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Qnkel

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  1. Ein gültig gewordener Strafbefehl steht einem Urteil gleich. (§410 (3) StPO) @raze4711 Früher hat man auch gesagt "Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst."
  2. Mir ist gerade aufgefallen, dass in meinem NWR-Auszug zur gelben bei den ersten Waffen unter "Bedürfnis" nur "Sportschütze" steht und bei den letzten beiden Eintragungen dann "Sportschütze - §14 Abs. 6".
  3. Wird kommen, wenn genug Leute die Gerichte damit beschäftigen. Als Bonus kommt die zehn dann gleich in §13 zur Vereinheitlichung und alle sind glücklich.
  4. Hier wird eine Sache diskutiert, wo doch jeder wissen sollte, das sie nicht durchsetzbar ist. Vielleicht wird irgendwann mal jemand seine 11. Gelb-Waffe bis zum BVerwG durchklagen und dann gibt's zwei Optionen: BVerwG entscheidet gegen die 11. Waffe, weil die Intention des Gesetzgebers klar war und auch in der Begründung des Gesetzes nachzulesen ist. Thema vom Tisch. BVerwG entscheidet für die 11. Waffe, danach wird der Gesetzgeber garantiert aktiv und das Gesetz nachschärfen. Alte Erlaubnisse werden dann einfach nach §9 (2) WaffG beschränkt. Das Urteil zum 142. Karabiner auf gelb hat doch bereits gezeigt, dass die gelbe nicht unendlich ist.
  5. Nimmst Du noch Wetten an? Die 2-Schuss-Regelung bei Jägern war auch vom Wortlaut überhaupt nicht diskutabel. Trotzdem hat das BVerwG ein Urteil gefällt, womit niemand auch nur im Ansatz gerechnet hat...
  6. Wollte mich heute mal wieder einloggen, aber ging nicht. Wohl Login zu alt. Hab nur gesehen, das man jetzt eine "SuchePRO" buchen kann. Die Suche war damals eine Katastrophe, aber jetzt ein Update dafür zu "verkaufen" und das als Abo, find ich krass. Will man so nochmal Kohle aus den Lifetime-Member holen?
  7. Wenn ich n Kaufvertrag nach BGB und n Leihschein nach WaffG habe, sehe ich da kein Problem.
  8. Da es auch nur noch eine Gebühr für WBK + Voreintrag gibt, kann man nichts mehr sparen, wenn man den Ballermann direkt eintragen lässt...
  9. Ich finde das Gesetz genau so sinnfrei, das vorab. Aber ein Richter wird dich fragen, welches Interesse Du hattest ein Einhandmesser in der Öffentlichkeit zugriffsbereit zu führen. Wie oft musst Du denn beim Shopping in der a Innenstadt schnell auf ne Leiter und was abschneiden? Als Handwerker während der Arbeit (im öffentlichen Bereich) bestimmt kein Thema. Aber dann bei Feierabend ab in die verschlossene Werkzeugkiste, weil dann das Interesse zu Ende ist. Hier geht es ja darum, das jemand ständig ein Leatherman führen möchte. Und ich glaube, da wird es sehr schwer sein einem Richter zu erklären, warum ein Einhandmesser nötig ist.
  10. Ich denke, ein berechtigtes Interesse enthält auch einen Grund, warum kein Zweihand-Messer reicht. Und da wird es schwer...
  11. Niedersachsen ähnlich. Grün im Kontingent: 60€ Grün über Kontingent: 90€
  12. Kriege auch jedes mal mein Stammdatenblatt. Reicht mir völlig um zu sehen ob alles richtig ist. Letztendlich gilt für den Bürger das, was in der WBK steht. Was die IT dahinter vergeigt, ist nicht mehr mein Problem.
  13. Siehst ja, es wird lieber diskutiert, welcher Lobby-Verein der beschissenere ist...
  14. Hatte noch keine aber in Niedersachsen Minimum 45€.
  15. WL sind erlaubnisfrei, also können sie eine vorhandene Erlaubnis kaum belasten. Aber vor Gericht und auf hoher See...
  16. Die WaffVwV sagt dazu: Jetzt sag mir mal, wie ich ein Wechselsystem "in Anschlag" bringen kann bzw. innerhalb von 3 Sekunden / 3 Handgriffen zu einer Waffe zusammen bauen kann.
  17. Spricht eigentlich irgendwas dagegen, sich ein Magazingehäuse zu drucken?
  18. Bei Hera (https://www.hera-arms.de/h3l) steht noch folgendes: Also scheinen die in den USA ja auch das Problem zu haben. Hab aber gerade gesehen, da reicht es wohl, die Magazine zu blockieren. Mist.
  19. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Das hilft nicht, da blockieren das Verbot nach neuem WaffG ja nicht aufhebt (Magazinkörper ist weiter verboten) und ich jetzt auch nirgends mehr ein 30er Magazin kaufen darf. Weißt Du noch ungefähr, in welcher DWJ das war? Dann würde ich mir die Ausgabe mal besorgen. Zu 1.) Da es um einen Repetierer geht, fällt es nicht unter den §6 AWaffV, daher ist ein BKA Bescheid nicht betroffen, oder welchen BKA Bescheid meinst Du? Zu 2.) Da Magazine aktuell noch bedürfnisfrei sind, muss es erstmal zum reinen Besitz in keine Sportordnung passen. Soweit ich weiß, gibt es beim BDS da aber (noch) keine Einschränkungen.
  20. Moin, nach dem Magazinverbot frage ich mich, ob es mittlerweile Hersteller gibt, die geborene 10-Schuss-Magazine in der Optik/Größe von großen (30-Schuss-Magazinen) anbietet. Einfach für die Optik & bessere Handhabbarkeit. Nachträgliches blockieren reicht ja nicht, aber noch vorhandene Magazine/Einzelteile könnten doch von einem Hersteller/Büchsenmacher neu aufgebaut werden zu einem 10-Schussmagazin. (z.B. bei nem 30-Schuss-Magazin eine Platte/Stück einsetzen und dann Boden plus Feder eines 10-Schuss-Magazins). Frage wäre hier, wie weit Magazingehäuse definiert ist...
  21. So ausdrücklich ist die AWaffV gar nicht.
  22. Sinnvoll: bestimmt! Erreichbar: niemals! Das fängt nicht mal da an, das man Jäger und Sportschützen nicht unter einen Hut bekommt sondern das selbst innerhalb der DSB-Vereine die LG-Schützen gegen KK wettern und KK gegen GK und innerhalb der Gruppen noch die Gebrauchswaffen-Freunde gegen die "Sportgeräte"-Fraktion... Und wenn Du alle unter einen Hut bekommen möchtest, kommt erstmal laaaange bevor es um Inhalte und Wirkung geht, wer denn Chef sein darf... Wenn dann die Hälfte ihre Lametta-Pöstchen haben, haut die andere Hälfte wieder in Sack weil sie unzufrieden sind (=eingeschnappt, weil sie kein Pöstchen bekamen)...
  23. Der letzte Protest wäre, dass innerhalb der ersten 2-3 Tage, nachdem das Gesetz in Kraft ist, alle Magazinbesitzer zu ihren SB gehen und alle Magazine einzeln anmelden wollen. Die SB müssen so mit Arbeit zugeschissen werden, dass sie über ihre Vorgesetzten die weiße Fahne schwenken und die Verwaltungschefs mal über die Landesregierungen in Berlin anklingeln, ob die noch alle Haare im Toupet haben.
  24. Entschuldigung: der Erwerb nur noch mit Ausnahmebescheinigung des BKA für Vollautomaten erlaubt.
  25. Die hams in der Formulierung einfach verkackt. Da müsste "Erlaubnis nach § 14 Absatz 4 alte Fassung WaffG" stehen... Naja, das Ding wird eh noch paar mal durchgeklagt.
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