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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Nö. Das Versandunternehmen wird niemals zum Berechtigten. Wenn ein Überlasser die Waffe zum Transport an ein Gewerbe übergibt, übergibt er in dem Moment die Waffe an den Dritten, der sie empfangen soll.
  2. Ich empfehle da mal die WaffVwV. Dort steht das immer (!) der Überlasser das volle Risiko trägt daas die Waffe nur an einen Berechtigten geht.
  3. Ah sorry, die heißt "Flohmarkt Jagd / Jäger / Schießsport"
  4. Qnkel

    Waffenversand

    Alle? Auch alle Nachbarn, die das Paket annehmen wenn der BüMa zu hat? Meine Händler haben mich direkt auf die Öffnungszeiten hingewiesen. Wenn der Paketmann in der Mittagspause kommt und das Paket dann im Nachbarladen abgibt, steckste auch in der S******e.
  5. Mein SB meint auch immer das Rechnungsdatum eintragen zu müssen. Bis jetzt hat es immer noch gepasst daher hab ich nichts gesagt.
  6. Dir fällt durch 2/6 auf, das Jäger und Sportschützen ungleich behandelt werden? Donnerwetter! Is nur die Frage wo steht, dass diese Ungleichbehandlung verboten wäre...
  7. So, gestern kam die Waffe und ich konnte sie abholen. Sie wurde mit DPD als normales Paket verschickt, daher die lange Laufzeit. Scheint etwas in Mode zu sein. Hab schonmal ewb-pflichtiges per DPD bekommen - das lag dann nachmittags im Hausflur. War auch ein Händler. Etwas ärgerlich dass er dafür dann 30€ Versand nimmt aber das is mir nu au wurscht.
  8. Qnkel

    Waffenversand

    Gefährliche Aussage. Warum benötigt man bitte beim Hersteller oder BüMa keine eigenhändige Zustellung?
  9. Gibt bei FB noch die Schützenbörse und Suche/Biete Waffen. Visier und DWJ stellen ihre Anzeigen ins Netz und bei Visier kriegt man mit etwas Nachdenken auch die aktuellen Anzeigen angezeigt.
  10. Wenn sie als KW eingetragen ist, bleibt sie eine KW. Umbau zu einer LW dürfte nur eim BüMa machen. Ginge zum Beispiel problemlos bei eimem Buntline-Revolver. Fester Anschlagschaft dran und es ist ein Revolver-Gewehr.
  11. Frag dich mal wen Du aufn Leihschein eintragen willst... beantwortet die Frage.
  12. Frage ist auch inwieweit ich nach §37 handeln muss.
  13. Moin, ich frage hier vorab, falls ich morgen "gewappnet" sein muss Situation: Waffe bei egun ersteigert. Benutzer ist als gewerblicher Nutzer dort gemeldet. Scan von WBK und Anschrift der Behörde hingeschickt. Waffenhändler gefragt, ob die Waffe zu ihm gesendet werden kann. Er sagte ja, aber das Paket muss zu meinen Händen addressiert sein (zwecks Zuordnung) und das Paket muss ich verschlossen dort abholen. Die Waffe läuft ausdrücklich nicht über das Waffenbuch des Händlers. Verkäufer das gesagt. Verkäufer sagte "Wir schicken die Waffe zu dem Empfänger an jeder Adresse, die sie uns nennen" - fand ich schonmal sehr unvorsichtig, aber egal. Sie sollte ja zu keinem Nichtberechtigten sondern zu einem Waffenhändler. Adresse vom Waffenhändler angegeben. Verkäufer fragte, ob er dann "eigenhändige Zustellung" weglassen solle - habe das bejaht, weil ansonsten ja der Händler die Waffe nicht annehmen kann, wenn mein Name mit drauf steht. Montag soll die Waffe verschickt worden sein. Versandkosten waren 29,50€ - also mehr als ein normales Paket. Heute war ich im Laden - noch keine Waffe da. Verkäuferin sagte, ich solle sofort da nachfragen, nicht das die woanders gelandet ist und machte mich mit ihrer Art dann auch ziemlich verrückt. Nebenan ist ein Messer-Geschäft mit exakt demselben Namen. Unter der Adresse (gibt zwei, weil zwei Eingänge) ist auch ein Computer-Laden. Beide sollten doch aber ein Paket entsprechend zuordnen können - der Laden is da seit über 100 Jahren. Jetzt meine Frage, wenn da was schief gegangen ist - Waffe bei einem Nichtberechtigten, der evtl. noch das Paket geöffnet hat oder wurde laut Versender ausgestellt aber keiner weiß wo: Wer ist in der Verantwortung? Nach §12 hat der Verkäufer ja mit Absendung direkt an den "Dritten" also Empfänger überlassen. Stehe ich mit in der Verantwortung weil ich ihn angewiesen habe, woanders hinzuschicken oder allein er - der die EWB des Empfängers zu prüfen hat? Er scheint bei egun gewerblich zu handeln, da er einiges an Waffen verkauft. Ich habe ihn heute angerufen aber er hatte gerade die Tracking-Nummer nicht. Morgen früh soll ich nochmal anrufen, dann gibt er mir die Tracking-Nummer und dann weiß ich auch womit er versendet hat (mein Bauch sagt mir DHL... bei egun und sonstwo steht nichts dazu!) Wenn ich morgen rausfinde, dass die Waffe ausgeliefert wurde aber nicht beim Händler ankam - was machen? Bei der Polizei melden? Behörde melden? Verkäufer melden? Bin da grad etwas nervös - entschuldigt. Daher bitte sachliche Antworten.
  14. Auch das Grundkontingent ist auf Disziplinen abgestellt. Deswegen ist es im DSB ja so schwer zwei Gebrauchspistolen im selben Kaliber zu bekommen.
  15. Ich oute mich: ich will eine Desert Eagle .50AE. Einfach weil sie geil ist und es ein fettes Kaliber ist! Treffen? Wurscht. Der Rumms macht Spaß und das Gefühl in der Hand, egal wo die Murmel locht. Es darf jetzt gesteinigt werden.
  16. Das und die Formulierung zeigt Außenstehenden: das Hobby wird zur Pflicht! Habe ich zuwenig "Stunden" ist alles weg. Eher negative Werbung für den Sport...
  17. Das wärs ja noch, wenn man ne Erlaubnis benötige nen Messingbecher zuzukorken...
  18. Der SB ist allerdings an die SprengVwV gebunden und muss begründen, warum er sich dieser widersetzt.
  19. In welcher Funktion willst Du die denn abmahnen?
  20. Ich würde die Klappe halten und erwerben, wie es für mich und nach WaffG richtig ist. Beim eintragen könnse immernoch meckern und Du richtig stellen. Als ein SB mal unkundig war bin ich einfach zum nächsten gegangen.
  21. Qnkel

    Vereins-WBK

    Wenn der SB es einträgt sind alle ausm Schneider. Der SB kann den Eintrag jederzeit zurück nehmen. Bis dahin gilt er aber.
  22. Herrlich wie manche hier von ganz allein Einschränkungen erfinden. Mal wieder ein Zeichen das die Politiker nicht bei den Antis nach Argumenten suchen brauchen. Ich hatte mein 27er auch bevor ich ne WBK hatte. Auch zum wiederladen. Warum? Weil ichs kann. Weil ichs darf. Weil nen 2. Antrag auf Wiederladen nochmal 140€ gekostet hätte.
  23. Gibt ein Urteil des VG Hannover was die Beschränkung für ungültig erklärt hat. Daran muss sich aber kein Richter/SB halten. Also klären oder klagen.
  24. Ich leg n rosa Schlüpfer drauf
  25. WaffG Anlage 1 ganz unten stehen die Kategorien!
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