

P22
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Sie wünschen, wir spielen (mit) ? Die Erteilung des VA ist von Gesetzes wegen nicht davon abhängig, dass man persönlich erscheint.
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@Commerzgandalf Sei doch so gut und lösche dein Zitat aus deinem Beitrag. Zum einen tut der Inhalt hier wenig zur Sache, zum anderen scrollt man sich einen Wolf.
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So und nicht anders
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Was willst du jetzt hören? Wenn er was will soll er sich melden. Er trägt die Beweislast für einen Mangel, sofern du nicht gewerblich verkauft hast. Erst wenn er rechtserheblich reagiert (Mahnbescheid usw.; alles, was mit einem gelben Umschlag kommt) ist wirklich eine Reaktion von dir notwendig.
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Laut Fußnote in seinem Beitrag "Wenn es morgens an meiner Tür läutet ... - Rechtsfragen der waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrollen in Wohnräumen" in der Verwaltungsrundschau 7/2015 ist er beim BMI. Ob sich zwischenzeitlich etwas geändert hat, weiß ich nicht.
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Ohne Abo o.ä. wohl leider nicht. Er verfasst u.a. Aufsätze in der Zeitschrift "Agrar und Recht" zu jagdrechtlichen Themen (z.B. HA-Urteil des BVerwG) oder in der "Verwaltungsrundschau" zur Verfassungswidrigkeit von § 36 WaffG (bisherige Fassung). Vll. in der nächsten Uni-Bib mal nachschauen
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Eine - die von dir aufgestellte Regel bestätigende - Ausnahme stellt Herr R. aus dem BMI dar. Er publiziert regelmäßig mit liberaler Einstellung zu diesem Thema. Aufgrund der tatsächlichen Rechtslage scheint seine Sichtweise im BMI jedoch unterrepräsentiert zu sein....
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Magazingröße Kurzwaffe - Waffenrecht und Sportordnung
P22 antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Wobei in der Regel zwei Magazine ausreichen. Bei Fallplatte GK darf ich ja einmal ein zweites Magazin nachladen. Im Übrigen ist der zeitliche Abstand für die nächsten Runde ausreichend groß bemessen, um nachzuladen - so jedenfalls meine Erfahrungen in den Disziplinen auf Meisterschaften, da idR 4 Personen einen Durchgang bilden. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
P22 antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Aber nicht anlasslos. Der Anlass für den Besuch ist bei dieser Gruppe gerade die Tatsache, dass keine waffenrechtliche Erlaubnis besteht. -
Magazingröße Kurzwaffe - Waffenrecht und Sportordnung
P22 antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Darum. Wenn du ein Magazinfetischist bist - von mir aus. Andere Gründe für ein solches Magazin im Wettkampf sind nicht ersichtlich. Es dürfen maximal 5/8 Schuss geladen werden. -
Les doch einfach nochmal den zweiten Beitrag in dem Topic.....
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Na deine Einschätzung auch nicht Aufgrund der Gesamtumstände kann man annehmen, dass die Umsetzung wenig liberal erfolgen wird. Aufgrund der zutreffenden Ausführungen von Mäusebär wird Deutschland sicherlich kein - bisher nur angekündigtes - Verfahren vor dem EuGH abwarten, welches mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde. Ein solches Verfahren vermittelt gegenüber den Mitgliedsstaaten nämlich kein Suspensiveffekt.
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Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
P22 antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Stimmt, vgl.: -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
P22 antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Wenn ich es recht in Erinnerung habe, war zumindest ein Satz in der Begründung enthalten, wonach es den "Betroffenen" aus Sicht des BVerfG zumutbar sei, zunächst den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg vollständig zu beschreiten (Grundsatz der Rechtswegerschöpfung/Subsidiarität/Rechtssatzverfassungsbeschwerde nur in engen Grenzen zulässig). Ein solches Verfahren sollte aber nicht "lieblos" geführt werden, sondern es muss entsprechender Vortrag erfolgen, um den Zirkelschluss der VGs/OVGs zu durchbrechen. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
P22 antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Der Weg dorthin ist lang und vorallem kostspielig - dürfte ja bekannt sein. Nichtsdestotrotz ergibt sich ja vll. demnächst so ein Vorhaben mit Hilfe professioneller Unterstützung. -
Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe
P22 antwortete auf Bodenkracher's Thema in Allgemein
Gebühr für Durchführung einer waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle rechtmäßig Das OVG Bremen hat entschieden, dass das Stadtamt zu Recht von einem Waffenbesitzer eine Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle erheben kann. Mitarbeiter des Stadtamtes Bremen hatten in der Wohnung eines Waffenbesitzers eine verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition durchgeführt. Die Überprüfung ergab keine Beanstandungen. Hierfür wurde gegenüber dem Waffenbesitzer eine Gebühr i.H.v. 139 Euro festgesetzt. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens hat der Waffenbesitzer (Kläger) vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadtgemeinde Bremen erhoben mit der Begründung, die verdachtsunabhängige Kontrolle müsse gebührenfrei bleiben. Dies ergebe sich aus bundesrechtlichen Regelungen zum Waffenrecht. Im Übrigen erfolgten die Aufbewahrungskontrollen im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse des Waffenbesitzers. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das OVG Bremen hat die dagegen erhobene Berufung zurückgewiesen. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts konnte sich die Beklagte bei der Gebührenerhebung auf eine wirksame landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage stützen. Das Land Bremen sei dazu befugt, gesetzliche Regelungen über die Gebührenerhebung in waffenrechtlichen Angelegenheiten zu treffen. Es gebe keine bundesrechtliche Vorschrift, die die Erhebung von Gebühren für verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen verbiete. Die erhobene Gebühr sei zu Recht gegenüber dem Kläger festgesetzt worden und halte sich auch der Höhe nach in dem gesetzlich zulässigen Rahmen. Die durchgeführte Kontrolle könne – obwohl der Kläger hierfür keinen zusätzlichen Anlass gegeben habe – aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes und der dadurch ausgelösten Überwachungstätigkeit diesem zugerechnet werden. Wer Waffen und Munition besitze, sei gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Waffenbesitzer hätten die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen dauerhaft nachzuweisen. Die verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Kontrollen dienten dazu, die Waffenbesitzer zur sorgfältigen Erfüllung dieser Pflichten anzuhalten. Die Gebührenfestsetzung sei auch in ihrer Höhe nicht zu beanstanden. Der von der Beklagten kalkulierte Personal- und Sachaufwand sei angemessen. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision gegen das Berufungsurteil nicht zugelassen. Dagegen kann der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das BVerwG zu entscheiden hätte. Quelle: Pressemitteilung des OVG Bremen v. 23.06.2017 -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
P22 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ja. Blöd nur, dass man in unserem Fall hier nicht nur im Strafrecht unterwegs ist.... Der gesetzliche Grundfall geht von einer Aufbewahrung der Waffen in 0/I aus. Möchte ich mich auf die Ausnahmen wie hier den Bestandsschutz berufen, so muss ich die notwendigen Tatsachen darlegen und beweisen. Anderenfalls verstoße ich gegen die Aufbewahrungsvorschriften, welches sowohl strafrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Während im Strafverfahren mangels Nachweis das Verfahren wohl nach § 170 II StPO eingestellt wird, liegt dennoch objektiv ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften vor, was in der Folge die Unzuverlässigkeit nach sich ziehen kann. Aber das weiß ein alter Cowboy natürlich und sieht dem gelassen entgegen.... -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
P22 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Weil du dich auf eine für dich günstige Norm berufst. Im Bestreitensfall der Behörde trifft dich die Beweislast für die Merkmale der Bestandsschutzregelung. -
Falls der Fall tatsächlich eintreten sollte, wäre ein Mail des SB aus deiner Perspektive besser als der Rekurs auf einen netten Plausch, an den sich im Zweifel keiner erinnern kann/will oder du die Aussage des SB "missverstanden" hast....
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Das hat auch keiner bezweifelt. Auf diesem Level befinden wir uns hier im Topic aber nicht.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
P22 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ja, eigenwillige Interpretation. -
Wie wäre denn deine "deutsche" Vorgehensweise in diesem Fall? Sachbearbeiter fragen? Abstrakt Bedürfnis vom BDS-LV für Optik-KW beantragen? DSB-LV davon mit zweifacher Abschrift in Kenntnis setzen; gleichzeitig Bestätigung für neues 2.53er Bedürfnis beantragen? ....
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Kommt auf deinen LV an, bei mir (7) klappte es mit DSB-SpoPi Rundenwettkämpfen ohne weiteres. Das Gesetz gibt es auch nicht her; aber natürlich kann man sich als Verband etwas einfallen lassen....
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Wieso den Umweg über den DSB? Pistole bis 9mm Fallplatte oder Speed über den BDS beantragen. Der Wettkampfnachweis für die 4. KW kann auch mit KK und GK Wettkämpfen aus anderen Verbänden erbracht werden.
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Dir ist immer noch nicht ganz klar, dass DSB & Co. auf dem Feld der Selbstverteidigung und CCW rein gar nichts verloren haben? Daran ändert sich nichts, dass sie bisher die einzigen aus dem waffenrechtlichen Spektrum (neben Jagd usw.) mit direktem Draht in die Politik sind.