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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Welche anderen HA gibt es denn?
  2. Was nützt ein Leak... Bei der letzten Verschärfung wurde auch noch bis in die dritte Lesung geändert.
  3. Ach komm schon, wir reden doch nicht über eine Aldi-Tüte! Ein ordentlicher Rangebag oder Koffer plus Munition im Pappkarton und beides nicht total ausgelutscht. Da reißt nichts beim normalen ausladen aus'm Auto. Die 50er S&B-LW-Schachteln sind zum Beispiel gute Kandidaten dafür. Dann füllt man das vorher um und fertig. Und wenn Du selbst sagst, es gibt kein unzerstörbares Behältnis und ständig kullern deine Murmeln über die Straße: ja dann musst Du halt Buch führen! Kein Richter wird sagen: "Jo mei, des is halt blöd aber wos willst machen" sondern "Sie sagen selbst schon, das sie trotz des ihnen bekannten hohen Risikos kein Buch führen? Sie nehmen Munitionsverluste also billigend und vorsätzlich in Kauf?" Manchmal denke ich mir, manche LWB wollen unbedingt blöde dastehen...sieht man bei jeder kurzen Suche bei Lexdejur.
  4. Dann war das Behältnis nicht ausreichend. Fertig. Meinste, da wird irgendein Richter dich freisprechen? Wer legt den ne Mun-Packung schon lose ins Auto. Die hat man in einer Tasche/Rucksack/Rangebag. "(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."
  5. Praktisch gibt es dutzend Verbote für Sportschützen, wo die Begründung problemlos anwendbar war und ist: - Kurzwaffen unter 3 Zoll - der gesamte Anscheinsparagraph - max. 10-Schuss bei Sportschützen (jetzt obsolet durchs Magazinverbot) - keine konkrete Bedürfnisregelung für VRF - maximal 3 Halbautomaten - usw... §14 (5) wird einfach "drei halbautomatische Langwaffen" gestrichen und im der AWaffV wird §6 einfach auf "halbautomatische Waffen." geändert. Fertig. Die AWaffV muss nicht mal durch den Bundestag. Das kann schnell und easy umgesetzt werden.
  6. ... Danke für dein juristisches Fachwissen zu dem Witz... 🤓 Bitte jetzt die Diskussion, ob ein Nicht-Wiederlader den Stand fegen darf 🍿
  7. Muss man jetzt ein Not-Entladehammer auf jeden Stand hängen 🤡
  8. Gute Idee. Aber die 8er MecGar passen gerade so in die Box bei IPSC, da kannst nix mehr drunter kleben.
  9. Als Händler auch aktuelle.
  10. Zündhütchen 1075 liegen mittlerweile bei über 70€...
  11. Bestandsschutz = das Ding verstaubt im Tresor und fertig.
  12. Kenne mich mit dem AR-Verschluss nicht aus. H&K haben in dem Patent sehr umfangreich beschrieben, wie die drei Löcher funktionieren und das es ein Zusammenspiel mehrerer Teile ist.
  13. Warum so kompliziert. Die können, wenn sie wollen, die nächste der dutzenden Abmahn-Kanzleien beauftragen, jeden Händler kostenpflichtig abzumahnen, die das CR223 noch anbieten. Kein Händler wird Bock haben, sich auf den Rechtsstreit einzulassen.
  14. Kann ich bestätigen. Hab noch nicht auf Sand geschossen, aber auf diversen Betonböden und alle halten wunderbar. Werde weiterhin MecGar kaufen.
  15. Ich sage Nein. Steht nirgends was von durchgängigem Besitz. Man muss nur durchgängig Sportschütze sein und das ist man auch mit einer leeren gelben. Aber wie gesagt: das ist ein Thema, womit man Gerichte und Anwälte bestens beschäftigen kann.
  16. 6x DAA Single Stack quer angebaut plus am ersten und letzten nochn Magnet. Dazu 8x MecGar 8-Schuss-Magazine und das originale 7-Schuss kommt in die Arschtasche. Reicht für'n Long Course oder zwei Course hintereinander.
  17. Wenn ich ne Büchse auf gelb habe, diese nach 5 Jahren verkaufe und mir nachm halben Jahr ne neue Büchse hole und in den nächsten 6 Monaten 6x schieße, sehe ich da keine Unterbrechung. Es heißt ja "ersten Eintragung einer Schusswaffe" und nicht "ersten Eintragung einer Schusswaffe und durchgehenden Besitz dieser".
  18. Ich sage mal: Eine zwischenzeitlich leere gelbe, in die mal was eingetragen war, unterbricht die 10 Jahre nicht, wenn man es weiterhin schafft mit eigenen Waffen regelmäßig zu schießen. Ein Wortlaut-Knackpunkt wäre noch der Punkt "in die Waffenbesitzkarte" - das kann man locker so auslegen, dass die 10 Jahre für jede ausgestellte WBK einzeln gelten. Vor Gericht und auf hoher See...
  19. Der Tipp ist falsch. Ne bedürfnisfreie Waffe bescheinigt kein Bedürfnis. Also hat man kein Bedürfnis nachgewiesen zur Leihe von bedürfnispflichtigen Waffen. Also muss mit Leihschein ein Bedürfnisnachweis vorgelegt werden. Wer jemanden auf so ne WBK ne Waffe verleiht, hat die Unzuverlässigkeit einfach verdient...
  20. Hat doch damit überhaupt nix zu tun. Uniformen kann man sich an jeder Ecke besorgen! Das ist doch kein Freibrief ne Übung mitten in der Stadt zu machen ohne zumindest die Polizei zu informieren. Das war einfach dämlich.
  21. Es gilt doch das "Bild-Prinzip": "wir berichten darüber, mit ihnen oder ohne sie - egal". Den Quatsch mit Interview-Freigabe etc funktioniert bei Promis auch nicht, warum also bei uns? Was will man denn machen, wenn das Interview hinterher doch anders abgedruckt/ausgestrahlt wird?? Für viel Geld rumklagen? Bringt gar nichts, weil es so schon verbreitet wurde. Und wenn man das Interview verweigert, heißt es eben "Der Schützenverein wollte uns dazu keine Auskunft geben. Wir befragen Roman Grafe zu diesem Thema..."
  22. Dieses Schwert ist im Waffenrecht aber sehr stumpf, weil das WaffG den Widerruf im Fernabsatz nicht kennt. Im schlechtesten Fall bleiben die Gebühren für Ein- und Austragen plus Verlust eines bezahlten Voreintrags und einer bezahlten Bedürfnisbescheinigung. Sind in Niedersachsen mal eben 135,- € für'n Lokus (+15€ beim BDS fürs Bedürfnis).
  23. Exif hat doch null Beweiskraft, da absolut überhaupt nicht manipulationssicher.
  24. Da das heutige WaffG (zu früher), kein Widerruf kennt, wurde die Waffe erworben und muss damit eingetragen und wieder ausgetragen werden. Alles andere wäre Kulanz des Sachbearbeiters - wenn das durch das NWR und die Meldung durch den Händler überhaupt noch möglich ist.
  25. Sehe ich auch so. Zu A: ein guter Händler macht das, einen schlechten meidet man. Zu B: entweder verkaufst das Teil direkt und begleichst deine Schulden oder gehst zum Waffen-Pfandleihhaus.
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