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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Genau so siehts aus
  2. Natürlich immer eine Frage des Einzelfalls. Nur finde ich die Befürchtung, dass jedes Widerwort das Verhältnis nachhaltig zerstört, unangebracht.
  3. Das widerlegt doch deine eingangs genannten bedenken
  4. Das was man immer tut. Man geht aufs Amt und lässt es sich vollständig eintragen und abstempeln.
  5. Weshalb fallen Platzpatronen aka Manöverpatronen unter das KwKG?
  6. Weil uninformierte (nicht böse gemeint) es einfach machen, ohne nachzufragen. Von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch darauf, weil das der Verband vorab mitprüft und bestätigt. Es besteht daher auch keine praktische Notwendigkeit für die Einreichung. Generell soll man den Grundsatz der Datensparsamkeit wahren
  7. Huiuiui....der wilde Typ
  8. Frag doch einfach mal per Mail bei denen nach, die mit einem gesetzlichen Verbot "werben".
  9. P22

    Wechseltrommeln

    Wieso nicht einfach die 45LC aus der vorhandenen Trommel verschießen?
  10. Was nimmst du und wie viele?
  11. Nö, stimmt Im DWJ wurde mal ein Bericht vom Hausanwalt des Blattes zitiert, wonach ein und dieselbe Waffe nicht jagdlich und sportlich genutzt werden dürfen, weil nur für ein Gebiet ein Bedürfnis besteht. Ging um einen Revolver. Die Auffassung dürfte jedoch nicht zutreffen, insbesondere würde sie künstlich zur Strafbarkeit führen (§ 12 WaffG - "vom Bedürfnis umfassten Zweck").
  12. Nur weil ein Formular benutzt wurde liegt doch nicht gleichzeitig auch nur ein Antrag vor.
  13. Kommt auf die Behörde an. Ist bei mir auch nicht kostenlos.
  14. Das sehen wir hier überwiegend so. Dennoch ändert es nichts daran, dass der jeweilige Verband die Erforderlichkeit zu prüfen hat - nicht aus Willkür sondern von Gesetzes wegen.
  15. Ja, da gilt ja das gleiche. Wenn ich eine Waffe habe, mit der ich objektiv die Disziplin schießen kann, dann ist eine gleiche Waffe nun nicht mehr erforderlich. Gerade für Repetier-Langwaffen gibt's ja zum Glück die gelbe WBK, um sich auch als schießsportlich aktiver Jäger nicht mit dem Drilling gegen Tikka & Co messen zu müssen.
  16. Nein, siehe § 14 WaffG. Nochmal langsam lesen und verstehen. Die Regelung wurde gerade getroffen, um sich mit der Frage der Erforderlichkeit nicht in die Hände der jeweiligen Behörde begeben zu müssen - eine für uns Sportschützen positive Regelung! Nein.
  17. Rechtsgrundlage ist übrigens § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a.E. WaffG. "erforderlich"
  18. Ehrenwerte Einstellung. Und wer soll das jetzt prüfen? Der Verband kann/darf nur eine Bedürfnisbestätigung erstellen, wenn der Antragsteller über keine Schusswaffe für die beantragte Disziplin verfügt. Das sollte einem als Normaldenkender einleuchten.
  19. Doch, weil er bestätigen muss, dass der Antragsteller derzeit über keine Waffe verfügt, mit der er die beantragte Disziplin schießen kann.
  20. Woher soll der Verband sonst wissen, über welche Waffen der Antragsteller bereits konkret verfügt? Viele sind in mehreren Verbänden, sodass nicht jeder Antrag über einen Verband läuft.
  21. @EkelAlfred Wäre das was für dich?
  22. Lass dich nicht von der Micky Maus.... Wer seine Topics und Beiträge kennt, weiß ihn einzuordnen.
  23. Kommt auf die Formulare des jeweiligen Landesverbände an. LV 7 im BDS verlangt genau die Bezeichnung. Das Formular vom BSV kenne ich auswendig nicht mehr....Schon lange nichts mehr beantragt dort...
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