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Proud NRA Member

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  1. Wobei Zombies ja gerade keine real existierenden Lebewesen sind. Ich habe einer Ex-Freundin, die Drachen-Paraphernalia mag, auch mal ein künstlerisch gestaltetes Messer zum Drachenthema zum Geburtstag geschenkt. Das Ding hatte wilde Schwünge in der Gestaltung und war offensichtlich als Zierartikel gemacht. Daß man damit jemanden schwer verletzen oder töten könnte--sicher, aber das trifft auf ein Küchenmesser oder ein Beil oder einen Baseballschläger (der aus offensichtlichen Gründen in einem Baseball-begeisterten Land ein einfacher Sportartikel ohne Verdacht auf Böses ist) ebenso und noch mehr zu. Jedenfalls wurde für die Drachenschuppen am Griff bestimmt kein Drache getötet.
  2. Man könnte sich jetzt natürlich einen Spaß machen und den Amtsschimmel befragen, wie es aussieht, wenn zu einem AR-15 vier Wechselsystem-Upper in verschiedenen Kalibern vorhanden sind und dann noch zwei Wechsel-Lower. Als wie viele Waffen zählt das jetzt?
  3. Wobei wenn man sich vor der so sehr fürchtet und sich gar nicht traut, zu verhandeln wie es vorgesehen ist, natürlich der Eintritt in die EU die logische Konsequenz wäre, dann damit hätte man wenigstens eine Stimme, die auch eine Stimme der Vernunft wäre, welche der EU guttäte--ob das relativ geringe Gewicht der Schweiz etwas verändern könnte steht auf einem anderen Blatt.
  4. Eine sachkundige Übersetzung von Hand dürfte finanziell nicht drin sein. Man könnte sich natürlich auf den Standpunkt stellen, daß die originale Beschreibung zielführender wäre und die Waffensprache halt Englisch ist.
  5. Deswegen heißen die anderswo auch einfach "Startpistolen," denn das ist wohl der sinnvolle Anwendungszweck...
  6. Ein Wechselsystem wäre auch noch eine Möglichkeit. Wo es ohne Bedürfnis geht haben viele Leute die gleiche Waffe einmal in Production und einmal in Carry Optics, so daß sich die Zubehörteile für beide verwenden lassen und sich die Waffen gleich schießen. Mit Bedürfnisquatsch wäre es wohl möglich, einfach das "Wechselsystem" zu behalten und das Griffstück vom verkaufenden Händler auf dem Altar der Bürgerrechtsbeschneidung opfern zu lassen, oder übersehe ich da etwas?
  7. Wobei die vermutlich immerhin noch zu einer zwar nicht durchdachten, aber irgendwie rational klingenden Erklärung (sagen wir, Revolver und Langwaffen ohne Magazin findet sie OK) in der Lage wäre. Sie soll ja immerhin recht helle sein. Deutlich peinlicher ist da noch die deutsche Situation, wenn irgendein deutscher Gauoberschützenmeister der Presse erzählt, er habe nur Interesse an Sportgeräten, für Kinder und Jugendliche sei sein Sport völlig ungeeignet, mit Bewegung verbundene Varianten seines Sportes seien übelste Kriegsspiele, die er nicht nachvollziehen könne, kein Bürger brauche Waffen, sein Verband prüfe streng, ob jemand gar "Scheinschütze" sei, und der Schutz von Leben und Freiheit sei völlig undenkbar, etc. pp.
  8. Es ist kein Privileg im engeren Sinne eines nur für einen umschränkten Personenkreis anwendbaren Rechts wie z.B. früher ein hochadeliges Hausgesetz oder noch heute ein Patent. Es ist wohl ein Privileg im weiteren Sinne, daß der allgemeine Fall, daß der freie Bürger auch frei Waffen besitzen und sich und seine Gemeinschaft schützen darf, verboten ist, und es davon eine Ausnahme gibt, wenn man einen Rechtsgrund angibt, der gerade nicht in den Grundrechten von Leben und Freiheit besteht, sondern z.B. im Sport oder schlicht in der Sammellust. Diese Verwendung des Wortes "Privileg" in einem weiteren Sinne ist auch in den Rechtswissenschaften üblich geworden, zumal die eigentlich Privilegien im demokratischen Staat ziemlich wenige geworden sind--spontan fallen mir Patente ein, oder auch das überkommene Recht, sich z.B. "Hofbrauerei" zu nennen.
  9. Die Möglichkeit schwerer Schäden oder des Todes wird ja vom Bestand der gefährlichen (oder im besonders schweren Erfolgsfall der schweren) Körperverletzung schon abgedeckt. Die Merkmale der Beibringung von Gift oder der Verwendung von Waffen decken ja genau dieses Risiko, ohne daß ein Tötungsvorsatz oder eine besonders große Wahrscheinlichkeit der Tötung vorhanden sein müssen, schon ab. Das obere Ende des Strafrahmens ist mit zehn Jahren auch nicht furchtbar gering. Im Spezialfall des schweren Raubs ist das Strafmaß noch höher. Ich halte es für wenig zielführend, mit eher unlogischen Wackeleien in der Systematik korrigieren zu wollen was wir in der Anwendung bestehenden Rechts nicht hinbekommen. Das Aufdrehen der Strafandrohung und Mindeststrafen funktioniert übrigens auch bei den Amis nicht (wobei bei den genannten Delikten die deutschen Strafandrohungen ja eh schon recht happig sind). Wo durch Mindeststrafen jemand eigentlich ziemlich lange einfahren sollte wird da einfach im Wege eines plea bargain oder durch eine reduzierte Anklage nur ein geringerer Tatbestand verurteilt. Bei uns hatten wird z.B. neulich einen Fall, wo ein eben wegen einer Schießerei eingesessener und auf Bewährung freigelassener Täter nach zwei Wochen oder so wieder zig Kugeln auf andere Leute abgefeuert und glücklicherweise nur einen "Rapper" recht harmlos an der Schulter getroffen hat; der wurde dann statt wegen Mordversuchs, Körperverletzung mit tödlichen Waffen, schwerer Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Führen als Verbrecher usw. einfach nur wegen unerlaubten Waffenbesitzes verknackt--mit dem gleichen Strafrahmen, der einem ansonsten friedlichen Bürger droht, der einen Waffenschein bekommen könnte, aber nicht rafft, daß er auch schon für den Weg zum Auto einen braucht, oder einfach glaubt, er dürfe das auch so. Wenn die Justiz Tätern nicht beikommen will, dann kann man da durch die Brachialisierung des Strafrechts nicht wirklich helfen.
  10. Das ist letztendlich nicht zu vermeiden. Die Justiz als angeblich unpolitischen Wächterrat wie im Iran wollen wir ja auch nicht. Rechtstaatliche Mittel können das Unglück verlangsamen und Zeit zu Korrekturen geben. Seine Freiheit eifersüchtig hüten muß das Volk schon selber.
  11. Wobei im Rückblick auf meine Jugend die Aufhängung der Sensen an der Wand im Schuppen etwas abenteuerlich war. Gut, Unfälle mit herabfallenden Sensen scheinen selten zu sein, aber ich würde meine Kinder nicht unter mehreren sehr zweifelhaft an einer rostigen Schraube in morschem Holz hängenden Sensen spielen lassen. Jedenfalls sind wir trotz leichter Verfügbarkeit aber nicht mit den Sensen als Waffen aufeinander losgegangen.
  12. Das, oder aber daß sich einfach keine Hosting Provider mehr finden (jedenfalls zu bezahlbaren Konditionen), oder bloß noch welche in Staaten, wo man weiß, daß da nichts sicher ist. Wer unbedingt will wird sicher noch diskutieren und auch Filmchen gucken können (das kann man offensichtlich nichtmal bei Kinderpornographie übelster Sorte unterbinden, obwohl sich alle Staaten in ihrer Ablehnung einig sind), aber wenn es unpraktisch genug ist, daß Otto Normalbürger da nicht mitmacht, dann reicht das ja aus, um den öffentlichen Diskurs zu beeinflussen.
  13. Es ist glaube ich nicht so sehr eine Frage der Gewaltenteilung als der Selbstentmachtung sowohl des EU-Parlaments als auch der nationalen Parlamente. Die Frage des Initiativrechts wird gerne wie eine Monstranz herumgetragen, war aber eigentlich schon im Konstitutionalismus des neunzehnten Jahrhunderts als eher symbolisch erkannt--jedes Parlament, welches das will, kann ein fehlendes Initiativrecht durch informelle Meinungsäußerungen mühelos umgehen. Das Europäische Parlament scheitert eher daran, daß es eine dahinter stehende europäische Öffentlichkeit bestenfalls in Ansätzen gibt. Aber selbst das ist nicht das Hauptproblem, denn in den Einzelstaaten gibt es die, und da geben die Parlamente ja auch freiwillig mühevoll errungene und einstmals eifersüchtig verteidigte Rechte ab. Wenn die Regierung schnell mal ein hunderte Seiten und hunderte Milliarden schweres "Euro-Rettungspaket" in einem einzelnen Exemplar auf dem Tisch des Hauses deponieren und als "alternativlos" einfordern kann und sich das Parlament nicht entblödet, das in zwei "Lesungen", in denen noch nicht mal jemand den Gesetzentwurf lesen konnte, am gleichen Tag zu beschließen, dann könnte das Parlament sich eigentlich gleich auflösen. Und es ist natürlich eine Frage der Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips im Schnellverfahren. Man hat einerseits dieses theoretisch als richtig erkannte Prinzip mit Verfassungsrang (und z.B. in Deutschland gleich noch mit Ewigkeitsgarantie und explizitem Widerstandsrecht) anerkannt und setzt sich andererseits massiv darüber hinweg, indem Fragen eben z.B. als Fragen des zwischenstaatlichen Handels deklariert werden, die damit offensichtlich nichts zu tun haben. In Amerika hat es immerhin noch anderthalb Jahrhunderte gedauert, bis man so weit war, daß der Oberste Gerichtshof abgenickt hat, daß der Anbau von Getreide zum Verbrauch auf dem selben Grundstück als "zwischenstaatlicher Handel" vom Bund verboten werden dürfe. Europa hat daraus dahingehend gelernt, daß man z.B. die Maastrichter Verträge auf die gleiche Weise sofort ab ihrer Unterschrift ignoriert hat. Letztlich ist es aber insoweit doch demokratisch, als daß eben die Völker Europas sich diesen Mist noch mehrheitlich gefallen lassen.
  14. Das ist der Gesamtstand aller im Register als gestohlen oder verloren gemeldeten Waffen, also nicht die Zahl der in einem Jahr abhanden gekommenen Waffen. Davon wiederum sind nur 20% als gestohlen gemeldet. Von den Verlustmeldungen mag einiges z.B. mit Erbfällen zusammenhängen, und einiges wird auch wieder auftauchen und dann entweder als gefunden gemeldet oder halt nicht. So richtig besorgniserregend kommt mir das nicht vor.
  15. Kann man da dann nicht sagen "Ich hab doch meine Rente" und dem mittellosen wiederladenden Jungspund die alten Hülsen überlassen?
  16. Wenn dein AR nicht funktioniert, dann machst Du etwas falsch. (Ich unterstelle jetzt einmal, daß Du Dein Gewehr für den Notfall nicht gerade mit Ultraleicht-Puffer und weitestmöglich abgeregeltem Gas oder anderen Wettbewerbs-Spielereien betreibst.) Mini-14 und SG551 funktionieren auch. Kaschi ebenfalls. Das AR hat halt jedenfalls in meinen Gefilden den Vorteil, das heute verbreitetste derartige System zu sein. Wenn ich keine zwei Waffen sondern nur eine haben dürfte und Verwendbarkeit im Notfall vor Wettbewerben ginge wäre vielleicht auch das Tavor eine Überlegung wert.
  17. Bei den meisten Vorfällen wo's schiefgeht ist es wohl so, daß es anatomisch, durch Fremdkörper oder aus sonst einem Grunde mit dem flachen Finger nicht aufgehen wollte, und dann der Benutzer mit der Fingerspitze Druck auf die Verriegelung ausübt. Damit ist der Finger dann natürlich in einer Position, bei der sein natürliches Ziel nicht das flache Aufliegen auf der Seite der Waffe ist.
  18. Vermutlich Anschiß sich nächstes Mal nicht ganz so blöd anzustellen.
  19. Eine Defensivwaffe (Selbstladepistole oder nicht all zu lange Flinte--wo möglich ginge theoretisch auch stattdessen eine kleine Maschinenpistole oder PDW mit ähnlichem Einsatzkonzept wie die Flinte) und eine Offensivwaffe (Karabiner oder Gewehr zwischen .223 und .308 mit einer moderaten Optik, zumindest wenn's ein kleiner Karabiner ist als Selbstlader) sollten es als Grundausstattung für den Notfall tun. Die Defensivwaffe aus offensichtlichen Gründen einigermaßen flott zugriffsbereit. Also z.B. in der Stadt eine Glock und ein AR-15, oder auf dem Lande eine Pumpflinte und ein Repetiergewehr mit einem Gläschen drauf.
  20. Wenn man hofft, daß durch die--für viele ungewohnte--Ansprache von Politikern sich sofort etwas bewegt, dann wird man aller Voraussicht nach enttäuscht werden. Aber das ist nicht das Maßstab. Sofort etwas zu bewegen fällt selbst dann schwer, wenn man selber in einem Parlament sitzt und nicht gerade eines der hohen Tiere z.B. einer Fraktion ist. Aber andererseits bewegt sich in der Politik aller Erfahrung nach doch etwas wenn die Verantwortlichen merken, daß eine erhebliche Anzahl von Bürgern erheblich unzufrieden ist und gerne etwas anders gemacht hätte. Es mögen sich Politiker einen Dreck um ihre Klientel kümmern, aber dazu muß man dann auch sagen, daß die Klientel sich oft einen Dreck und Politik und Politiker kümmert. Wenn Leute in erheblicher Anzahl immer wieder klarmachen, daß sie sich sehr wohl kümmern, wählen gehen und auch ihren Freunden sagen, wen man wählen sollte und wen nicht, dann fällt das schon auf. Wenn auch nur ein Drittel der Sportschützen den Waffenbesitz als Bürgerrecht ansehen und einfordern würden, dann wäre das eine Interessengruppe, an der man so einfach nicht vorbeikommt. Wenn sich allerdings nicht wenige Sportschützen und insbesondere Schützenfunktionäre lieber damit beschäftigen, daß IPSC ein böses Kriegsspiel sei, das verboten gehört, dann braucht man sich über die Resultate nicht zu wundern--man bekommt doch sogar, was man bestellt.
  21. Zu wenig Fläche und zu kleine Objektive davor...in wie viele Pixel man die unterteilt spielt eine geringere Rolle, aber es kommen halt aus einen gegebenen Richtung nur so und so viele Photonen pro Zeit an, die dann auch nicht alle erfasst werden.
  22. Deswegen ist auch die ständige Defensive und das Betteln darum, daß einem doch noch etwas gelassen werden möge, der vollkommen falsche Ansatz. Wer erstmal konzediert, daß das Volk im Regelfall unbewaffnet zu sein hat und den Schutz von Leben und Freiheit vollständig an ein Waffenmonopol bestimmter Organisationen abzugeben hat, der kann sich weitere Argumente im Grunde sparen.
  23. Ohne Aufenthaltstitel aus einen anderen EU-Land, in dem man nicht verfolgt wird, einzureisen ist auch verboten. Es ist auch verboten, anderen EU-Ländern, die Pleite machen, aus dem Bundeshaushalt Geld angedeihen zu lassen. Nicht ganz so eindeutig verboten aber jedenfalls rechtswidrig und höchst anrüchig ist auch, mal schnell ein Zensurgesetz, das von den eigenen Leuten verfassungswidrig genannt wird, mit einen nicht beschlußfähigen Bundestag abzunicken und zum Zwecke der besseren Diskussion zwei "Lesungen" innerhalb von fünf Minuten abzustimmen. Was willst Du also schon erwarten?
  24. Hat eigentlich einer von denen schon entdeckt, daß Hornady spezielle Anti-Zombie-Munition verkauft? Da steht sogar drauf, man solle sie nur gegen Zombies verwenden! Wenn so ein (Sp/M)ortschütze das in die Hände kriegt kann man die Sprengkraft nur noch in Megatonnen messen.
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