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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Der JS sagt immer noch rein gar nichts darüber aus auf welcher Basis der Voreintrag erfolgte. Dann müsste der Händler ja auch kontrollieren ob die Waffe zur Disziplin passt, beim Snubnose muss man die BdMP-Mitgliedskarte vorlegen usw. Und wie ist es dann mit einer grünen WBK für eine einzelne Sammlerwaffe... Der Erwerber allein ist dafür verantwortlich ob die Waffe in sein Bedürfnis passt. Der Händler hat die Erwerbserlaubnis zu prüfen, nicht die Erwerbsvorraussetzungen.
  2. Wo steht das der Händler die Waffe zurück nehmen muss? Wenn der Händler eine Aufbewahrung (meist kostenpflichtig) anbietet, kann er das tun, muss es aber nicht. Der Kaufvertrag bleibt gültig, auch mit fehlender Erwerbserlaubnis. Wo Du die Waffe bei Ablehnung durch die Behörde dann parkst, ist allein dein Problem.
  3. Dann zeig mir mal wann bei der AfD VOR der Richtlinie LWB ein Thema war.
  4. Wow, die AfD hat Google. Ein Glück, sonst müssten sie sich noch selbst Argumente ausdenken. Sieht man ja bei anderen Themen, was da raus kommt.
  5. Klappt bei der AfD doch wunderbar. Seit die die Waffenrichtlinien-Verschärfung entdeckt haben, ist sie ständig Wahlempfehlung... Die haben sich vorher ein Scheiß für LWB interessiert und grasen auch nur das Thema ab, um Randwähler zu bekommen.
  6. Dann schau dir Punkt 1.1 an: "1.1. Der Antragsteller nimmt seit dem ____ an den sportlichen Schießaktivitäten für die zu beantragende Schusswaffenart laut SpO Kennzahl- Nr.: ___ teil. Anzahl: __ in 12 Monaten" Diesen Punkt habe ich bereits diskutiert (beim Schießsportleiter-Lehrgang und als aktiver Vereins-Schießsportleiter, weil ich ihn schwachsinnig finde) und er wird so gehandhabt, dass 12/18x die SpO-Kennzahl trainiert werden muss, für die eine Waffe beantragt wird. In einer älteren Fassung des Formulars, die noch auf unserem Vereinsrechner ist, fehlt der Zusatz "laut SpO Kennzahl-Nr.:" - der kam erst letztes Jahr dazu. (Datei-Version 11/14) Die Erläuterungen sind älter als das neue Formular (Datei-Version 06/14) - u.a. die Anlage A, die Du zitierst! Die wurde (wohl noch) nicht angepasst. Aber hauptsache passiv was geblubbert - was sind schon praktische Erfahrungen...
  7. Im NSSV musst Du 12/18x die Waffe geschossen haben, die Du beantragst. Daher wird es bei mir schwer ohne eigenen Stand mit den Terminen in der heiligen Kladde ein Bedürfnis zu beantragen.
  8. Kannst in meinem DSB-Verein z.B. knicken. Da gilt nur, was in der heiligen Kladde steht und sonst nichts.
  9. Qnkel

    Wartezeit WBK

    Weil unser Terrorabwehrzentrum freitags um 13 Uhr Feierabend machen.
  10. Qnkel

    Wartezeit WBK

    Es ist eben nicht alles vernetzt. Wir schaffen es nicht mal die Polizeien der Länder untereinander zu vernetzen. Ein digitaler Auszug aus einem Register kostet online 4,50€! Obwohl da niemand ein Finger krumm macht.
  11. Qnkel

    Wartezeit WBK

    3 Tage, davon einer wegen Postlaufzeit.
  12. Bin gespannt. Alfa konnte mir kein Händler in Deutschland nennen.
  13. ...und da fehlt es leider einer Definition, ob ein SA- oder auch DA-Revolver ein Repetierer ist.
  14. Beleg? Also es gibt welche die auf gelb eingetragen sind. Und es gibt Händler, die sie auf gelb verkaufen. Frage ist, was unter Waffentyp vermerkt wird. XWaffe kennt die "Revolverbüchse", allerdings als Kurzwaffe Kat. B. ...ja ich weiß, XWaffe ist nicht bindend und kein Gesetz, aber ein Hinweis.
  15. Genehmigte Diszis für Revolvergewehr gibt es reichlich. Also der Sonderlingspunkt ist erfüllt. Ist immer noch die Frage ob er per Definition auf gelb kann.
  16. Nein, Kurzwaffe ist grüne WBK. Das Wort Revolver kommt sonst im WaffG außerhalb dieser Definition nicht vor. Hab auf der gelben ja auch ein Kat. B VL-Revolver.
  17. Per Definition ist es aber auch kein Repetierer, da nicht aus einem Magazin nachgeladen wird. Bei egun werden sie oft für die gelbe WBK beworben. Wenn mir ein Händler das Ding auf gelb einträgt und das Amt was dagegen hat, kann ich den Kauf immer noch rückgängig machen.
  18. Kennt jemand einen deutschen Händler für das genannte Revolvergewehr?
  19. Wo steht, dass es nicht in die Zuständigkeit fällt?
  20. Der SB hat nicht zu ticken sondern zu machen.
  21. Doch, hab schon mal ein Urteil gelesen, wo der Sohn ne Spritztour machte und der Schlüssel am Schlüsselbrett hing... Ebenso vom Rentner, wo der Tresorschlüssel aufn Bilderrahmen lag und es alle in der Familie wussten.
  22. Wir nennen sie einfach Reparaturlauf und Zweitlauf.
  23. Deswegen findet darüber ja ein AUSTAUSCH statt.
  24. Schonmal erlebt das Hermes vor 14 Uhr liefert Weiß nicht ob die Filialen da ne höhere Prio haben...
  25. Wen jucktn das alte WaffG?
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