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Qnkel

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  1. Wechsellauf ist erlaubnisfrei. Wenn erlaubnisfreies auf's Kontingent angerechnet werden soll, müsste dass ja mit jeder erlaubnisfreien Waffe passieren (sei es Gas, Druckluft oder VL)... da soll der SB dann mal argumentieren.
  2. Die Behörde kann, wenn nötig, strengere Vorschriften machen (§13 (7) AWaffV). Ob das nötig ist entscheidet notfalls ein Richter.
  3. Stimmt. Geh einfach zum Amt und beantrage die WHL. Wird sofort ausgestellt. Die bis zu 2500€ kannst bar zahlen aufn Amt.
  4. Pistolengriff ist erst ohne Hinterschaft verboten an einer VRF.
  5. Ich probiere das Geheimnis zu lüften: Du machst die Sachkunde im DSB. Da gibt es nur Ordonnanz und UHR! In meiner Sachkunde wurden HA komplett tot geschwiegen, auch auf Nachfrage meinerseits.
  6. Das wurde heute in der Waffenlobby auf Facebook berichtet:
  7. Was sieht denn im Normalfall so eine Vergütungsvereinbarung vor, wenn man verliert?
  8. Wo steht denn, das man für einen EFP ein Bedürfnis benötigt?
  9. Denke mal der Berater macht das nicht aus Spaß sondern um nicht wegen Beihilfe dran zu kommen.
  10. Stimmt. Kenne kein Urteil, was mal eine Scheibe an die Salami dran geklebt hat.
  11. Dann wird der SB die Polizei rufen und die werden sich dann um deine Waffe kümmern. Dazu kriegst Du eine Anzeige wegen verbotenem Führen weil die Waffe selbst beim SB nichts zu suchen hat.
  12. Sobald Du sie erwirbst und keine Ausnahme nac §12 vorliegt, musst Du sie eintragen lassen.Ich _glaube_ früher war bei der vierwöchigen Eintragefrist noch so, das man sie ohne Eintragung innerhalb der Frist wieder veräußern konnte. Das ist jetzt definitiv nicht mehr so.
  13. Das habe ich nie verstanden und auch nirgends irgendeine Definition dazu gefunden.
  14. Oder die Behörde gefragt.Aber heute fragt man ja selbst einfachste Sachen zum Auto bei Facebook oder im Forum anstatt ins Handbuch oder den Fahrzeugschein zu schauen. Gesendet von meinem HUAWEI NXT-L29 mit Tapatalk
  15. Also ich habe bis jetzt bei keinem Unternehmen nur ansatzweise erlebt das ein Buchhaltungsfehler zu deren Gunsten ohne mein Zutun von denen auch nur im Ansatz geklärt wurde. Im Gegenteil hat man dann immer Stress und viel Korrespondenz um es zu klären. Warum also sollte meine Bereitschaft so groß sein, ein Buchhaltungsfehler zu meinen Gunsten zu klären? Ich verweigere ja die Zahlung nicht, würde aber keine Energie verschwenden, da nach zu laufen. Hab wahrlich besseres zu tun. Das ist auch keine Unterschlagung.
  16. Schreib ihnen ne Mahnung und mach dafür gleich nochmal 5€ Mahnkosten geltend...
  17. Kommt immer auf die Ladung an. Die 460 kann man auch auf über 3500J bringen.
  18. Der JS sagt immer noch rein gar nichts darüber aus auf welcher Basis der Voreintrag erfolgte. Dann müsste der Händler ja auch kontrollieren ob die Waffe zur Disziplin passt, beim Snubnose muss man die BdMP-Mitgliedskarte vorlegen usw. Und wie ist es dann mit einer grünen WBK für eine einzelne Sammlerwaffe... Der Erwerber allein ist dafür verantwortlich ob die Waffe in sein Bedürfnis passt. Der Händler hat die Erwerbserlaubnis zu prüfen, nicht die Erwerbsvorraussetzungen.
  19. Wo steht das der Händler die Waffe zurück nehmen muss? Wenn der Händler eine Aufbewahrung (meist kostenpflichtig) anbietet, kann er das tun, muss es aber nicht. Der Kaufvertrag bleibt gültig, auch mit fehlender Erwerbserlaubnis. Wo Du die Waffe bei Ablehnung durch die Behörde dann parkst, ist allein dein Problem.
  20. Auf jeden Fall weiter berichten, bitte.
  21. Dann zeig mir mal wann bei der AfD VOR der Richtlinie LWB ein Thema war.
  22. Wow, die AfD hat Google. Ein Glück, sonst müssten sie sich noch selbst Argumente ausdenken. Sieht man ja bei anderen Themen, was da raus kommt.
  23. Klappt bei der AfD doch wunderbar. Seit die die Waffenrichtlinien-Verschärfung entdeckt haben, ist sie ständig Wahlempfehlung... Die haben sich vorher ein Scheiß für LWB interessiert und grasen auch nur das Thema ab, um Randwähler zu bekommen.
  24. Dieses: https://openjur.de/u/747650.html Interessiert mich sehr, der Fall. Auch mit dem Hintergrund der anlasslosen Kontrolle, wie sie hier durch geführt wird. Wie begründest Du die Verweigerung?
  25. Mein Problem ist erlaubnisfreie WS in 2/6 mitzurechnen, was nicht zulässig ist. Da ist es mir wurscht ob man 2/6 strecken kann, weil WS nicht mitgezählt werden.
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