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Qnkel

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  1. Hab ich auch noch nie für bezahlt in NDS. Weder Perso noch Reisepass. WBK und Pulverschein wurden nie geändert, trotz Nachfrage.
  2. Nicht böse gemeint, aber Du verrennst dich hier total in Details, die keinen Richter jucken. Ne Briefmarke ist ne Urkunde als Postwertzeichen, sagt der BGH. Eine per Poststempel entwertet Briefmarke ist wertlos. Ich sage, sie verliert damit auch ihre Eigenschaft als Urkunde. Ein Poststempel selbst ist keine Urkunde, sondern einfach nur eine Entwertung mit Entwertungsdatum. Bei Einschreiben mit Rückschein ist er eh völlig wurscht, da ein Beweis für die Zustellung vorliegt. Wen juckt da noch das Absendedatum? Die Post garantiert keine zeitliche Zustellung bei Einschreiben und das wäre auch nur wichtig bei einem Rechtsstreit zwischen dir und der Post und nicht der Behörde!
  3. Für diejenigen, die das WaffG immer bis zum äußersten auslegen: Für Munition gibt's keine Ausweispflicht. Ich muss bei Mitnahme von Munition theoretisch meine EWB dafür nicht mitführen.
  4. Qnkel

    Opas Gartenflinte

    Könnte daran liegen, das Umarex die Marke gekauft hat.
  5. Weder Händler noch Privatmann ist dazu verpflichtet. Gesetz sagt "offensichtlich oder nachgewiesen" ohne Details. Was der Überlasser akzeptiert, ist erstmal sein Problem. Deswegen sagte der Händler hier ja, das er dafür Ärger bekommen wird.
  6. Nenn mir mal ein WaffG-Urteil, wo ein Gericht etwas als "Versehen" gewürdigt hat? Beispiele dagegen? der Jäger, dem die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, weil er Fundwaffen von einer Baustelle unverschlossen zur Polizei brachte (kein Betrug, keine böse Absicht) der Jäger, dem die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, weil er im Koffer drei Patronen vergaß und seine Frau danach den Koffer nutzte (kein Betrug, keine böse Absicht, nur unerlaubtes Überlassen von 3 Patronen) ...dutzend weitere Fälle, findbar u.a. bei Lexdejur
  7. Gibt einen Grund dass man auch für die 4mm-Dinger ne Sachkunde braucht... Da wird "rausreden" schwer. Und das man direkt zur Behörde rennt ohne die Lieferung zu kontrollieren, ist ebenso ziemlich unklug.
  8. Qnkel

    Opas Gartenflinte

    Hämmerli müsste anhand der Seriennummer doch das Herstellungsdatum nennen können.
  9. Danke für die Antwort. Digitalisierung läuft...
  10. Naja so ne Nachfrage: "Die Waffe passt nicht zur EWB der Person! Trotzdem überlassen?" wäre ja praktisch.
  11. Da müsste ein Händler mal beantworten, ob beim Überlassen im NWR die EWB abgefragt wird oder nur die Person.
  12. Blöd gelaufen, dass es der SB gemerkt hat und nicht Du. So kann man dir unterstellen, dass Du die Waffe bewusst erwerben wolltest. Hättest Du es beim Empfang des Pakets bemerkt und gleich dem Händler und deiner Behörde gemeldet, hätte nur der Händler das Problem (illegales überlassen). Jetzt hängst Du mit im Boot wegen illegalem Erwerb. Da würde ich einen Fachanwalt einschalten, bevor Du dich weiter um Kopf & Kragen redest.
  13. ...oder man wirbt direkt auf der Startseite mit Hexagon .45ACP als "LIEFERBAR" und auf der Artikelseite steht dann nur "nachbestellt"...
  14. Na immerhin hast Du ne Info...
  15. Zoll: Zoll online - Pressemitteilungen - Kalaschnikow und andere illegale Waffen bei Sportschützen vorgefunden. https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Waffen/2022/z90_illegale_waffen_s.html Wieder ein Bärendienst für uns...
  16. Quelle? Die WaffVwV sagt nur VM.
  17. Nach meinen letzten Infos (hab den SuRT auch noch nicht) muss man in den nächsten 2 Jahren Matches bestreiten um den SuRT zu behalten.
  18. "(5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."
  19. Das sind oft auch die, die 15x K98 stehen haben und den jungen erzählen, Selbstlader braucht man nicht und das ist Blödsinn...
  20. In Niedersachsen kostet ne Ausnahme von 2/6 übrigens 60€ Gebühren 🤪
  21. Ja, still ruht der See. Bekomme keine Antwort und nichts...
  22. Während in Villabajo noch Fristen-Gesetze diskutiert werden, wird in Villarriba schon wieder erworben. 😎
  23. 🤣 Wo bestätigt dich, das Beispiel? Das Beispiel geht ja gerade nicht vom Kalendermonat sondern Monat aus. Ich geb auf...
  24. Egal, wie man den §188 BGB auslegt (und schon gar nicht so, wie @Shiva), kommt man nie auf 8 Monate. Der §188 regelt nur mit dem 187, ob es eine Ereignis- oder Verlaufsfrist ist und ob es nach Tagen oder Zeitraum bemessen ist. Eintrag einer Waffe interpretiere ich als Ereignisfrist (Tag der Eintragung wird nicht mitgerechnet) und ab dann 6 Monate = Kalendertag im 6. Monat danach! 12.2. eingetragen, 12.8. Ablauf der Frist, 13.8. nächster Erwerb möglich. (Wenn man denn die 2/6 als Frist nach BGB ansieht). Hier nochmal erklärt: https://www.lecturio.de/magazin/fristen-richtig-berechnet/
  25. Und was willst Du jetzt tun? Dolle mit dem Fuß aufstampfen? Wenn das VGH der Verwaltung Recht gibt, weil die Verwaltung die WaffVwV anwendet, dann kannst schlucken und fertig. Nächster Schritt ist dann BVerwG, wenn man die Kohle hat... wie viele Waffen-Verwaltungsurteile wurden schon vom Bundesgericht gekippt? Ich kenne keins...
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