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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Auf welchem Stand bzw. bei welcher Disziplin wird der Ladezustand bitte nicht kontrolliert? Das ist keine Besonderheit beim IPSC... Und ob der DSB nur statisch schießt oder Blasrohr tut hier nichts zur Sache - genauso wenig, was die Behörde gerne hätte. Der Standbetreiber legt die Regeln fest nach dem Korsett des WaffG. Ungeladen holstern ist nicht verboten, fertig.
  2. Du warst noch nie bei einem IPSC-Wettkampf...
  3. Weil ich gerade genau die Diskussion habe: kennst Du ein Urteil dazu?
  4. Das ist der Punkt. Ich weiß doch, was ich ausm Tresor nehme und spätestens, wenn ich den Stand wieder verlasse, alles in meiner Tasche sein sollte! Wer das bei Waffen nicht hin bekommt - sorry, das ist doch der absolute Grundsatz der Zuverlässigkeit...
  5. Gib mir mal ein praktisches Beispiel, wie etwas bei korrekter Aufbewahrung weg kommen kann? Ein Tresor ist ja keine Waschmaschine, die Socken frisst... Übrigens sagt das WaffG exakt genau, dass nur bei korrekter Aufbewahrung Dinge nicht weg kommen können - wenn sie weg sind, sind sie also de fakto nicht korrekt aufbewahrt:
  6. Hä? Er hat es ja augenscheinlich nicht dort gelagert und dadurch ist es abhanden gekommen, sonst wäre es ja noch im Aufbewahrungsbehältnis. Ergo ist der Tatbestand sogar übererfüllt, da er nicht nur die Gefahr verursacht sondern sogar erfüllt hat. Außerhalb des Aufbewahrungsbehältnisses habe ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe. Diese sollte man doch nur unter einer konkreten Bedrohungslage aufgeben und sofort melden.
  7. Das Gesetz ist da eigentlich unmissverständlich.
  8. Bin jetzt nicht bewandert, aber was ein Revier zur Jagd ist, regelt, soweit ich weiß, das BJagdG §7ff.
  9. Hab das, fürs nächste mal, mal korrigiert
  10. Wow, aber das muss er ja jetzt noch selber lesen - willst ihm das nicht noch vorlesen?
  11. SHB lesen war zu schwer?
  12. Geh mal auf Seite 1 und schaue mal, worum es in diesem Thema geht. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dem Jäger nochmal die Pappe gelocht?
  13. Geh mal nach draußen. Ob und inwiefern die Rechtsgrundlage da war oder vorlag, wird hinterher vorm Verwaltungsgericht geklärt. Die Behörde vollzieht erstmal! Kannst mir ja mal ein Fall nennen, wo die Behörde gegen einen Waffenbesitzer geklagt hat - so funktioniert Verwaltungsrecht nicht...
  14. Du hast anscheinend nicht verstanden, wer am längeren Hebel sitzt. Die Behörde wünscht sich nichts, die locht deine Pappe und zieht deine Waffen ein. Du kannst dir dann in einem langen Prozess wünschen, irgendwann alles zurück zu bekommen...
  15. 2023 wurden 4,2 Milliarden Pakete versendet - davon 1,7 Milliarden über DHL. Das da mal was schief geht, und bei DHL mit über 40% Anteil zahlenmässig häufiger, ist doch völlig normal.
  16. Nur weil Gesetz A sagt, das Behörde A die Daten anfragen soll, heißt das noch lange nicht dass Gesetz B der Behörde B die Rausgabe der Daten erlaubt. Da muss es erst noch Verordnungen über Form, Umfang und Schriftfarbe geben.
  17. Man muss auch mal Glück haben
  18. Im Zweifelsfall, wenn Verkäufer oder Hersteller sich quer stellen, kann/muss man beides einklagen: Garantie wie Gewährleistung. Die Gewährleistung hat zwar im ersten Jahr die Beweislast beim Verkäufer, aber trotzdem muss man sie erstmal durchsetzen. Bei der Garantie kann der Verkäufer oder Hersteller zwar reinschreiben was er möchte, muss das aber auch deutlich rein schreiben. Auch da gab es schon erfolgreiche Klagen des Verbraucherschutz, das wenn man im Prospekt oder auf der Packung großzügig mit einer Garantie wirbt und dann aber erst im Kleingedruckten, was man beim Kauf z.B. nicht lesen kann weil es in der Packung ist, diverse Ausschlüsse hat, diese nicht gelten. Es ist schon gut so, dass Verkäufer/Hersteller nicht unendlich mit "Werbeversprechen" Kunden über den Tisch ziehen dürfen. Am Ende bleibt es aber immer bei: man muss es durchsetzen - und wenn das Gegenüber nicht will, wird es erstmal teuer. Deswegen schrieb ich ja: man muss schauen, welche Garantien kaufentscheidend sein sollten und welche nicht - oder auch welcher Händler/Hersteller problemloser bei der Abwicklung ist als manch anderer.
  19. 500 Bewertungen in 19 Jahren gegenüber 900 Bewertungen in 7 Jahren...
  20. Wie will der Hersteller das feststellen? Verstehe, dass der Hersteller für selbstgeladenes nicht garantieren will - andersrum kann das auch ne willkommene Begründung sein, jede Garantie abzulehnen. Das soll keine Kritik am Hersteller sein, aber diese "Garantie" wäre für mich nicht kaufentscheidend...
  21. In dem Büchlein steht "erhält (...) die Erlaubnis zum". Singular.
  22. Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Es bleibt eine Erlaubnis.
  23. EuroArms 1873 UHR - war nagelneu, aber lief sehr straff und ich habs nie richtig zum laufen bekommen. Wieder verkauft.
  24. Hab ich auch eben gesehen. Spannend ist, dass die FAQ PDF aber immer noch die alte ist
  25. Bis jetzt legen die meisten Verwaltungsgerichte das WaffG streng aus. Was willst denn genau exemplarisch durchklagen?? Das auf eine Überprüfung verzichtet wird, weil vor 6 Monaten schon eine war?? Weil sie dir nicht vier Voreinträge gleichzeitig geben?? Welcher Richter würde da wohl seine Karriere riskieren und liberal entscheiden, bis was passiert?? Wie oft kam in letzter Zeit raus, dass bei Waffenmissbrauch zumindest Behördenversagen beigetragen hat... da wird keiner entscheiden, das die Behörden jetzt unvorsichtiger handeln sollen.
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