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Hab nochmal gemessen. Das LG ist 112cm lang. Der Tipp mit ausschäften ist natürlich super! Denke so und mit Futteral falten, bekomme ich es in einen normalen Karton. Vielen Dank für die ganzen Tipps - manchmal hat man ein Brett vorm Kopf.
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Also wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Pulverschein...
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Gehen sie mir aber nicht, da ich schon ein Interesse daran habe, dem Käufer einen günstigen Versand anbieten zu können. Muss ja nicht unnötig teuer sein. Waffenkurier Neu ist die Länge nicht egal, bzw. maximales Gurtmaß 200cm.
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Moin, hab hier noch ein Luftgewehr mit Futteral, was ich mal bei egun reinstellen wollte. Nun ist das Futteral insgesamt 150cm lang & Gewicht 6,5kg. Gilt also bei allen Versendern als Sperrgut. Zum rechtssicheren Versand will ich es mit Alterssichtprüfung versenden. Das gibts allerdings nur bei DHL. 10kg Sperrgut plus Alterssichtprüfung sind bei DHL satte 40,- €. Habt ihr Tipps, wie man das noch günstiger aber rechtskonform versenden kann? Muss ja nicht eigenhändig sein, nur Ü18.
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Das W kann man doch eh raus streichen. Kassel war doch schon 90% "Militaria" (gleich Altmetall, hauptsache irgendwo isn Hakenkreuz drauf) und 10% Waffengedöns. Die 10% waren noch unterteilt in 70% Ersatzteil-Kramskisten, 20% Zubehör und Munition und 10% scharfe Waffen, was wiederum meist völlig abgerockte Ordonnanzprügel waren oder vielleicht die ein oder andere Sammler-Waffe... Wenn man Ersatzteile gesucht hat, war die Börse gut...
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Du kannst die WaffVwV gerne verbrennen. Das BVerwG hat sie in anderen Fällen schon zur Begründung rangezogen.
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Das steht in §186 BGB. Die WaffVwV beschreibt es ganz klar als Frist: "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK." Und ja, bla bla bla, die WaffVwV gilt ja gar nicht für mich und das Gesetz ist aber voll anders, buhu - meine ständige, rhetorische Frage: Was wird ein Richter wohl ranziehen? Ansonsten einfach mal im Lexikon "Frist" nachschlagen und auf die Definition sowie das Synonym "Zeitraum" kommen...
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Nach §187 BGB beginnt die Frist erst am 02.03., da das Ereignis (hier der Erwerb) im Laufe des 01.03. stattfand. Damit endet die Frist am 01.09. und Du darfst ab dem 02.09. wieder erwerben.
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Das stimmt leider und ich finde, da gibt's auch heutzutage keine Ausreden mehr. Lager werden ja nicht mehr mit Karteikarten geführt.
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Das kann man auch bis ans Limit diskutieren. Wenn man den (5) liest, beginnt er ja mit "Erwerb und Besitz von mehr als X Waffen", also grundsätzlich (Plural) für alle Waffen über das Grundkontingent. Wenn ich also eine Grundkontingent-Waffe verkaufe, müssten die Überkontingente nachrutschen, nach der grammatikalischen Formulierung. Aber Grammatik != Jura. Wäre aber auch aus der Praxis abzuleiten: wenn ich 5 KW habe und meine erste KW aus dem Grundkontingent verkaufe, habe ich ja nicht automatisch ein "freien Platz" um wieder erleichtert eine Grundkontingent-Waffe über (3) zu kaufen sondern, da ich noch 4 KW habe, wird der (5) angewendet. Zumindest kenne ich keine Behörde, die das so handhabt.
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Warum benötigst Du überhaupt ne Bedürfnisbescheinigung für die Verlängerung? Kenne ich überhaupt nicht und war noch nie nötig.
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Deswegen schrieb ich ja "theoretisch". Der Wortlaut des Gesetzes gibt da nichts weiteres her. Das die Praxis natürlich anders aussieht, ist klar.
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Wenn Du schon sagst, es sei falsch, dann schreib auch, was daran falsch sein soll. Ja, ich bin nicht auf "Überkontingent-Waffen" eingegangen, das macht den Rest aber nicht falsch, höchstens unvollständig. Für Besitz von Überkontingent-Waffen muss man zusätzlich regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Das muss aber nicht mit den vorhandenen Überkontingent-Waffen gemacht werden! Da reicht theoretisch auch Luftgewehr...
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Nein. Die Farbe der WBK ist egal! Du musst KW und LW schießen und zwar deine eigenen. Welche davon, ist egal. Da reicht auch die Tingle auf grün oder die Contender auf gelb oder der VL-Revolver. Hauptsache es ist irgendeine erlaubnispflichtige Kurzwaffe aus deinem Besitz, und du darfst bei der Benutzung wild mischen. Ebenso bei der Langwaffe: das kann der Halbautomat in 8x57 genauso sein wie die FieldTarget-Luftpumpe auf gelb (wenn es besonders günstig sein soll). Du kannst theoretisch das auch in 6 Tagen hintereinander mit beiden Waffen-Arten täglich machen und hast 12 Monate Ruhe.
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Ja, die gab es auch zur Zuverlässigkeitsprüfung, und zwar nicht in die Richtung, das es weniger wird.
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@ASE hat dein Amt so viel Langeweile? Hier ersticken sie schon an den Zuverlässigkeitsprüfungen. Wurde 1 Jahr nach meiner ersten WBK überprüft, danach nie wieder...
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Was soll man da den Kopf zerbrechen? Alles keine Aufgaben des Vereins. Auch wenn manche Vereine sich als verlängerten Arm der Behörde aufspielen...
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Das Argument, 4 kommt vor 6 und gilt nicht, ist längst tot! Klage wäre total sinnlos. Das wurde schon bis oben durch geklagt beim alten WaffG, das 2/6 nur für grün und nicht für gelb gilt, weil es unter 2 und nicht unter 4 stand.
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Mit Seriennummer!
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Das stimmt. Sollte jetzt auch nicht in DSB-Bashing ausarten. Im BDS LV3 soll auch gelten, das 80% der Termine auf dem vereinseigenen Stand geschossen werden müssen fürs Bedürfnis. Passt auch nicht zur 4-Monats-Regel aber das auszudiskutieren fehlt mir die Lust und Zeit.
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...und mach dich als Neuling so schnell bekannt und beliebt im Verein und den Nachbar-Vereinen.
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Genaues kann dir letztendlich nur dein Verein und Verband sagen. Hier wird zwar immer aufs WaffG gepocht, aber Vereine kochen gern ihr extra Süppchen. Hier im DSB-Verein musst Du für ein KW-Bedürfnis 18x KW geschossen haben. Ebenso bei LW.
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DSGVO und der Verkauf sowie Einkauf von Waffen
Qnkel antwortete auf Herr_Merlin's Thema in Waffenrecht
Wie soll einem das bitte bei privaten Daten helfen? -
Ordonanzwaffe aus der Schweiz importieren - möglich?
Qnkel antwortete auf Matze_CZ's Thema in Waffenrecht
Lässt sich das nicht mehr nachvollziehen, an wen es verkauft wurde? -
Als Hera 9er Besitzer eine Glock kaufen? Magazine...
Qnkel antwortete auf SCR's Thema in Waffenrecht
War klar, das irgendwer den allgemeinen Ausnahme-Paragraphen zieht... Hat ja schon immer geklappt, darüber ganz einfach Ausnahmen von expliziten Verboten zu bekommen! Vor allem bei einem Magazinverbot, was extra so formuliert wurde, das man eben nicht über den Umweg einer KW an ein großes Mag für die LW kommt. Ich sehe da weiter 0% Erfolgschance. Wenn das klappt, wäre das ein Präzedenzfall, den dann alle nutzen wollen...