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Qnkel

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  1. Ausnahmen sind im WaffG nicht vorgesehen, daher wäre es Glück, wenn das BKA eine Ausnahme genehmigt. Würde letztendlich das Verbot verwässern. Sehe da eher geringe Chancen.
  2. Nicht der Sportschütze sondern der Verein war nach altem WaffG (vor 2020) für drei Jahre nach erstmaligen beantragen einer WBK dazu verpflichtet. Jetzt ist der Verein nur dazu verpflichtet, Aufzeichnungen der letzten 24 Monate vor Prüfung zu führen. Die Pflicht liegt aber weiterhin beim Verein, nicht beim Schützen.
  3. Wie genannt, gibt's/gabs AK-Klone als Kurzwaffe, z.B. von Saiga. Die WPB Mini Jack sollte ohne Hinterschaft auch als Kurzwaffe durchgehen. Jeder, der keine Langwaffe in 7,62x39 hat, darf hier also zuschlagen: https://egun.de/market/item_description.php?id=17940747
  4. Vorm schreien, lesen! Ich habe geschrieben "für Langwaffen-Munition", nicht "für Langwaffen"! Wenn es ein 20er Magazin ist für Kurzwaffen in Langwaffen-Kaliber ist es nicht verboten, so lange man keine passende Langwaffe hat! Das Verbot stellt eben nicht auf das Kaliber ab, sondern nur auf die Waffe! Schwierig schwierig wird es, wenn es noch keine Kurzwaffe für dieses Magazin gibt. Die Aussage "Ich hab das Magazin, falls es irgendwann mal eine Kurzwaffe gibt", wird vor Gericht schwierig. Aber wenn es Kurzwaffen gibt für dieses Magazin, kann man argumentieren "Ich will mir bald die Kurzwaffe anschaffen und hab das Magazin schon mal gekauft (weil günstig, selten, tolle Farbe)." Letztendlich hat man dann immer noch sinnlos erstmal ein Staubfänger, aber (noch) keinen verbotenen.
  5. Finde die Frage nicht uninteressant. Rein rechtlich darf man ein 20er Magazin für Langwaffen-Munition ja erstmal kaufen, wenn man keine passende Langwaffe dafür hat und es auch Kurzwaffen dafür gibt. Das Magazin ist damit erstmal nicht pauschal verboten. Ob man jemals das Bedürfnis für eine passende Kurzwaffe bekommt (z.B. SP5), wenn man (noch) kein Jäger ist, wird im Gesetz erstmal nicht behandelt. Bei egun hat auch einer 20er AK-Magazine für die "KW-Version" verkauft (die es auch gibt). Ich persönlich würde nie so hart am Gesetzesrand segeln, weil es im Ernstfall immer schief geht. Was soll man mit Magazinen, die man ohne Waffe nicht nutzen kann und mit Waffe vernichten müsste...
  6. Ja, das deine Anträge wieder ganz nach unten rutschen 😄 Was soll dann passieren? Das der Landrat sagt "Oh Herr Obermalzbierkontrolleur Maiyr hat sich beschwert. Jetzt kann ich endlich 3 Sachbearbeiter mehr, nur für die Waffenbehörde, einstellen. Das ist ja die wichtigste und umfangreichste Behörde bei mir, weil Hobby geht ja weit vor Bürgeranliegen wie Führerschein, Reisepass, Bauantrag..."
  7. Bei meiner jetzigen Behörde dauert das meist ne ganze Stunde, weil wir uns noch unterhalten 😄 Egal ob Voreintrag oder Eintrag. Anrufen, wann es passt und los geht's. Bin echt froh. Bei meiner alten Behörde dauert ne einfache Austragung mittlerweile drei Monate wegen Personalmangel.
  8. Er will doch erst den JS machen und danach die Sportschützen -WBK! Du hast maximal den Threads überhaupt nicht gelesen...
  9. Die gibt's doch alle auf Jagdschein!
  10. Welche "Sportschützen-WBK" meinst Du denn? Die gelbe bringt dir ja nur was für VL-Revolver oder wenn Du dir ne Einzellader-Pistole wie die Contender kaufen willst. Über das Sportschützen-Bedürfnis noch zwei Kurzwaffen zu holen, würde ich vor der Bemühung mit der Behörde klären. Manche sollen ja die Jagd-KW anrechnen und dann ist Essig.
  11. Man bin ich froh, jetzt n richtig geilen Sachbearbeiter zu haben. Das dauert hier 30-60 Minuten, je nachdem wie stark wie uns noch fest quatschen. Anrufen für einen Termin, den man am selben Tag noch bekommt und los geht's. Überprüfung bei Erstantrag dauert natürlich länger, da hat er keinen Einfluss.
  12. @Proud NRA Member hatte ich ja oben schon geschrieben, ohne Hinterschaft sind Langwaffen praktisch kaum sinnvoll. Ging mir nur um unseren tollen Paragraphen, das ne VRF 95cm lang sein muss, der völlig sinnfrei ist.
  13. ...und wegen ihrer Kompaktheit verboten. Ohne Sinn und Verstand. Hier bleibt nur die Chiappa in dieser Form. Wer es kompakt und halbautomatisch will, hat hier gerade ein Angebot: https://egun.de/market/item.php?id=17961992
  14. Weil man Langwaffen ohne Hinterschaft nicht sinnvoll einsetzen kann, vielleicht. Kenne nur die Chiappa 1887. Hab mal gelesen, die soll zur Nachsuche praktisch sein. Ob das wirklich stimmt? Bin kein Jäger. Ansonsten deutsches WaffG: Ein Lauf muss mindestens doppelte Länge des Kalibers haben, sonst ist es kein Lauf. Sportlich muss der Lauf mindestens 7,62cm lang sein (außer die BDMP-Stubsnasen).
  15. Kenne die Begründung vom 6er nicht. Hab nur mal gehört, das der wohl kam, als der alte Anscheinsparagraph weg gefallen ist und es ein Run auf Kaschis und MP5 Klone gab.
  16. Hab das Gefühl hier wird XWaffe und CIP durcheinander geschmissen. XWaffe ist nicht auf zivile Waffen beschränkt. Natürlich müssen da auch alle militärischen Kaliber gelistet sein. Das heißt nicht, dass diese Kaliber zivil erlaubt sind. 5,56x45 finde ich gerade nicht in der CIP.
  17. Glaube es gibt bei keinem anderen Gesetz als dem WaffG so viele "Warum"-Fragen 🤪
  18. Ja okay, etwas zu pauschal. "V. Rohrwaffen 29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung, b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre" Dazu zählen halt auch die Rohre. Weswegen in Umbauten und Nachbauten bzw. zivilen Versionen des Herstellers (SIG PE90, HK41...) zwingend ein ziviler Lauf rein muss. Definition: hat das BKA auch nicht 100%ig. Es darf auf jeden Fall nicht das militärische Kaliber eingeprägt sein.
  19. Wann die WBK erteilt wurde, ist wurscht. Ob mit 18, 21 oder 24. GK gibt's erst ab 25 oder ab 21 mit MPU. Du kannst ja auch mit 21 oder 23 das GK-Schießen anfangen und brauchst dann nach einem Jahr die MPU, wenn Du was großes willst. Ich meine dass kam 2003 nach Erfurt.
  20. @Cannon Balls Kriegswaffenkontrollgesetz gilt nur für Waffen nach dem 02.09.1945 Die Thompson 1928 kam 1928. Stgw 44 als ziviler Halbautomat ist auch für Sportschützen erhältlich 😉
  21. Der §6 (3) ist allgemeingültig und wird nur beim Jagdschein außer acht gelassen.
  22. Die Grenze von 25 Jahren gilt auch für die gelbe! Ab 21 nur mit MPU für alles über .22lr/Kal.12
  23. @Sachbearbeiter Du zählst lauter Waffen auf, die vom Prinzip schon nicht unter den 6er fallen. Die dürfen aussehen, wie sie wollen. Die Feststellungsbescheide sind nicht primär wegen dem 6er dar (da könnte man sich viele sparen, weil die Waffe sofort darunter fällt) sondern um auch zu bestätigen, dass es eine zivile Neufertigung ohne Fun-Schalter oder Rückbaubarkeit ist.
  24. Ein Arbeitsoptimierender SB schreibt vor die Einschränkung einfach "Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres..." Dann entfällt es automatisch. Mit 21 muss eh die MPU vorgelegt werden und dann ist das ein Strich plus Stempel und fertig.
  25. Könnte daran liegen, das es keinen Feststellungsbescheid gibt sondern nur eine schriftliche Beurteilung seitens BKA. Zur Absurdität des 6ers führe ich immer die AUG-Z Sport an, die viel friedlicher aussieht als ihr Bruder 😄
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