Die MRL schreibt nicht vor, dass jede Gefahr verhindert werden muss. Eine Waffe müsste also nicht eingezäunt werden, wie es @saepelaudat vorschreibt.
Die MRL sagt das man eine Gefährdungsanalyse, Gefährdungsbeurteilung und eine Risikoanalyse durchführt.
Also wie groß ist die Gefährdung und wie groß ist das Risiko dazu.
Danach wägt man ab ob man Schutzmaßnahmen treffen muss oder ob eine simple Unterweisung reicht.
Beispiel Bohrmaschine: die is ja auch nicht abgesichert dass sie nur in Material bohrt. Kannst auch n Menschen anbohren (Beine sind da sehr beliebt). Das Risiko kann man nicht mit normalen Mitteln ausschließen und es reicht eine Unterweisung im Handbuch.
Schusswaffen wurden in meinem CE-Lehrgang auch angeschnitten.
Schusswaffen unter 0,5J fallen nicht mehr unters WaffG aber unter die Spielzeug-RL und brauchen damit ein CE-Kennzeichen. Das CE-Kennzeichen ist dann auch die Herstellergarantie, dass sie maximal 0,5J hat.