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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Dein Beispiel ist eher auf die Aufbewahrungskontrolle anzuwenden. Die Regelüberprüfung ist ja eher mit der HU zu vergleichen und da weiß ich, das die regelmäßig kommt und was sie kostet. Aufbewahrungskontrollen können ja willkürlich alle 4 Wochen gemacht und abgerechnet werden...
  2. Ich würde das persönlich Gespräch mit ihr suchen. Am Telefon ist immer scheiße. Wenn das nichts bringt, dann soll sie halt die Bürokratiemaschine anschmeißen mit Bescheid etc...
  3. Das sagt dir dein Sachbearbeiter. Manche Behörden trennen JS und Sport-Bedürfnis strickt, manche schauen, ob man die quer nutzen kann. 3x ne Glock 19 ist natürlich schon hart...
  4. Blödsinn. Waffenschein bringt dir in einer Wohnung gar nichts!
  5. Bin kein Fan solche Meldungen auszuschlachten, aber hier musste ich einerseits echt lachen, andererseits ist es auch echt traurig das jetzt der Pole, der dass WaffG vermutlich noch weniger versteht als wir, jetzt ne Strafanzeige an der Backe hat. Was hätte alles passieren können... https://www.mittelbayerische.de/lokales/landkreis-cham/mann-39-benutzt-verbotene-waffe-offenbar-als-brotzeitmesser-strafanzeige-kassiert-14052578
  6. Qnkel

    Waffe im NWR

    Ich glaube, du hast das NWR falsch verstanden - die Papierakten, wenn auch digitalisiert, sind immer noch da. Das NWR ist nur ein Gesamtkatalog, der im Hintergrund mitläuft. Wenn es nur noch das NWR geben würde, gäbe es bei den Behörden ja auch nur noch die NWR-Software - und Du glaubst doch im Förderalismus nicht, dass die Bayern die gleiche Software benutzen wie Brandenburg.
  7. Deutscher wirds nicht mehr...
  8. Da können jetzt Germanistik-Studenten drüber philosophieren AWaffV konkretisiert es ja eindeutig: Ein Grund muss nicht angegeben werden!
  9. §32 (6) WaffG könnte man, ganz streng, so interpretieren: Könnte man sagen, Du willst die ja erst mit einer Einladung mitnehmen... Frage ist, warum der SB das so streng auslegen sollte. Der EFP bringt ja keinen inländischen Vorteil. §33 (2) AWaffV konkretisiert das: §30 AWaffV: (1) Nr. 4 wird explizit in §33 nicht genannt, also muss man keinen Grund für die Beantragung des EFP angeben!!
  10. Da braucht sich keiner streiten, die Kaffeetasse und die Handtasche mit Schlagring wurden auch aus dem Verkehr gezogen. Nur weil der Schlagring irgendwo dran montiert ist, bleibt er halt ein Schlagring.
  11. Wenn's nur ein Schaft ist und kein Wechselsystem mit langem Lauf, nö.
  12. Kein Paragraph verbietet dir, das Teil sportlich zu nutzen. Also wozu der Aufwand?
  13. Keine Angst, das kommt dann bei der dritten Lesung noch schnell mit rein.
  14. Ich würde mal sagen: jeglicher Umgang mit Schusswaffen setzt 0,0 Promille voraus. Wenn Du zu Hause mit 2 Promille deine Flinte putzt (nicht die in der Hose), wird's bei einer spontanen Kontrolle auch erstmal dünn mit der Zuverlässigkeit.
  15. Krasses Teil!
  16. Ich lasse den Munerwerb immer stempeln. Man weiß nie, was kommt und was man hat, hat man. Die 25€ sind auch noch drin.
  17. Qnkel

    Drehscheibenanlage

    Merkste selbst, oder? Warum Konfigurationsdateien?? Du sollst keine CNC-Maschine bauen...
  18. Qnkel

    Drehscheibenanlage

    Ich hab das mal mit einer Logo gemacht aber umständlich und man braucht halt Taster etc zum Bedienen. Heute wurde ich das mit Arduino plus Touchscreen machen. Damit ist alles offen, man könnte auch ne Bluetooth-Kopplung machen etc.
  19. Spätestens dann werden die irgendeinen Fehler finden. Die Zuverlässigkeit ist erstmal weg und Du darfst klagen und dann? Wird die Frage nach der Verankerung gestellt. Du hast doch hoffentlich die Verankerung von einem zertifizierten Fachbetrieb durchführen lassen mit einer Kraftmessung durch ein DAkks-kalibrierten Messgerät und dir wurde Messprotokoll und Kalibrierbericht ausgehändigt? Nein? So ein Mist, dann waren es wohl nur 49kN...
  20. Wenn das so weiter geht, werden Entladehammer noch erlaubnispflichtig.
  21. Ein extra Beleg zum Erwerb brauche ich nach §12 nicht, nur die WBK. Zu Hause führe ich die Waffe nicht, also wie soll ich zu Hause, bei einer Kontrolle, gegen §38 verstoßen?
  22. Wie viel davon ist Papercrime wegen falscher Meinung der Behörde, die nicht im Gesetz steht? Einen "Leihschein" gibt es im Gesetz nicht und ist auch nicht gefordert. Genau so, das der Waffenbesitzer Belege darüber führen muss, wenn die Waffe beim Büchser ist oder woanders verwahrt wird. Im ganzen §12 gibt es keine Pflicht der Schriftform. Und bei Waffenschränken gab's schon immer die Diskussion, ob die grundsätzlich verschraubt sein müssen oder nur, wenn es das Gesetz fordert und seit Umstellung auf 0/1 ob der Altbesitz A/B auch für neue Waffen gilt...
  23. Heißt, du darfst deine selbst geladene Schwarzpulver-Patrone nicht delaborieren? Das wäre komisch...
  24. ... das es diese Begriffe im WaffG gar nicht gibt.
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