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Munition legal in Besitz - darf ich sie legal vernichten?
Qnkel antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn das so weiter geht, werden Entladehammer noch erlaubnispflichtig. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein extra Beleg zum Erwerb brauche ich nach §12 nicht, nur die WBK. Zu Hause führe ich die Waffe nicht, also wie soll ich zu Hause, bei einer Kontrolle, gegen §38 verstoßen? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wie viel davon ist Papercrime wegen falscher Meinung der Behörde, die nicht im Gesetz steht? Einen "Leihschein" gibt es im Gesetz nicht und ist auch nicht gefordert. Genau so, das der Waffenbesitzer Belege darüber führen muss, wenn die Waffe beim Büchser ist oder woanders verwahrt wird. Im ganzen §12 gibt es keine Pflicht der Schriftform. Und bei Waffenschränken gab's schon immer die Diskussion, ob die grundsätzlich verschraubt sein müssen oder nur, wenn es das Gesetz fordert und seit Umstellung auf 0/1 ob der Altbesitz A/B auch für neue Waffen gilt... -
Munition legal in Besitz - darf ich sie legal vernichten?
Qnkel antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Heißt, du darfst deine selbst geladene Schwarzpulver-Patrone nicht delaborieren? Das wäre komisch... -
Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr
Qnkel antwortete auf Ostro4's Thema in Waffenrecht
... das es diese Begriffe im WaffG gar nicht gibt. -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Qnkel antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Vergiss nicht, dein Rückgrat auch mit abzugeben. -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Qnkel antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Das die Rechtsschutz Berufung und Revision bezahlt ist schon eher selten. Die zahlen nur bei ausreichenden Erfolgsaussichten und da muss die Berufung zur nächsten Instanz schon sehr gute Gründe haben. -
Ich frage mich immer, welche ominöse Versicherung das für welchen Versicherungsfall sein soll. In einem Verein bei mir wird auch eine Gebühr für Gastschützen kassiert mit der Begründung "wegen der Versicherung", was aber nur vorgeschoben ist, da alle Schützen, die nach der Sportordnung des Verbandes schießen, eh versichert sind. Nur was ist das für eine Versicherung? Bei welchem Fall tritt die ein?
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Das ist ganz einfach: bis Du 18 Jahre alt bist in Deutschland, hast Du dich dem Bildungssystem zu fügen und die Klappe zu halten. Ab 18 Jahre werden alle plötzlich zu ganz unterschiedlichen Personen: 18 & Jäger: Du darfst alles an Langwaffen kaufen, was nicht irgendwie jagdlich verboten ist. 18 & Sportschütze: Du darfst nur Waffen im Kal. .22lr kaufen (mit Bedürfnisnachweis bla bla) und Einzellader-Schrotflinten 21 & Sportschütze & Bestehen der psychologischen Untersuchung: Du darfst GK-Waffen erwerben. 25 & Sportschütze: Du darfst GK-Waffen erwerben Wenn Du also mit 18 deinen Selbstlader in .22lr gekauft hast - darfst Du dafür kein Wechselsystem für eine stärkere Patrone erwerben, wie z.B. .17HMR oder .22WinMag
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DHL bedient das Paket-Massengeschäft. Die Fahrer müssen schnell ihre Pakete loswerden und weiter. Da ist keine Zeit oder Platz für Identchecks und vermutlich auch nicht wirtschaftlich um das der "breiten" Masse anzubieten. Wer fordert das denn noch, außer wir? Für einige wenige gibts die Altersprüfung und das wars. Wer was teures versenden will, nutzt die erweitere Versandversicherung und wer sicher gehen will, schickt es in eine Filiale oder Packstation. Für die paar LWBs, die ab und zu mal ne Knarre versenden, ist das für DHL nicht lukrativ. Bei eGun sind gerade 836 EWB-Artikel in den nächsten 90 Tagen drin. In der Zeit befördert DHL 425.000 Pakete!!
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Nein, aber das Geburtsdatum ist ja schon mal ein sehr konkreter Hinweis, eben das Bedürfnis zu prüfen. Ist der Käufer unter 25 Jahre, muss man sich eben den Jagdschein zeigen lassen oder bei der Behörde nachfragen. Alles andere wäre doch sehr fahrlässig. So sagt es auch die WaffVwV: Die Prüfung der Berechtigung des Empfängers hat sich auf den waffenrechtlichen Sachverhalt insgesamt zu erstrecken. Wenn beispielsweise der Erwerb auf der Grundlage allgemeiner Erlaubnisse (z.B. Jagdschein nach § 13 Absatz 3, Gelbe WBK) erfolgen soll, müssen zur Unterstützung dieser Prüfung durch den Überlasser ggf. vom Erwerber auch alle sonstigen Umstände dargetan werden, aus denen sich eine Erstreckung der betreffenden Erlaubnis auf die konkrete Waffe ergibt (z.B. jagdrechtliche Zulässigkeit der Langwaffe oder zu den im Rahmen der Gelben WBK erlaubten Waffen). Unverzichtbare Bestandteile der Berechtigungsprüfung sind immer auch eine Identitätsprüfung sowie die Kontrolle etwaiger behördlicher Beschränkungen in den Erlaubnissen (Befristungen etc.) und sonstige Umstände (Authentizität der Erlaubnisse/Einträge etc.).
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Dann kauft er n WS in .17HMR wenn der Verkäufer unaufmerksam ist, sind dann halt beide ihre Zuverlässigkeit los. Immerhin steht ja das Geburtsdatum auf der WBK.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
So erziehen sich die Boomer die nächste Generation ran mit "Wir mussten auch da durch, also müsst ihr auch da durch" gleich neben "Keiner hat mehr Bock auf Vereinsleben und Sport, wir wissen überhaupt nicht warum"... Das sind auch diejenigen, die überhaupt nicht verstehen können, warum heutige junge Menschen komischerweise kein Bock mehr haben, sich in einer schlecht bezahlten, prekären Handwerker-Ausbildung mit Machtmissbrauch 3 Jahre von Altgesellen verarschen zu lassen... -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Qnkel antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
@thomas.h Nix anderes hat @Fyodor geschrieben! Vorher war die Kapazität beschränkt, jetzt nur noch der aktuelle Ladestand. -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Qnkel antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Wenn der Richter ein Vergleich bevorzugt oder anbietet, wird die Partei, die ihn ablehnt, meist nicht wohlgesonnen beim Richter sein. Vergleiche sind eine sehr gute Möglichkeit vorallem lange Beweisführungen abzukürzen und damit Kosten zu sparen. Dazu sind geschlossene Vergleiche im Nachhinein sehr schwer anfechtbar. Was nützt es dir, auf ein Urteil zu bestehen, wenn Du dann noch weitere Gutachten und Beweise für teuer Geld und Zeit nachliefern musst um das Gericht zu überzeugen? Was bringt dir das Urteil, wenn die Behörde (wo der SB kein Kostenrisiko hat) ganz locker in die nächste Instanz geht, die dich dann drei mal soviel Geld kostet? Und auch im Verwaltungsrecht gibt es kein binäres Richtig oder Falsch. -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Qnkel antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Wenn Du mit der alten Behörde gut konntest, vielleicht da mal anrufen, das denen vorgeworfen wird, das sie WBKen zu unrecht ausstellen. Ist ja aus Thüringen nicht nur ein Vorwurf allein an dich sondern auch deine alte Behörde. -
Auch mit Nummer absurd. Ne Nummer ist ja nichts einmaliges, unfälschbares oder nicht entfernbares.
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Mein SB hat jetzt angefangen, bei allen neuen Eintragungen die ID mit einzutragen. Ist zwar extra Aufwand, aber man muss ja irgendwo mal anfangen. Als die gelbe voll war. Hat er nachträglich auf Seite 6 alle IDs gedruckt.
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Wenn man schnell ist, erwirbt man sie, lässt sie beschießen und lässt sich dann den Besitz erlauben (= Eintragung in WBK)
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Hab beim schreiben schon gedacht, dass das kommt Natürlich nicht. Deswegen hatte ich ja noch erwähnt, das ich als WBK-Inhaber und Waffenbesitzer als Verleiher nicht schlechter gestellt werden kann, als ich als Eigennutzer. Was spricht im WaffG dagegen? Wenn die Waffe sportlich erlaubt ist, darf ich sie leihen. Das Entleihen ist in keiner Weise im Gesetz beschränkt. Der Entleiher muss nur Berechtigter im Sinne des WaffG sein, also eine Erlaubnis für die Waffe nach WaffG haben. Denke, die Formulierung "von einem Berechtigten" soll ausschließen, dass man die Dienstwaffe eines Polizisten entleiht oder ähnliches.
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Du darfst Jagdwaffen an Sportschützen und Sportwaffen an Jäger verleihen. §12 stellt nur auf den Bedürfnisgrund des Entleihers ab, nicht auf das Bedürfnis des Verleihers. Ergo, darf man sich auch selbst die Waffe "leihen" für ein Bedürfnis, welches man hat. Alles andere wäre unlogisch und würde einen selbst gegenüber seinen eigenen Waffen schlechter stellen gegenüber anderen Waffenbesitzern. Ich darf mir als Sportschütze auch ne Waffe vom Sammler ausleihen und sportlich nutzen. Das Verleihen ist im WaffG nirgends beschränkt, nur das entleihen.
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Europäischer Feuerwaffenpass und WBK im Original dabei haben Pflicht
Qnkel antwortete auf knaeckebrot's Thema in Waffenrecht
Schön, dass das in den Niederlanden reicht. Vergiss aber nicht, das Du eine Waffe auch aus dem Geltungsbereich des WaffG ausführst und da gilt noch das WaffG! §32 sagt, Ausfuhr nur mit EFP oder Erlaubnisschein. -
Erzähl das mal Jochen Schweizer und den anderen kommerziellen Anbietern von Spaß-Schießen...
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Fällt unter jagdliche Ausbildung.
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Mega. Aber in welche Disziplin passt das? Silhouette?
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