Hallo,
nach dem aktuellen Entwurf des Waffengesetzes, dass wohl bald in Kraft treten wird, müssen freie Waffen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
Nicht klar ist mir aber, warum diese nicht einfach in einem verschlossenen Raum aufbewahrt werden dürfen und ob davon auch gleichgestellte Gegenstände wie z.B. Armbrüste betroffen sind.
Hat jemand von euch hierzu nähere Informationen?