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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Am Ende des Tages bin ich aber auch froh, wenn der Gürtel ab ist ist schon ein ziemliches Gewicht. Ich hab ne Springfield Trophy Match und bin absolut zufrieden. Magazinauslöseknopf von EGW dazu, dann ist der mit dem Daumen erreichbar. Bekommt man bei egun durchaus für um die 500€1.
  2. Hab mit Classic und einer 1911 angefangen und es macht mega Spaß. Man kommt auch schnell ins Gespräch, weil man die Stages eben wegen der vielen Magazinwechsel manchmal anders abarbeitet. Finde der Magazinwechsel ist wie das Kurvenfahren beim Motorrad Hab 8 Magazine am Gürtel.
  3. Schusswaffen sind dafür konzipiert, möglichst genau ihr Ziel zu treffen - nicht mehr und nicht weniger. Ziele gibt es sehr viele, nicht nur lebenswichtige Organe. Man könnte höchstens bei Munition bzw. Geschossen darüber reden, das manche für einen schnellen Wirkeintritt konzipiert sind.
  4. Nach Erfurt mussten einige ihre Pumpen abgeben. Die 4mm-Umbauten sind praktisch wertlos, weil nicht mehr verkaufbar. Ebenso die auf EL kastrierten auf Altgelb, wenn man sie nicht wirtschaftlich zurück bauen kann. Zuletzt wurden tausende Magazine über Nacht wertlos, für Händler wie für Besitzer...
  5. Die SpO beantwortet das alles ziemlich abschließend. Teil 2 gilt für alle außer SA-Pistolen.
  6. Es wird hier auf 51 Seiten über eine Sache diskutiert, die nicht im Gesetz steht...
  7. Also noch steht nirgends im SprengG das Raum oder Behältnis EX-geschützt sein müssen bzw. eine EX-Zulassung benötigen. Dazu reden wir über Pulver, nicht Gas. Wie soll ein Funke das Pulver in einem geschlossenen Behältnis entzünden können...
  8. Luftgewehre fallen unter keine Kategorie. BDS lässt bei Field Target ein bisschen mehr zu: edit: die Schießsportordnungen des "Schützenbundes Weser – Ems e.V." "Bayerischer Soldatenbund 1874 e.V." Schießsportordnung der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung e.V. Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. enthält für Luftgewehr keine Joule-Begrenzung, allerdings diverse andere Auflagen (Größe, Gewicht...)
  9. Genug Internet für heute... Wie soll ein Bundesgesetz denn ein Landesrecht brechen, welches gar nicht in sein Anwendungsbereich fällt Die 14 Bundesländer geben sich also aus Spaß ein LIFG und alle Petitionen und Anfragen, dass NI und BY endlich ein LIFG bekommen, sind total nutzlos...
  10. Das Bundes-IFG gilt nicht für die Länder! Für BW musst schon das entsprechende LIFG ranziehen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-InfFrGBWrahmen/part/X
  11. Honeypot für Datenklau und Identitätsdiebstahl.
  12. Seit dem Kostenverordnungsdschungel auch sicherlich ne Preisfrage, aber für jede Waffe eine WBK ist der leichteste Weg.
  13. Weiter klagen kann man nicht mehr. Beim EuGH ist Ende. Man kann nur die Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten soweit anpassen, dass das Urteil nicht mehr gültig ist.
  14. Artikel gelesen? Das Urteil ist 5 Tage alt! Die EU muss das Urteil erstmal umsetzen, das wird wohl länger als 5 Tage dauern. Erklär mal, warum das jetzt irgendwer nochmal durchklagen sollte?? @Proud NRA Member der EuGH hat fest gestellt, das HTN keinen Urheberrechtsschutz genießen.
  15. Finde das sollte auch schon lange für alle Normen, auf die sich deutsche Gesetze beziehen, gelten! Kann nicht sein, dass ich für ein Teil des Gesetzes ziemlich viel Geld ausgeben muss, um mich an dieses Gesetz halten zu können. Das Urteil gilt nur für Normen, die Teil des Unionsrechts sind - die EN 1143-1 müsste also in einer EU-Verordnung oder Richtlinie auftauchen. Das ist mir nicht bekannt. edit: Ich lag falsch. VERORDNUNG (EU) Nr. 1214/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums Damit fällt die EN 1143-1 unter das Urteil und muss kostenlos veröffentlicht werden!
  16. Hab das Schloss vom Innenfach meines A-Schranks gegen ein Zahlenschloss getauscht (gibt's fürn 10er) und darin liegt der Schlüssel.
  17. Also nach deiner abenteuerlichen Interpretation würde auch ein Stempel für die gesamte WBK gelten, weil ja nirgends was von Kaliber steht... Über so ein leichtes und schnelles Urteil freut sich jeder Verwaltungsrichter...
  18. Schade, dass es bis jetzt keine Stellungnahme seitens BDS gibt... oder ich habs verpasst, aber in den Newslettern steht auch nix.
  19. https://www.fnp.de/hessen/16-000-euro-waffe-weg-sportschuetze-wird-am-flughafen-frankfurt-beklaut-zr-92827838.html Wäre interessant, wie es da weiter geht...
  20. Etwas zu kurz gedacht. Ne RS zahlt immer nur nach RVG. Ein "echter Topanwalt" geht je nach Umfang und Thema meist nur über Honorarvereinbarung.
  21. Der Voreintrag ist nur die Erlaubnis zum Erwerb. Die Erlaubnis zum Besitz erfolgt durch Eintrag der Waffe. Ansonsten sagt §38 WaffG alles: Also passender Voreintrag reicht.
  22. Hier 3.500J: https://www.sab-wf.de/unsere-anlage/ hat speziellen, geschossaufnehmenden Boden (Bodentreffer kostet richtig Geld...). Wie die Wände gemacht sind, kann ich dir nicht sagen. SV Reburg (https://bds-niedersachsen.de/index.php?p=151&vnr=94) hat bis 3000J, aber auch da kenne ich nur den Geschossfang, aber nicht wie die Wände aufgebaut sind. Ich weiß, dass die mal auf 3.500J erhöhen wollten, aber das nicht geklappt hat...
  23. Mancher Verband ist vielleicht nicht an Bedürfniserleichterungen interessiert, weil dann ist er nicht mehr wichtig und privilegiert...
  24. Cowboy Fast Draw wäre wünschenswert. Würde ich gern mal ausprobieren, aber in D unmöglich weil Deutschüsse...
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