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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Das Wunder war bereits, das nicht pauschal alle Magazine auf 10 begrenzt wurden und das sie nicht WBK-pflichtig wurden (weil es dann vermutlich ein Aufstand der Sachbearbeiter gegebene hätte). Das Problem haben auch die Glock-Besitzer, die ne 9mm LW haben wollen. Viele benutzen nun mal Glock Mags.
  2. @drummer ja, aber das hat ja ein Restrisiko, das Du die Knarren nochmal wieder bekommst. Mit nem verbotenen Gegenstand ist deine Zuverlässigkeit definitiv weg. @Raiden Für die Unzuverlässigkeit reicht es trotzdem, weil grober Verstoß.
  3. Und was mache ich, wenn z.B. die Frau ohne jede WBK/EWB sich mal n paar 20er Mags bestellt? Für Sie ist der Besitz nicht strafbar, für mich bei passender LW schon. Muss sie die dann weg schließen, das ich nicht dran komme? So kann die (Bald)-Ex einem auch ein reinwürgen... 20er Mags hinlegen, HD oder Polizeibesuch anzetteln und schon ist man gearscht.
  4. 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; Hast ne LW, darfst Du nur 10er Magst haben, auch wenn Du ne passende KW dafür hast. Dann schlicht Pech gehabt. Hast Du gar keine passende Waffe, darfst Du (theoretisch) 20er Mags besitzen, wenn es ne KW dafür gibt. Letztendlich kann jeder Büchser ne LW zur KW machen, daher eine Grauzone. Bei eGun gibt's z.B. 20er AK-Mags, weil es die AK-Klone auch als KW gibt.
  5. Und dann? Senden sie es doch anders und man hat Pech. Das sind schon Profis, keine Idioten. Dann kannste lustig im Hinterzimmer rumklagen und heulen, aber mehr auch nicht...
  6. Qnkel

    Wechselsystem 2/6

    Da haste aber was falsches gelernt. Die Regeln für den Besitz wurden höher gestellt als für den Erwerb.
  7. Qnkel

    Wechselsystem 2/6

    Munerwerb abstempeln lassen, 25€ latzen und fertig.
  8. Qnkel

    Wechselsystem 2/6

    Weder in meiner WBK noch in den Waffenbriefen der Händler (geschweige nix bei Privatkauf) stand jemals ne Lauflänge. Prinzipiell kann die Behörde das nicht direkt sehen, außer bei einer Aufbewahrungskontrolle vielleicht...
  9. .38 Special WC ist ein eigenes Kaliber! Kein Subtyp oder Geschosstyp vom .38 Special. Ich bin ziemlich sicher, dass diese Pistole dann auch das Kaliber ".38 Spl.Wad Cut." oder ähnliches graviert hat. So wird sie dann auch in die WBK eingetragen und fertig.
  10. Was war daran gut? Die ersten beiden Sätze waren schon totaler Müll! Dynamisches Schießen gibt's bei uns nicht und wir sind der DSB!! Wir haben ja wohl das Sagen, was es geben soll und was nicht. Damit hat der DSB doch die Tür für gemeinsame Aktionen der Verbände sowas von zugeschlagen und sitzt wieder auf seinem Thron. Ekelhaft.
  11. Könnte man ne brauchbare Feuerwaffe komplett aus Kunststoff machen, hätte Glock es schon längst getan.
  12. Scheiße, unser Stand hat vier Bahnen. Also darf man nicht ganz rechts stehen, sonst könnten drei das Kreuz sehen. Zum Glück hab ich n Spanier...
  13. Das 98er trägst Du doch auch nicht viel rum oder schießt Du damit IPSC Rifle? Bei einer Verkehrskontrolle wird der Ballermann gar nicht erst ausgepackt und der Besitz ist nicht strafbar. Die Kreuzchen wurden entfernt.
  14. Bis 95 ist das Wachbataillon mit den Dingern sogar öffentlich aufgelaufen...
  15. Ich hab mal jemanden an der Kasse vorgelassen. Wie hilft das jetzt roman-1?
  16. Es kommt auf die Ladung an. Läd "nur" der ermittelnde Beamte, musst Du nicht kommen. Läd der Staatsanwalt dich vor mit dem Hinweis, deine Aussage bei der Polizei zu machen, dann musst Du kommen.
  17. In welcher Form untersagen die das? Schreiben die das in die WBK? Wer sich dagegen nicht wehrt, ist selbst schuld. Rechtlich totaler Blödsinn.
  18. Das stimmt so nicht ganz. Läd die Staatsanwaltschaft zu einer Zeugenvernehmung durch die Polizei ein, muss man erscheinen.
  19. Gar nicht. Als Beschuldigter muss man nicht auftauchen und sollte auch niemals auftauchen. Auch nicht, um "nur" die Personalien zu nennen. Sobald man da sitzt, wird probiert eine Aussage zu bekommen und die Polizisten sind darauf geschult. Das sind keine Idioten. Akte zuklappen, bisschen Smalltalk und Kaffee, wie lange man schon schießt und ist ja ne krasse Sache und unter uns, was hat der denn da gebrüllt? Oder auf dieselbe Ebene gehen "Ich hätte genau so reagiert und den vom Stand geschubst" und schon sagt man so was, wie "ja ich hab den ja raus gedrängt weil der nicht gehen wollte" - Zack, Aussage, notiert und dann beginnt das Verfahren mit "Herr roman-1 wurde gegen X körperlich aggressiv, indem er ihn angepackt und zur Tür gedrängt hatte. In Notwehr hat sich X nicht anders zu helfen gewusst als zuzuschlagen." Denk immer dran, der andere wird auch ein Anwalt haben und dafür bezahlen, das er ihn raus haut!
  20. Qnkel

    Die 2/6 Regel

    Eine Ausnahme könnte auch die Disziplin sein, zum Beispiel CAS. Damit bekommt man eigentlich recht zuverlässig die Erlaubnis für vier Waffen gleichzeitig.
  21. Aber auch nur bei den Selbstladern 😆 Einzel- und Mehrladern weiterhin 42cm. Das ist konsequent!
  22. Verstehe die Aufregung nicht. Die B-Listen haben auch ohne Not die 42cm bei Mehrladern. Das ist ja nichts neues. 42cm bei Langwaffen ist im DSB Standard wie die 4 Zoll bei Kurzwaffen. Egal ob das sinnvoll ist...
  23. Wäre ne Überlegung, doch mal die .45ACP zu bestellen...
  24. Das halte ich fürn Gerücht, da DHL selbst schreibt:
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