Zum Inhalt springen

Proud NRA Member

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    30.416
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Proud NRA Member

  1. Das kannst Du auch bei einem Auto nicht. Und da ist es viel problematischer, weil eine Waffe gewöhnlich geholstert bleibt und damit Unfälle eher unwahrscheinlich sind, während beim Auto zur bestimmungsgemäßen Benutzung unvermeidlich ist, die kinetische Energie eines Artilleriegeschosses in die Richtung anderer Leute zu richten (und dann hoffentlich in der Spur zu bleiben und die Kurve zu kriegen).
  2. Das war nie offizieller Name dieser Sache, wenn auch gängige Sprachpraxis weil bei "Römisches Reich" die Leute auch schon vor dreihundert Jahren eher an Rom als an Deutschland gedacht haben. Bei hinreichend wichtigen Dokumenten war es aber oft noch das Imperium Romanum, was man ja auch auf die Umschläge der Reisepässe stempeln könnte--insofern Latein überall in der EU historisch benutzt wurde aber nirgendwo Landessprache ist könnte man sich damit sparen, dieselbe Aufschrift x-mal anzubringen und doch wichtige Sprachen zu vergessen.
  3. Der (nach deutschem Verständnis) hat 1806 die Krone niedergelegt, so daß von einem Interregnum auszugehen wäre, sich also wohl die Kurfürsten kümmern müssen. Aber warum benennen wir nicht einfach die Europäische Union um in Römisches Reich? Sie teilt mit diesem viele Stärken und Schwächen und der historische Bezug wäre kein unangemessener. (Eine Sonderabgabe zur Finanzierung von Frontex könnte dann auch "Türkenpfennig" bzw. formell "Reichstürkenhilfe" genannt werden...)
  4. Aller Erfahrung nach ist das der Fall. Manchmal dergestalt, daß die Kanone im Holster bleibt, wenn es eigentlich sozial wünschenswert wäre, daß sie rauskäme. Probleme, die darüber hinausgehen, sind in der Praxis einfach verschwindend selten. Das war bei uns im Staat eine Überlegung. Als der Staat durch ein Gerichtsurteil gezwungen war, das Führen mit Waffenschein zu erlauben (andernfalls hätten zu einem Stichtag alle ohne Schein gedurft) war das Ziel, das so schwer wie möglich zu machen. Da kam dann aber das Argument, daß es eine unzulässige Schikane wäre, das schwerer zu machen als bei der Überprüfung für Polizisten, also hat man die im Groben übernommen. Das Resultat ist ein Test, der abprüft, ob man ohne Ziehen und ohne Zeitlimit die Waffe grob richtige Richtung halten kann um auf zehn Meter die Silhouette eines eher übergewichtigen Mannes irgendwo zu treffen. Die einzigen, die dabei durchfallen, sind diejenigen, die auch das nicht sicher hinbekommen; es gibt gelegentlich Durchfaller wegen unsicherer Handhabung oder freiwilliger Aufgabe, aber praktisch nie weil nicht getroffen wurde--das würde mit etwas Übung noch mit Einprägen des Ziels und geschlossenen Augen sehr gut klappen. Die Anzahl der Leute, die von ihrer politischen Redefreiheit oder dem Recht, bei einer Wahl zu kandidieren, Gebrauch machen, ist auch verschwindend gering. Trotzdem ist es essentiell, daß es alle, die sich nicht selber disqualifiziert haben, dürfen.
  5. Nicht zuviel über irgendwelche Rambo-Gedankenspiele nachdenken. Die meisten Situationen, in denen Normalbürger eine Schußwaffe zu Notwehr und Nothilfe einsetzen beschränken sich auf das Vorzeigen. Diejenigen wo geschossen wird sind wenn auch getroffen wird normalerweise auf sehr nahe Entfernung, in der auch ein Degen wirken würde oder man schon zu nahe für den dran wäre. Dann gibt's noch den Glückstreffer auf größere Distanzen, aber häufiger ist da, daß das als Warnschuß wirksam ist. Es gibt die immer wieder beschworenen Probleme einfach nicht. Es ist gut, wenn man deutlich mehr kann als Otto Normalbürger, aber realistischerweise wird weder die Mehrheit der Normalbürger noch die Mehrheit der Cops noch die Mehrheit der Soldaten großartig Zeit auf Fertigkeiten wie Trick-/Kampf-/whatever-Schießen mit Kompaktwaffen verwenden. Das kann ein schönes Hobby sein, aber in der Praxis behelfen sich die Leute halt mit den Fähigkeiten, die sie mobilisieren können, und das tut's meistens auch. Wenn man mehr erwartet wäre der erste Ratschlag, eine Langwaffe mitzunehmen.
  6. Warum macht man Wettbewerbe im Wok-Rennen wenn ein vernünftig konstruierter Schlitten offensichtlich bessere Ergebnisse ermöglicht? Weil man's kann. Oder auch um etwas auszuprobieren. Ich bin z.B. zu meinem ersten Wettbewerb im Stil von PRS (also präzise, schnell, und weit) mit meinem damaligen Schnellschieß-AR-15 mit 1-6 Optik und den ballistischen Angaben von der Patronenschachtel gefahren. Daß ich damit nicht gewinnen würde war mir schon klar, aber immerhin bin ich auch nicht im letzten Viertel gelandet, habe auch auf die maximale Distanz jedenfalls die größeren Ziele noch erwischt, und wusste hinterher deutlich besser, auf was ich beim Kauf einer geeigneten Kanone achten würde.
  7. Das AR-15 hat sich halt als Standard etabliert, für den es eine gar nicht zu überschauende Anzahl von Teilen und Varianten gibt, um eine Kanone, die eigentlich mal für GIs in Vietnam gemacht war, auf sportlich zu trimmen. Wenn's Dir aufs Gewinnen ankommt wäre alles andere als diese Plattform eine außergewöhnliche Entscheidung. Es muß einem natürlich nicht aufs Gewinnen ankommen. Bei unseren Matches nach Hausregeln, aber grob ähnlich IPSC Rifle, bringen die Leute Kaschis, AR-10 (die keine extra Wertung für die Extrakraft kriegen), auch schonmal ein Garand oder ein SKS. (Mit letzterem hat ein Witzbold, dem die Munition ausging, einfach einen Bajonettangriff auf ein verbleibendes Ziel gemacht und die Punkte gekriegt...) Die Gewinner haben aber praktisch immer AR-15. Wenn man es nicht gerade darauf anlegt, mit einer offensichtlich ungeeigneten Kanone zu kommen, macht die Kanone auch deutlich weniger Unterschied als der Schütze, jedenfalls bei Lokalmatches mit breitem Teilnehmerfeld. Wenn Du schießen willst was Dir Spaß macht, dann schieß im Rahmen der Sportordnung was Dir Spaß macht.
  8. 40.000 gab's noch mal zu den versprochenen 50.000 obendrauf für die Behandlung des Preisgewinners nachdem er seinen Preis einfordern wollte. Er wurde wohl unter anderem als Lügner bezeichnet. Es ging also um seine persönliche Ehre, nicht um die Holocaustleugnung an sich. Wie das Gericht auf die Idee mit dem Brief gekommen ist, weiß ich jetzt nicht, und ich konnte auf die Schnelle keinen Urteilstext finden. Zumindest für eine Entschuldigung an alle Überlebenden scheint schon deshalb die Basis zu fehlen, weil die nicht Parteien des Prozesses waren. Die Schadenersatzhöhe fiel eher hart aus, aber es ist auch in meinem Beispiel mit dem Schneeschaufeln so, daß wenn ich nachdem mir jemand die Einfahrt geschaufelt habe dann behauptet, er sei ein Betrüger und der Schnee sei schon vorher weggewesen, das Ärger geben kann, sowohl in Deutschland wie in Amerika. So oder so war es jedenfalls ein Prozeß um Streitigkeiten aus Vertragsbruch, der nichts mit der Redefreiheit, den Holocaust und jeden anderen historischen Sachverhalt zu bestreiten, zu tun hat. Es war dazu vermutlich auch so, daß der Beklagte sich miserabel verteidigt hat, nämlich durch Bestreiten einer offenkundigen Tatsache anstatt durch irgendwie geartete rechtliche Argumente, warum kein weiterer Schadenersatz oder nur ein geringerer fällig sei. Man hätte wohl z.B. argumentieren können, daß der Schaden sich deswegen in Grenzen hält, weil die Anschuldigungen gegen den Überlebenden für alle sichtbar hirnverbrannt sind--aber es wird ein Holocaustleugner natürlich nicht vor Gericht mit der offensichtlichen Dummheit seiner Behauptungen argumentieren. Bei einem "summary judgement" ist es dann auch so, daß der Richter gar nicht die Angemessenheit der Ansprüche zu prüfen hat, sondern nur festzustellen hat, daß der Beklagte nichts vorgebracht hat, das das Urteil beeinflussen könnte. Um in einem Prozeß wegen emotional distress und Verleumdung dahinzukommen muß man sich schon arg dackelhaft verteidigen. Eine Hauptverhandlung bekommen auch schlechte Argumente, sofern man überhaupt welche vorträgt--nur die Leugnung des Holocaust ist halt kein solches.
  9. ???? Im von Dir zitierten Fall handelte es sich darum, daß jemand eine Belohnung ausgelobt hatte für den Ersten, der Beweise liefert, daß der Holocaust stattgefunden hat. Die Belohnung musste der Auslobende natürlich zahlen nachdem jemand das Angebot angenommen hat. Das ist nicht anders als wenn ich eine Belohnung auslobe für den Ersten, der den Schnee vor meiner Garage wegschaufelt--wenn jemand schaufelt muß ich zahlen. Von einer Strafbarkeit oder sonstigen Verfolgung der Holocaustleugnung kann deswegen aber in Amerika keine Rede sein, und das würde schon am ersten Verfassungszusatz scheitern. Du darfst in Amerika vollkommen folgenlos den Holocaust leugnen, genauso wie die historische Existenz Julius Caesars, oder was auch immer du leugnen willst. Du darfst sogar behaupten, die Welt sei vor zwanzig Minuten geschaffen worden (mitsamt Erinnerungen usw.), mithin die ganze Geschichte bis vor zwanzig Minuten leugnen.
  10. Also bitte. In meiner Stadt gibt's dieses Angebot auch: Wenn man sich mit Fremden treffen will, zum Abwickeln eines Gebrauchtwarengeschäfts oder aus welchen anderen Gründen auch immer, darf man das auf dem Parkplatz des Polizieireviers tun. Das ist ein netter Service, aber beim besten Willen kein Zeichen dafür, daß es anderswo in der Stadt unsicher wäre. Also jedenfalls aus der Perspektive eines Kreditkartenunternehmens, mit dem ich mal beruflich zu tun hatte, ist es in Europa schlimmer. Vielleicht hat sich das inzwischen etwas geändert weil die Europäer jedenfalls in manchen Ländern Fortschritte mit der Chipkartenzahlung gemacht haben. Diese Versicherungen dürften größtenteils Geldschneiderei sein, mit einem plastischen aber eigentlich kaum versicherbaren Risiko (man wird ja für den Hauptverlust, seine Zeit, von der Versicherung gar nicht entschädigt). Es gibt auch Versicherungen speziell für den Fall, daß man in (aus eigener Perspektive jedenfalls) Notwehr auf jemanden geschossen hat. Die schließen Leute ab, die keine Privathaftpflicht haben. (Die ist in Amerika unüblicher als in Deutschland, aber durchaus verfügbar, unter dem Namen "umbrella liability," und auch bezahlbar, weil die meisten Leute, die sowas abschließen, dann doch nicht allzuoft allzuhohe Haftungsforderungen produzieren.) Die Versicherungsleistungen sind auch minimal, denn gegen die Strafe oder zivilrechtliche Haftung für ungerechtfertigten Totschlag gibt es offensichtlich keiner Versicherung. Es gibt dazu ein berühmtes psychologisches Experiment: Relativ kurz nach den Anschlägen vom 11. September haben die Veranstalter der Studie auf Flughäfen Reisenden Versicherungen angeboten. Die eine Versicherung war für Todesfälle durch Terrorismus während des Fluges. Die andere Versicherung war für Todesfälle während des Fluges aus irgendeiner Ursache. Es ist offensichtlich, daß die zweite Versicherung immer wertvoller sein muß als die erste, aber trotzdem haben die Leute die erste bevorzugt.
  11. Alles kommt wieder. Früher hieß es "Zimmerstutzen", dann "Überlebensgewehr" (so zerlegbar), heute ist's bei Ruger der Charger.
  12. Ein "reinrassiges AR Verschluss System" wäre ein Direktgaser mit einer gewissen Länge des Gasröhrchens...
  13. Soll aber laut Geissele in der MPX nicht verwendet werden weil der die Belastung nicht abkann. Funktionieren würde er natürlich, halt bis er es nicht mehr tut. Ich hoffe schwer, daß der versprochene Geissele für MPX diesen Winter wirklich rauskommt--es soll ja bald soweit sein. Zur Zeit in ein Timney drin, der sehr gut funktioniert, aber sich einfach für mich nicht ganz so schön anfühlt.
  14. In einem Rechtstaat ist das die Annahme, egal ob sie stimmt oder nicht, jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils. Das ist auch gut und wichtig so. Es ist auch richtig, daß Verfehlungen irgendwann mal vergessen werden. Andererseits: Eine Verurteilung von 90 Tagessätzen kann natürlich aus der Kombination einer eigentlich eher lässlichen Tat mit einem schlecht gelaunten Richter resultieren. Regelmäßige Ermittlungen, die im Sande verliefen, können passiert sein, obwohl man völlig unschuldig war, vielleicht gar böswillig verdächtigt wurde. Sehr wahrscheinlich ist das allerdings nicht. Bei den meisten Leuten, die regelmäßig Kunde bei der Rennleitung werden, gibt's dafür einen Grund. Da könnte man schon unterstellen, daß Zeit, Geld, und geistige Energie in einer Überarbeitung des eigenen Verhaltens besser angelegt wären als in Waffen mit dem Ziel des Selbstschutzes, einmal unabhängig von der Frage nach der Sinnhaftigkeit von Pustepistolen im Speziellen. Die meisten Opfer von gewalttätigen Straftaten sind im sozialen Umfeld der Täter. Der wirksamste Schutz ist also, mit solchen Leuten nicht zu verkehren und selber keine Konflikte zu suchen, egal ob man dabei jetzt schon die Grenzen des Strafrechts überschreitet oder nicht.
  15. Zur Aufbewahrung höchstwahrscheinlich ja. Wenn Du das Ding da drin betreiben kannst ohne irgendwelche Leitungen rauslaufen zu lassen auch, aber das schränkt die Nutzanwendungen irgendwie ein. Das Problem sind normalerweise nicht so sehr die Geräte an sich, sondern Leitungen, die eine gewisse Länge haben, über die dann erhebliche Potentialdifferenzen auftreten. Bei den Funkamateuren gibt's da eine eine beträchtliche Literatur darüber, wie man für bezahlbares Geld einen einigermaßen passablen Schutz erreichen kann (natürlich mit der Nutzanwendung des Blitzschlags, weniger der empirisch kaum zu prüfenden Schutzwirkung gegen Pulswaffen).
  16. Also mir hat gegen Anfang meiner Karriere mal ein Chef den weisen Rat zu geben, immer davon auszugehen, daß wegen irgendwelcher externen Idiotie die Sachen deutlich später fertig sind als sie das unter vernünftigen Menschen sein sollten, und deswegen auch einen riesigen Puffer in Zielvereinbarungen einzubauen. Das Chef kann immer noch gegenhalten, und so muß man sich nicht wegen anderer Leute Faulheit, Unfähigkeit, was auch immer dafür rechtfertigen, nicht zeitig geliefert zu haben. So dürfte das auch in Deinem Fall sein. Wenn mir jemand von Anfang an sagt, daß etwas ein halbes Jahr Lieferzeit hat, dann überlege ich ob das funktioniert, bin aber so oder so nicht sauer, daß es ein halbes Jahr dauert. Aber wenn jemand sagt, es dauere vier Wochen und dann wird es ein halbes Jahr, dann werde ich sauer. Umgekehrt freue ich mich, wenn ein halbes Jahr vereinbar war und es dann nach vier Wochen fertig ist. Also nicht mehr versprechen als Du auch mit ziemlicher Sicherheit halten kannst und willst, und dann sollte auch keiner wütend sein, jedenfalls nicht berechtigt.
  17. Mit dem Grundgesetz und seiner Schwammigkeit gerade da, wo es drauf ankommt, ist das da so eine Sache. Beim genannten Artikel selber würde Abschnitt (2) wenn man ihn für sich alleine liest für alle Durchsuchungen gelten, aber er kann sich natürlich auch--sprachlich schlampig--nur auf den in Abschnitt (1) geschützten Bereich, die Wohnung, beziehen. Andererseits ist das geschützte Gut ja ein Ausfluß aus Art. 1 (1) und bei einer Durchsuchung der Person kommt auch noch Art. 2 (2) in Betracht. Man sollte insofern eigentlich so doer so davon ausgehen, daß man für das, was man in seiner gerade getragenen Kleidung vor neugiereigen Blicken verbirgt, einen grob vergleichbaren Schutz erwarten kann wie für den Inhalt der Wohnung oder eines Briefumschlags zumal ja auch jedenfalls von manchen Menschen schon Befummeln und/oder Entkleiden vor anderen auf Befehl als erheblicher Eingriff in die Menschenwürde empfunden wird--zur Zeit des Inkrafttretens des Grundgesetzes vermutlich mehr als heute. Insgesamt ist die Lage wohl durchwachen. Einerseits wird wohl kaum ein Richter oder Juraprof die Chuzpe haben, zu behaupten, das Grundgesetz setze der Durchsuchung von Personen keine Schranken; andererseits aber sind manche Polizeiaufgabengesetze an dieser Schrankenlosigkeit nahe dran, und das finden sie auch wieder OK. Es würde einem ein Gericht vermutlich also erklären, daß man im Grunde einigermaßen Recht habe, jedenfalls die Schutzrechte aus dem Grundgesetz schon auch Schutz vor grundloser Durchsuchung einschließen, daß aber nach sorgfältiger Interessenabwägung die Interessen der öffentlichen Sicherheit überwögen.
  18. Grundgesetz schtonk! In 13(2) heißt es nämlich: Das verträgt sich ganz offensichtlich nicht mit Begrapschen ohne Anlaß, "Allgemeinverfügung" hin oder her. Es gibt zwar, weil alles im Grundgesetz eher windelweich ist, auch noch 13(7), aber das wird man kaum so verstehen können, daß Durchsuchungen ohne jeden Anlaß erlaubt sind, nur weil jemand durch eine Innenstadt durch will, da etwas erledigen will, oder gar da wohnt.
  19. Bei den Amis ist die Addition zwar unter gewissen Umständen möglich (das wird so gedacht, daß je nach Umständen und rechtlichen Feinheiten mehrere Strafen entweder nacheinander oder aber--günstiger--gleichzeitig abgesessen werden können.) In der Praxis kriegen die aber oft eine Kuscheljustiz hin, die sich mit der deutschen messen kann: Über das Instrument des plea bargain (auf neudeutsch: "Deal") werden einfach z.B. die Vorwürfe bezüglich des Schießens auf andere Leute gar nicht angeklagt sonder nur noch der leichter zu beweisende und milder zu bestrafende Besitz durch einen Vorbestraften. So ist es möglich, daß innerhalb von fünf Jahren die gleiche Person dreimal wegen Schießereien in den Knast ein- und wieder ausfährt, bisweilen mit keinen zwei Wochen zwischen Entlassung und nächster Bandenschießerei. Die höheren theoretischen Strafmaße sorgen dafür, daß es gelegentlich jemanden mit dem Strafmaß sehr hart trifft, aber der muß dann schon sehr Pech oder die Justiz besonders geärgert haben, oder aber ein sonst untätiger Staatsanwalt oder Richter stehen zur Wiederwahl an. Andererseits kann einem das in Deutschland auch passieren, z.B. wenn man wegen eigentlich kleiner Vorwürfe ohne konkrete Entlassungsperspektive im Bezirkskrankenhaus landet, das vermutlich nicht weniger belastend ist als Knast, insbesondere wenn man gar nicht verrückt ist. Die Zwangseinweisung ist bei den Amis wiederum sehr schwierig; ein Grund, warum sich Leute, die eigentlich zum Psychiater gehören, da aber nicht hinwollen, dann im Knast wiederfinden.
  20. Im Prinzip ist gleiches Recht für alle--insbesondere unabhängig vom Besitz besonderer Mützen--eine gute Sache. Allerdings habe ich schwer den Verdacht, daß diese Regel nur für die armen Säue gilt, die schon im Dienst den Kopf hinhalten müssen, und nicht für die hohen Tiere, die vermutlich weiterhin Bescheinigungen bzw. Scheine bekommen, bei hinreichender Tierhöhe auch Personenschutz.
  21. Seit es bei uns Waffenscheine gibt bei mir nicht mehr. Das ist aber eine etwas andere Situation als in Deutschland. Bei uns sind die Regeln für Waffenscheine--um die ganzen linken Weiß-Nichts zu beruhigen--so gefasst, daß die Aufbewahrung der geladenen Waffe in der Mittelkonsole während man wo ist nicht nur erlaubt sondern effektiv vorgeschrieben ist (natürlich nicht wörtlich, aber anders kann man das Gesetz kaum einhalten). Wenn wir jetzt sagen, daß 1% der Autos entsprechend bestückt sind, dann will ich jemandem, der nicht einfach im Geschäft kaufen kann, nicht unbedingt einen Wink mit dem Zaunpfahl geben, wo sich das Öffnen lohnt. Dieser Gedankengang überträgt sich aber so nicht auf Deutschland. Deswegen ist bei mir nur ein Aufkleber meiner Uni drauf, und es gibt bei uns besondere Nummernschilder für Funkamateure mit dem Rufzeichen als Kennzeichen.
  22. Da fangen die meisten ballistischen Absehen für .223 erst an. Du stellst die Hauptmarkierung auf 50/200 Yard ein. Für 100 Yard merkst Du Dir dann, daß das rund 2 cm höher trifft, was meist wenig relevant ist. Dann gibt's im Absehen Markierungen für 300, 400, 500 und 600.
  23. Stehen Dir (auf den Matches oder zum Üben) Distanzen über 200 oder 250 Meter zur Verfügung? (Ich unterstelle jetzt mal, daß .223 geschossen werden soll.) Wenn nicht, dann sind die Haltepunkte offensichtlich nutzlos. Strike Eagle ist nicht schlecht. Das war mein erstes. Inzwischen hat meine Wettbewerbskanone (mit der ich gleich rausfahre, zum Match im Schneegestöber) ein Razor 1-6 drauf, aber das ist außerhalb Deiner Preisklasse. Beim Strike Eagle ist der Augenabstand etwas weniger flexibel und das Absehen wenig durchdacht, aber insgesamt ist es ein schöner Gucker fürs Geld, jedenfalls zum Preis in Amerika. Wenn damit auch Präzisionsdisziplinen geplant sind könnte das Absehen suboptimal sein.
  24. Unter dem amerikanischen Rechtssystem würde mir da am ehesten der Systemkasten in den Sinn kommen, der die Seriennummer trägt und als einziges Teil Erwerbsbeschränkungen unterliegt--den Rest kann man sich ohne weitere Nachweise einfach schicken lassen. Das würde man aber wohl eher als "Receiver" denn als "nacktes Gewehr" bezeichnen. Das "nackte Gewehr" könnte dann also vielleicht der Systemkasten, der Lauf und der Verschluß sein, so daß man sich selber Abzugsgruppe und Schaft dranmachen kann. Ich wüsste aber nicht, daß das von Ruger so vertrieben würde. Von Volquartsen schon, aber da kostet der (tatsächlich sehr schön gefräste, aber ob's der Präzision hilft?) Receiver schon so viel wie sonst ein ganzes Gewehr.
  25. Bei derartig weitgefasstem Verständnis der Aufsichtspflicht wäre die Beaufsichtigung von Wiederladern wohl unmöglich...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.