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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Schreib ihnen ne Mahnung und mach dafür gleich nochmal 5€ Mahnkosten geltend...
  2. Kommt immer auf die Ladung an. Die 460 kann man auch auf über 3500J bringen.
  3. Der JS sagt immer noch rein gar nichts darüber aus auf welcher Basis der Voreintrag erfolgte. Dann müsste der Händler ja auch kontrollieren ob die Waffe zur Disziplin passt, beim Snubnose muss man die BdMP-Mitgliedskarte vorlegen usw. Und wie ist es dann mit einer grünen WBK für eine einzelne Sammlerwaffe... Der Erwerber allein ist dafür verantwortlich ob die Waffe in sein Bedürfnis passt. Der Händler hat die Erwerbserlaubnis zu prüfen, nicht die Erwerbsvorraussetzungen.
  4. Wo steht das der Händler die Waffe zurück nehmen muss? Wenn der Händler eine Aufbewahrung (meist kostenpflichtig) anbietet, kann er das tun, muss es aber nicht. Der Kaufvertrag bleibt gültig, auch mit fehlender Erwerbserlaubnis. Wo Du die Waffe bei Ablehnung durch die Behörde dann parkst, ist allein dein Problem.
  5. Auf jeden Fall weiter berichten, bitte.
  6. Dann zeig mir mal wann bei der AfD VOR der Richtlinie LWB ein Thema war.
  7. Wow, die AfD hat Google. Ein Glück, sonst müssten sie sich noch selbst Argumente ausdenken. Sieht man ja bei anderen Themen, was da raus kommt.
  8. Klappt bei der AfD doch wunderbar. Seit die die Waffenrichtlinien-Verschärfung entdeckt haben, ist sie ständig Wahlempfehlung... Die haben sich vorher ein Scheiß für LWB interessiert und grasen auch nur das Thema ab, um Randwähler zu bekommen.
  9. Dieses: https://openjur.de/u/747650.html Interessiert mich sehr, der Fall. Auch mit dem Hintergrund der anlasslosen Kontrolle, wie sie hier durch geführt wird. Wie begründest Du die Verweigerung?
  10. Mein Problem ist erlaubnisfreie WS in 2/6 mitzurechnen, was nicht zulässig ist. Da ist es mir wurscht ob man 2/6 strecken kann, weil WS nicht mitgezählt werden.
  11. Bietet die auch die Sonderregelung an das WaffG zu lesen und zu befolgen?
  12. Von Antrag WBK über Untätigkeitsbeschwerde bis Klage und Urteil vergehen aber gaaanz locker 2 Jahre, eher mehr. Und nach dem Urteil können die sich immer noch Zeit lassen, Wenn im Urteil keine konkrete Frist genannt wird und die Verwaltung es auf die Spitze treibt.
  13. Das ist Blödsinn. Der Jäger darf die Waffe nutzen. Für die Nutzung ist es egal, auf welchem Bedürfnis sie erworben wurde, man braucht nur ein Bedürfnis die aktuelle Nutzung. Der Jäger darf sich eine Sportpistole leihen wie der Sportschütze eine Jagdwaffe, wenn sie vom Bedürfnis gedeckt ist. Das Bedürfnis hängt an der Person, nicht der Waffe. Sonst dürfte ich jede Waffe nur in der Disziplin schießen wofür ich das Bedürfnis geltend gemacht habe.
  14. Ich lach mich tot. Löschung aller Daten, der war super! Und dann zur Konkurrenz, Wahnsinn. Die ist bestimmt besser... welche Konkurrenz? SchülerVZ [emoji1]
  15. Eine RS ist auch kein Allheilmittel, zum Glück. Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, zahlen die auch nicht.
  16. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie die Streitwert-Pauschalen bei WaffG/SprengG-Verfahren sind. Beim Familiengericht sind es üblicherweise 3000€.
  17. Leicht verdientes Geld für die Justizkasse. ...und Lexdejur ist voll von solchen Helden. Die Datenbank nützt leider eher Waffengegnern als uns.
  18. Gibt auch genug Urteile, wo die Leute es tapfer durch ziehen und dann gegen den Entzug klagen. Grad erst wieder ein Urteil gefunden wo jemand den 27er verlängern wollte, aber die Nachschauen standhaft verweigerte. Hat dann die Verlängerung bekommen aber ohne Aufbewahrung, dagegen geklagt und verloren.
  19. Es ist keine Richtlinie sondern eine Verordnung. In Kraft seit 15.12., gültig ab 8.4.
  20. Die WaffKostV sagt aber lediglich eine Gebühr für "Ausstellung einer Waffenbesitzkarte".Die Gebühr von 56€ darf also für jede Ausstellung genommen werden.
  21. Oh, eine Frage die wir hier noch gar nicht hatten. Lasset die Spiele beginnen! Nenn Du doch mal den Gesetzestext, wo nach Du keine EWB brauchst.
  22. Mütter haben die absolute Macht und den vollen Schutz der Judikative. Selbst Lügen ist voll erlaubt. Ich hatte bei meiner Trennung da große Angst vor. Sie hat mir den Umgang verweigert weil Krümmel auf dem Autositz des Kindes waren. Das Verfahren zum Umgang hat 4 Monate gedauert, obwohl 4 Wochen vorgeschrieben sind. Unterhalt hat sie sich auch per einstweilige Anordnung besorgt und gleich Lohnpfändung durchführen lassen. Da fehlen dir vom nächsten Gehalt mal gleich 800€, ohne dass man sich groß drauf einrichten kann.
  23. Mit der Wahl: Gebührenpflichtig registrieren oder kostenlos abgeben. ...und es wird das Wahlverhalten nicht ändern.
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