Zum Inhalt springen

P22

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.967
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von P22

  1. Kommt auf deinen LV an, bei mir (7) klappte es mit DSB-SpoPi Rundenwettkämpfen ohne weiteres. Das Gesetz gibt es auch nicht her; aber natürlich kann man sich als Verband etwas einfallen lassen....
  2. Wieso den Umweg über den DSB? Pistole bis 9mm Fallplatte oder Speed über den BDS beantragen. Der Wettkampfnachweis für die 4. KW kann auch mit KK und GK Wettkämpfen aus anderen Verbänden erbracht werden.
  3. Dir ist immer noch nicht ganz klar, dass DSB & Co. auf dem Feld der Selbstverteidigung und CCW rein gar nichts verloren haben? Daran ändert sich nichts, dass sie bisher die einzigen aus dem waffenrechtlichen Spektrum (neben Jagd usw.) mit direktem Draht in die Politik sind.
  4. Auch das könnte dieses Klientel noch als Erfolg feiern...
  5. Ja, er darf die Waffe auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit testen und - falls im BDMP - auch sportlich schießen.
  6. Dann sei so gut und unternehme etwas, sofern du über monetäre Mittel oder Rechtsschutz verfügst. Dein Problem dürftest nicht nur du alleine haben; vll. findest du Mitstreiter in evtl. Fachforen usw.
  7. Ja, das versteht Mickey Maus nur nicht ganz. Auch das Carry sicherlich primär keine Aufgabe/Interesse der Sportschützenverbände ist. Das ist logisch und sollte nachvollziehbar sein. Der Zusammenhalt sollte eine liberales Waffenrecht umfassen. Sportschützen sehen hier eine Abkehr von 2/6 usw.; andere Interessenverbände fordern die Lockerung des Bedürfnisprinzips für Selbstverteidigung, Jäger generelle Genehmigung von Schalldämpfern usw. Jeder bearbeitet sein Feld so gut es geht. Dass es im Bereich der Sportschützen besser geht, dürfte eigentlich unbestritten sein. Nur manche freuen sich ja über den status quo und feiern das als Erfolg.....
  8. Um Himmels Willen...Wenn der heutige Zustand ein Erfolg sein soll, dann weiß ich auch nicht.... Natürlich geht nichts von jetzt auf gleich , aber wenn nicht jetzt wann soll man denn damit anfangen? Dass der Kurs, so wie er bisher von allen Akteuren gefahren wurde, wenig zielführend ist, dürfte wohl außer Frage stehen. Für dich mag es ein Erfolg sein; für mich und viele andere sicherlich nicht. Warum? Weil man seit 15 Jahren nur noch an Rechtspositionen verliert und die Feuerwaffenrichtlinie samt ihren Umsetzungsmöglichkeiten wohl weitere Einschränkungen bringen wird - zumindest mehr Ungewissheit zu Lasten des Waffenbesitzers, der sich dann selbst immer weiter einschränkt. Man will ja seine WBK nicht riskieren.
  9. [Nach langem hin und her darf er ja jetzt die Waffe zumindest zu Hause lagern]
  10. P22

    Leihschein

    Genau...Es passiert ja so viel illegales mit entliehenen Waffen, deren Leiher selbst über eine WBK verfügt und diese in der Regel auch behalten möchte.... Wenn man schon soweit ist, sollte man sich überlegen, ob man die Waffe überhaupt bzw. Wem verleiht.
  11. Ja, man hat ja gesehen wie weit man mit der eingeschränkten Sichtweise aka FWR kommt. Wenn ich nur am Ist-Zustand klammere und keine Forderungen stelle (ok, wie weit man hier geht ist eine Frage der persönlichen Meinung) bedeutet ein Kompromiss doch automatisch ein Verlust auf unserer Seite.
  12. P22

    Leihschein

    Ja die Rechtslage ist halt nach den Buchstaben des Gesetzes ganz klar. Egal ob ich meine Leihfrist um einen Tag überschritten habe, die gleiche Waffe zweimal geliehen habe oder mich mit Kaschi im Puff als Hausherr sicherer fühle - beides eindeutige Verstöße gegen das WaffG. Wenn man dann aus Spargründen und viel Hoffnung in eine Verhandlung mit einem "Urteilsbegleiter" aka Anwalt geht und die übrigen Beteiligten soviel Ahnung wie ich vom Weltraumrecht haben, kommt am Ende wohl das Gleiche heraus.
  13. P22

    Leihschein

    Ja, u.a. "Dank" der Mitwirkung eines fachfremden Anwalts wurden auch noch 2 andere Nichtigkeiten abgeurteilt, welche bei richtiger Reaktion nie zur Anklage/Verurteilung hätten führen dürfen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
  14. P22

    Leihschein

    Die Unzuverlässigkeit war die Folge einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung wegen des unerlaubten Waffenbesitzes.
  15. P22

    Leihschein

    Sind beide dran gewesen.
  16. P22

    Leihschein

    Ja, Verleiher war Büchsenmacher und hatte Besuch von der Polizei. Der Büchsenmacher hatte alle Leihscheine seit Anbeginn seiner Geschäftstätigkeit fein säuberlich abgeheftet. Für die Behörden leichtes Spiel....
  17. P22

    Leihschein

    Die Angaben sind zutreffend - sowohl theoretisch als auch praktisch. (ehemaliger) Schützenkollege könnte das bestätigen.....
  18. P22

    Leihschein

    Richitg, so sieht es auch die waffenrechtliche Literatur. Gegenteilige Auffassung wurde nach meiner Kenntnis auch nicht von einem Gericht vertreten.
  19. Ja, wenn du dann gleich noch vor Inkrafttreten des Gesetzes dazugehörige Waffen dort aufbewahrst. Ohne konkrete Nutzung mit Waffen ist das Vorgehen sonst nutzlos. Wann das Gesetz in Kraft tritt ist noch ungewiss.
  20. Nein, stimmt nicht. Darfst alles darin lagern, erst für die Erben wirds dann interessant.
  21. Zweifelhaft, wurde hier oder in einem anderen Topic schon die entsprechende BGH-Rechtsprechung zur Behältnisdefinition zitiert. Ob diese allerdings 1:1 übertragen kann erscheint mir nicht so eindeutig. Der BGH äußert sich zu den Tatbeständen des Diebstahls; dort gibt es ausdrücklich Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB), so dass aus strafrechtlicher Sicht ein Raum kein Behältnis sein muss (§ 243 StGB). Andererseits haben wir hier eine andere Interessenlage. Es geht um den Zugriff unbefugter. Den Telos der Aufbewahrungspflicht wird in diesem Fall wohl auch durch ein abschließbaren Raum erfüllt.
  22. Solange kein entsprechender Bescheid ergangen ist, läuft die Uhr für unseren Neuschützen. Selbst wenn der Bescheid ergangen ist, wäre je nach Bundesland noch das Widerspruchsverfahren zu durchlaufen. Und hilft einem das auch nicht über das Jahr hinweg, dann kann man notfalls noch Klage erheben und zu gegebenem Zeitpunkt zurücknehmen. Ohne Anwalt machbar und hinsichtlich der Kosten wohl günstiger als eine komplette Blockierung.
  23. Für all zu viele Experimente dürfte keine Zeit mehr gewesen sein. K98 - in diesem Fall bekannt und bewährt?
  24. Bei keiner Kehrtwende bitte sofort nochmal schriftlich die Sache klarstellen und Frist setzen; auf das Gespräch Bezug nehmen. Offene Kopie an den Verband. Sollte danach immer noch nichts passieren => ab zum Anwalt
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.