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Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
Qnkel antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Und welchen Ermessensspielraum bietet §5 (1) WaffG? Gar keinen. Er ist mit den Waffen nicht sachgemäß umgegangen = absolute Unzuverlässigkeit. Mal davon ab finde ich es menschlich schon mehr als dämlich eine Waffe anzufassen, deren Zustand ich nicht kenne und die, nach dem Bericht, augenscheinlich in so schlechtem Zustand ist, das ich den Ladestand nicht kontrollieren kann. Dafür ist mir meine Gesundheit und meine Hände zu wichtig. Was wäre passiert, wäre eine der Kurzwaffen los gegangen und hätte jemanden getroffen oder in der Hand explodiert... -
Ja, Waffenverwertung ist ein guter Tipp.
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Ich hab nirgends gesagt, dass der Händler die Waffe kaufen oder für mich ersteigern soll. Entweder nimmt der Händler die Waffe in Zahlung (meinetwegen deutlich unter Marktpreis) und macht sein Gewinn daran oder er verkauft sie in meinem Auftrag weiter abzüglich Provision. Der Händler soll da ja nicht leer ausgehen. Natürlich werde ich bei egun Käufer etc. Aber wenn der Verkäufer es verlangt, muss der Händler ja mindestens seine WHL an den Verkäufer als Nachweis senden. Die Idee, dass der Händler mich als Transporteur nach §12 beauftragt und ich sie hole und bei ihm einlager, hatte ich auch schon. Vielen Dank für alle Antworten.
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Moin, kennt jemand einen Händler, der Service rundum eGun direkt anbietet, falls man dort was von privat kauft und erstmal aufbewahren muss, bis die WBK wieder frei ist oooder (gerade jetzt ein Fall) wenn ein privater eine Waffe mit Wechselsystem verkauft, wo man nur das Wechselsystem möchte, dass der Händler das Paket annimmt, mir das WS weiter leitet und die Puste ankauft/weiter verkauft? Werde auch mal meinen Händler fragen, aber der hat mit eGun direkt nichts am Hut und ich weiß nicht, ob er dann Bock hat sich mit dem Verkäufer auseinander zu setzen wegen Zusendung, Überlassen etc. Vielleicht gibt es ja Dienstleister, die das direkt im Portfolio haben. Danke.
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Ein gültig gewordener Strafbefehl steht einem Urteil gleich. (§410 (3) StPO) @raze4711 Früher hat man auch gesagt "Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst."
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Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Qnkel antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Mir ist gerade aufgefallen, dass in meinem NWR-Auszug zur gelben bei den ersten Waffen unter "Bedürfnis" nur "Sportschütze" steht und bei den letzten beiden Eintragungen dann "Sportschütze - §14 Abs. 6". -
Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Qnkel antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Wird kommen, wenn genug Leute die Gerichte damit beschäftigen. Als Bonus kommt die zehn dann gleich in §13 zur Vereinheitlichung und alle sind glücklich. -
Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Qnkel antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Hier wird eine Sache diskutiert, wo doch jeder wissen sollte, das sie nicht durchsetzbar ist. Vielleicht wird irgendwann mal jemand seine 11. Gelb-Waffe bis zum BVerwG durchklagen und dann gibt's zwei Optionen: BVerwG entscheidet gegen die 11. Waffe, weil die Intention des Gesetzgebers klar war und auch in der Begründung des Gesetzes nachzulesen ist. Thema vom Tisch. BVerwG entscheidet für die 11. Waffe, danach wird der Gesetzgeber garantiert aktiv und das Gesetz nachschärfen. Alte Erlaubnisse werden dann einfach nach §9 (2) WaffG beschränkt. Das Urteil zum 142. Karabiner auf gelb hat doch bereits gezeigt, dass die gelbe nicht unendlich ist. -
Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Qnkel antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Nimmst Du noch Wetten an? Die 2-Schuss-Regelung bei Jägern war auch vom Wortlaut überhaupt nicht diskutabel. Trotzdem hat das BVerwG ein Urteil gefällt, womit niemand auch nur im Ansatz gerechnet hat... -
Wollte mich heute mal wieder einloggen, aber ging nicht. Wohl Login zu alt. Hab nur gesehen, das man jetzt eine "SuchePRO" buchen kann. Die Suche war damals eine Katastrophe, aber jetzt ein Update dafür zu "verkaufen" und das als Abo, find ich krass. Will man so nochmal Kohle aus den Lifetime-Member holen?
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Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Qnkel antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Wenn ich n Kaufvertrag nach BGB und n Leihschein nach WaffG habe, sehe ich da kein Problem. -
Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Qnkel antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Da es auch nur noch eine Gebühr für WBK + Voreintrag gibt, kann man nichts mehr sparen, wenn man den Ballermann direkt eintragen lässt... -
Ich finde das Gesetz genau so sinnfrei, das vorab. Aber ein Richter wird dich fragen, welches Interesse Du hattest ein Einhandmesser in der Öffentlichkeit zugriffsbereit zu führen. Wie oft musst Du denn beim Shopping in der a Innenstadt schnell auf ne Leiter und was abschneiden? Als Handwerker während der Arbeit (im öffentlichen Bereich) bestimmt kein Thema. Aber dann bei Feierabend ab in die verschlossene Werkzeugkiste, weil dann das Interesse zu Ende ist. Hier geht es ja darum, das jemand ständig ein Leatherman führen möchte. Und ich glaube, da wird es sehr schwer sein einem Richter zu erklären, warum ein Einhandmesser nötig ist.
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Ich denke, ein berechtigtes Interesse enthält auch einen Grund, warum kein Zweihand-Messer reicht. Und da wird es schwer...
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Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Qnkel antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Niedersachsen ähnlich. Grün im Kontingent: 60€ Grün über Kontingent: 90€ -
Gigantischer Betrug der EU bei der Feuerwaffenrichtlinie?
Qnkel antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Siehst ja, es wird lieber diskutiert, welcher Lobby-Verein der beschissenere ist... -
Hatte noch keine aber in Niedersachsen Minimum 45€.
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WL sind erlaubnisfrei, also können sie eine vorhandene Erlaubnis kaum belasten. Aber vor Gericht und auf hoher See...
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Die WaffVwV sagt dazu: Jetzt sag mir mal, wie ich ein Wechselsystem "in Anschlag" bringen kann bzw. innerhalb von 3 Sekunden / 3 Handgriffen zu einer Waffe zusammen bauen kann.
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Spricht eigentlich irgendwas dagegen, sich ein Magazingehäuse zu drucken?
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Bei Hera (https://www.hera-arms.de/h3l) steht noch folgendes: Also scheinen die in den USA ja auch das Problem zu haben. Hab aber gerade gesehen, da reicht es wohl, die Magazine zu blockieren. Mist.
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Das hilft nicht, da blockieren das Verbot nach neuem WaffG ja nicht aufhebt (Magazinkörper ist weiter verboten) und ich jetzt auch nirgends mehr ein 30er Magazin kaufen darf. Weißt Du noch ungefähr, in welcher DWJ das war? Dann würde ich mir die Ausgabe mal besorgen. Zu 1.) Da es um einen Repetierer geht, fällt es nicht unter den §6 AWaffV, daher ist ein BKA Bescheid nicht betroffen, oder welchen BKA Bescheid meinst Du? Zu 2.) Da Magazine aktuell noch bedürfnisfrei sind, muss es erstmal zum reinen Besitz in keine Sportordnung passen. Soweit ich weiß, gibt es beim BDS da aber (noch) keine Einschränkungen.
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Moin, nach dem Magazinverbot frage ich mich, ob es mittlerweile Hersteller gibt, die geborene 10-Schuss-Magazine in der Optik/Größe von großen (30-Schuss-Magazinen) anbietet. Einfach für die Optik & bessere Handhabbarkeit. Nachträgliches blockieren reicht ja nicht, aber noch vorhandene Magazine/Einzelteile könnten doch von einem Hersteller/Büchsenmacher neu aufgebaut werden zu einem 10-Schussmagazin. (z.B. bei nem 30-Schuss-Magazin eine Platte/Stück einsetzen und dann Boden plus Feder eines 10-Schuss-Magazins). Frage wäre hier, wie weit Magazingehäuse definiert ist...
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Anerkennung gleich- oder höherwertiger Sicherheitseinstufung für Tresore
Qnkel antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
So ausdrücklich ist die AWaffV gar nicht.