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Qnkel

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  1. Kann mir in diesem Zuge mal jemand die Quelle nennen, worauf ich das Recht habe einen Auszug aus dem NWR mit allem getätigten Anfragen zu bekommen? Habe letztens eine lächerliche Vorladung bekommen weil so nem Opa mein Auto verdächtig vor kam. Würde mich mal interessieren ob es in diesem Zuge eine Abfrage gab. Gesendet von meinem ZTE Blade L3 mit Tapatalk
  2. Im NSSV musst Du 12/18x die Waffe geschossen haben, die Du beantragst. Daher wird es bei mir schwer ohne eigenen Stand mit den Terminen in der heiligen Kladde ein Bedürfnis zu beantragen.
  3. Kannst in meinem DSB-Verein z.B. knicken. Da gilt nur, was in der heiligen Kladde steht und sonst nichts.
  4. Er hat nirgends was von einem Verbot geschrieben. "Sollen" ist eine Bitte. "Dürfen" wäre das Verbot.
  5. Jedes Mitgliedsland muss selbst regeln wie es die Verordnung durchsetzt (nicht umsetzt, dass ist was anderes) - also wie sie regelt, dass die Verordnung eingehalten wird.
  6. Na dann klär Du uns doch mit deinem Wissens zum EU-Recht auf Kleiner Tipp: Wenn es eine Richtlinie wäääre, die in nationales Recht umgesetzt werden müüüüste, dann muss auch irgendwo erwähnt werden bis wann das zu geschehen hat. Ist aber irgendwie komischerweise ganz klar mit "Verordnung" betitelt... hmm... welche Verordnung wurde bis jetzt in nationales Recht umgesetzt?
  7. Das Ding ist seit dem 15.12. rechtskräftig und ist ab dem 08. April wirksam (Artikel 9). Da es eine Verordnung ist gilt sie unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.
  8. Das ist nur ein Satz. Sehr ausgiebig ist es ausnahmsweise mal nicht.
  9. Ziemlich cooles Spiel. Will auch mal mit einer Harpune schießen :-D
  10. Auch wenn wieder jemand Verbands-Bashing schreit: Die aktuelle Stellungnahme des DSB sagt deutlich das Spaß im Schießsport nichts zu suchen hat. Und das ist immer noch der größte Verband mit den meisten Vereinen.
  11. Na dann klär mich Sachkundelosen mal auf.
  12. Qnkel

    Wartezeit WBK

    Weil unser Terrorabwehrzentrum freitags um 13 Uhr Feierabend machen.
  13. Qnkel

    Wartezeit WBK

    Es ist eben nicht alles vernetzt. Wir schaffen es nicht mal die Polizeien der Länder untereinander zu vernetzen. Ein digitaler Auszug aus einem Register kostet online 4,50€! Obwohl da niemand ein Finger krumm macht.
  14. So sehe ich das auch.
  15. Oh die Diskussion gibt es schon im Revolvergewehr-Topic, ob das als repetieren gilt. Nach WaffG kann man nur aus einem Magazin repetieren. Die Trommel ist formell aber eigentlich das Patronenlager. Im WaffG wurde bei der Definition insgesamt der Revolver total vergessen.
  16. Qnkel

    Wartezeit WBK

    3 Tage, davon einer wegen Postlaufzeit.
  17. Okay, ist logisch. Wunderte mich nur, dass es bei uns immer noch nur altgelbe Vordrucke gibt. Hat wohl damals jemand großzügig bestellt :-D
  18. Ich glaube schon, dass es auch noch die Altgelbe von der Bundesdruckerei gibt. Was bekommt denn der Altgelb-Besitzer, wenn seine WBK voll ist und er keine Neugelbe haben will?
  19. Ich musste auch noch nie eine Disziplin bei Neugelb angeben. Ist auch im Formular bei uns nicht vorgesehen. Unser Landkreis hat noch die alt-gelben Vordrucke, die entsprechend nach der Verordnung auf Neugelb umgeschrieben werden.
  20. Qnkel

    Geschoss schenken

    §22 (3) SprengG
  21. In einer Jungjäger-Gruppe hieß es, dort wird auch ewb-pflichtiges angeboten. Bin nur Begleitung dort ;-)
  22. Wird auch mein erster Besuch. Mal sehen.
  23. Klar, vdb-waffen.de Das ist aber auch die einzige Alternative. Ansonsten gibt es bei Facebook diverse, gut besuchte Gruppen.
  24. Ich hatte den Eindruck, dass dieses Jahr mehr Waffenhändler da waren und auch mehr Waffen ausgestellt werden. Klar ist immer viel Militaria dabei, aber so schlimm finde ich es auch nicht. Es gibt halt einfach keine Alternative. Bin gespannt wie es auf der Pferd&Jagd ist.
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