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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Mancher Verband ist vielleicht nicht an Bedürfniserleichterungen interessiert, weil dann ist er nicht mehr wichtig und privilegiert...
  2. Cowboy Fast Draw wäre wünschenswert. Würde ich gern mal ausprobieren, aber in D unmöglich weil Deutschüsse...
  3. Was wäre unsere Verwaltung nur ohne Stempel...
  4. Okay, da das Strafmaß für §36 dasselbe ist wie für §2 (3) und ein Verstoß gegen §2 (3) mit Sicherheit immer schwerwiegender gewertet wird, wie gegen §36, wird wohl kaum ein Besitzer einer illegalen wegen Verstoßes gegen §36 verurteilt werden.
  5. Krass, in Niedersachsen kostet der KWS noch 65,- €
  6. Das ist auch richtig so! Wenn ich aufm Stand, ohne jede Ahnung und Sachkunde, eine Waffe bekomme, kann man nicht verlangen, das ich feststellen kann/muss, ob dies eine legale Waffe ist. Wie soll man das prüfen? Selbst als Sachkundiger kann dir der Überlasser doch sonstwas vorlegen, was gefälscht ist, und Du hast Freitagabend 19 Uhr, keine Chance das behördlich prüfen zu lassen. Daher ist die Formulierung mal wirklich sinnvoll vom Gesetzgeber gewählt.
  7. Das Weiterverleihen ist auch nicht ausgeschlossen. Da steht nur "von einem Berechtigten" und nicht "vom Besitzer" oder ähnliches.
  8. Steht nicht, das es nicht geht Aber für die ultimative Rechtssicherheit kann A die Waffe ja an B verleihen und B verleiht dann die Waffe an A. Dann hat A sie ja von B geliehen und nicht von sich selbst
  9. Was soll sich an der Auffassung der Behörde denn bitte ändern, nur weil er ein WS drauf pflanzt. Das Bedürfnis der Waffe bleibt, nach Behörde, ja sportlich. Fertig.
  10. Vielleicht bin ich nicht Alman genug dafür, aber wann und wie kontrolliert denn die Behörde, wie ein Jäger und Sportschütze seine Waffen nutzt? Mal ohne scheiß, zum Schießstand kann der Jäger immer alles mitnehmen und begründen. Auf Wettkämpfen kontrolliert das auch keiner und schon gar nicht, die Behörde. Einziger weit hergeholter Fall: Jäger nimmt Sportwaffe mit zur Jagd, wird von der Polizei kontrolliert und da hat einer richtig Ahnung, nach was er schauen muss, um einen Verdacht zu haben. Und selbst das wäre nur für KW anwendbar weil selbst die LW auf gelb kann der Jäger nutzen und sagen, er hat ja zwei Wochen Zeit sie auf Jagdbedürfnis umschreiben zu lassen. Also ich sehe hier weit und breit noch kein Kläger - nur mündliche Aussagen von SB...
  11. Du willst deinen SB fragen, warum er dir einen Grund gibt, zwei extra KW auf Jagdschein zu bekommen und dich nicht verpflichtet, deine Sport-KW dafür zu nutzen? Du toppst ja wirklich alles - die meisten Threads gehen hier um das umgekehrte Thema.
  12. Meine haben keinen Revisionsschlüssel aber wenn, würde ich den einfach in Beton gießen und irgendwo verstecken.
  13. Selbst wenn durch Abnutzung die Ziffern bekannt sind, gibt es bei einem sechsteiligen Code noch 720 Möglichkeiten der Reihenfolge. Dazu muss der Angreifer erstmal die Code-Länge wissen, die normalerweise zwischen 4 und 8 Ziffern fest gelegt werden kann. Sollte der Code dann zum Beispiel sechsteilig sein aber nur vier oder fünf Tasten abgenutzt, erhöhen sich wieder die Möglichkeiten, welche Ziffer zwei mal benutzt wurde. Also selbst bei einer abgenutzten Tastenfeld wird es mit Brute-Force sehr schwierig.
  14. Dein Beispiel ist eher auf die Aufbewahrungskontrolle anzuwenden. Die Regelüberprüfung ist ja eher mit der HU zu vergleichen und da weiß ich, das die regelmäßig kommt und was sie kostet. Aufbewahrungskontrollen können ja willkürlich alle 4 Wochen gemacht und abgerechnet werden...
  15. Ich würde das persönlich Gespräch mit ihr suchen. Am Telefon ist immer scheiße. Wenn das nichts bringt, dann soll sie halt die Bürokratiemaschine anschmeißen mit Bescheid etc...
  16. Das sagt dir dein Sachbearbeiter. Manche Behörden trennen JS und Sport-Bedürfnis strickt, manche schauen, ob man die quer nutzen kann. 3x ne Glock 19 ist natürlich schon hart...
  17. Blödsinn. Waffenschein bringt dir in einer Wohnung gar nichts!
  18. Bin kein Fan solche Meldungen auszuschlachten, aber hier musste ich einerseits echt lachen, andererseits ist es auch echt traurig das jetzt der Pole, der dass WaffG vermutlich noch weniger versteht als wir, jetzt ne Strafanzeige an der Backe hat. Was hätte alles passieren können... https://www.mittelbayerische.de/lokales/landkreis-cham/mann-39-benutzt-verbotene-waffe-offenbar-als-brotzeitmesser-strafanzeige-kassiert-14052578
  19. Qnkel

    Waffe im NWR

    Ich glaube, du hast das NWR falsch verstanden - die Papierakten, wenn auch digitalisiert, sind immer noch da. Das NWR ist nur ein Gesamtkatalog, der im Hintergrund mitläuft. Wenn es nur noch das NWR geben würde, gäbe es bei den Behörden ja auch nur noch die NWR-Software - und Du glaubst doch im Förderalismus nicht, dass die Bayern die gleiche Software benutzen wie Brandenburg.
  20. Deutscher wirds nicht mehr...
  21. Da können jetzt Germanistik-Studenten drüber philosophieren AWaffV konkretisiert es ja eindeutig: Ein Grund muss nicht angegeben werden!
  22. §32 (6) WaffG könnte man, ganz streng, so interpretieren: Könnte man sagen, Du willst die ja erst mit einer Einladung mitnehmen... Frage ist, warum der SB das so streng auslegen sollte. Der EFP bringt ja keinen inländischen Vorteil. §33 (2) AWaffV konkretisiert das: §30 AWaffV: (1) Nr. 4 wird explizit in §33 nicht genannt, also muss man keinen Grund für die Beantragung des EFP angeben!!
  23. Da braucht sich keiner streiten, die Kaffeetasse und die Handtasche mit Schlagring wurden auch aus dem Verkehr gezogen. Nur weil der Schlagring irgendwo dran montiert ist, bleibt er halt ein Schlagring.
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