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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Wo steht das der Händler die Waffe zurück nehmen muss? Wenn der Händler eine Aufbewahrung (meist kostenpflichtig) anbietet, kann er das tun, muss es aber nicht. Der Kaufvertrag bleibt gültig, auch mit fehlender Erwerbserlaubnis. Wo Du die Waffe bei Ablehnung durch die Behörde dann parkst, ist allein dein Problem.
  2. Auf jeden Fall weiter berichten, bitte.
  3. Dann zeig mir mal wann bei der AfD VOR der Richtlinie LWB ein Thema war.
  4. Wow, die AfD hat Google. Ein Glück, sonst müssten sie sich noch selbst Argumente ausdenken. Sieht man ja bei anderen Themen, was da raus kommt.
  5. Klappt bei der AfD doch wunderbar. Seit die die Waffenrichtlinien-Verschärfung entdeckt haben, ist sie ständig Wahlempfehlung... Die haben sich vorher ein Scheiß für LWB interessiert und grasen auch nur das Thema ab, um Randwähler zu bekommen.
  6. Dieses: https://openjur.de/u/747650.html Interessiert mich sehr, der Fall. Auch mit dem Hintergrund der anlasslosen Kontrolle, wie sie hier durch geführt wird. Wie begründest Du die Verweigerung?
  7. Mein Problem ist erlaubnisfreie WS in 2/6 mitzurechnen, was nicht zulässig ist. Da ist es mir wurscht ob man 2/6 strecken kann, weil WS nicht mitgezählt werden.
  8. Bietet die auch die Sonderregelung an das WaffG zu lesen und zu befolgen?
  9. Von Antrag WBK über Untätigkeitsbeschwerde bis Klage und Urteil vergehen aber gaaanz locker 2 Jahre, eher mehr. Und nach dem Urteil können die sich immer noch Zeit lassen, Wenn im Urteil keine konkrete Frist genannt wird und die Verwaltung es auf die Spitze treibt.
  10. Das ist Blödsinn. Der Jäger darf die Waffe nutzen. Für die Nutzung ist es egal, auf welchem Bedürfnis sie erworben wurde, man braucht nur ein Bedürfnis die aktuelle Nutzung. Der Jäger darf sich eine Sportpistole leihen wie der Sportschütze eine Jagdwaffe, wenn sie vom Bedürfnis gedeckt ist. Das Bedürfnis hängt an der Person, nicht der Waffe. Sonst dürfte ich jede Waffe nur in der Disziplin schießen wofür ich das Bedürfnis geltend gemacht habe.
  11. Eine RS ist auch kein Allheilmittel, zum Glück. Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, zahlen die auch nicht.
  12. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie die Streitwert-Pauschalen bei WaffG/SprengG-Verfahren sind. Beim Familiengericht sind es üblicherweise 3000€.
  13. Leicht verdientes Geld für die Justizkasse. ...und Lexdejur ist voll von solchen Helden. Die Datenbank nützt leider eher Waffengegnern als uns.
  14. Gibt auch genug Urteile, wo die Leute es tapfer durch ziehen und dann gegen den Entzug klagen. Grad erst wieder ein Urteil gefunden wo jemand den 27er verlängern wollte, aber die Nachschauen standhaft verweigerte. Hat dann die Verlängerung bekommen aber ohne Aufbewahrung, dagegen geklagt und verloren.
  15. Es ist keine Richtlinie sondern eine Verordnung. In Kraft seit 15.12., gültig ab 8.4.
  16. Mütter haben die absolute Macht und den vollen Schutz der Judikative. Selbst Lügen ist voll erlaubt. Ich hatte bei meiner Trennung da große Angst vor. Sie hat mir den Umgang verweigert weil Krümmel auf dem Autositz des Kindes waren. Das Verfahren zum Umgang hat 4 Monate gedauert, obwohl 4 Wochen vorgeschrieben sind. Unterhalt hat sie sich auch per einstweilige Anordnung besorgt und gleich Lohnpfändung durchführen lassen. Da fehlen dir vom nächsten Gehalt mal gleich 800€, ohne dass man sich groß drauf einrichten kann.
  17. Dann schau dir Punkt 1.1 an: "1.1. Der Antragsteller nimmt seit dem ____ an den sportlichen Schießaktivitäten für die zu beantragende Schusswaffenart laut SpO Kennzahl- Nr.: ___ teil. Anzahl: __ in 12 Monaten" Diesen Punkt habe ich bereits diskutiert (beim Schießsportleiter-Lehrgang und als aktiver Vereins-Schießsportleiter, weil ich ihn schwachsinnig finde) und er wird so gehandhabt, dass 12/18x die SpO-Kennzahl trainiert werden muss, für die eine Waffe beantragt wird. In einer älteren Fassung des Formulars, die noch auf unserem Vereinsrechner ist, fehlt der Zusatz "laut SpO Kennzahl-Nr.:" - der kam erst letztes Jahr dazu. (Datei-Version 11/14) Die Erläuterungen sind älter als das neue Formular (Datei-Version 06/14) - u.a. die Anlage A, die Du zitierst! Die wurde (wohl noch) nicht angepasst. Aber hauptsache passiv was geblubbert - was sind schon praktische Erfahrungen...
  18. Im NSSV musst Du 12/18x die Waffe geschossen haben, die Du beantragst. Daher wird es bei mir schwer ohne eigenen Stand mit den Terminen in der heiligen Kladde ein Bedürfnis zu beantragen.
  19. Kannst in meinem DSB-Verein z.B. knicken. Da gilt nur, was in der heiligen Kladde steht und sonst nichts.
  20. Qnkel

    Wartezeit WBK

    Weil unser Terrorabwehrzentrum freitags um 13 Uhr Feierabend machen.
  21. Qnkel

    Wartezeit WBK

    Es ist eben nicht alles vernetzt. Wir schaffen es nicht mal die Polizeien der Länder untereinander zu vernetzen. Ein digitaler Auszug aus einem Register kostet online 4,50€! Obwohl da niemand ein Finger krumm macht.
  22. Qnkel

    Wartezeit WBK

    3 Tage, davon einer wegen Postlaufzeit.
  23. Bin gespannt. Alfa konnte mir kein Händler in Deutschland nennen.
  24. ...und da fehlt es leider einer Definition, ob ein SA- oder auch DA-Revolver ein Repetierer ist.
  25. Beleg? Also es gibt welche die auf gelb eingetragen sind. Und es gibt Händler, die sie auf gelb verkaufen. Frage ist, was unter Waffentyp vermerkt wird. XWaffe kennt die "Revolverbüchse", allerdings als Kurzwaffe Kat. B. ...ja ich weiß, XWaffe ist nicht bindend und kein Gesetz, aber ein Hinweis.
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