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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Ich sage Nein. Steht nirgends was von durchgängigem Besitz. Man muss nur durchgängig Sportschütze sein und das ist man auch mit einer leeren gelben. Aber wie gesagt: das ist ein Thema, womit man Gerichte und Anwälte bestens beschäftigen kann.
  2. 6x DAA Single Stack quer angebaut plus am ersten und letzten nochn Magnet. Dazu 8x MecGar 8-Schuss-Magazine und das originale 7-Schuss kommt in die Arschtasche. Reicht für'n Long Course oder zwei Course hintereinander.
  3. Wenn ich ne Büchse auf gelb habe, diese nach 5 Jahren verkaufe und mir nachm halben Jahr ne neue Büchse hole und in den nächsten 6 Monaten 6x schieße, sehe ich da keine Unterbrechung. Es heißt ja "ersten Eintragung einer Schusswaffe" und nicht "ersten Eintragung einer Schusswaffe und durchgehenden Besitz dieser".
  4. Ich sage mal: Eine zwischenzeitlich leere gelbe, in die mal was eingetragen war, unterbricht die 10 Jahre nicht, wenn man es weiterhin schafft mit eigenen Waffen regelmäßig zu schießen. Ein Wortlaut-Knackpunkt wäre noch der Punkt "in die Waffenbesitzkarte" - das kann man locker so auslegen, dass die 10 Jahre für jede ausgestellte WBK einzeln gelten. Vor Gericht und auf hoher See...
  5. Der Tipp ist falsch. Ne bedürfnisfreie Waffe bescheinigt kein Bedürfnis. Also hat man kein Bedürfnis nachgewiesen zur Leihe von bedürfnispflichtigen Waffen. Also muss mit Leihschein ein Bedürfnisnachweis vorgelegt werden. Wer jemanden auf so ne WBK ne Waffe verleiht, hat die Unzuverlässigkeit einfach verdient...
  6. Hat doch damit überhaupt nix zu tun. Uniformen kann man sich an jeder Ecke besorgen! Das ist doch kein Freibrief ne Übung mitten in der Stadt zu machen ohne zumindest die Polizei zu informieren. Das war einfach dämlich.
  7. Es gilt doch das "Bild-Prinzip": "wir berichten darüber, mit ihnen oder ohne sie - egal". Den Quatsch mit Interview-Freigabe etc funktioniert bei Promis auch nicht, warum also bei uns? Was will man denn machen, wenn das Interview hinterher doch anders abgedruckt/ausgestrahlt wird?? Für viel Geld rumklagen? Bringt gar nichts, weil es so schon verbreitet wurde. Und wenn man das Interview verweigert, heißt es eben "Der Schützenverein wollte uns dazu keine Auskunft geben. Wir befragen Roman Grafe zu diesem Thema..."
  8. Dieses Schwert ist im Waffenrecht aber sehr stumpf, weil das WaffG den Widerruf im Fernabsatz nicht kennt. Im schlechtesten Fall bleiben die Gebühren für Ein- und Austragen plus Verlust eines bezahlten Voreintrags und einer bezahlten Bedürfnisbescheinigung. Sind in Niedersachsen mal eben 135,- € für'n Lokus (+15€ beim BDS fürs Bedürfnis).
  9. Exif hat doch null Beweiskraft, da absolut überhaupt nicht manipulationssicher.
  10. Da das heutige WaffG (zu früher), kein Widerruf kennt, wurde die Waffe erworben und muss damit eingetragen und wieder ausgetragen werden. Alles andere wäre Kulanz des Sachbearbeiters - wenn das durch das NWR und die Meldung durch den Händler überhaupt noch möglich ist.
  11. Sehe ich auch so. Zu A: ein guter Händler macht das, einen schlechten meidet man. Zu B: entweder verkaufst das Teil direkt und begleichst deine Schulden oder gehst zum Waffen-Pfandleihhaus.
  12. Kaufen (=Eigentümer werden) nach BGB darfst Du alles. Selbst Vollautomaten, Kriegswaffen und Kokain. Nur Erwerb und Besitz sind in den Gesetzen geregelt.
  13. Dann aber nicht heulen und nach dem Nanny-Staat wegen Krankenversicherung und Erwerbsunfähigkeit rufen, wenn was passiert...
  14. Lohnt sich jetzt auch nicht mehr, die Jäger sind als nächstes dran.
  15. Menschen mit einer RSV fühlen sich immer siegessicher mit unlimitierter Deckungszusage. Nur ne RSV übernimmt nur bei guten Erfolgsaussichten... Zum Thema Salut hab ich (als Nichtbettoffener) das Problem noch nicht verstanden. Die können doch einfach auf ne WBK eingetragen werden. Edit: hab das mit Deko verwechselt, sorry.
  16. Das Wunder war bereits, das nicht pauschal alle Magazine auf 10 begrenzt wurden und das sie nicht WBK-pflichtig wurden (weil es dann vermutlich ein Aufstand der Sachbearbeiter gegebene hätte). Das Problem haben auch die Glock-Besitzer, die ne 9mm LW haben wollen. Viele benutzen nun mal Glock Mags.
  17. @drummer ja, aber das hat ja ein Restrisiko, das Du die Knarren nochmal wieder bekommst. Mit nem verbotenen Gegenstand ist deine Zuverlässigkeit definitiv weg. @Raiden Für die Unzuverlässigkeit reicht es trotzdem, weil grober Verstoß.
  18. Und was mache ich, wenn z.B. die Frau ohne jede WBK/EWB sich mal n paar 20er Mags bestellt? Für Sie ist der Besitz nicht strafbar, für mich bei passender LW schon. Muss sie die dann weg schließen, das ich nicht dran komme? So kann die (Bald)-Ex einem auch ein reinwürgen... 20er Mags hinlegen, HD oder Polizeibesuch anzetteln und schon ist man gearscht.
  19. 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; Hast ne LW, darfst Du nur 10er Magst haben, auch wenn Du ne passende KW dafür hast. Dann schlicht Pech gehabt. Hast Du gar keine passende Waffe, darfst Du (theoretisch) 20er Mags besitzen, wenn es ne KW dafür gibt. Letztendlich kann jeder Büchser ne LW zur KW machen, daher eine Grauzone. Bei eGun gibt's z.B. 20er AK-Mags, weil es die AK-Klone auch als KW gibt.
  20. Und dann? Senden sie es doch anders und man hat Pech. Das sind schon Profis, keine Idioten. Dann kannste lustig im Hinterzimmer rumklagen und heulen, aber mehr auch nicht...
  21. Qnkel

    Wechselsystem 2/6

    Da haste aber was falsches gelernt. Die Regeln für den Besitz wurden höher gestellt als für den Erwerb.
  22. Qnkel

    Wechselsystem 2/6

    Munerwerb abstempeln lassen, 25€ latzen und fertig.
  23. Qnkel

    Wechselsystem 2/6

    Weder in meiner WBK noch in den Waffenbriefen der Händler (geschweige nix bei Privatkauf) stand jemals ne Lauflänge. Prinzipiell kann die Behörde das nicht direkt sehen, außer bei einer Aufbewahrungskontrolle vielleicht...
  24. .38 Special WC ist ein eigenes Kaliber! Kein Subtyp oder Geschosstyp vom .38 Special. Ich bin ziemlich sicher, dass diese Pistole dann auch das Kaliber ".38 Spl.Wad Cut." oder ähnliches graviert hat. So wird sie dann auch in die WBK eingetragen und fertig.
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