Zum Inhalt springen

P22

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.967
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von P22

  1. Hier werden Korinthen ausgeschieden Du kannst den Schrank weiter nutzen und so viele Waffen reinpacken, die nach Art des Schrankes zulässig sind.
  2. Bis zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses war ja auch noch mit S 1/2 zu rechnen. Da die nur unwesentlich teurer sind, hätte ich mir einen Schrank erst bei Bedarf zugelegt. Jetzt werden es halt doch noch A/Bs.
  3. Nö, ganz so einfach ist es nicht. Angedacht war nämlich eine verpflichtende Umstellung für Altbesitzer innerhalb von 5 Jahren. Da stellt sich keiner A/B mit absehbaren Zeitablauf ins Haus - zumindest ich nicht.
  4. Wichtig ist in einem solchen Fall, dass ein solches Verfahren professionell betreut wird - sonst kommt es wie ein Bumerang zurück und verbaut Chancen.
  5. @Penecho @Mikal Und wenn ihr jetzt noch den Kreis/Bundesland nennen würdet, könnten auch andere mit der Information etwas anfangen
  6. So, innerhalb von 5 Minuten ohne Aussprache im Bundestag abgenickt. Wesentliche 4 Änderungen: http://prolegal.de/wp-content/uploads/2017/05/Novelle-Waffenrecht-18.05.2017.pdf Person Meinung von Nico Catalano : http://prolegal.de/2017/05/18/what-the-hell/
  7. Genau deshalb hat das Schießbuch beim Amt nichts verloren. Gerade bei der Regelüberprüfung des Bedürfnisses kanns da unschöne Überraschungen geben.
  8. Ich bin da grundsätzlich bei dir. Nur wie lange gilt deiner Ansicht nach ein Bedürfnis? 1, 3, 5 Monate/Jahre? Es gibt keine ausdrückliche Regelung hierzu und das ist auf der anderen Seite auch wieder positiv für alle Beteiligten, so dass man zu einer vernünftigen Regelung kommen kann. Deine 8 Monate sind in diesem Fall - ohne weitere Anhaltspunkte wie Schießbuch usw. - schon deutlich drüber hinaus. Im Übrigen hat Essener zutreffend ausgeführt, dass dir Behörde hier schon überobligatorisch mit Informationen versorgt wurde.
  9. Und warum so lange gewartet? Nunja, Kind ist in den Brunnen gefallen. Notwendige Ausführungen hat ja PetMan schon getätigt. Mehr als 4 Wochen würde ich - ohne die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu kennen - nicht abwarten, um eine solche Diskussion zu ersparen.
  10. Ja, in dem Fall wäre der Zug vom Sachbearbeiter mit der Vorlage des Schießbuches noch nett gewesen. Im übrigen geht die Behörde das Schießbuch nichts an. Dir darf kein Bedürfnis aberkannt werden und schießen ist - wie dargelegt - nur mit erlaubnispflichtigen Waffen erforderlich. Manche Verbände drehen die Daumenschrauben hier noch etwas an, wozu die DSU zumindest in diesem Punkt wohl nicht dazu zählt.
  11. Versteh ich richtig, dass du dir das Bedürfnis hast ausstellen lassen, aber damit kein Voreintrag in der WBK vorgenommen wurde?
  12. Das Gesetz knüpft nur an die Nutzung eines Berechtigten an. Der kann also weiterhin nutzen, solang das Behältnis entsprechenden Platz bietet.
  13. Ja. Sogar ganz einfach mit schwarzer WBK mit Aufbewahrung nach Wahl. Für den Breitensport und Anfänger - egal welcher Alters- und Einkommensklasse - jedenfalls ein deutliches Hindernis. Auch alte Hasen werden sich die Anschaffung einer weiteren Waffe überlegen, wenn dafür der Tresor ordentlich zu Buche schlägt.
  14. Wenn ich der Maßnahme freiwillig zustimme brauchts kein Richter. Es gibt auch gerichtsfeste AAK-Messgeräte auf den Revieren. Der Richter wird in der Tat nicht nein sagen, aber die Frage - die viel interessanter ist - ist die, ob überhaupt ein Richter angerufen werden würde. Wie so oft in der Praxis liegt ja immer und überall Gefahr im Verzug vor.
  15. Unter Umständen schon. Man gewinnt etwas Zeit und es besteht die Möglichkeit, dass gegen den Richtervorbehalt verstoßen wird und die BAK im Anschluss daran nicht verwertet werden kann.
  16. Dass man sich mit solchen Regelungen selbst widerspricht, ist denen scheinbar nicht ganz klar. Entweder ich brauche dringend eine Neuregelung, weil die Lage so gefährlich ist und schränke den Bestandsschutz soweit wie möglich ein oder ich lasse die Regelung einfach so wie sie ist, da sie anderenfalls nicht erforderlich ist.
  17. Facebook-Meldung des MdB Olaf Gutting (CDU): "Fraktionsvorstandssitzung. Beim Waffengesetz konnten wir uns damit durchsetzen, dass es bei vorhandenen Waffenschränken Bestandsschutz geben wird. Es wird einen umfassenden und zeitlich unbeschränkten Bestandsschutz für Waffenschränke der Kategorie VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B geben. Dies bedeutet: Wer heute einen den geltenden Vorschriften entsprechenden Waffenschrank nutzt, wird dies auch in Zukunft tun können." Mal schauen wie sich das im Gesetzestext samt Begründung lesen wird.....
  18. Dann benötigt er einen Rücktrittsggrund. Gibt's aber nicht. Er hätte sich vorher informieren müssen.
  19. Das ist zwar alles schön und gut, aber bei diesem altruistischen Handeln muss man auch damit rechnen, auf allen Kosten und Problemen sitzen zu bleiben. Seine Waffe - sein Problem.
  20. Staatsanwälte gibt's im Verwaltungsprozess nicht und einstellen tut hier auch niemand etwas ohne den Initiator des Verfahrens zu fragen.
  21. Jedem ist seine subjektive Meinung belassen. Die herrschende Rechtsprechung und Literatur sieht das zum Glück so, wie von mir ausgeführt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.