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SPD drängt auf schärferes Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Kann man schon machen, aber spätestens beim Verbot von Fäusten, Natursteinen und Ästen wird's irgendwie schwierig. Bei diesem Ansatz muß man im Grunde das Leben an sich verbieten. -
SPD drängt auf schärferes Waffengesetz
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Also einmal vom Mangel an technischem Verständnis abgesehen liegt da ja ein wahrer Kern drin. Die Gefährlichkeit einer Waffe--insbesondere gegen einen selber unbewaffneten und/oder arglosen Gegner--ist in der Tat relativ unabhängig vom Funktionsprinzip, und ein Pflasterstein auf dem Haupt tötet genauso wie eine Kugel aus einer Superpräzisionsbüchse für 10.000€. Man könnte damit glatt auf den Gedanken kommen, daß die Gefährlichkeit eines Gegenstandes nicht in seinem Funktionsprinzip liegt sondern in seiner Verwendung und der Person des Verwenders... -
Gar nichts. Gar nicht.
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Ein wenig hängt das von Deiner Einschätzung ab, wie der betreffende Cop tickt. Am rechtssichersten ist natürlich die Totalblockade: "Es tut mir leid, aber ich möchte keine Angaben machen. Wir mir etwas vorgeworfen? Darf ich gehen?" und auf alle Aufforderungen, irgendetwas zuzustimmen, "Nein danke." Sollte es zu irgendwelchen Maßnahmen kommen, das entsprechende Rechtsmittel einlegen, über das Dich eigentlich jeweils die Cops belehren sollten, aber auch Dein Anwalt. Idealerweise Anwalt an den Ort holen wenn er schnell kommen kann. Allerdings ist auch klar, daß wenn jeder immer so mit Polizisten umgeht eine irgendwie funktionierende Polizeiarbeit unmöglich wäre, und es dürfte auch einiges an Zeit, Geld und Nerven kosten, auch wenn Du in absolut allem recht hast. Wenn Du Dir einerseits einigermaßen sicher bist, daß nichts gegen Dich vorliegt, und andererseits das Gegenüber einigermaßen aufnahmebereit wirkt, dann dürfte es sinnvoller sein, zu versuchen, die Sache freundlich aufzuklären.
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Das dürfte eher wenig bringen. Nicht vergessen...es wurden meines Wissens kein einziger Nazi- und nur wenige DDR-Richter verknackt, auch nicht wenn ziemlich offensichtlich Rechtsbeugung in Tateinheit mit Mord vorlag, was sich eigentlich als Delikt gar nicht so leicht überbieten lässt. So ziemlich die einzige Möglichkeit, wie bei so was Verurteilungen herauskommen, ist wenn der Täter offen vor Zeugen damit prahlt, jemanden wider besseres Wissen hopsgenommen zu haben oder das zu planen.
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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
Proud NRA Member antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Das dürfte halt ein Ausfluß aus dem Bedürfnisprinzip sein. Hier bei den Amis sind die beliebtesten Schießsportarten sehr offen was die Art der benutzten Waffe angeht. Wer's statisch mag landet am ehesten bei Bullseye, für das man halt eine Kanone in .22, eine in .45, und eine in einem nahezu beliebigen Zentralfeuerkaliber (inclusive der .45) braucht, oder auch nur einen Teil davon um einen Teil mitzuschießen. Bei USPSA sind es grob die gleichen Kanonen wie bei IPSC, und was wirklich nirgendwo reinpasst darf als Open starten. Bei Matches nach Hausregeln geht in der Regel alles, was unter den gegebenen Umständen kein Sicherheitsrisiko ist. Bei Distanzwettbewerben über hunderte Meter hindert einen keiner daran, das mit der .223 zu versuchen, die man halt eh schon hat. Das klappt auch alles prima. Allerdings ergäbe sich mit diesen Regeln halt bei der deutschen Rechtslage praktisch kein waffenrechtliches Bedürfnis über die erste Kurzwaffe, Büchse, und Flinte hinaus, denn man darf ja mit dem Vorhandenen, auch wenn es offensichtlich ungeeignet ist, jedenfalls für alles, was über Schnuppern hinausgeht. Gleichzeitig ist es eben so, daß die deutschen Verbände ihre Mitgliederzahlen offensichtlich wesentlich als Bedürfnisvermitter haben. Das sieht man daran, wenn man die deutschen Mitgliederzahlen mit Ländern ohne Bedürfniskram vergleicht, wo nur diejenigen einem Sportverband beitreten, die Wert auf die nationale Punktestandsverwaltung und dergleichen legen--es ist für lokale Matches auch für kaum etwas die Mitgliedschaft zur Teilnahme vorgeschrieben, nur daß man halt als Nichtmitglied logischerweise keine nationalen Klassifikationen und dergleichen erhält. Da ist es dann doch naheliegend und sinnvoll, die Disziplinen so zu gestalten, daß sie einerseits mit einer geeigneten Waffe geschossen werden können weil ein Bedürfnis begründet wird, andererseits den Mitgliedern bei ihren Kaufwünschen möglichst wenig Steine im Weg liegen. -
Bundesfinanzhof hat entschieden: IPSC Schiessen ist gemeinnütziger Sport
Proud NRA Member antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in IPSC
Daß IPSC ein Sport ist und sich schon von daher die Frage nach der Gemeinnützigkeit abschließend beantwortet ist klar--auch wenn's drei Jahre gedauert hat. Schön finde ich allerdings folgendes obiter dictum, wie die Amis sagen würden: Wie steht's denn eigentlich mit Kampfsportarten mit eindeutig menschlichen Zielen--z.B. Sportfechten? Daß das kampfmäßigen Charakter hat und das Stechen auf Menschen trainiert--wenn auch natürlich mit einer Waffe, die buchstäblich nicht "scharf" ist--ist wohl klar. Das wird auch durch den Umstand nicht geändert, daß die scharfe Ausführung der Waffe außer Mode gekommen ist. Und wie steht's damit, daß ausgerechnet der Staat, der ja an die Werteordnung des GG noch viel mehr gebunden ist als der einzelne Bürger, dann doch Tätigkeiten mit kampfmäßigem Charakter und das Schießen auf Menschen üben lässt? Kann dem Bürger eigentlich zugemutet werden, das auch noch mit Steuern zu unterstützen? Oder muß man als Korollar lesen: "Das Schießen auf Menschen und das Üben auf menschenähnliche Ziele dient dem Schutz der Menschenwürde dann und nur dann wenn es staatlich veranstaltet ist."? -
Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Zufällige Massenmorde sind ja glücklicherweise ein kleiner Anteil an den Tötungsdelikten, erst recht wenn wir den in diesem Ausmaß wohl auch von den Tätern nicht vorhersehbaren "Erfolg" der Anschläge des 11. September einmal außen vor lassen. Für die objektive Sicherheit sind solche Szenarien also eher unwichtig. Wenn der Täter eh meint, durch seinen "Märtyrer"-Tod schnell zu den 72 Jungfrauen zu kommen, während es in diesem Leben nicht einmal zu einer schwer übergewichtigen Gelegenheitsfreundin reicht, dann sieht's auch mit Abschreckung schlecht aus. Wohl könnte man mit etwas Glück die Opferzahl verringern. Ein anderer Aspekt könnte aber entscheidender sein. Das Ziel des Terroristen und gleichzeitig sein Mittel ist die gefühlte Hilflosigkeit der Opfer. Gefühlt deswegen, weil der eigene Gemütszustand bezüglich der Handlungsmöglichkeiten--Psychologen würden von "self-efficacy"--sprechen mindestens so wichtig ist wie die tatsächlichen Möglichkeiten. Der Terrorist nutzt einerseits aus, daß seine Opfer sich nicht zur Wehr setzen, und andererseits ist sein Ziel nicht nur der Tod der direkten Opfer sondern genau dieses Gefühl von Hilflosigkeit. Die eigene Waffe des intendierten Opfers ist dann einerseits eine tatsächliche Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten, aber andererseits auch eine Erinnerung daran, daß oft Handlungsmöglichkeiten bestehen, auch solche ohne Schußwaffe. Ein zugegebenermaßen extremes Beispiel dafür, daß irgendetwas fast immer geht, ist die Geschichte von Uri Bar-Lev, der 1970 eine Flugzeugentführung dadurch verhindert hat, daß er anstatt das Cockpit aufzumachen sein Verkehrsflugzeug, eine 707, in einen Sturzflug genommen hat, der so nicht gerade im Betriebshandbuch vorgesehen ist, und dadurch die Terroristen, die logischerweise nicht angeschnallt waren, handlungsunfähig gemacht hat, so daß sie neutralisiert werden konnten. Um die mögliche Strafverfolgung der Sicherheitsleute, die das gemacht haben, in London zu unterbinden, hat er es dann auch gleich noch arrangiert, daß die nach der Landung in London noch auf dem Flugfeld von seinem gelandeten Flieger zu einem nach Tel Aviv startenden rennen konnten. Die meisten Menschen werden weder Anlaß noch Möglichkeit für solche James Bond Aktionen haben, aber es geht um das Prinzip: Sieht man sich--und sieht einen Regierung und Rechtsordnung--als Opfer oder als handelndes Subjekt, das sich in Situationen mit beschränkten Handlungsoptionen etwas einfallen lässt und das da idealerweise gekonnt ausführt? Und diese Sicht auf sich selber und auf die Gesellschaft korreliert dann eben schon wieder stark mit der Einstellung zu Waffen (aber auch zu Verbandszeug und Feuerlöschern usw.). -
Youtube Videos mit Waffen - was beachten ?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Ja, Du siehst wie langsam das bei Dir im Vergleich zu den Könnern wirklich ist. Nein, im Ernst, Video ist eigentlich bei allen Sportarten mit komplexen Bewegungsabläufen (also nahezu allen) ein wunderbares Werkzeug, Leistung zu analysieren und zu verbessern. Ein vermutlich gar nicht so kleiner Anteil an der Verbesserung der Spitzenleistungen in vielen Sportarten seit den Siebzigern geht wohl auf die Verfügbarkeit von Video zurück, und immer mehr auch anderer Arten von Sensoren. (Jetzt ist z.B. gerade jemand mit bezahlbaren Sensoren für Skistiefel mit Dutzenden Drucksensoren und dauernder Aufzeichnung herausgekommen.) Ob die Welt jetzt das zwanzigtausendste Stahlscheibenvideo wirklich braucht, ist eine andere Frage. Wenn Du Aufmerksamkeit haben willst, dann musst Du halt entweder die Stahlscheiben in Rekordzeit schießen oder aber etwas Besonderes und Interessantes machen, und für letztere Möglichkeit sind wohl einfach die Voraussetzungen bei Amis mit eigenem zum Schießen geeignetem Land deutlich besser. -
Nicht ganz. Der Sachverhalt bietet wohl genug Komplexität, daß man darüber ohne Problem eine Dissertation verfassen könnte, die im Gehalt viele andere juristische Dissertationen übersteigt. Da ist es dann schon, Legalitätsprinzip hin oder her, in gewissem Maße eine Ermessensfrage, wieviel Arbeit, Zeit und Geld man in seine Verfolgung steckt. Und die Ausübung dieses Ermessens mag schon etwas damit zu tun haben, daß der Angeklagte wohl ein eher unsympathischer Zeitgenosse ist und auch der Gegenstand Schußwaffe bei manchen Zeitgenossen emotional sehr negativ besetzt ist.
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Schon deshalb, weil der Handel mit Feuerwaffen einer Erlaubnis bedarf (theoretisch nur über Bundesstaatsgrenzen hinweg, aber das wird in breiter Auslegung des Gesetzes auf jeden Handel ausgeweitet). Der Postversand ist im Allgemeinen für Privatleute schlicht verboten. Wie es mit Vorderladern aussehen würde, die im amerikanischen Bundesrecht gar keine Feuerwaffen sind, ist aber eine andere Frage. Nimm mal ein anderes Beispiel. Ein amerikanischer Antiquar hat alte Bücher aus dem dritten Reich, irgendwelche Schinken zur Holocaustleugnung, oder auch echt antike VHS-Kasetten und Videospiele aus den Neunzigern, die in Deutschland wegen Gewaltdarstellung oder dergleichen indiziert sind. Es ist im antiquarischen Buchhandel auch nicht unüblich, daß der Händler den Inhalt der Bücher nicht groß kennt, bisweilen nichtmal deren Sprache versteht, und auch der grenzüberschreitende Versand ist üblich. Bücher werden, zumal in Amerika, erstmal nicht als verbotsverdächtig wahrgenommen. Sollte der jetzt wirklich in Deutschland strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden weil er auf Bestellung ein Buch, Video, Spiel etc. nach Deutschland verschickt, das in Deutschland entweder ganz verboten ist oder über den Umweg des "Jugendschutzes" nicht im Versandhandel verkauft werden darf? (In dem Fall wäre vermutlich noch der Verbotsirrtum zu prüfen, der im Fall des "Migrantenschrecks" kein Thema ist, aber nehmen wir mal an, daß es den nicht gäbe.)
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Doch, denn bei der .357 würde §7 StGB greifen, so daß man ihn auch in Deutschland wegen Verstoß gegen das ungarische Recht verknacken könnte. Im vorliegenden Fall ist die Komplikation, daß das wohl in Ungarn, wo die angeblichen Tathandlungen vorgenommen sein sollen, vollkommen legal war.
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Mit modernen Feuerwaffen dürfte es in den meisten Ländern schwierig werden--irgendeine Art der Regelung von Erwerb und Export dürften nahezu alle haben. Aber z.B. Vorderladerrevolver sind ja in einigen Ländern ohne weitere Formalitäten zu kaufen, auch per Versand, und ohne daß besondere rechtliche Einschränkungen für den Export bestünden. Für die Einschüssigen ist das doch sogar in Deutschland jedenfalls für den Erwerb ab 18 kein Problem. Wie's mit dem Export aussieht weiß ich nicht. Aber schon damit ist es sogar ein EINFACHES, sogar völlig legal eine scharfe Waffe in Deutschland zu bestellen, die aber in anderen Ländern erlaubnispflichtig sein mag. Und z.B. ein Minié-Geschoß macht deutlich mehr Aua als ein "Migrantenschreck" (wenn natürlich in bezug auf das Treibmittel in Deutschland wieder erlaubnispflichtig, aber das ist jetzt ja nicht so die praktische Schwierigkeit wenn jemand will und nicht ganz doof ist). Es ist nicht so lange her, daß das als Militärwaffe verwendet wurde, mit Ergebnissen, die von der Wirkung eines Treffers her modernen Waffen nicht nachstehen. Mal blöd gefragt, aus der Sicht eines hypothetischen deutschen Händlers: Weiß jemand, ob aus deutscher Sicht irgendwelche Exporterlaubnisse benötigt werden um einen einschüssigen Vorderlader ins EU-Ausland zu exportieren?
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Jo Alder, wenn man die Rechtslage so einrichten wollte, daß diese Jungs nicht sich selber oder anderen Schaden zufügen können, dann muß man aber die Republik in eine geschlossene Abteilung verwandeln. Keine Kraftfahrzeuge, kein Feuer und offenes Licht, kein Besteck aus Metall, keine Trinkgefäße aus Glas. Bloß: Wer soll dann in diesem kollektiven republikweiten Irrenhaus als Wärter fungieren? Wie wird man aber eigentlich so blöd? Ich denke, daß jedenfalls ein Faktor von vielen eine überbehütete Kindheit ist, in der man nicht in einem Rahmen, in dem die Schäden vermutlich überschaubar bleiben, es aber schon mal richtig wehtun und dramatisch aussehen kann, lernt, daß manche Sachen eher bescheuerte Ideen sind.
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Na ja, da wirst Du ein wenig Deinem Namen gerecht. Um mit einer Explosivladung "mit Sicherheit Tote" zu produzieren braucht es schon einiges, zumal wenn sie nicht spezifisch auf Zerstörungswirkung gebaut ist und nicht gezielt eingesetzt wird. Das sieht man schon wenn man einmal die in modernen Kriegen von reichen Ländern verschossenen Mengen an Explosivstoffen in Relation zu den erzeugten Verlusten setzt. (In Vietnam waren es wohl sieben Millionen Tonnen--die Ergebnisse mit Gewehrmunition waren auch nicht viel anders.) Daß es gefährlich sein kann ist keine Frage, aber dramatisieren muß man es auch nicht. Damit wäre halt die Frage, wieweit die Gefahr sich wirklich materialisiert. Die Anzahl von toten Unbeteiligten bei nicht zugelassenem Feuerwerk, und wo das bei zugelassenem Feuerwerk wahrscheinlich anders ausgegangen wäre, dürfte ja sehr überschaubar sein. Ich persönlich denke, der Umgang mit den Ladungen hat einen weitaus größeren Effekt als die reine Art und Menge. Ich war z.B. einmal zufällig zur Neujahrsnacht an einem belebten Platz in einer deutschen Großstadt. Da wurden völlig selbstverständlich Raketen horizontal geschossen und Böller in Glasflaschen gezündet, und eine Verfolgung fand offensichtlich nicht statt. Da würde ich mich mit ein paar Leuten der freiwilligen Feuerwehr auf dem Land, die noch nüchtern und besonnene Leute sind, und die halt mal sehen wollen, was ein auf sichere Distanz gezündeter Fünf-Pfund Böller für eine Pilzwolke macht, wesentlich sicherer fühlen.
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Man könnte wohl z.B. telephonisch eine Tat im Ausland koordinieren. Irgendwie haben die meisten solcher Beispiele in Lehrbüchern aber etwas Konstruiertes und die Praxis ist mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Der vorliegende Fall ist ja aber der umgekehrte, daß aus dem Ausland eine dort wohl legale Tat begangen wurde, die ein Ergebnis im Inland erzeugt hat. §5 StGB stellt bestimmte Delikte unabhängig vom Tatort unter Strafe, aber das sind vorwiegend Sachen wie Hochverrat und Waffenhandel ist jedenfalls nicht dabei. Auch die Liste in §6 ist nicht einschlägig--da ist zwar der Handel mit Betäubungsmitteln erfasst, nicht aber der mit Waffen. Im Fall von §7(2) müsste die Tat am Tatort strafbar sein oder dort keine Rechtspflege existieren, also offensichtlich auch nicht. Damit bliebe wohl §9(1) "Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte." Das ist mit §51 WaffG aber auch so eine Sache. Da ist ja verboten "erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt." Das ist eigentlich alles Sachen, wo es schwierig ist, einen Erfolgsort zu haben, der vom Ort des Täters unterschiedlich ist, außer vielleicht wenn jemand eine CNC-Maschine in Deutschland aus den Ausland fernsteuert oder dergleichen. Man wird wohl versuchen zu argumentieren, daß der Erfolgsort der "Überlassens" oder des "Handel Treibens" in Deutschland gewesen sei, aber da könnte man dann auch wieder dagegen halten, daß jedenfalls das "Handel Treiben" gar keinen Erfolg voraussetzt, also auch keinen Erfolgsort hat, so daß das "Überlassen" bliebe, bei dem es mit einem Erfolgsort aber auch nicht ganz einfach ist. Zumindest der Erfolg der Paketübergabe ist ja wohl in Ungarn eingetreten. Oder aber man könnte argumentieren, daß zwar das Delikt nicht in Ungarn verwirklich wurde, aber Beihilfe zum Erwerb auf der deutschen Seite geleistet wurde, womit aber die Reichweite deutschen Strafrechts arg ausgeweitet würde. Oder man könnte einfach sagen, was ja leider bei Sachen mit Bezug auf Waffen schon mal vorkommt, daß einem rechtliche Feinheiten sch****egal sind und erstmal verknacken, zumal der Angeklagte vermutlich nicht das Geld und die Energie hat über viele Jahre weiterzuprozessieren... Ärgerlich ist jedenfalls, daß solche Prozesse meist ausgesprochene Unsympathen als Angeklagte haben, bei denen sich Richter und Staatsanwälte eher versucht sehen, rechtliche Überlegungen allgemeiner Art hintanzustellen und erst mal dem Unsympathen eine reinzuwürgen.
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Schon, aber wieviel davon wurde zum Selbstschutz gekauft? Wir sind als Kinder, ohne daß sich jemand aufgeregt hat, damit durch die Felder gezogen und haben es gelegentlich knallen lassen. Und es gab natürlich die Verwendung zu Sylvester. Aber als geeignete Waffe erschien das eigentlich keinem von uns, auch wenn wir wussten, daß es Reizpatronen gibt und der eine oder andere auch welche hatte. Die dürften heute wohl in irgendwelchen Schränken liegen weil es nicht mehr geht, sie den eigenen Kindern zum Spielen zu geben. (Und auch im Rückblick haben wir die Dinger sicher benutzt, nicht auf Leute gerichtet und Feuer-/Waldbrandgefahr beachtet. Schon damals außerhalb des formal Erlaubten, aber auf dem Land kein Problem.)
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Ist halt die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, das jedesmal überprüfen zu müssen. Gut, wenn ein Deutscher auf Deutsch und damit gezielt an den deutschen Markt gerichtet anbietet, auch nicht einfach mit einer Übersetzung der ungarischen Beschreibung sondern auf landestypische Probleme in Deutschland abgestellt, dann wird's schwierig zu sagen, daß ihm die deutsche Rechtslage gar nicht erst bekannt war und er sie auch nicht hätte kennen müssen. Aber ist man wirklich bei jeder grenzüberschreitenden Transaktion verpflichtet, die oft eher schlecht überschaubare und manchmal wegen anhängiger Prozesse oder unterschiedlicher Verwaltungspraxis unklare Rechtslage im Zielland zu prüfen? Das dürfte doch schon wegen mangelnder Sprachkenntnisse auch innerhalb der EU nahezu unmöglich sein. Weißt Du z.B. ob ein von der Farbe und Form her realistisches aber zum Üben der Abwehr aus Gummi gemachtes und deswegen in der Verletzungsgefahr ziemlich geringes Kampfmesser in Dänemark oder England legal ist? Weißt Du, welche Magazine in welchem Land OK sind? Abgesehen davon ist auch die maßlose Ausdehnung von Straftatbeständen vom Territorium eines Staates auf die ganze Welt schon prinzipiell eher problematisch. Würden wir es z.B. OK finden, wenn jemand in Deutschland sich dahingehend äußert, daß die Aktion 1989 auf dem Platz des Himmlischen Friedens eher weniger gut gewesen sei, und dann bei einer Reise nach China deshalb dafür verhaftet würde oder gar noch von einem bereisten Drittland nach China deswegen ausgeliefert würde? Und ja, die chinesische Regierung findet die Erwähnung dieser Vorfälle mindestens genauso bedrohlich wie die Bundesregierung eine getunte Schreckschußpistole bedrohlich findet, und manche Chinesen stimmen ihrer Regierung darin auch zu weil ihnen halt "Harmonie" und nationale Ehre in einem gewissen Verständnis wichtiger sind als historische Wahrheit.
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Wobei die Hoffnung, auf diese Weise z.B. den sunnitischen Islam als Staatsreligion zu installieren, vermutlich genauso realistisch ist wie die damalige Hoffnung, auf diese Weise den römischen Katholizismus als Staatsreligion zu installieren. Im Übrigen sind zwei bis drei Tonnen ja doch eine ganze Menge. Damals war die moderne Stickstoffchemie noch nicht bekannt und die Petrochemie auch nicht. Heute wäre für derartige Aktionen vermutlich ein Besuch des Handels für landwirtschaftlichen Bedarf (wenn's einem wichtig ist mit vorhergehendem Erwerb eines Hofs) oder Diebstahl beim Bauern naheliegender.
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Die dramatische Sprache ist irgendwie lustig. "Teil einer grenzüberschreitenden Operation mit dem Ziel der Zerschlagung von Täterstrukturen"--mein Hintern, da hat sich jemand einen in einem EU-Nachbarland völlig legalen Feuerwerkskörper gekauft, der halt im Gegensatz zu den meisten anderen Haushaltsartikeln aus irgendwelchen Gründen nicht unter die Binnenmarktregeln fällt. Sinnvollerweise würde man das als Ordnungswidrigkeit bearbeiten wenn man halt jemanden auf der Straße damit sieht. Jedenfalls steht die Dramatik der Sprache in deutlichem Kontrast mit den Berichten über allerlei Straftaten, die sich mit erheblicher Schwere gegen klar definierte Rechtsgüter mit klaren Opfern richten, z.B. wenn es laut Pressemitteilung zu einer "Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern" gekommen sein soll...
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Spaß und Freude kann man aber auch beim Waffenbasteln haben. Mein letzten Winter selbergebauter und wirklich schön laufender (und ob der Kombination von Linkshändigkeit mit spezialisierten Sportfeatures exotisches) Karabiner holt einerseits hier und da ein paar Zehntelsekunden mehr für mich raus, die eindeutig nicht das Match entscheiden, vielleicht aber schon mal einen oder zwei Plätze, und andererseits macht er mir halt Spaß weil er meiner ist und so schön läuft. Sind doch beides legitime Aspekte des Hobbys. Genauso auch wenn man mit einem breiten Grinsen irgendwelche Teile aus der Tasche zaubert, die bei einer bestimmten Stage einen erlaubten aber vielleicht nicht ganz fairen Vorteil verschaffen--da grinsen, jedenfalls in Matches, in denen es um nichts geht und die Grenzen des Erlauben weiter gehen, auch die Mitschützen und Zuschauer. Man kann auch das andere Extrem praktizieren und mit Kostüm und einer offensichtlich total ungeeigneten Waffe aufkreuzen, und wenn man damit einen Achtungserfolg im Ergebnis erzielt, dann ist auch das eine Leistung und allseits unterhaltsam. Und man kann natürlich auch einfach in Alltagsklamotten und mit einer Alltagswaffe kommen und damit eine sehr gute Leistung abliefern. Im Übrigen ist das mit dem "Längste, Besten, Lautesten" so eine Sache. Waffendesign unterliegt ja immer Zielkonflikten, denn wo es das nicht tut würden alle die überlegene Lösung verwenden. Um nur ein Beispiel anzuführen können Leute, die mit einer Flinte mit Wechselmagazinen und dann noch brutal verlängerten Magazinen aufkreuzen, auf zwei Arten sehr unterhaltsam sein. Wenn es funktioniert dadurch, daß sie eine Stage in Rekordzeit durchballern. Genausooft aber wenn es nicht funktioniert durch die Flüche und den Betrieb als sehr seltsame Repetierflinte. Wenn bei einem Wettbewerb, der sowohl Abspritz-Stages mit vielen Zielen auf sehr kurzer Entfernung zwischen engen Wänden als auch Ziele auf Hunderten Metern Entfernung hat, jemand mit einer Kanone kommt, die für einen dieser Fälle optimal ist, dann macht es Spaß, ihm dabei zuzuschauen, aber es macht dann auch Spaß, ihm zuzuschauen, wie er am anderen Extrem schwere Probleme hat. Und wenn jemand diese Zielkonflikte in neuer und innovativer Weise ein Stück weit auflöst, dann ist auch das sportlich und gut.
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Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
Proud NRA Member antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Man kann doch jedes AR mit zwei Knopfdrücken "downtaken"... -
Das war auch die Position des gesamten(!) württembergischen Landtags als der nach zehnjähriger Pause und nach neuem Wahlrecht gewählt 1815 wieder zusammentrat. Da entstand eine faszinierende Flugschriftenliteratur dazu. Nach ein paar Jahren hin und her mit dem König und einem Thronwechsel hat man sich dann aber auf eine neue Verfassung geeinigt, immerhin in Vertragsform zwischen Land und König.
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Würdest Du das auch bei einer Betriebsrente so sehen. Nimm einen langjährigen Angestellten an, dem eine Betriebsrente versprochen wurde. Nimm weiter an, daß der dann im Alter etwas durchknallt und behauptet, sein vormaliger Arbeitgeber existiere gar nicht, habe eine andere Rechtsform als allgemein anerkannt, gehöre eigentlich jemand anders als den anerkannten Eigentümern, und vielleicht auch den vormaligen Arbeitgeber mit hirnverbrannten Schriftstücken überzieht. Sollte dem die Betriebsrente entzogen werden dürfen? "Grober Undank" zur Rückgängigmachung eines Versprechens geht sonst eigentlich nur bei Schenkungen, nicht bei Verpflichtungen, für die man eine Gegenleistung erhalten hat.
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Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit
Proud NRA Member antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Ist ja auch OK. Aber die wird ohne Bedürfnisprinzip ausgestellt und auch nicht so schnell widerrufen oder neu ausgestellt, wenn da einiges zusammenkommt. Die Variante des "constitutional carry", die ja auch in Amerika nur in einigen wenigen und oft eher dünn besiedelten Bundesstaaten praktiziert wird, würde vermutlich der Psychologie des deutschen Michels nicht gerecht. Aber man könnte es dann ja so machen wie bei der Fahrerlaubnis und im Hinblick auf das geringere Risiko bei Waffen als bei Autos für das öffentliche Führen einen Schein so mit einem Viertel des Aufwands für einen Führerschein haben--also grobe Beherrschung der rechtlichen Grundlagen und des sicheren praktischen Umgangs.