ihren Bediensteten so alles machen sollte ausläßt, dann hört sich das manchmal vielleicht gar nicht viel anders an.
  16. Und Japan hat einfach keine der westlichen vergleichbare Tradition des Wertes des Einzelnen und der persönlichen Freiheit, jedenfalls wenn er nicht Adliger war. Kann schon sein, daß man mit einer mit der Zustimmung der Bevölkerung und aus Tradition mehr kollektivistischen und ausgrenzenderen Gesellschaft weniger private Gewaltkriminalität hat und auch der eh schon seltene Fall, daß ein Sonderling durchgeht, seltener wird. Andererseits ist es den Japanern wie auch den Deutschen passiert, daß ihnen der kollektivistische Staatsapparat durchgegangen ist. Wenn man Morde in Uniform über die letzten hundert Jahre mitzählt sieht die Zahl anders aus, wenn man auch Kriegstote mitzählt, die keinen strafrechtlichen Morde waren, noch mehr. In bezug auf Suizide natürlich, wie schon angemerkt, auch. Insofern ist es mit der "Billigung von Massenmord" so eine Sache. Für Massenmord sind nicht staatlich oder staatsähnlich organisierte Täter nahezu irrelevant.
  17. Das ist ohne FOID Card so eine Sache. Es gibt zwar ein paar Ausnahmen, nach der gewisse Personen unter gewissen Umständen ohne FOID dürfen. Aber wenn Du in Illinois wohnst geht das nur wenn Du auch eine FOID Card bekommen könntest. Vermutlich wird wenn das irgendwie bekannt wird, sagen wir wegen eines Unfalls, ein Staatsanwalt sich nicht entblöden, die unsichere Rechtsposition einzunehmen, daß es verboten war, und Dich anklagen, aber man weiß nie. Den Jagdschein kannst Du eigentlich einfach aus dem Netz lösen. Eine Bestimmung, daß das Training in Lokalitäten des Vereins stattfinden muß gibt es (aber ich kenne mich mit dem deutschen Recht nicht aus) doch eigentlich genausowenig wie eine, daß es in Deutschland stattfinden muß, oder? Gibt es nicht sogar Vereine ohne eigenen Stand? Du könntest ja auf Heimatbesuch auch einmal im Jahr Deinem Heimatverein zur Beziehungspflege und damit's den Waffen nicht zu langweilig wird da schießen, womit Deine Formulierung "zum Teil" erfüllt wäre. Für die Argumentation mit dem Sachbearbeiter könnte vielleicht auch relevant sein, daß Du in Amerika auf einem Nichteinwanderungsvisum bist, für das Du sogar nachweisen musst, daß Du die Absicht hast, wieder nach Deutschland zurückzugehen. Es ist damit Deine Abwesenheit nur eine zeitweilige.
  18. Mitnehmen ist eh schwierig, weil es allerlei hirnrissige Einfuhrbeschränkungen für Waffen ohne besondere sportliche Eignung gibt. (Das geht soweit, daß es ein Verbrechen sein kann, in eine legal gekaufte Waffe ein importiertes Magazin einzusetzen weil damit der Anteil importierter Teile zu hoch wird.) Nach dem Bundesrecht darfst Du Waffen haben wenn Du einen gültigen Jagdschein hast, den Du Dir aus dem Internet lösen kannst. Die Bundesbehörden sehen das auch nicht an Waffen nur für die Jagd geknüpft an. Es findet sich z.B. auf dem Antrag für eine Sammlerlizenz die Frage, ob man nicht-permanenter Ausländer sei, und wenn ja, ob man einen Jagdschein habe. Wenn ja ist alles gut, jedenfalls aus Bundessicht. Mit Illinois wird es schwierig. Nach dem FOID Card Act dürftest Du zwar, wenn Du für Jagd- oder Sportzwecke eingereist bist, und das ist nicht näher definiert. Die Ausnahme mit dem Jagdschein gibt es aber nicht. Wie das gemeint ist weiß kein Mensch, vermutlich nichtmal der Verfasser. Man könnte sich z.B. auf den Standpunkt stellen, daß eine legale Einreise mit einem gültigen Jagdschein in der Tasche auch eine Einreise zu Jagdzwecken ist. Allerdings wirst Du bei der Staatspolizei, die die FOID-Cards auszustellen hat, damit vermutlich auf Granit beißen. Dann könntest Du zwar klagen, aber das bringt insofern nichts weil Du bis zum Abschluß des Verfahrens vermutlich entweder Permanent Resident oder aber ausgereist bist, und in beiden Fällen wäre die Klage gegenstandslos. Allerdings könntest Du natürlich zumindest in freundlicheren Nachbarstaaten (falls Du in der Gegend von Chicago arbeiten willst Indiana oder Wisconsin) mit Leihwaffen schießen. Oder wenn Dein Arbeitsplatz in der Nähe einer Staatsgrenze ist, dann könntest Du wenn es Dir wirklich wichtig ist auch in einem Nachbarstaat wohnen. Heh? Die WBK kannst Du doch behalten, oder warum denn nicht? Im Verband bleiben kannst Du ohnehin, und Üben ja wohl auch. Die 2/6-Regelung gilt doch sowieso weiter.
  19. Das machen doch angeblich manche Leute so, wenn sie zwecks Neuaussaat den Garten umgegraben brauchen.
  20. Vermutlich hätte man hinzufügen müssen: Ein kaputtes Luftgewehr und eine kaputte Schreckschußpistole...
  21. Das WaffG stellt eben auf eine unterstellte Zweckbestimmung ab. Ein Tierabwehrspray dient halt der Tierabwehr und ist deswegen OK. Ein stabil gebauter Kugelschreiber dient dem Schreiben oder z.B. dem Einschlagen von Autoscheiben zur Selbst- oder Fremdrettung, aber doch niemals als Waffe. Genauso wird ein Feuerlöscher selbstverständlich nur zur Brandbekämpfung vorgehalten, aber niemand würde daran denken, einem brutalen Angreifer erst den Inhalt ins Gesicht zu sprühen und ihm dann notwendigenfalls die Stahlflasche übers Haupt zu ziehen. Ein stabiler Hammer dient selbstverständlich dem Heimwerken und nur dem.
  22. Ein Gesetz, das angeblich zur Bekämpfung von "Kriminellen", denen man unbequemerweise ihre Kriminalität nicht nachweisen kann, irgendwelche eigentlich harmlose Verhaltensweisen unter Strafe stellt, widerspricht jedem Rechtstaatsgedanken und wird erfahrungsgemäß früher oder später immer verwendet, um dem Normalbürger das Damoklesschwert aufzuhängen. Beim WaffG bezüglich Feuerwaffen hieß es doch auch einmal, daß dem braven Bürger Besitz und Führen damit keineswegs verboten werden sollten. Da muß man den Anfängen wehren.
  23. Und wer eine 12er nicht halten kann, bei der das Unglück jedenfalls im Regelfall nur passiert wenn der Schuß raus ist, der sollte vermutlich auch keine Maschinenpistole auf Vollautomatik stellen...
  24. Die haben der Darstellung nach doch absichtlich geschossen und die Geiseln für Täter gehalten.
  25. Die Vorstellung, daß jemandem rechtliche Nachteile entstehen weil er sich nicht scheiden lässt oder von seinem Lebenspartner trennt, entstammt nun wirklich den dunkelsten Stunden deutscher Geschichte. Daß die sich in einer gewissen personellen Kontinuität in die Bundesrepublik retten konnten macht es nur noch schlimmer. War Hans Globke eigentlich Dein Onkel oder woher beziehst Du dieses Gedanken"gut"?
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