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Qnkel

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  1. Bietet die auch die Sonderregelung an das WaffG zu lesen und zu befolgen?
  2. Von Antrag WBK über Untätigkeitsbeschwerde bis Klage und Urteil vergehen aber gaaanz locker 2 Jahre, eher mehr. Und nach dem Urteil können die sich immer noch Zeit lassen, Wenn im Urteil keine konkrete Frist genannt wird und die Verwaltung es auf die Spitze treibt.
  3. Das ist Blödsinn. Der Jäger darf die Waffe nutzen. Für die Nutzung ist es egal, auf welchem Bedürfnis sie erworben wurde, man braucht nur ein Bedürfnis die aktuelle Nutzung. Der Jäger darf sich eine Sportpistole leihen wie der Sportschütze eine Jagdwaffe, wenn sie vom Bedürfnis gedeckt ist. Das Bedürfnis hängt an der Person, nicht der Waffe. Sonst dürfte ich jede Waffe nur in der Disziplin schießen wofür ich das Bedürfnis geltend gemacht habe.
  4. Ich lach mich tot. Löschung aller Daten, der war super! Und dann zur Konkurrenz, Wahnsinn. Die ist bestimmt besser... welche Konkurrenz? SchülerVZ [emoji1]
  5. Eine RS ist auch kein Allheilmittel, zum Glück. Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, zahlen die auch nicht.
  6. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie die Streitwert-Pauschalen bei WaffG/SprengG-Verfahren sind. Beim Familiengericht sind es üblicherweise 3000€.
  7. Leicht verdientes Geld für die Justizkasse. ...und Lexdejur ist voll von solchen Helden. Die Datenbank nützt leider eher Waffengegnern als uns.
  8. Gibt auch genug Urteile, wo die Leute es tapfer durch ziehen und dann gegen den Entzug klagen. Grad erst wieder ein Urteil gefunden wo jemand den 27er verlängern wollte, aber die Nachschauen standhaft verweigerte. Hat dann die Verlängerung bekommen aber ohne Aufbewahrung, dagegen geklagt und verloren.
  9. Es ist keine Richtlinie sondern eine Verordnung. In Kraft seit 15.12., gültig ab 8.4.
  10. Die WaffKostV sagt aber lediglich eine Gebühr für "Ausstellung einer Waffenbesitzkarte".Die Gebühr von 56€ darf also für jede Ausstellung genommen werden.
  11. Oh, eine Frage die wir hier noch gar nicht hatten. Lasset die Spiele beginnen! Nenn Du doch mal den Gesetzestext, wo nach Du keine EWB brauchst.
  12. Mütter haben die absolute Macht und den vollen Schutz der Judikative. Selbst Lügen ist voll erlaubt. Ich hatte bei meiner Trennung da große Angst vor. Sie hat mir den Umgang verweigert weil Krümmel auf dem Autositz des Kindes waren. Das Verfahren zum Umgang hat 4 Monate gedauert, obwohl 4 Wochen vorgeschrieben sind. Unterhalt hat sie sich auch per einstweilige Anordnung besorgt und gleich Lohnpfändung durchführen lassen. Da fehlen dir vom nächsten Gehalt mal gleich 800€, ohne dass man sich groß drauf einrichten kann.
  13. Mit der Wahl: Gebührenpflichtig registrieren oder kostenlos abgeben. ...und es wird das Wahlverhalten nicht ändern.
  14. Beantrage einen und finde es raus.
  15. Dahinter.
  16. Dann schau dir Punkt 1.1 an: "1.1. Der Antragsteller nimmt seit dem ____ an den sportlichen Schießaktivitäten für die zu beantragende Schusswaffenart laut SpO Kennzahl- Nr.: ___ teil. Anzahl: __ in 12 Monaten" Diesen Punkt habe ich bereits diskutiert (beim Schießsportleiter-Lehrgang und als aktiver Vereins-Schießsportleiter, weil ich ihn schwachsinnig finde) und er wird so gehandhabt, dass 12/18x die SpO-Kennzahl trainiert werden muss, für die eine Waffe beantragt wird. In einer älteren Fassung des Formulars, die noch auf unserem Vereinsrechner ist, fehlt der Zusatz "laut SpO Kennzahl-Nr.:" - der kam erst letztes Jahr dazu. (Datei-Version 11/14) Die Erläuterungen sind älter als das neue Formular (Datei-Version 06/14) - u.a. die Anlage A, die Du zitierst! Die wurde (wohl noch) nicht angepasst. Aber hauptsache passiv was geblubbert - was sind schon praktische Erfahrungen...
  17. Kann mir in diesem Zuge mal jemand die Quelle nennen, worauf ich das Recht habe einen Auszug aus dem NWR mit allem getätigten Anfragen zu bekommen? Habe letztens eine lächerliche Vorladung bekommen weil so nem Opa mein Auto verdächtig vor kam. Würde mich mal interessieren ob es in diesem Zuge eine Abfrage gab. Gesendet von meinem ZTE Blade L3 mit Tapatalk
  18. Im NSSV musst Du 12/18x die Waffe geschossen haben, die Du beantragst. Daher wird es bei mir schwer ohne eigenen Stand mit den Terminen in der heiligen Kladde ein Bedürfnis zu beantragen.
  19. Kannst in meinem DSB-Verein z.B. knicken. Da gilt nur, was in der heiligen Kladde steht und sonst nichts.
  20. Er hat nirgends was von einem Verbot geschrieben. "Sollen" ist eine Bitte. "Dürfen" wäre das Verbot.
  21. Jedes Mitgliedsland muss selbst regeln wie es die Verordnung durchsetzt (nicht umsetzt, dass ist was anderes) - also wie sie regelt, dass die Verordnung eingehalten wird.
  22. Na dann klär Du uns doch mit deinem Wissens zum EU-Recht auf Kleiner Tipp: Wenn es eine Richtlinie wäääre, die in nationales Recht umgesetzt werden müüüüste, dann muss auch irgendwo erwähnt werden bis wann das zu geschehen hat. Ist aber irgendwie komischerweise ganz klar mit "Verordnung" betitelt... hmm... welche Verordnung wurde bis jetzt in nationales Recht umgesetzt?
  23. Das Ding ist seit dem 15.12. rechtskräftig und ist ab dem 08. April wirksam (Artikel 9). Da es eine Verordnung ist gilt sie unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.
  24. Das ist nur ein Satz. Sehr ausgiebig ist es ausnahmsweise mal nicht.
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