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Qnkel

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  1. Und wenn es auf dem Typenschild nicht steht oder es keins gibt?
  2. Wenn Du sie mit dem Schrank dauerhaft verbindest... Aber nich das noch jemand seine Zuverlässigkeit wegen MIR verliert. Ich wäre zutiefst betrübt...
  3. Oh Gott, das geheiligte Typenschild. Und wo steht, dass man den Schrank nicht zusätzlich beschweren darf? Mein B-Schrank hat kein Typenschild. Nur ein Aufkleber, wo drauf steht dass er Klasse B entspricht. Komm ich jetzt in die Hölle? Bestimmt... hab da einfach so Löcher reingebohrt zum verankern... Und der Unfug, dass das Typenschild eines Dübels Beweis genug ist, ist okay? Weil ja jede Wand gleich ist. Mal davon ab habe ich nur geschrieben wie ich vorgehen würde. Das muss keiner nachmachen und wer auf Nummer Sicher gehen will, bespricht es mit seinem SB und verlässt sich nicht auf ein Forum...
  4. Wenn ein SB echt meint er will ein belastbares Gutachten zum Abreissgewicht würde ich einfach Bleigewichte in den Schrank legen bis er 200kg hat. Bisschen fest kleben und schon sind sie Teil des Schrankes.
  5. Ich weiß ja nicht in welcher Bananenrepublik Du wohnst, aber in D gilt das Einheiten- und Zeitgesetz, welches die SI-Einheiten vorschreibt und Kilogramm ist eine der fünf grundlegenden SI-Basiseinheiten. Newton ist nur eine abgeleitete SI-Einheit und unbrauchbar, da die Kraft eben abhängig von der Erdanziehungskraft ist.
  6. Das impliziert das Wort Erbfall und wenn der Nachlassverwalter den Fall abgeschlossen hat dann ist der Prozess des Erbens vorbei. Er kann auf Herausgabe der alten Erlaubnis bestehen. Chancen sehe ich da aber 0.
  7. Quelle: WaffG. Erben-WBK gibt es beim Erbe? Erbt er die Waffen gerade? Nein? Keine WBK.
  8. Damals ist aber nicht heute. Erbfall ist eine besondere Ausnahme, die nur einmal eintreten kann! Damals war dein Bedürfnis Erbe. Jetzt brauchst Du nunmal ein neues. Wenn ich eine Waffe verkaufe und genau diese wieder kaufe benötige ich auch ein neues Bedürfnis! Alles andere ist Gutwill des SB.
  9. Und Freie Klasse ist bei ihm ja wohl schon mit einer Pistole belegt, wenn ich es richtig verstanden habe.
  10. Auch Du darfst gern mal die Definition in der WaffVwV zu Erlangen und Ausüben lesen... oder es lassen und weiter unhaltbare Eigeninterpretationen verbreiten. Ein Richter stützt sich wohl eher auf die WaffVwV.
  11. Du erlangst die Gewalt bereits wenn Du den Tresorcode kennst. Ausüben tust Du sie wenn Du denn Tresor öffnest. Das ist ein Unterschied von über einer Sekunde! Fahre allein 20 Minuten bis zum Verein... Übrigens sehr gut verdeutlicht bei dem Urteil zum Überlassen eines Tresorschlüssels, was nicht erlaubt war. Der Kollege hat nämlich in dem Moment erlaubnispflichtig erworben obwohl der Tresor in der Wohnung des Besitzers viele Kilometer weit weg stand. Wenn ich zu Hause meiner Freundin den Code sage, erwirbt sie in diesem Moment die Waffen im Tresor!
  12. Lesekompetenz ist wohl eher mangelhaft. Du schreibst es doch selbst. Wenn ich die tatsächliche Gewählt nur erlange und nicht ausübe, dann erwerbe ich und führe nicht. Dazu muss man natürlich den Unterschied kennen. Aber wenn man nur kopieren und nicht lesen kann, wird es schwer...
  13. Nicht falsch. Erwerb = Erlangen Führen = Ausüben Dazu die Definition in der WaffVwV lesen und dann wird das klar.
  14. Indem ich sie in meiner Wohnung erwerbe. ... oder auf einem Schießstand. ... oder bei jemand anderen zu hause.
  15. Meine WBK kam damals als ganz normaler Brief mit Citipost an meine Adresse. Meine Freundin hatte den Brief geöffnet. Warum dürfte sie dann nicht auch die WBK wieder mitnehmen? Dann müsste der SB ja auch die WBK per Eigenhändig verschicken... Hat sich leider eh erledigt, da das Amt berufsfreundliche Öffnungszeiten von 9-12 hat. Also wird erst morgen eingetragen...
  16. Die beliebtesten WO-Themen: - 2/6-Regel - Mun-Erwerb auf Leihschein (da gibs mittlerweile ein verneinendes Urteil des OVG NRW) - Sluggun auf gelb - Mun-Erwerb für WS - Tresore anschrauben - Schlüsselaufbewahrung ...und bis auf Leihschein-Sache gibt es keine Urteile zu dem Thema! Das wundert mich immer besonders.
  17. Viel einfacher wäre es wenn das BVA die DSU anweist ihre SpO schriftlich zu konkretisieren.
  18. @coltdragoon Wär es nicht ein bisschen spät nach Erteilung der Erwerbserlaubnis dies zu prüfen?? Aber mein SB kennt mich. Ist die 3. Waffe und ich war wegen 27er auch mehrmals bei ihm.
  19. Spricht was dagegen wenn meine Freundin (keine waffenrechrliche Erlaubnis) morgen mit meiner WBK zum Amt geht um ne Waffe eintragen zu lassen? Finde nirgends was dagegen spricht aber frage lieber nochmal. Gibt ja die kuriosesten Urteile...
  20. Es ist nicht falsch. Der BSSB stellt sich hier gegen den DSB. Der DSB selbst hat nirgends eine Anerkennung anderer Ausbildungen nieder geschrieben!
  21. Ich lach mich tot. Was für ein Schwachsinn. Wenn Du das GG auf §13 und 14 anwenden willst, dann müsstest Du gleich jedem alles erlauben. Dann fühle ich mich ungleich behandelt weil ich mit Klasse B Führerschein kein LKW fahren darf oder große Anhänger...
  22. Qnkel

    Waffenversand

    Ist doch versichert.
  23. Qnkel

    Waffenversand

    Man kann ein DHL Paket auch unfrei versenden. Damit sinkt das Risiko das es jemand anders annimmt. Bei Rückschein steht, dass es zumindest nicht beim Nachbarn abgegeben wird. Meine unberechtigte Freundin könnte es aber annehmen. Bliebe noch Packstation.
  24. Qnkel

    Waffenversand

    Gibt's beim normalen DHL auch. Für 1,80€. Leider nur für Geschäftskunden.
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