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Qnkel

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  1. Sie haben in die Handtasche meiner Freundin geschaut ohne sie anzufassen. Das wars.
  2. Beleg? Also es gibt welche die auf gelb eingetragen sind. Und es gibt Händler, die sie auf gelb verkaufen. Frage ist, was unter Waffentyp vermerkt wird. XWaffe kennt die "Revolverbüchse", allerdings als Kurzwaffe Kat. B. ...ja ich weiß, XWaffe ist nicht bindend und kein Gesetz, aber ein Hinweis.
  3. Genehmigte Diszis für Revolvergewehr gibt es reichlich. Also der Sonderlingspunkt ist erfüllt. Ist immer noch die Frage ob er per Definition auf gelb kann.
  4. Also Ordonnanzwaffen etc. gab es reichlich. Wollte ein VL-Revolver kaufen. Scheiterte aber einerseits am Preis und das es ein absoluter NoName war und anderseits am völlig unfreundlichen und lehrerhaften Verkäufer. Der darf dann sein Scheiß wieder mit nehmen :-) Ansonsten hatte ein Stand ansehnliche Schweizer 1911 für 150€. Wäre aber ein reiner Frustkauf gewesen.
  5. Nein, Kurzwaffe ist grüne WBK. Das Wort Revolver kommt sonst im WaffG außerhalb dieser Definition nicht vor. Hab auf der gelben ja auch ein Kat. B VL-Revolver.
  6. Per Definition ist es aber auch kein Repetierer, da nicht aus einem Magazin nachgeladen wird. Bei egun werden sie oft für die gelbe WBK beworben. Wenn mir ein Händler das Ding auf gelb einträgt und das Amt was dagegen hat, kann ich den Kauf immer noch rückgängig machen.
  7. Kennt jemand einen deutschen Händler für das genannte Revolvergewehr?
  8. Disziplin muss es in einer genehmigten SpO geben, ohne dort Mitglied zu sein. Ein Stand in der Nähe muss nicht da sein.
  9. Wieso hat der Verkäufer die Waffe "abgemeldet"? Der müsste in dem Moment auch noch eins rein kriegen, weil er an einen Unberechtigten überlassen hat.
  10. Der Herr aufn Amt hat nicht zu entscheiden ob Du scharfe Waffen bekommst. Legst Du eine passende Bedürfnisbescheinigung vor und es gibt keine Versagensgründe nach WaffG, hat er dir eine WBK auszustellen. Es ist eine Urban Legend das man auf irgendein Wohlwollen eines Sachbearbeiters angewiesen ist. Immer dran denken: er ist SachBEARBEITER, nicht Sachentscheider!
  11. Warum der Veranstalter das tut, muss er dir nicht sagen. Der Veranstalter hat Hausrecht und wenn Du Dich nicht an seine Regeln hälst, kann er sich des Hauses verweisen. Du glaubst irgendwie, du befindest sich auf der WBK auf öffentlichen Grund und kannst da irgendwelche Bürgerrechte beanspruchen, die dir dort weder beschnitten noch genommen werden, aber auch nicht geduldet werden müssen. Meinungsfreiheit ist auch ein Bürgerrecht. Passt mir deine Meinung nicht, schmeiß ich dich von meinem Grund und Boden. Da muss ich keine Rücksicht auf dein Bürgerrecht nehmen! Genau so verhält es sich auf der WBK. Du kannst die Taschenkontrolle boykottieren. Der Veranstalter kann dann aber auch die Polizei rufen und die Regeln das dann. Das Ordnungsamt hat auch nicht die Befugnis dich zu kontrollieren. Wenn ich mit den Spielregeln des Veranstalters nicht einverstanden bin, meide ich ihn. Dein Sinn ist es, die Spielregeln nicht zu lesen, zu ignorieren und dich dann als Held der Bürgerrechtsbewegung aufzuspielen obwohl deine Bürgerrechte dort gar keine Rolle spielen.
  12. Letztes Jahr war es am Ticketschalter direkt und unübersehbar der Hinweis ausgehangen. Dein Bürgerrecht wird nicht eingeschränkt, da Du nicht zur Taschenkontrolle gezwungen werden kannst. Das kann nur die Polizei! Der letzte Besuch, weil der Veranstalter dir ein Hausverbot erteilen kann. Ich weiß nicht warum sie mit Taschenkontrollen gegen geltendes Recht verstoßen. Nochmal: sie dürfen sich nicht zwingen! Aber fragen und bitten ist nicht verboten. Aber natürlich ist es viel sinnvoller nur um Stress zu machen, Eintritt zu bezahlen, dann den Ober-Hampelmamn raus hängen zu lassen obwohl man es wusste und sich nächstes Jahr zu beschweren, dass es ja gar keine Waffenbörsen mehr gibt. Dann hast es denen ja richtig gezeigt!
  13. Wo steht, dass es nicht in die Zuständigkeit fällt?
  14. Meinem Hinweis halt nur, dass spätestens der Kontrolleur am Ausgang dir sagen wird, dass das offene führen auf dem Parkplatz keine gute Idee ist.
  15. Mit Eintritt stimmt man der Kontrolle am Ausgang zu! Klar kann man das verweigern. Dann war es vielleicht der letzte Besuch dort.
  16. Am Ausgang wird man ja eh nochmal kontrolliert.
  17. Das Bedürfnisprinzip ist in einer EU-Richtlinie fest geschrieben, die umgesetzt wurde. Da kann man nicht einfach zurück.
  18. Dann solltest Du die Normen vll neu schreiben für Elekteo-Fahrzeuge - da steht nämlich Hochvolt und da geht es auch um weit mehr als 48V!Aber wer den Begriff der Schutzkleinspannung der Maschinen-Norm EN60204-1 im KFZ-Bereich anwendet, hat natürlich die richtige Kompetenz. Als Techniker für Elektrotechnik und jetzt im Bereich Entwicklung Fahrzeugtechnik, bin ich natürlich in keinem deiner Terrains unterwegs...
  19. Also was jetzt? Haste KFZ-Elektrik mit na Tablette eingenommen? Hab ja nichts von Ausbildung geschrieben. Aber auch ohne KFZ-Zusatz sollte man Hochvolt und Hochspannung unterscheiden können - allein orthographisch. K-Jetronic war vor 25 Jahren zu Ende und dann kein Standard mehr! Beim Automatisierungselektroniker steht auch nirgends im Lehrplan was Pneumatik-Reglern etc., weil es seit Jahren nicht mehr eingesetzt wird. Sind die jetzt alle dumm nach deiner Meinung?
  20. Hach wie lustig, da konnte der Azubi nicht mit einer K-Jetronic um. Ist ja unfassbar in der heutigen Zeit! ...aber dann selbst KFZ-Hochvolt nicht kennen und mit HV-Überland-Netz verwechseln ist ziemlich peinlich für einen gelernten Kfz-Elektriker!
  21. Ich brauch gar keine Hand um die Werkstattaufenthalte zu zählen und habe nichts kfz-mäßiges gelernt. Was sagt mir das jetzt? Finde es übrigens sehr spannend wie Du eine Fehlerdiagnose ohne Laptop hin bekommst. Ein echter Fehlerdiagnostiker :-) wo andere einen Penis haben hast Du das Universal-Bus-Interface von L-Line bis Flexray :-P
  22. Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst ;-) Ich hab einfach nach 6 Monaten wieder zwei Waffen gekauft und eintragen lassen. Ende. Hätte der SB was gesagt, hätte ich gesagt das auf der WBK "nach §14" steht und ich mich danach gerichtet habe. Was soll ich mehr tun?
  23. Der vorgeworfene ist meist versichert. Wird er fest gestellt, kommt es zur Rückforderung.
  24. Qnkel

    Egun jetzt als APP

    Ich wusste es noch nicht. Danke.
  25. Also die Waffen-Eintragungen werden hier nur gesiegelt, keine Unterschrift. Unterschrift des SB ist nur auf Seite 1 & 6.
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