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Qnkel

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  1. Wusste nicht, dass ich auf grün mit grün antworten muss [emoji14]
  2. Auch indirekt nicht. Viele sparen sich den Munerwerb auch bei Sportwaffen auf grün, wenn sie den schon über eine andere Waffe oder JJS haben.
  3. Erläuter das mal genauer. Auf der grünen WBK steht doch nicht, ob über Verband oder JJS erworben. Wer hat denn da dann wie Stress gemacht? Interessiert mich rein objektiv.
  4. Einfach immer mal darüber nachdenken, wem man die Waffe verleihen dürfte, das beantwortet es schon. Er darf die Langwaffe problemlos einem Sportschützen verleihen für IPSC oder andere Diszis. Also wäre es logischerweise das Mindeste, wenn er sie selbst dafür nutzen kann.
  5. Löst euch mal vom WaffG bei dieser Frage! Alles, was zum Spiel bestimmt ist, fällt unter die Spielzeug-Richtlinie! Ob das ein Brettspiel ist oder eine Plastikwaffe, ist egal! Dann muss dieses Spielzeug die CE-Kennzeichnung tragen und den Normen entsprechen. In der Norm EN 71-1 ist die Grenze von 0,5J fest gelegt. Das hat alles nichts direkt mit dem WaffG zu tun. Das WaffG setzt darauf auf und sagt, das zum Spiel bestimmte nicht unters WaffG fallen, wenn sie die 0,5J einhalten. Über 0,5J ist es rechtlich kein Spielzeug mehr. Weil wenn zum Spiel bestimmt: CE-Zeichen Pflicht. Wenn kein CE-Zeichen drauf ist und auch nichts anderes, wird es eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Ist die Waffe nicht zum Spiel bestimmt und soll erlaubnisfrei sein, muss das F im Fünfeck drauf. Daher wie im Absatz darüber: F oder CE für erlaubnisfrei, alles andere erlaubnispflichtig.
  6. Die Antwort ist in sich schon falsch weil ab 0,5J ist es kein Spielzeug mehr. Spielzeug muss das CE-Kennzeichen tragen, was auch als Nachweis gilt, dass dieses Spielzeug unter 0,5J bleibt.
  7. Frag deinen Kreisverband. Hier wäre es schwer bis unmöglich, da Du bereits eine passende Waffe für die Disziplin hättest.
  8. In anderen Läden liegen die Gasknarren im Schaufenster und die sind nicht abgesperrt. Ich halte es für unbedenklich, so lange das Gewehr nachweislich sauber auf Deko umgebaut ist.
  9. Wechsellauf ist erlaubnisfrei. Wenn erlaubnisfreies auf's Kontingent angerechnet werden soll, müsste dass ja mit jeder erlaubnisfreien Waffe passieren (sei es Gas, Druckluft oder VL)... da soll der SB dann mal argumentieren.
  10. Die Behörde kann, wenn nötig, strengere Vorschriften machen (§13 (7) AWaffV). Ob das nötig ist entscheidet notfalls ein Richter.
  11. Stimmt. Geh einfach zum Amt und beantrage die WHL. Wird sofort ausgestellt. Die bis zu 2500€ kannst bar zahlen aufn Amt.
  12. Pistolengriff ist erst ohne Hinterschaft verboten an einer VRF.
  13. Ich probiere das Geheimnis zu lüften: Du machst die Sachkunde im DSB. Da gibt es nur Ordonnanz und UHR! In meiner Sachkunde wurden HA komplett tot geschwiegen, auch auf Nachfrage meinerseits.
  14. Das wurde heute in der Waffenlobby auf Facebook berichtet:
  15. Was sieht denn im Normalfall so eine Vergütungsvereinbarung vor, wenn man verliert?
  16. Wo steht denn, das man für einen EFP ein Bedürfnis benötigt?
  17. Denke mal der Berater macht das nicht aus Spaß sondern um nicht wegen Beihilfe dran zu kommen.
  18. Stimmt. Kenne kein Urteil, was mal eine Scheibe an die Salami dran geklebt hat.
  19. Dann wird der SB die Polizei rufen und die werden sich dann um deine Waffe kümmern. Dazu kriegst Du eine Anzeige wegen verbotenem Führen weil die Waffe selbst beim SB nichts zu suchen hat.
  20. Sobald Du sie erwirbst und keine Ausnahme nac §12 vorliegt, musst Du sie eintragen lassen.Ich _glaube_ früher war bei der vierwöchigen Eintragefrist noch so, das man sie ohne Eintragung innerhalb der Frist wieder veräußern konnte. Das ist jetzt definitiv nicht mehr so.
  21. Das habe ich nie verstanden und auch nirgends irgendeine Definition dazu gefunden.
  22. Oder die Behörde gefragt.Aber heute fragt man ja selbst einfachste Sachen zum Auto bei Facebook oder im Forum anstatt ins Handbuch oder den Fahrzeugschein zu schauen. Gesendet von meinem HUAWEI NXT-L29 mit Tapatalk
  23. Also ich habe bis jetzt bei keinem Unternehmen nur ansatzweise erlebt das ein Buchhaltungsfehler zu deren Gunsten ohne mein Zutun von denen auch nur im Ansatz geklärt wurde. Im Gegenteil hat man dann immer Stress und viel Korrespondenz um es zu klären. Warum also sollte meine Bereitschaft so groß sein, ein Buchhaltungsfehler zu meinen Gunsten zu klären? Ich verweigere ja die Zahlung nicht, würde aber keine Energie verschwenden, da nach zu laufen. Hab wahrlich besseres zu tun. Das ist auch keine Unterschlagung.
  24. Schreib ihnen ne Mahnung und mach dafür gleich nochmal 5€ Mahnkosten geltend...
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