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  1. Nun, der kausale Zusammenhang zwischen Waffenverkäufen und saudummen Politikerreden mit dem Wunsch, die beliebtesten Waffen zu verbieten, existiert wohl tatsächlich. Außerhalb des Kreises meiner Schützenbrüder, sagen wir unter Arbeitskollegen, kenne ich deutlich mehr Leute, die sich ein Gewehr ausdrücklich deshalb gekauft haben, weil Obama es verbieten wollte, als Leute, die damit ernsthaft schießen. Das geht soweit, daß manche Leute gleich mehrere AR 15 haben, aber aus keinem davon je einen Schuß abgegeben haben, auch keine Munition und keine Optiken besitzen, und auch kein Interesse zeigen, wenn man ihnen anbietet, ihnen die Sicherheitsregeln und die Bedienung beizubringen und sie zum nicht-öffentlichen Luxusstand mitzunehmen. Insofern war Obama ein guter Waffenverkäufer, und Clinton wäre ihrer im Vergleich zu Obama ungleich größeren Gehässigkeit wegen eine noch bessere Waffenverkäuferin gewesen.
  2. Kannst Du vergessen. Dafür ist der Markt für zivile Waffen viel zu klein und zu zersplittert und zu unprofitabel. Das Geld ist einfach nicht bei den Herstellern. Die finanziellen Kosten des Schießens sind ja eh nicht so sehr bei den Waffen selber als eher beim Betrieb von Ständen, der Munition, und ganz banal bei der Anfahrt. Geld und Schweiß müssen da schon die Bürger selber aufbringen, sonst wird's nichts. Den großen Bruder, der aus finanziellem Interesse hilft, gibt es nicht und wird es auch nicht geben. (Wenn's dafür eine aktuelle Illustration braucht: Remington verramscht mittelprächtige Pistolen zu $200 Endkundenpreis, so daß man sich die Marge ausrechnen kann, und die Chefs sind mit Treffen mit Anwälten für Insolvenzrecht und Bankern beschäftigt. Bei diesen finanziellen Verhältnissen können die noch nichtmal die erste Stunde auf dem Stand, eine halbstündige Sicherheitseinweisung, oder die erste Schachtel Munition springen lassen.)
  3. Also ich habe schon ein paar Industrien kennengelernt, und ich kann mir nicht vorstellen, daß die Hersteller von Tresoren wirklich eine bedeutsame Lobby haben. Klar werden sie den Nutzen ihres Produktes so groß wie möglich darstellen, aber das ist wohl die Aufgabe eines Verkäufers. Ebenso klar werden sie Gruppen für technische Normung dominieren, wobei sie natürlich wirklich Experten sind, aber halt welche mit Eigeninteressen. Diese Art regulatory capture ist verbreitet, führt aber für sich noch nicht dazu, daß der Gesetzgeber überhaupt auf solche Quatschideen wie allgemeinen Tresorzwang kommt. Die Vorstellung, daß das deutsche Waffenrecht im Hinblick auf die Aufbewahrung auf die Lobby der Tresorhersteller zurückgehe, scheint mir so ein wenig das Spiegelbild der Vorstellung vieler amerikanischer Linker zu sein, das amerikanische Waffenrecht gehe auf die angeblich mächtige Lobby der Waffenhersteller zurück. Auch da ist einfach nichts dran. Waffen in Amerika sind zwar eine größere Industrie als Waffenschränke in Deutschland, aber immer noch eine recht kleine und zersplitterte. In beiden Fällen sehe ich die Ursache weniger in irgendwelchen angeblich mächtigen Industrieinteressen als im Verhalten der Waffenbesitzer und solcher, die es werden und bleiben wollen, selber. Die Amis haben es so um die Siebzigerjahre hingekriegt, daß sich ein erheblicher--wenn auch immer noch geringer--Anteil der Waffenbesitzer in der NRA organisiert haben, mit dem Ziel das Recht auf Waffenbesitz zu verteidigen. Einige Juraprofessoren haben ihre Karriere dem Recht auf Waffenbesitz gewidmet, wohlwissend, daß das für eine Karriere an einer berühmten Law School nicht gerade hilfreich ist. Und Bürger, egal ob in der NRA oder nicht, haben politische Kandidaten wissen lassen, daß ihnen das Thema wichtig ist. Ungefähr zur gleichen Zeit haben in Deutschland die Vertreter der Jäger das WaffG von '72 beklatscht und der größte Verband der Sportschützen war auch nicht gerade dagegen; und beide haben schon gar nicht den Kernpunkt der Waffen zum Schutz des Lebens beackert. Die Konsequenzen in beiden Ländern sollten eigentlich nicht überraschend sein.
  4. Und es fehlt auch einfach der Kontext. Mir haben auch schon überzeugt Linksgrüne in Deutschland gesagt, daß sich das eigentlich ganz logisch anhöre und sie es so noch nie bedacht hätten, als ich ihnen erklärt habe, daß das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung mit den jeweiligen Waffen der Zeit nicht nur aus dem Recht auf Leben und Freiheit folgt, sondern in Deutschland insbesondere auch aus der historischen Erfahrung, daß praktisch alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren und ein staatliches Waffenmonopol insofern den Bock zum Gärtner macht. Wenn jemand noch nie das Argument für eine Sache gehört hat, aber immer, daß es irgendwie pfui sei und gar nicht gehe, dann übernimmt er diese Einstellung natürlich bis er sie auf eigenen oder äußeren Anstoß hin einmal überprüft.
  5. Es steht Dir frei, das mit verschiedenen Füllstandsgraden von Öl verschiedener Viskositäten im Lauf vor dem Geschoß auszuprobieren. Daß ein Ölfilm eines auch nur ansatzweise geeigneten Waffenöls außer einer Treffpunktverlagerung nichts macht sind wir uns ja einig. Wo die Grenzen sind, wo's nicht mehr geht, weiß ich nicht, will's aber auch nicht mit meiner Visage als Einsatz ausprobieren.
  6. Einerseits stimmt es natürlich, daß moderne Kanonen sehr viel aushalten, und wenn man viel Glück hat selbst bei einer feststeckenden Kugel nur ruiniert aber nicht zerlegt werden. Andererseits müssen die bei den Büchsern zur Warnung ausgestellten gesprengten Läufe auch irgendwie gesprengt worden sein. Ein Ölfilm führt da natürlich nicht dazu (außer vielleicht wenn jemand eine .22 Eargesplitten Loudenboomer hat), aber allgemein sollte man doch Fremdkörper vom Lauf fernhalten. Daß vieles geht wenn man ein cooles Video machen will stimmt natürlich, und auch daß es in der Regel gut geht, aber das trifft auch für ungesicherte Gebäudebekletterung und dergleichen zu, ohne daß ich es deswegen gleich nachmachen muß.
  7. Man darf vielleicht auch bezweifeln, ob von der deutschen Seite auch nur minimale Bemühungen kamen, da mal bei den Amis nachzufragen. Der jetzige Präsident hat sich ja das "Gewinnen" im Export groß auf die Fahnen geschrieben, und die Dimensionen von modernen Gewehren sind jetzt wirklich kein Geheimnis, das man groß hüten könnte. Da würde es dann vielleicht schon einen Unterschied machen, ob die Bundesregierung einfach mal eine freundliche Voranfrage macht oder den Bietern sagt, sie seien auf sich selber gestellt. Kommt halt darauf an, ob man wirklich Bieter haben will oder eher nicht.
  8. Das Problem, daß der Angreifer nicht die gewünschte Reaktion zeigt haben natürlich alle praktikablen Verteidigungstechniken, selbst Schußwaffen. (Aus dem berühmten Miami-Shootout wissen wir, daß mit ganz viel Pech sogar nach ein paar guten Flinten- und Revolvertreffern aus kurzer Distanz immer noch keine Ruhe ist.) Die naheliegende Frage ist dann halt: Was mache ich dann? (Eine Möglichkeit für Plan B könnte z.B. Wegrennen sein: Jemand, der auf Pfeffer, eine Klinge, oder gar ein Geschoß im Stehen nicht reagiert, mag sich das anders überlegen, wenn er ins Atmen kommt und der Puls hochgeht. Das geht aber natürlich nur, wenn Weglaufen eine Option ist--z.B. wenn man ein kleines Kind dabei hat eher schwierig.) Bei der Empfehlung, durch eine Sirene ein "großes Unbehagen" auszulösen, wäre dann auch noch zu bedenken, daß man selber dabei vermutlich keinen Gehörschutz tragen wird; wenn die Sirene also so laut sein sollte (was ich bei den Taschenformaten eher bezweifle), daß sie wirklich eine physiologische Angriffsunfähigkeit hervorrufen sollte, wirkt das dann eigentlich nicht auch auf den Besitzer der Sirene? Wenn man so ein Ding in Betrieb jemandem für einige Sekunden ans Ohr halten kann, dann mag es wirken, aber wenn man jemandem für einige Sekunden eine Sprühdose direkt an den Körper halten kann, dann wirkt auch Pfeffer mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, genau wie Klingen oder Kugeln. Das setzt allerdings eine Überlegenheit voraus, bei der es vermutlich auch ohne Waffe ginge, vielleicht sogar schneller, und Konstellationen solcher Überlegenheit sind ja nicht der Grund, warum man Waffen mitnimmt.
  9. Wobei es doch ein Zeichen sein kann, daß irgendetwas nicht ganz optimal läuft, wenn bei einer lukrativen Ausschreibung für einen Allerweltsartikel bloß ein Angebot kommt. Es sollte doch mindestens zehn Hersteller auf der Welt geben, die ein geeignetes Gewehr haben und in den benötigten Stückzahlen fertigen könnten.
  10. Hmm, das ist in der Tat kein schlechter Tip wenn mich die Arbeit mal wieder in unsere Filiale dort schickt! Es sind zwar nicht meine Sorte Kanonen, aber schön anzugucken sind sie allemal.
  11. Das weiß noch nichtmal Remington selber. Klar ist jedenfalls, daß ein Schuldenberg von einer Milliarde Dollar für einen weitgehend am zivilen amerikanischen Markt ausgerichteten Waffenhersteller nicht tragfähig ist. Daß mit der Wahl Trumps die Panikkäufe wegen hirnverbrannter Obama-Reden weggefallen sind hat die Sache beschleunigt, aber auch mit Hillary Clinton als Präsidentin wäre eine Milliarde Schulde nicht zu tragen. In gewissem Sinne ist die Pleite im Waffengeschäft wohl auch Lebensstil, so ähnlich wie bei gewissen amerikanischen Automobilzulieferern, die andauernd pleite sind, aber trotzdem irgendwie weitermachen, oder wie bei Supermärkten, die es auch weiterhin geben wird.
  12. Oder aber moderne Waffen sind halt so stark, daß sie das abkönnen. Die NATO testet ja wie oben zitiert ausdrücklich mit verölten Beschußpatronen mit Extraladung, so daß es da einfach gefordert ist, und z.B. zivile ARs sind wohl nicht schwächer als militärische, auch wenn sie nicht speziell mit Öl geprüft werden. Gerade beim AR ist das Verschmotzen des Patronenlagers oder der Munition im Magazin mit einer gewissen Menge Öl ja auch gar nicht zu vermeiden. Daß sich beim Präzisionslöchleinstanzen die Treffpunktlage verlagern mag ist eine andere Geschichte.
  13. Das kann man zum einen taktisch beurteilen und zum anderen rechtlich. Taktisch, na ja. Einerseits ist es wahr, daß die Präsentation einer Waffe wenn man einigermaßen entschlossen wirkt tatsächlich deeskalierend wirken kann--wenn man sich aber darauf verlässt, kann das böse enden, denn wenn der Angreifer gewaltgeil genug ist, z.B. sich vor seiner Bande nicht die Blöße eine Rückzugs erlauben will, dann kann es auch eskalierend wirken, und dann sollte man schon mit der Waffe der Wahl auch kämpfen wollen und können. Will oder kann man das nicht mag ein Paar guter Turnschuhe die bessere Schutzausrüstung sein. Das sollte natürlich jedem selber überlassen sein, ist es in Deutschland aber halt nicht. Diese Einsicht führt zum Rechtlichen: Der Gesetzgeber hat ja beim Führverbot wie für Messer genau wie bei der Genehmigungspflicht für Schußwaffen allerlei Bedürfnisse mit eher begrenzter Wichtigkeit gelten lassen, z.B. die Brauchtumspflege bei den Messern oder das reine Sammeln bei den Schußwaffen. Ein Bedürfnis bzw. einen Zweck will er aber ausdrücklich nicht bzw. nur in Ausnahmefällen anerkennen: Den Schutz von Leben und Gesundheit. Das ist zwar nach meiner bescheidenen Auffassung eine Verhöhnung der Werteordnung des Grundgesetzes, das eigentlich das menschliche Leben als zentralen und verteidigenswerten Wert anerkennt, aber mit dem Argument kommst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor einem Gericht nicht durch. Also wäre es sehr ratsam, einen vom Gesetzgeber anerkannten Zweck zu haben und sich nicht dahingehend zu äußern, man wolle sein oder anderer Leute Leben schützen. Die Schiene mit dem unvermeidbaren Verbotsirrtum wäre vielleicht auch eine Überlegung wert, z.B. wenn Du Dich erinnern würdest (ein Anwalt darf Dich selbstverständlich nicht zum Lügen auffordern, schon gar nicht zu Lasten anderer Leute, und ich tue das auch nicht, aber man erinnert sich bei intensivem Nachdenken ja manchmal an vorher vergessene Sachverhalte) daß Du den Verkäufer explizit darauf angesprochen hast, ob dieses Messer als Einhandmesser unter das Führverbot fallen würde, und er das verneint hätte. Ob das für die Unvermeidbarkeit reicht oder ob dem Bürger zugemutet wird, vor dem Messerkauf das BKA zu befragen, weiß ich allerdings nicht. In jedem Fall ist es wohl ratsam die Klappe zu halten, auch in einem öffentlichen Forum, und einen Anwalt zum weiteren Vorgehen zu konsultieren.
  14. Das ist in der Tat Übungssache. Auch bei einer offenen Visierung wird man eine gute Zeit nur erzielen wenn man nicht mehr suchen muß sondern die Kanone aus dem Muskelgedächtnis (ja, ich weiß, daß das nicht wirklich in den Muskeln sitzt, aber es ist einfach griffiger als "motorisches implizites Gedächtnis" oder dergleichen) in den richtigen Anschlag geht. Für den Anfang gibt es allerdings bei den Carry Optics Pistolen mit Notvisier einen kleinen Trick: Einfach während des Ziehens das Korn des Notvisiers im Auge behalten. Wenn das auf das Ziel zeigt wird automatisch auch der Lichtpunkt auf dem Ziel auftauchen sobald die Pistole auf Augenhöhe ist (und natürlich so gehalten wird, daß Kimme und Korn sich einigermaßen decken).
  15. Wobei das dann ja eine Tatsachenfeststellung und keine rechtliche Feststellung ist, und als Tatsachenfeststellung ist das so klar nicht. Beim Jagdgewehr z.B. sicher. Bei der Verwendung eines Taschenholsters für eine Subkompaktpistole (in Deutschland zugegebenermaßen wohl ein eher seltener Fall), in dem die Waffe einfach mit geschütztem Abzug bleiben kann, oder bei einem für den Heimschutz vorgehaltenen Revolver kann man das aber auch ganz anders sehen. Die Waffe wird ja hoffentlich ohnehin stets behandelt, als sei sie geladen.
  16. Ich habe auf die Schnelle keine Messungen gefunden, die angeben, welche Kräfte da wie lange aufgenommen werden. Beim NATO EPVAT Test werden aber geölte Beschußpatronen verwendet, die durch das Öl das Anliedern verringern und so den Druck auf den Verschluß erhöhen sollen. Falls sich da irgendwo Meßprotokolle finden, sollte man eigentlich sagen können, wieviel das Öl wirklich ausmacht. Einmal vorausgesetzt, daß diese Testmethode sinnvoll ist, sollte sich also schon ein nennenswerter Unterschied in der Belastung des Verschlusses ergeben.
  17. Wenn man Öl im Lauf hat und dann wo hingeht wo's schmutzig ist, dann kann der Gasdruck wohl deutlich mehr ansteigen, weil das Öl dann Feststoffe festkleben lassen kann.
  18. Das hat man sogar bei den Amis. Mich hat gestern als nach einem geschäftlichen Treffen die Rede auf Hobbies kam, jemand gesagt, sie würde echt auch mal gerne schießen, insofern sogar positive Meinung, war aber total überrascht, daß man Schußwaffen im Privatbesitz haben darf--in Amerika! Ein anderes Mal ging jemand als ich erwähnte Wettbewerbe zu schießen selbstverständlich davon aus, daß damit E-Sports (sprich Computerspiele als organisierter Wettbewerb) gemeint wären. Selbst bei 300 Millionen Waffen im legalen Umlauf und einem bekannten Verfassungszusatz, der das Recht darauf garantiert, gibt es eigentlich intelligente und gebildete und noch nicht mal hoplophobe Leute, die sich gar nicht vorstellen können, daß das erlaubt sein könnte. Die Sache mit den Wettbewerben, also nicht bloß Opas altes Jagdgewehr oder eine Pistole zum Heimschutz im Schrank haben, sondern wirklich etwas damit machen, ist dann auch ein ziemlicher Exotensport, alldieweil der Sport hier nicht Voraussetzung zum Besitz ist.
  19. Im Gesetz steht doch, etwas selbstwidersprüchlich: Das Wort "haben" bedeutet doch, daß es eben nicht freiwillig ist. Die nächsten beiden Sätze sind im Grunde ein Eingeständnis, daß das so nicht geht.
  20. Wenn daran ein Verwaltungsakt geknüpft ist, dann ist es nicht freiwillig. Wenn aber kein Verwaltungsakt daran geknüpft ist, dann könnte man das sinnvollerweise zu den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen auslagern, mit denen Waffenbesitzer, die tatsächlich freiwillig kontrolliert werden wollen, einen Termin vereinbaren könnten.
  21. Auf den Schießstand wird man damit (zumal die "Spezialgeschosse" nicht billig sein werden) eher nicht gehen. Wenn man aber eh nicht auf dem Schießstand gesehen wird, dann kann man auch einfach eine "Pistole" mit "arm brace" nehmen. Auch kein SBR obwohl funktional identisch mit einem kurzläufigen Gewehr mit Notschulterstütze. Der Markt dürfte abgedeckt sein.
  22. Warum eigentlich nicht? Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung kommt auch angemeldeten Waffenbesitzern zu. Wenn man bloß wegen der Möglichkeit, daß einer seine Waffen nicht korrekt verwahrt, massiv in dieses Recht eingreift, dann könnte man das im Grunde genausogut auch bei Leuten machen, die keine Waffen angemeldet haben, zumal nach einschlägigen Schätzungen ja die Mehrzahl der im Umlauf befindlichen Feuerwaffen nicht angemeldet sein soll.
  23. Der Spruch entstammt einer Verteidigungsrede, die Cicero als Anwalt (wie man heute sagen würde) für jemanden hielt, der des Mordes beschuldigt wurde, und Cicero hat ein Argument gemacht, es habe sich um Notwehr gehandelt. Folglich hatte der Satz im Original nicht die Bedeutung, die ihm später in bezug auf das Völkerrecht zugeschrieben wurde, sondern wollte lediglich sagen, daß man sich gegen einen bewaffneten Angriff auch mit ansonsten verbotenen Mitteln wehren darf. Das deutsche Strafrecht sieht das bekanntermaßen genauso.
  24. Wörtlich betrachtet stimmt das natürlich. Trotzdem fußt das Leben einer Gesellschaft auch auf Traditionen, und mit der Berufung auf eine bestimmte Tradition verbindet man sich automatisch auch mit dieser Tradition. Es ist z.B., um ein harmloses Beispiel zu machen, nicht jedes für die Naziwehrmacht oder die NVA neu gedichtete Lied schlecht oder auch nur inhaltlich problematisch, aber trotzdem tut man sich berechtigerweise schwer damit, solche Lieder bei der Truppe zu singen, denn es könnte beim Betrachter und vielleicht auch beim einen oder anderen Soldaten der Eindruck entstehen, daß nicht nur das Lied selber sondern auch mit seiner Herkunft assoziierte andere Gedanken gepflegt würden. Deutschland ist jetzt in der Situation, wie manche andere Länder auch aber doch in besonderem Maße, daß praktisch alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert wurden. An das, was z.B. ein paar frontuntaugliche Leute in den Einsatzgruppen in ein paar Jahren mit ihren Gewehren angerichtet haben, kommen Links- und Rechtsterroristen, Drogenmafia, durchgeknallte Ehemänner usw. mangels Gelegenheit, Organisationsgrad, und auch mangels Tatwillen in den berühmten tausend Jahren nicht heran. (Das ist keine Übertreibung: Bei rund 200 Tötungsdelikten mit Feuerwaffen im Jahr kämen die Jungs in tausend Jahren immer noch auf keine Viertelmillion. Die Einsatzgruppen alleine begingen innerhalb von vier Jahren rund zwei Millionen Morde, davon die meisten mit Feuerwaffen.) Wenn es jetzt so ist, daß nahezu alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert waren, dann ist die Vorstellung, daß nur staatliche Stellen welche haben sollten, der Bürger aber nicht, nicht bloß dumm wie anderswo auch, sondern auch eine sehr unglückliche Anknüpfung an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte.
  25. Insofern ein vernünftiges Waffenrecht für diese Verbände das Ende in ihrer heutigen Form bedeuten würde und auch nicht alle, vielleicht nicht einmal die Mehrzahl der Mitglieder ein vernünftiges Waffenrecht wollen: Warum sollten sie? (Außer natürlich, um auch in dreißig Jahren noch zu dürfen, aber da dürfte für diejenigen, die heute wesentliche Positionen haben, der Zeithorizont eh so langsam enden.)
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