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Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden
Proud NRA Member antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Darin liegt aber wohl gerade der Sinn. Es wird ja von denen, die derartigen Schwachsinn verteidigen, gelegentlich angeführt, daß Du und ich nicht anlaßlos durchsucht werden und im Zweifel auch den sozialadäquaten Zweck oder die angemessene Verpackung anerkannt bekämen, man aber eine Handhabe wolle, mit der man zweifelhaften Gestalten flexibel beikommen könne. Mag ja sein, daß das (noch!) weitgehend so gehandhabt wird. Aber mit diesem Argument ist schon der Zweck zugegeben, sowohl die Abwehrrechte gegenüber unbegründeter Durchsuchung wie auch das Bestimmtheitsgebot, also zwei fundamentale Regeln des Rechtstaats, zu schottern. Vom eigentlich auch zum Rechtstaat gehörenden Recht auf Selbstverteidigung gar nicht zu reden (denn das wird schon seit einiger Zeit nur noch in der Ausübung auch nur formal anerkannt, nicht aber im Bereithalten entsprechender Gegenstände, und selbst die Übung mit bloßen Händen soll irgendwie als anrüchig gelten). Die Unbestimmtheit und Praxisferne ist also nicht Auswuchs gutgemeinter Versuche sondern gerade Sinn und Zweck der Sache.- 1.040 Antworten
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Jo, es hat sich schon immer als gute Idee erwiesen, den Rechtstaat zu schottern und sich darauf zu verlassen, dann man zu denen gehöre, die über dem Gesetz stehen...
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Darn...ich hatte jetzt "Schießleiter" aus dem Kontext als deutschen Begriff für eine Vorgabe der Schußreihenfolge interpretiert. Die gibt es bei USPSA bei manchen Classifiers, eben mit dem Procedural als Strafe wenn man sich nicht dran hält.
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Und wenn es sie doch gibt (bestimmte Classifier, jedenfalls bei USPSA) dann wird das über Strafpunkte für die falsche Reihenfolge des Beschießens geregelt und nicht über die Trefferaufnahme.
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MP Markus Söder und der Waffenbesitz....
Proud NRA Member antwortete auf qwertz's Thema in Allgemein
Die ist wohl auch irgendwie in Trachtenphantasien steckengeblieben, oder erscheinen jedenfalls nach außen so. Ein Staat von der Größe Bayern kann heute nicht wirklich unabhängig sein (und war es auch früher nicht--da gab es allerlei Subsidienverträge und Allianzen mit Großmächten, die auch nicht unbedingt glücklicher machten als die EU). Wohl aber könnte man sich deutlicher darauf besinnen, zu erklären, daß ja eigentlich die EU auf die vollkommen richtigen Prinzipen gegründet ist, insbesondere das der Subsidiarität (z.B. Art. 5, EUV), man diese allerdings auch zum großen gegenseitigen Nutzen umsetzen und respektieren sollte. -
Die beiden offensichtlichen Fragen stellt sie aber nicht. Erstens: Wenn einem die Polizei schon raten muß, sich "nicht wehrlos zu machen", folgt daraus dann nicht im Umkehrschluß, daß man sich als unbescholtener Bürger wehrhaft machen dürfen sollte ohne gleich Strafverfolgung oder verwaltungsrechtliche Nachteile befürchten zu müssen? Zweitens: Die Leute finden es eigentlich ganz nett, in Condition White statt Condition Yellow oder drüber rumzulaufen und auch mal einen oder mehrere zu heben. Was genau sind die Ursachen, warum das von zehn Jahren recht problemlos ging und man heute besser wehrhaft sein sollte?
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Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden
Proud NRA Member antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Tja, wenn die EU mit ihren Richtlinien zur angeblichen Erleichterung des Waffenhandels wirklich das bezwecken wollte, was sie zur Rechtfertigung der Richtlinien als Ziel angibt, dann wäre in der Tat eine Richtlinie sinnvoll, nach der zum Transit von einem Ort, an dem eine Waffe erlaubt ist, zu einem anderen Ort, an dem sie auch erlaubt ist, der Transport durch andere EU-Länder ebenfalls erlaubt ist wenn gewisse Voraussetzungen eingehalten werden, z.B. nicht zugriffsbereit verpackt und gegebenenfalls ungeladen. Das wäre sinnvoll und ohne Frage im Zuständigkeitsbereich der EU. Allerdings wäre es natürlich auch im Sinne der Bürger und damit eher ungern gesehen.- 1.040 Antworten
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Ist AIPSC dem IPSC gleichgestellt, was die Gemeinnützigkeit anbelangt?
Proud NRA Member antwortete auf ballerino's Thema in A-IPSC
Warum denn? Die anerkannte Sportordnung spricht ja eher für die Gemeinnützigkeit, da der sportliche Charakter sogar von allerhöchst-gnädiger Stelle geprüft und abgesegnet wurde. Das hindert den Amtsschimmel (eigentlich im klaren Widerspruch zur Gesetzeslage) aber nicht am Zutreten. Warum sollte dann das ganze ohne Sportordnung für denselben Amtsschimmel kein Problem sein? -
Coopers Regeln verletzt - Gast in SV angeschossen
Proud NRA Member antwortete auf BigMamma's Thema in Allgemein
Da gibt es auf manchen Kommerzschießständen in Amerika die drastische (und in der Praxis dann natürlich auch nicht so umgesetzte) Formulierung: Du zielst nicht auf mich, dann ziele ich auch nicht auf Dich. Manchen Leuten muß man es vielleicht etwas deutlicher sagen... -
Coopers Regeln verletzt - Gast in SV angeschossen
Proud NRA Member antwortete auf BigMamma's Thema in Allgemein
Wenn man etwas treffen will ist das ja ohne Frage richtig...es sollten halt nicht die Schützenkameraden sein, auch nicht eine unbestimmte Richtung, und idealerweise auch nicht die Einrichtung. -
Waffen selbst überarbeiten...ua neuenLauf einbauen
Proud NRA Member antwortete auf theshooter55's Thema in Waffenrecht
Die Waffe soll doch zum Sportschießen verwendet werden. Das ist offensichtlich ein anderer Sachverhalt als eine Herstellung aus Liebhaberei sondern dient, so sehe ich das jedenfalls, der sportlichen Leistungssteigerung, die ja ein anerkanntes Bedürfnis ist. Die Vorschrift definiert "Liebhaberei" nicht weiter, aber ich würde das so verstehen, daß bei "Liebhaberei" die Liebhaberei der Waffenherstellung selber gilt und deren Motivation ist, während es dem TE ja um die Erstellung einer Sportwaffe geht. Sachlich betrachtet ist das jedenfalls nicht unüblich und auch eine sinnvolle Motivation. Ich habe mir--ohne dafür einer Erlaubnis zu bedürfen, glücklicherweise--z.B. letzten Winter ein Schnellschieß-AR aus Teilen gebaut weil exakt das, was ich mir vorgestellt hatte, eben nicht auf dem Markt zu erhalten war. Läuft auch wie eine Eins und hat meine sportliche Leistung ohne Frage gesteigert. In meinem Fall wurde die Motivation für die Herstellung natürlich von niemandem überprüft, aber wenn ein unbefangener Beobachter sich ein Urteil bilden würde, warum ich diese Waffe hergestellt habe, dann würde er ohne Frage zu dem Ergebnis kommen, daß ich meine Resultate in bestimmten Wettbewerben, zu denen ich regelmäßig gehe, etwas verbessern wollte. Er könnte unschwer erkennen, daß die Waffe durch und durch als Wettbewerbswaffe für genau diese von mir besuchten Wettbewerbe konzipiert und gebaut ist. (Rechtlich war das bei mir noch nicht mal eine Waffenherstellung weil der--natürlich gekaufte--nackte Lower Receiver bei uns rechtlich die Waffe ist, so daß ich aus juristischer Sicht lediglich unbedeutende Zubehörteile wie einen Verschluß und und einen Lauf installiert habe--aber auch die Herstellung des Lower wäre rechtlich kein Problem gewesen, praktisch natürlich nicht unbedingt sinnvoll.) Liebhaberei wäre hingegen wenn ich mir z.B. einen schön gravierten Vorderladerpuster bauen würde, obwohl ich noch bei keinem einzigen Vorderladerwettbewerb war. Die deutsche Verwaltungsvorschrift gibt für derartigen Selbstbau zur Leistungssteigerung keine eindeutige Handhabe in die eine oder andere Richtung, läßt aber jedenfalls die Interpretation, daß das genehmigt werden kann und soll ohne Weiteres zu. -
Kann man doch alles in geordneten Wettbewerben ebenfalls unterbringen... Die Sache mit dem Schießen im Hechtsprung ist aber so eine Sache. Wer's kann spart sich auf ein nahes, aber verdecktes Ziel etwas Zeit. Wer's (diesmal oder allgemein) nicht kann verfehlt ohne es zu merken oder legt sich mitsamt Waffe auf die Schnauze und fährt heim.
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Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?
Proud NRA Member antwortete auf Multivan's Thema in Waffenrecht
Weil beim Wandern an sich, jedenfalls bei einer kurzen und wohnungsnahen Wanderung, die andere Leute als "Gassigehen" bezeichnen, nicht ganz offensichtlich ist, welchem Zweck ein Messer dabei dienen soll. Wenn die Wanderung dergestalt ist, daß eine Mahlzeit, und sei es nur das Essen eines Apfels (der dann aber auch vorhanden sein sollte), eingeplant ist, oder gar so, daß man möglicherweise im Notfall Seile durchschneiden muß, sieht es natürlich anders aus. Mir brauchst Du nicht zu erklären, daß das Gesetz der Intention nach schändlich und der Umsetzung nach hirnrissig ist, aber es ist eben da. Deshalb ist die Frage dann eben, was einem hoffentlich ein Cop und schlimmstenfalls ein Staatsanwalt oder Richter als sozial anerkannten Zweck abkauft, und das Messer als Gehhilfe zum Wandern wird da wohl eher nicht darunterfallen. -
Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?
Proud NRA Member antwortete auf Multivan's Thema in Waffenrecht
Ein "allgemein anerkannter Zweck" außer eben dem vom Gesetzgeber gerade nicht anerkannten Schutz von Leben und Gesundheit für ein machetengroßes Messer, der nicht nur gelegentlich sondern täglich beim Gassigehen zutrifft, fällt mir spontan nicht ein. Aber es dürfte in Deinem Interesse und insbesondere in dem Deines Hundes sein, ihn dahingehend zu trainieren, daß er nicht unerlaubt Streit mit Wild, insbesondere mit größerem, anfängt. Wenn der Hund zuverlässig auf Distanz und mit Ablenkung "Halt!" kann hat man gewonnen. -
Coopers Regeln verletzt - Gast in SV angeschossen
Proud NRA Member antwortete auf BigMamma's Thema in Allgemein
Schwer zu eruieren, was er da gemacht hat. Bei der PSK nicht daran gedacht, daß er Munition hatte--spätestens nach der PSK sollte er es eigentlich wissen. Abzug gedrückt, während die Waffe auf den Fuß zeigte--WTF? Immerhin, er hat sich anscheinend ohne größere bleibende Schäden selber bestraft und hoffentlich etwas gelernt. -
"Gesellschaftsschießen" erlaubt er ja auch, mit offenkundig weniger sportlichem Bezug.
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Wie wäre es denn mit einem Sportordnungseintrag "Outlaw-Schießen"? Beinhaltet sind nicht national sanktionierte Wettbewerbe nach ad hoc Vereinsregeln, unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsregeln. Bei uns ist z.B. Outlaw-Stahl sehr beliebt, mit Regeln an Steel Challenge angelehnt, aber halt jedesmal neue Parcours, und üblicherweise längere als bei Steel Challenge, bisweilen auch mit einer Mischung aus Pistolen- und Flintenzielen. Da könnte man dann auch Flintentrickschießen und dergleichen unterbringen. Und wenn Leute eine gute Idee haben und das beliebt wird, dann nimmt man es halt als national sanktionierte Disziplin in die Sportordnung auf.
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Coopers Regeln verletzt - Gast in SV angeschossen
Proud NRA Member antwortete auf BigMamma's Thema in Allgemein
Hängt vom Training ab. Man kann damit (darum gibt es sie ja) auch Dinge machen, die mit einer echten Waffe eine eher blöde Idee wären, z.B. Hand gegen Feuerwaffe und dergleichen. -
Coopers Regeln verletzt - Gast in SV angeschossen
Proud NRA Member antwortete auf BigMamma's Thema in Allgemein
In der Tat. Normalerweise bin ich ja bei Diskussionen über die Grundregeln voll auf Jokers Seite. In diesem Thread hat ja (glücklicherweise) überhaupt niemand argumentiert, daß die nicht relevant seien oder man sie nicht einhalten soll. Damit sollten wir uns doch alle liebhaben. Joker hat ja auch selber geschildert wie es bei ihm in der Armee eben auch zusätzliche Regeln und Vorschriften gibt, eben die PSK, welche die allgemeingültigen Sicherheitsregeln nicht ersetzen sondern für eine spezifische Situation ergänzen sollen. Bei USPSA/IPSC/3Gun etc., dem Umfeld in dem ich schieße, gibt es eben andere zusätzliche Regeln, die ebenfalls die allgemeingültigen Sicherheitsregeln nicht ersetzen sondern für eine andere spezifische Situation ergänzen. Und wie bei Jokers Hinweis auf die Erfolge in der Verbesserung der Sicherheit in der Armee geben auch bei den dynamischen Disziplinen die Erfolge den Regeln recht: bei USPSA gibt es über ganz Amerika betrachtet alle paar Jahre mal einen Unfall durch unbeabsichtigte Schußabgabe, und das ist eigentlich immer verkorkstes Holstern und damit immerhin noch eine nur selten tödliche oder irreparable Verletzung. (Es gibt dagegen bei Matches, bei denen etwas mehr Bewegung gefordert wird, die gelegentlichen Beinbrüche durch blöde Stürze, aber das wäre bei einem Geländelauf ohne Kanone auch nicht anders.) Die Leute, die sich an diese Regeln halten, egal ob in Disziplinen wo eben leer abgeschlagen wird oder in outlaw-Matches wo man einfach heiß trägt, sind nicht das Problem und bei denen passieren die Unfälle nicht. -
Coopers Regeln verletzt - Gast in SV angeschossen
Proud NRA Member antwortete auf BigMamma's Thema in Allgemein
Der Griff sollte halt so sein, daß man die Waffe (ob sie jetzt bumm macht oder peng) sicher unter Kontrolle hat. Es wird ja bei IPSC auch einhändig mit der starken und der schwachen Hand geschossen, und man ist wenn die Stage fertig ist nicht unter Zeitdruck. -
Er hat ja gar nicht erklärt, auf welchem Gebiet er seinen Sachverstand ausleben möchte (oder, böse unterstellt, ob so ein Gebiet überhaupt schon eingegrenzt ist). Ich habe keine Ahnung, wie es in der Praxis gehandhabt wird, aber nach Gesetz und Verwaltungsvorschrift scheinen die Hürden eigentlich nicht unüberwindlich. Die Verwaltungsvorschrift stellt ja auch klar, daß die Karte nicht auf öffentlich bestellte Gutachter begrenzt ist, sondern eben auf wissenschaftliche und technische Forschungen. Das schiene mir z.B. bei jemandem, der ballistische Rechenmodelle verbessern will, gegeben, was man ja durchaus als Hobby betreiben kann (einmal die Fähigkeiten in der Mathematik vorausgesetzt)--einige der besten Lehrbücher dazu wurden von privaten Enthusiasten verfasst. Ein anderes interessantes Gebiet, wo ich mich über Veröffentlichungen freuen würde, und wo die vermutlich nur von unbezahlten Enthusiasten als Hobby erstellt werden würden, wäre eine systematische Untersuchung der Wirkung von verschiedenen Mündungsgeräten auf die Präzision, insbesondere wenn es jemandem gelingen sollte, das zu einem Rechenmodell zu entwickeln, mit dem man dann die Mutter aller Mündungsbremsen durch Simulation statt durch Experiment bestimmen könnte, wie es ja beim Design von Verbrennermotoren üblich ist (und die kochen auch bloß mit Wasser). Es gäbe also im Prinzip wohl schon eine Vielzahl interessanter Themen, bei denen reichlich Platz für Entwicklung aus Enthusiasmus im Geiste z.B. der Funkamateure wäre, und das WaffG scheint dem doch eigentlich nicht entgegenzustehen.
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Coopers Regeln verletzt - Gast in SV angeschossen
Proud NRA Member antwortete auf BigMamma's Thema in Allgemein
Also immerhin, soweit ich weiß (ich konnte allerdings auf die Schnelle keine alten Regeln finden), war seit dem Anfang von IPSC 1974 die cold range und das leere Abschlagen üblich. Und da war kein anderer als der gute Obrist Cooper maßgeblich am Regelwerk beteiligt. Der gute Mann hat auch zu jedem beliebigen Thema kein Blatt vor den Mund genommen und war Ehrenpräsident bis 1994. Er hat sich sehr deutlich darüber aufgeregt, daß aus seinem Wettbewerb ein Spiel wurde--aber gut, das passiert halt, wenn man anfängt, Sieger zu küren. Mir ist absolut keinerlei Überlieferung bekannt, daß er sich über das leere Abschlagen aufgeregt hätte. Das spricht jedenfalls schonmal dagegen, daß die Regel #3 so gemeint war, daß man nicht dem Abzug betätigen dürfe wenn leer ist. Vielmehr ist Regel #3 wohl authentisch, und meines Erachtens sinnvoll, halt so zu verstehen, daß man den Abzug nur dann betätigen darf, wenn man es OK (na, DQ ist auch nicht schön, aber Du weißt, was ich meine) fände, wenn dann ein Schuß rausginge, also wenn die Waffe auf ein geeignete Ziel zeigt. Sonst könnte man ja z.B. auch nicht Trockenüben ohne hundertfach gegen die Regel zu verstoßen. Dich für Deine Position hier auf die Cooper'schen Regeln in ihrer originalen Auslegung zu berufen könnte von daher schwierig werden. Das Problem im hier diskutierten Fall dürfte nicht die Regel des leeren Abschlagens in gewissen Disziplinen sein, sondern die gleichzeitige Mißachtung der ersten drei Cooper'schen Regeln, die man selbstverständlich auch beim leeren Abschlagen einwandfrei einhalten kann und muß. Zur Erinnerung, die Regel #3 lautet im Original: Es ist nirgendwo erwähnt, daß man tatsächlich schießen wollen muß und das nicht auch beliebig oft leer machen kann, was ja vielfach technisch notwendig und auch zu Übungszwecken oft gar keine schlechte Idee ist. -
Er will ja bezüglich Waffen sachverständig sein und nicht bezüglich Waffenrecht... Allerdings ist die offenbar gewünschte ("bitte per PN") individuelle Rechtsberatung in Deutschland ja ebenso zugangsbeschränkt wie der Waffensachverstand. Die hierfür zuständigen Sachverständigen nennen sich Anwälte.
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Coopers Regeln verletzt - Gast in SV angeschossen
Proud NRA Member antwortete auf BigMamma's Thema in Allgemein
Doch, auch dann. Natürlich kann man geladene Waffen in einen Schrank legen, auch in allerlei Konfigurationen (unterladen, in der Kammer, usw.). Wenn man das tut, dann in der Regel um die Waffe verwendungsfähig zu haben. Da ist es dann auch eher schlecht, wenn's Bumm machen sollte und stattdessen Klick oder gar nichts kommt. Und auch wenn man sich den Schrank nicht teilt: Bei einer zuvor weggelegten und dann wieder zur Hand genommenen Waffe ist es eigentlich immer sinnvoll, sich vom Ladezustand neu zu überzeugen. Der Zeitaufwand ist vernachlässigbar. -
Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden
Proud NRA Member antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Zu der Zeit, als die Dinger nicht auf Soundbites für Rundfunk und Fernsehen ausgelegt waren, sondern vom Volk als Zeitschriften abonniert wurden, war es deutlich besser. Zur Zeit der Zensur im Deutschen Bund vor 1848 übrigens besonders: Zeitungen mussten etwas--je nach Land deutlich mehr oder weniger--vorsichtig sein, aber die Rede im Parlament und deren wahrheitsgemäßer Abdruck waren eindeutig frei und die bekanntesten Köpfe waren eh im Parlament. So hat man sich dann als politisch interessierter Bürger die Parlamentsprotokolle als Zeitschrift abonniert und konnte da Rede und Widerrede nachlesen, zensurfrei und mit einer interessanten Mischung politischer Positionen, die sich auch mit der Gegenseite abgeben mussten. Es waren auch die Lesungen zu verabschiedender Gesetze tatsächlich noch solche, was die Quantität im erträglichen Rahmen hielt und der Qualität zugute kam. Es ist das übrigens ein interessantes Experiment, mit dem ich schon öfters Arbeitskollegen köstlich unterhalten habe: Einfach mal die Protokolle des Bundestags (oder des amerikanischen Kongresses, oder von sonstwo--vom Europaparlament wollen wir gar nicht reden) nehmen und mit normaler Stimme vorlesen. Oftmals ist der Inhalt da dergestalt, daß man sich fragt, ob nicht der Besuch eines Seelendoktors anzuraten wäre.- 1.040 Antworten
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