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Das sagt dir dein Sachbearbeiter. Manche Behörden trennen JS und Sport-Bedürfnis strickt, manche schauen, ob man die quer nutzen kann. 3x ne Glock 19 ist natürlich schon hart...
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Bin kein Fan solche Meldungen auszuschlachten, aber hier musste ich einerseits echt lachen, andererseits ist es auch echt traurig das jetzt der Pole, der dass WaffG vermutlich noch weniger versteht als wir, jetzt ne Strafanzeige an der Backe hat. Was hätte alles passieren können... https://www.mittelbayerische.de/lokales/landkreis-cham/mann-39-benutzt-verbotene-waffe-offenbar-als-brotzeitmesser-strafanzeige-kassiert-14052578
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Ich glaube, du hast das NWR falsch verstanden - die Papierakten, wenn auch digitalisiert, sind immer noch da. Das NWR ist nur ein Gesamtkatalog, der im Hintergrund mitläuft. Wenn es nur noch das NWR geben würde, gäbe es bei den Behörden ja auch nur noch die NWR-Software - und Du glaubst doch im Förderalismus nicht, dass die Bayern die gleiche Software benutzen wie Brandenburg.
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Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
Qnkel antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Deutscher wirds nicht mehr... -
Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
Qnkel antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Da können jetzt Germanistik-Studenten drüber philosophieren AWaffV konkretisiert es ja eindeutig: Ein Grund muss nicht angegeben werden! -
Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
Qnkel antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
§32 (6) WaffG könnte man, ganz streng, so interpretieren: Könnte man sagen, Du willst die ja erst mit einer Einladung mitnehmen... Frage ist, warum der SB das so streng auslegen sollte. Der EFP bringt ja keinen inländischen Vorteil. §33 (2) AWaffV konkretisiert das: §30 AWaffV: (1) Nr. 4 wird explizit in §33 nicht genannt, also muss man keinen Grund für die Beantragung des EFP angeben!! -
Da braucht sich keiner streiten, die Kaffeetasse und die Handtasche mit Schlagring wurden auch aus dem Verkehr gezogen. Nur weil der Schlagring irgendwo dran montiert ist, bleibt er halt ein Schlagring.
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Magazinkapazität Pistole mit nachgerüstetem Anschlagschaft?
Qnkel antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Wenn's nur ein Schaft ist und kein Wechselsystem mit langem Lauf, nö. -
Kein Paragraph verbietet dir, das Teil sportlich zu nutzen. Also wozu der Aufwand?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Keine Angst, das kommt dann bei der dritten Lesung noch schnell mit rein. -
Ich würde mal sagen: jeglicher Umgang mit Schusswaffen setzt 0,0 Promille voraus. Wenn Du zu Hause mit 2 Promille deine Flinte putzt (nicht die in der Hose), wird's bei einer spontanen Kontrolle auch erstmal dünn mit der Zuverlässigkeit.
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Krasses Teil!
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Ersterwerb mit Bedürfnisnachweis für KW + größeres WS
Qnkel antwortete auf Ton6's Thema in Waffenrecht
Ich lasse den Munerwerb immer stempeln. Man weiß nie, was kommt und was man hat, hat man. Die 25€ sind auch noch drin. -
Merkste selbst, oder? Warum Konfigurationsdateien?? Du sollst keine CNC-Maschine bauen...
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Ich hab das mal mit einer Logo gemacht aber umständlich und man braucht halt Taster etc zum Bedienen. Heute wurde ich das mit Arduino plus Touchscreen machen. Damit ist alles offen, man könnte auch ne Bluetooth-Kopplung machen etc.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Spätestens dann werden die irgendeinen Fehler finden. Die Zuverlässigkeit ist erstmal weg und Du darfst klagen und dann? Wird die Frage nach der Verankerung gestellt. Du hast doch hoffentlich die Verankerung von einem zertifizierten Fachbetrieb durchführen lassen mit einer Kraftmessung durch ein DAkks-kalibrierten Messgerät und dir wurde Messprotokoll und Kalibrierbericht ausgehändigt? Nein? So ein Mist, dann waren es wohl nur 49kN... -
Munition legal in Besitz - darf ich sie legal vernichten?
Qnkel antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn das so weiter geht, werden Entladehammer noch erlaubnispflichtig. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein extra Beleg zum Erwerb brauche ich nach §12 nicht, nur die WBK. Zu Hause führe ich die Waffe nicht, also wie soll ich zu Hause, bei einer Kontrolle, gegen §38 verstoßen? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wie viel davon ist Papercrime wegen falscher Meinung der Behörde, die nicht im Gesetz steht? Einen "Leihschein" gibt es im Gesetz nicht und ist auch nicht gefordert. Genau so, das der Waffenbesitzer Belege darüber führen muss, wenn die Waffe beim Büchser ist oder woanders verwahrt wird. Im ganzen §12 gibt es keine Pflicht der Schriftform. Und bei Waffenschränken gab's schon immer die Diskussion, ob die grundsätzlich verschraubt sein müssen oder nur, wenn es das Gesetz fordert und seit Umstellung auf 0/1 ob der Altbesitz A/B auch für neue Waffen gilt... -
Munition legal in Besitz - darf ich sie legal vernichten?
Qnkel antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Heißt, du darfst deine selbst geladene Schwarzpulver-Patrone nicht delaborieren? Das wäre komisch... -
Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr
Qnkel antwortete auf Ostro4's Thema in Waffenrecht
... das es diese Begriffe im WaffG gar nicht gibt. -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Qnkel antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Vergiss nicht, dein Rückgrat auch mit abzugeben. -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Qnkel antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Das die Rechtsschutz Berufung und Revision bezahlt ist schon eher selten. Die zahlen nur bei ausreichenden Erfolgsaussichten und da muss die Berufung zur nächsten Instanz schon sehr gute Gründe haben. -
Ich frage mich immer, welche ominöse Versicherung das für welchen Versicherungsfall sein soll. In einem Verein bei mir wird auch eine Gebühr für Gastschützen kassiert mit der Begründung "wegen der Versicherung", was aber nur vorgeschoben ist, da alle Schützen, die nach der Sportordnung des Verbandes schießen, eh versichert sind. Nur was ist das für eine Versicherung? Bei welchem Fall tritt die ein?