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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Berufung wurde wohl leider nicht eingelegt?
  2. Ja. Du kannst die Kassette auch draußen lassen, ohne anzuschrauben.
  3. Nicht wenn sie noch geschieden werden wollen.
  4. 3 Kurzwaffen in diesen einreihigen Kuchenblech-Sicherungskasten? Hast für eine Nummer größer kein Platz mehr gehabt?
  5. Um dich gings ja auch nicht, sondern um den Jäger ohne Kurzwaffe
  6. Nö. Wie bereits ausgeführt wurde, muss der Tresor vor Inkrafttreten des Gesetzes tatsächlich genutzt werden. Die WBK mit Voreintrag im Schrank gelagert, stellt keine tatsächlich Nutzung in diesem Sinne da. Wer davon profitieren möchte, der besorge sich rasch einen Voreintrag, kauft die Waffe und zeigt den Erwerb samt Aufbewahrung im B-Würfel an.
  7. P22

    Comedy Central News

    Fand es gar nicht so schlecht. Das Thema wird angesprochen, mit paar Fakten gespickt und im Rahmen des Formats dargestellt. Persönlich fand ich auch die "Werbung" für "Kimmel & Korn" gut gelungen
  8. Google mit entsprechenden Stichworten (Innenministerium BW Erlass WaffG) hilft weiter: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Hinweise_IM_Vollzug_Waffenrecht.pdf
  9. Danke für die Aufklärung. Kinder unterhalb bestimmter Altersgrenzen usw sollte man in diesem Atemzug natürlich auch noch erwähnen....
  10. Deine erste Frage kann deutlich mit ja beantwortet werden. Die Antwort auf deine zweite Frage ergibt sich aus einem Umkehrschluss: wo steht im WaffG, dass es verboten wäre? Hast du dir § 4 WaffG und dessen Regelungsgehalt mal angeschaut? Einfach lesen des Normtextes genügt, um zu verstehen, dass der § 4 hier bzgl des einfachen schießens auf einem Schießstand nicht greift. Er beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse und die bedarf es nach § 12 in bestimmten Fällen wie dem vorliegenden gerade nicht. Deine letzte Aussage ist auch zutreffend. Wenn der Verein nicht mal eigene Waffen hat, könnte der Vorstand nach dem Waffg sonst wer sein....
  11. Jeder darf nach den Buchstaben des WaffG auf dem Schießstand schießen - egal wie unzuverlässig er ist. Da gibt's von deinem Beitrag nichts aus dem Kontext zu ziehen. Die Aussage ist einfach falsch.
  12. Im Gegenteil, man befreit sich vom Verbot des § 181 BGB Bei den mehrmaligen Leihschein-Geschichten muss aufpassen, dass man da nicht Probleme bekommt. Stichwort "Vagabundierende Waffen". Ein gefundenes fressen für die StA, sofern die Leihscheine auch noch fein säuberlich aufbewahrt werden.....
  13. § 12 Abs. 1 Nr. 3 b) WaffG lässt das zu.
  14. Woher kommt die Erkenntnis? Das Gesetz spricht von einer aufrecht erhaltenen Nutzung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes - nicht vom Abschluß des schuldrechtlichen Geschäfts über den Tresor.
  15. Dennoch unterliegt man den (falschen?) Ansagen der Aufsicht. Solang kein Wettkampf läuft, gelten auch die zitierten Vorgaben der jeweiligen Sportordnung nicht.
  16. Realitätsnahe Einschätzung. Eine starke FDP wäre bei einem schwarz-gelben Bündnis nicht schlecht.
  17. Vll kannst du ja mal kullis und meine Frage beantworten.
  18. Was hast du konkret? Bist du Magnumschütze mit Kompensator?
  19. Ja. Es geht aber auch um die "Lüge", dass regelmäßig das LKA dahinter stecke, weil es mit der Bearbeitung nicht hinterher kommt. So auch bei mir. Bei meiner Behörde in BW alles innerhalb 8 Tagen erledigt. 10 km weiter, immer noch BW, dauert es min. 4 Wochen - angeblich wegen dem LKA.....
  20. Ja. Theoretisch schon. Praktisch wird das durchgewunken.
  21. P22

    PRO7 startet Casting

    Mühli ist Schweizer Danke schonmal fürs dranbleiben, mühli
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