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Qnkel

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  1. Denk dran, das "häusliche Gemeinschaft" gemeinsamer Haushalt bedeutet. Hast Du eine eigene Wohnung in dem Haus deiner Eltern, ist das keine häusliche Gemeinschaft.
  2. @lastunas also hast Du seine EWB (noch) nicht geprüft und er die Waffe (noch) nicht übernommen? Oder warum ist er zum Fürst gelaufen und hat sich wuschig machen lassen ohne seine eigene WBK zu lesen? Die Begründung vom Präsidenten hätte mich mal interessiert. Ja, leider sind manche Vorstände da nicht auf dem laufenden und wollen sich auch nicht aufschlauen lassen aber immerhin machen sie den Job, den keiner machen will. Ansonsten kann ich @CZM52 zustimmen. Ich hab's mal probiert und wurde grandios verheizt.
  3. Das frage ich mich auch. Ob die alle immer eine Ausnahmegenehmigung nach §9 (2) AWaffV haben???
  4. Eieiei, das wäre sehr schlecht wenn die Frau plötzlich Besitzer der Waffen wird und die tatsächliche Gewalt ausüben könnte. Die Dinger sind aber im Tresor und dann greift §858 (2) BGB. Der Waffenbesitzer verliert nicht den Besitz, nur weil er die Dinger einschließt und nur weil er kein Zugriff mehr hat, wird schon gar nicht eine andere Person Besitzer, die noch nie Zugriff drauf hatte. Das wäre mir WaffG ja gar nicht vereinbar und jeder Waffenbesitzer müsste allein wohnen...
  5. Vor allem ist es total utopisch, dass in der Ehe und gemeinsame Wohnung immer der Schlüssel passt, wenn man nach Hause kommt. Das ist keine Garantie.
  6. Geht nicht nach Meinung sondern nach §36 und der ist eindeutig.
  7. Mit der geplanten Änderung kannst Du kein KWS beantragen, weil dir die Sachkunde für den KWS und SRS-Waffen fehlt.
  8. Wann wurde das M2 als Vollauto denn genau eingeführt? Wenn es nach dem 2.9.1945 war, wars das fürs M1.
  9. Es wird explizit das "verschießen" im Paragraph erwähnt.
  10. Nö, warum? Es gibt nicht die Sachkunde. §1 (1) sagt, ich brauche nur die Sachkunde für die beantragte Waffe und die habe ich weiterhin mit der jetzigen Sachkunde. Die wird nicht ungültig. Die jetzige Sachkunde reicht dann nur nicht für den KWS aus, weil man plötzlich üben muss, ne Knallpatrone oder so'n Pyrodings abzuschießen.
  11. Den KWS gibt's auch nicht mehr einfach so. Die Sachkunde wird vorgeschrieben und alle Inhaber des KWS müssen diese nachholen. Was passiert, wenn die das nicht tun? Entzug des KWS und Hausdurchsuchung wegen illegalem Püsterbesitz?
  12. Welche anderen HA gibt es denn?
  13. Was nützt ein Leak... Bei der letzten Verschärfung wurde auch noch bis in die dritte Lesung geändert.
  14. Ach komm schon, wir reden doch nicht über eine Aldi-Tüte! Ein ordentlicher Rangebag oder Koffer plus Munition im Pappkarton und beides nicht total ausgelutscht. Da reißt nichts beim normalen ausladen aus'm Auto. Die 50er S&B-LW-Schachteln sind zum Beispiel gute Kandidaten dafür. Dann füllt man das vorher um und fertig. Und wenn Du selbst sagst, es gibt kein unzerstörbares Behältnis und ständig kullern deine Murmeln über die Straße: ja dann musst Du halt Buch führen! Kein Richter wird sagen: "Jo mei, des is halt blöd aber wos willst machen" sondern "Sie sagen selbst schon, das sie trotz des ihnen bekannten hohen Risikos kein Buch führen? Sie nehmen Munitionsverluste also billigend und vorsätzlich in Kauf?" Manchmal denke ich mir, manche LWB wollen unbedingt blöde dastehen...sieht man bei jeder kurzen Suche bei Lexdejur.
  15. Dann war das Behältnis nicht ausreichend. Fertig. Meinste, da wird irgendein Richter dich freisprechen? Wer legt den ne Mun-Packung schon lose ins Auto. Die hat man in einer Tasche/Rucksack/Rangebag. "(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."
  16. Praktisch gibt es dutzend Verbote für Sportschützen, wo die Begründung problemlos anwendbar war und ist: - Kurzwaffen unter 3 Zoll - der gesamte Anscheinsparagraph - max. 10-Schuss bei Sportschützen (jetzt obsolet durchs Magazinverbot) - keine konkrete Bedürfnisregelung für VRF - maximal 3 Halbautomaten - usw... §14 (5) wird einfach "drei halbautomatische Langwaffen" gestrichen und im der AWaffV wird §6 einfach auf "halbautomatische Waffen." geändert. Fertig. Die AWaffV muss nicht mal durch den Bundestag. Das kann schnell und easy umgesetzt werden.
  17. ... Danke für dein juristisches Fachwissen zu dem Witz... 🤓 Bitte jetzt die Diskussion, ob ein Nicht-Wiederlader den Stand fegen darf 🍿
  18. Muss man jetzt ein Not-Entladehammer auf jeden Stand hängen 🤡
  19. Gute Idee. Aber die 8er MecGar passen gerade so in die Box bei IPSC, da kannst nix mehr drunter kleben.
  20. Als Händler auch aktuelle.
  21. Zündhütchen 1075 liegen mittlerweile bei über 70€...
  22. Bestandsschutz = das Ding verstaubt im Tresor und fertig.
  23. Kenne mich mit dem AR-Verschluss nicht aus. H&K haben in dem Patent sehr umfangreich beschrieben, wie die drei Löcher funktionieren und das es ein Zusammenspiel mehrerer Teile ist.
  24. Warum so kompliziert. Die können, wenn sie wollen, die nächste der dutzenden Abmahn-Kanzleien beauftragen, jeden Händler kostenpflichtig abzumahnen, die das CR223 noch anbieten. Kein Händler wird Bock haben, sich auf den Rechtsstreit einzulassen.
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