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Waffenschrank in Wohnung der Ehefrau zulässig?
Qnkel antwortete auf Herman Upmann's Thema in Waffenrecht
§ 859 BGB -
Geht nicht nach Meinung sondern nach §36 und der ist eindeutig.
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Mit der geplanten Änderung kannst Du kein KWS beantragen, weil dir die Sachkunde für den KWS und SRS-Waffen fehlt.
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Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Qnkel antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Wann wurde das M2 als Vollauto denn genau eingeführt? Wenn es nach dem 2.9.1945 war, wars das fürs M1. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Qnkel antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Es wird explizit das "verschießen" im Paragraph erwähnt. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Qnkel antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Nö, warum? Es gibt nicht die Sachkunde. §1 (1) sagt, ich brauche nur die Sachkunde für die beantragte Waffe und die habe ich weiterhin mit der jetzigen Sachkunde. Die wird nicht ungültig. Die jetzige Sachkunde reicht dann nur nicht für den KWS aus, weil man plötzlich üben muss, ne Knallpatrone oder so'n Pyrodings abzuschießen. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Qnkel antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Den KWS gibt's auch nicht mehr einfach so. Die Sachkunde wird vorgeschrieben und alle Inhaber des KWS müssen diese nachholen. Was passiert, wenn die das nicht tun? Entzug des KWS und Hausdurchsuchung wegen illegalem Püsterbesitz? -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Qnkel antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Welche anderen HA gibt es denn? -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Qnkel antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Was nützt ein Leak... Bei der letzten Verschärfung wurde auch noch bis in die dritte Lesung geändert. -
Ach komm schon, wir reden doch nicht über eine Aldi-Tüte! Ein ordentlicher Rangebag oder Koffer plus Munition im Pappkarton und beides nicht total ausgelutscht. Da reißt nichts beim normalen ausladen aus'm Auto. Die 50er S&B-LW-Schachteln sind zum Beispiel gute Kandidaten dafür. Dann füllt man das vorher um und fertig. Und wenn Du selbst sagst, es gibt kein unzerstörbares Behältnis und ständig kullern deine Murmeln über die Straße: ja dann musst Du halt Buch führen! Kein Richter wird sagen: "Jo mei, des is halt blöd aber wos willst machen" sondern "Sie sagen selbst schon, das sie trotz des ihnen bekannten hohen Risikos kein Buch führen? Sie nehmen Munitionsverluste also billigend und vorsätzlich in Kauf?" Manchmal denke ich mir, manche LWB wollen unbedingt blöde dastehen...sieht man bei jeder kurzen Suche bei Lexdejur.
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Dann war das Behältnis nicht ausreichend. Fertig. Meinste, da wird irgendein Richter dich freisprechen? Wer legt den ne Mun-Packung schon lose ins Auto. Die hat man in einer Tasche/Rucksack/Rangebag. "(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."
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Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Qnkel antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Praktisch gibt es dutzend Verbote für Sportschützen, wo die Begründung problemlos anwendbar war und ist: - Kurzwaffen unter 3 Zoll - der gesamte Anscheinsparagraph - max. 10-Schuss bei Sportschützen (jetzt obsolet durchs Magazinverbot) - keine konkrete Bedürfnisregelung für VRF - maximal 3 Halbautomaten - usw... §14 (5) wird einfach "drei halbautomatische Langwaffen" gestrichen und im der AWaffV wird §6 einfach auf "halbautomatische Waffen." geändert. Fertig. Die AWaffV muss nicht mal durch den Bundestag. Das kann schnell und easy umgesetzt werden. -
... Danke für dein juristisches Fachwissen zu dem Witz... 🤓 Bitte jetzt die Diskussion, ob ein Nicht-Wiederlader den Stand fegen darf 🍿
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Muss man jetzt ein Not-Entladehammer auf jeden Stand hängen 🤡
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Gute Idee. Aber die 8er MecGar passen gerade so in die Box bei IPSC, da kannst nix mehr drunter kleben.
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Als Händler auch aktuelle.
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Zündhütchen 1075 liegen mittlerweile bei über 70€...
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Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Qnkel antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Bestandsschutz = das Ding verstaubt im Tresor und fertig. -
Kenne mich mit dem AR-Verschluss nicht aus. H&K haben in dem Patent sehr umfangreich beschrieben, wie die drei Löcher funktionieren und das es ein Zusammenspiel mehrerer Teile ist.
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Warum so kompliziert. Die können, wenn sie wollen, die nächste der dutzenden Abmahn-Kanzleien beauftragen, jeden Händler kostenpflichtig abzumahnen, die das CR223 noch anbieten. Kein Händler wird Bock haben, sich auf den Rechtsstreit einzulassen.
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Kann ich bestätigen. Hab noch nicht auf Sand geschossen, aber auf diversen Betonböden und alle halten wunderbar. Werde weiterhin MecGar kaufen.
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Die "10-Jahres-Frist" (Nachweis Sportschützen-Bedürfniserhalt) gilt...
Qnkel antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ich sage Nein. Steht nirgends was von durchgängigem Besitz. Man muss nur durchgängig Sportschütze sein und das ist man auch mit einer leeren gelben. Aber wie gesagt: das ist ein Thema, womit man Gerichte und Anwälte bestens beschäftigen kann. -
6x DAA Single Stack quer angebaut plus am ersten und letzten nochn Magnet. Dazu 8x MecGar 8-Schuss-Magazine und das originale 7-Schuss kommt in die Arschtasche. Reicht für'n Long Course oder zwei Course hintereinander.
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Die "10-Jahres-Frist" (Nachweis Sportschützen-Bedürfniserhalt) gilt...
Qnkel antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Wenn ich ne Büchse auf gelb habe, diese nach 5 Jahren verkaufe und mir nachm halben Jahr ne neue Büchse hole und in den nächsten 6 Monaten 6x schieße, sehe ich da keine Unterbrechung. Es heißt ja "ersten Eintragung einer Schusswaffe" und nicht "ersten Eintragung einer Schusswaffe und durchgehenden Besitz dieser". -
Die "10-Jahres-Frist" (Nachweis Sportschützen-Bedürfniserhalt) gilt...
Qnkel antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ich sage mal: Eine zwischenzeitlich leere gelbe, in die mal was eingetragen war, unterbricht die 10 Jahre nicht, wenn man es weiterhin schafft mit eigenen Waffen regelmäßig zu schießen. Ein Wortlaut-Knackpunkt wäre noch der Punkt "in die Waffenbesitzkarte" - das kann man locker so auslegen, dass die 10 Jahre für jede ausgestellte WBK einzeln gelten. Vor Gericht und auf hoher See...