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Alleine auf dem Schießstand mit Sachkunde/Standaufsicht jedoch ohne WBK
Qnkel antwortete auf aki_pt's Thema in Waffenrecht
Ich glaube, es geht nicht um den Zugriff auf den Vereinstresor sondern nur, ob der Schießwart ihm die Waffe aushändigen darf und er dann alleine auf den Stand geht zum schießen. @aki_pt Ja, das darfst Du. Dafür reicht die Sachkunde & Standaufsicht. -
Es wird aber weder in der AGB oder den Beförderungsbedingungen garantiert und im Alltag kam es bei mir sehr selten vor, das ich ein Ausweis vorlegen musste, wenn ich die Abholkarte habe. Eine Info auf der Website, das der Abholer einen Ausweis dabei haben sollte, macht dies weder zum Vertragsbestandteil bei Bestellung des Versands noch wird damit eine Kontrolle garantiert. Das steht da nirgends, das der Ausweis immer kontrolliert wird. Wem deswegen die Pappe gelocht wird, darf dann nicht heulen.
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Habe ich in den AGB so nirgends gefunden.
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Die Ausweiskontrolle wird von DHL bei der Filialabholung aber auch nicht garantiert und schon gar nicht dokumentiert. Von daher ist die Packstation fast schon sicherer, weil der Empfänger dafür sorgen muss, das ihm der QR-Code nicht abhanden kommt. So oder so: so lange nix passiert, interessiert es keinen und wenn was passiert, wird halt einem von beiden die Pappe gelocht und fertig.
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Hab einmal mit Waffenversandbilliger verschickt. Hat zum Glück funktioniert, hatte erst hinterher die Bewertungen gesehen. Seitdem nur mit Waffenkurier-Neu.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auf eine durch gefälschte Dokumente ohne weitere Überprüfung erworbene Waffe, mit der kein einziger Schuss abgegeben wurde... -
Munitionsaufbewahrung - Fragen zum Schloss und Aufstellungsort
Qnkel antwortete auf BlackFly's Thema in Waffenrecht
Ein Stangenriegelschloss ist höherwertiger als ein Schwenkriegelschloss. -
Toleranz bei .223 Rem: +0,03mm
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Steht in jedem Lexikon.
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Revolver mit nur einer Trommelbohrung auf Gelb ?
Qnkel antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Steinschloss-Revolver nicht. -
Ich hatte genau dieselbe Frage hier auch mal gestellt mit gleicher Antwort. Bin gespannt auf die Antwort vom BKA.
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Revolver mit nur einer Trommelbohrung auf Gelb ?
Qnkel antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Umgebaut wäre dann in diesem Fall, das eine neue Trommel mit nur einem Patronenlager hergestellt und eingebaut wurde. War die Trommel jemals mehrschüssig, wird sie nach Gesetz immer so behandelt, egal was man damit macht. -
Dann lad ein Bild hoch mit "wird nachgereicht". Wenn die in München überlastet sind, wartet man auf ne Sterbeurkunde auch mal paar Wochen/Monate.
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Eine Idee beim Institute für Precision Mechanics in Warschau nachzufragen? Die haben ja das Zertifikat ausgegeben.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also die Verantwortung auf ehrenamtliche Vereinsarbeit abschieben und Neu-Schützen der Nasenfaktor-Bewertung unterwerfen. Da machst dich ja auf beiden Seiten, Verein und Neumitglieder, richtig beliebt. -
Ersterwerb mit Bedürfnisnachweis für KW + größeres WS
Qnkel antwortete auf Ton6's Thema in Waffenrecht
Was vielleicht bei den 200€ mit drin ist, was ich bei meinem Fall auch nicht bedacht habe, dass das dann gegorene 9mm WS auch noch Seriennummern auf dem Schlitten und Lauf benötigt. Also nochmal ne Gravur, neben der NWR-Arbeit. Weiß nicht, wie das bei Tangfolio ist. Bei Springfield ist von Haus aus nix aufm Lauf und aufm Schlitten stehen nur die letzten drei Ziffern Seriennummer handschriftlich graviert. -
Aufbewahrung von Schreckschusswaffen und Munition
Qnkel antwortete auf OSG_TG's Thema in Waffenrecht
Schloss am Koffer würde auch schon reichen = Behältnis. Das Behältnis muss keine Mindestgröße haben oder schrankartig sein -
Voreinträge müssen nicht vorrangig genutzt werden.
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Jeder kann mal in finanzielle Schieflage geraten und alles verkaufen. Aber dann, wie gesagt, irgendeine KK-Büchse kaufen und notfalls beim Freund in Schrank stellen, wenn der auch weg ist oder kein Platz.
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Du hast aber schon alles gelesen, auch §2? Erstmal sind es, wie schon gesagt, nur die Behörden und nicht Behördenmitarbeiter in ihrer Freizeit und es sind auch nicht alle Vorschriften sondern nur die in §2 genannten.
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Störung der Totenruhe ist keine Lärmstörung sondern Grabschändung...
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Denk dran, das "häusliche Gemeinschaft" gemeinsamer Haushalt bedeutet. Hast Du eine eigene Wohnung in dem Haus deiner Eltern, ist das keine häusliche Gemeinschaft.
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@lastunas also hast Du seine EWB (noch) nicht geprüft und er die Waffe (noch) nicht übernommen? Oder warum ist er zum Fürst gelaufen und hat sich wuschig machen lassen ohne seine eigene WBK zu lesen? Die Begründung vom Präsidenten hätte mich mal interessiert. Ja, leider sind manche Vorstände da nicht auf dem laufenden und wollen sich auch nicht aufschlauen lassen aber immerhin machen sie den Job, den keiner machen will. Ansonsten kann ich @CZM52 zustimmen. Ich hab's mal probiert und wurde grandios verheizt.
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Das frage ich mich auch. Ob die alle immer eine Ausnahmegenehmigung nach §9 (2) AWaffV haben???