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Qnkel

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  1. Also die Verantwortung auf ehrenamtliche Vereinsarbeit abschieben und Neu-Schützen der Nasenfaktor-Bewertung unterwerfen. Da machst dich ja auf beiden Seiten, Verein und Neumitglieder, richtig beliebt.
  2. Was vielleicht bei den 200€ mit drin ist, was ich bei meinem Fall auch nicht bedacht habe, dass das dann gegorene 9mm WS auch noch Seriennummern auf dem Schlitten und Lauf benötigt. Also nochmal ne Gravur, neben der NWR-Arbeit. Weiß nicht, wie das bei Tangfolio ist. Bei Springfield ist von Haus aus nix aufm Lauf und aufm Schlitten stehen nur die letzten drei Ziffern Seriennummer handschriftlich graviert.
  3. Schloss am Koffer würde auch schon reichen = Behältnis. Das Behältnis muss keine Mindestgröße haben oder schrankartig sein
  4. Wäre es nicht leichter, eine Komplettwaffe zu erwerben, die sofort funzt und das WS zu verkaufen?
  5. Voreinträge müssen nicht vorrangig genutzt werden.
  6. Jeder kann mal in finanzielle Schieflage geraten und alles verkaufen. Aber dann, wie gesagt, irgendeine KK-Büchse kaufen und notfalls beim Freund in Schrank stellen, wenn der auch weg ist oder kein Platz.
  7. Du hast aber schon alles gelesen, auch §2? Erstmal sind es, wie schon gesagt, nur die Behörden und nicht Behördenmitarbeiter in ihrer Freizeit und es sind auch nicht alle Vorschriften sondern nur die in §2 genannten.
  8. Störung der Totenruhe ist keine Lärmstörung sondern Grabschändung...
  9. Denk dran, das "häusliche Gemeinschaft" gemeinsamer Haushalt bedeutet. Hast Du eine eigene Wohnung in dem Haus deiner Eltern, ist das keine häusliche Gemeinschaft.
  10. @lastunas also hast Du seine EWB (noch) nicht geprüft und er die Waffe (noch) nicht übernommen? Oder warum ist er zum Fürst gelaufen und hat sich wuschig machen lassen ohne seine eigene WBK zu lesen? Die Begründung vom Präsidenten hätte mich mal interessiert. Ja, leider sind manche Vorstände da nicht auf dem laufenden und wollen sich auch nicht aufschlauen lassen aber immerhin machen sie den Job, den keiner machen will. Ansonsten kann ich @CZM52 zustimmen. Ich hab's mal probiert und wurde grandios verheizt.
  11. Das frage ich mich auch. Ob die alle immer eine Ausnahmegenehmigung nach §9 (2) AWaffV haben???
  12. Eieiei, das wäre sehr schlecht wenn die Frau plötzlich Besitzer der Waffen wird und die tatsächliche Gewalt ausüben könnte. Die Dinger sind aber im Tresor und dann greift §858 (2) BGB. Der Waffenbesitzer verliert nicht den Besitz, nur weil er die Dinger einschließt und nur weil er kein Zugriff mehr hat, wird schon gar nicht eine andere Person Besitzer, die noch nie Zugriff drauf hatte. Das wäre mir WaffG ja gar nicht vereinbar und jeder Waffenbesitzer müsste allein wohnen...
  13. Vor allem ist es total utopisch, dass in der Ehe und gemeinsame Wohnung immer der Schlüssel passt, wenn man nach Hause kommt. Das ist keine Garantie.
  14. Geht nicht nach Meinung sondern nach §36 und der ist eindeutig.
  15. Mit der geplanten Änderung kannst Du kein KWS beantragen, weil dir die Sachkunde für den KWS und SRS-Waffen fehlt.
  16. Wann wurde das M2 als Vollauto denn genau eingeführt? Wenn es nach dem 2.9.1945 war, wars das fürs M1.
  17. Es wird explizit das "verschießen" im Paragraph erwähnt.
  18. Nö, warum? Es gibt nicht die Sachkunde. §1 (1) sagt, ich brauche nur die Sachkunde für die beantragte Waffe und die habe ich weiterhin mit der jetzigen Sachkunde. Die wird nicht ungültig. Die jetzige Sachkunde reicht dann nur nicht für den KWS aus, weil man plötzlich üben muss, ne Knallpatrone oder so'n Pyrodings abzuschießen.
  19. Den KWS gibt's auch nicht mehr einfach so. Die Sachkunde wird vorgeschrieben und alle Inhaber des KWS müssen diese nachholen. Was passiert, wenn die das nicht tun? Entzug des KWS und Hausdurchsuchung wegen illegalem Püsterbesitz?
  20. Was nützt ein Leak... Bei der letzten Verschärfung wurde auch noch bis in die dritte Lesung geändert.
  21. Ach komm schon, wir reden doch nicht über eine Aldi-Tüte! Ein ordentlicher Rangebag oder Koffer plus Munition im Pappkarton und beides nicht total ausgelutscht. Da reißt nichts beim normalen ausladen aus'm Auto. Die 50er S&B-LW-Schachteln sind zum Beispiel gute Kandidaten dafür. Dann füllt man das vorher um und fertig. Und wenn Du selbst sagst, es gibt kein unzerstörbares Behältnis und ständig kullern deine Murmeln über die Straße: ja dann musst Du halt Buch führen! Kein Richter wird sagen: "Jo mei, des is halt blöd aber wos willst machen" sondern "Sie sagen selbst schon, das sie trotz des ihnen bekannten hohen Risikos kein Buch führen? Sie nehmen Munitionsverluste also billigend und vorsätzlich in Kauf?" Manchmal denke ich mir, manche LWB wollen unbedingt blöde dastehen...sieht man bei jeder kurzen Suche bei Lexdejur.
  22. Dann war das Behältnis nicht ausreichend. Fertig. Meinste, da wird irgendein Richter dich freisprechen? Wer legt den ne Mun-Packung schon lose ins Auto. Die hat man in einer Tasche/Rucksack/Rangebag. "(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."
  23. Praktisch gibt es dutzend Verbote für Sportschützen, wo die Begründung problemlos anwendbar war und ist: - Kurzwaffen unter 3 Zoll - der gesamte Anscheinsparagraph - max. 10-Schuss bei Sportschützen (jetzt obsolet durchs Magazinverbot) - keine konkrete Bedürfnisregelung für VRF - maximal 3 Halbautomaten - usw... §14 (5) wird einfach "drei halbautomatische Langwaffen" gestrichen und im der AWaffV wird §6 einfach auf "halbautomatische Waffen." geändert. Fertig. Die AWaffV muss nicht mal durch den Bundestag. Das kann schnell und easy umgesetzt werden.
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