-
Gesamte Inhalte
10.936 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von PetMan
-
Ich weiß nicht ob mein Auszug der Daten die mein Amt mir schickte ein Abbild des NWR ist oder was selbst gestricktes. Die nennen es " Karteikarte Standart - Waffenbesitzkarte " , aber keine Ahnung ob das normiert ist . Im Gespräch wurde es " Stammdatenblatt " genannt . Wenn ich Zeit habe scane ich die WBK mit den wenigsten Einträgen mal ein und mache sie Anonym, dann kann ich das gerne hier zeigen
-
Auf den Auszügen im Stammdatenblatt von der Behörde steht das gleiche. Das 9mm WS zugeordnet, das 22er WS nicht zugeordnet. Ob das ein genaues Abbild des NWR ist kann ich allerdings nicht schreiben . Edit : Das Teil zu anonymisieren und hier Ein zu stellen ist mir grade zu viel Aufwand. Müsste ich dann ja für 2 Grüne WBK`s machen
-
Ich habe 2 WS für KW in den WBK`s. Das 9mm wurde der Grundwaffe zugeordnet ( zu lfd. Nr. 5 ( da steht die Kurzwaffe dazu )) und mein 22er WS für die 45er steht ohne eine Zuordnung drin. Macht/e also wieder jede/r wie er wollte . Beides auf der gleichen Behörde, 2 unterschiedliche SB.
-
Der Gewindelauf als Ausschlusskriterium ist natürlich Quatsch. Wenn ich so einen haben möchte, das " Gewinde artgerecht nutzen" kann man hier eh nicht, dann holt man sich einen entsprechenden Wechsellauf . Da gibt es sicher Möglichkeiten. Ich hab in meinem 22 WS für die 1911 auch ein Gewinde vorne drauf, weils mir gefällt............weil ich es einfach haben wollte und es ohne Probleme geht , Wenns nach mir geht kann der TE sich auch die 1911 in Pink kaufen ( 🤮 ), ist seine Sache. Ich hab auf meiner Ruger 10/22 eine Mündungsbremse die brauch man da ja auch so dringend . Aber mir gefällts einfach. Ist ja meine Ruger . Eine Waffe wird nicht durch ihr aussehen oder ihre Anbauteile oder ein Gewinde gefährlicher oder ungefährlicher . Auch wenn das leider viele so sehen, auch der Gesetzgeber. Also muss man sich im Rahmen des Erlaubten bewegen , was wir natürlich alle tun. Aber in welche Richtung da einer geht, in diesem Rahmen, das ist einzig seine Sache , aber leider auch eine Sache der Sportordnung. Dagegen sollte man tunlichst auch nicht verstoßen mit an- und umbauten.
-
vielleicht einfach nur haben wollen ? Ich mach das die letzten Jahre umgekehrt. Ich kaufe / bekomme eine Waffe und besorge mir dann den passenden Voreintrag. Da laufe ich nicht Gefahr das mir was verfällt . So habe ich meine 1911er geholt und eine Walther PP ist mir quasi zugelaufen . Über den BDS LV 9 dauert das Bedürfnis keine Woche, wie lange das Amt braucht ist mir mittlerweile egal, da gibts genug Wege ......................die 1911 vor ein paar Jahren noch mit Leihschein, die PP von einer Erbin zur sicheren Verwahrung. Der Tipp kam damals von meiner SB . Zur Zeit habe ich noch den Rest an Waffen eines erkrankten Schützenkollegen hier in meinen Schränken, die ich für ihn verkaufe . Auch vom Amt über die sichere Verwahrung ( § 12 Abs 1Nr. 1b Waffg) abgesegnet. So wickele ich auch Erbschaften ab, wenn ich danach gefragt werde. Hatte aber jetzt schon ein paar Jahre ausser der PP die in meinen Bestand überging keine solchen Abwickelungen mehr gemacht. Und bei der PP waren 2 Behörden involviert , die des Verstorbenen kannte das gar nicht, aber denen war das egal, die waren froh das sich überhaupt jemand kümmert. Papiere bräuchte er keine, er wisse ja jetzt Bescheid. Nach Monaten rief mich die Leiterin dieser Behörde an und fragt kurz nach wie weit ich sei . Da war die Waffe aber schon länger als eine Woche in meiner WBK , aber im NRW war noch nix davon zu sehen.........................Hab ihr eine Kopie meiner WBK gemailt und sie rief wieder an und bedankte sich dafür.......................
-
Das beste " Zahlungsmittel " in einer länger andauernden Phase wird Munition sein, befürchte ich .Hier auf dem Land gibt es noch " Vorratskeller " in denen auch noch was liegt. Kartoffeln holt man hier nach Zentnern vom Bauern und nicht nach Kg im Aldi . Die meisten kochen noch ihr Obst ein, machen selber Marmelade usw .Viele haben eigene Brunnen, kenne viele mit Notstromaggregaten . Gibt viele Jäger und viel Wald . WIR könnten UNS ne Zeit lang versorgen . Aber sowas weckt auch Begehrlichkeiten , schon nach dem Krieg zogen viele Städter übers Land um Essen zu Organisieren . Ich denke nach einer Woche großflächigem Stromausfall geht das spätestens los. Was war in Berlin los als da in einem Stadtviertel glaub nur einen Tag kein Strom war? Da ging schon fast die Welt unter und die konnten nicht mal ein warmes Essen für alle Organisieren. Da hat keiner im 12 Stock eines Hochhauses Gaskocher oder sowas. Offenes Feuer zum Kochen geht da auch nicht für jeden. Wenn das ganze länger andauert nutzen viele Vorräte nur was, wenn man sie auch Verteidigen kann, so krass sich das anhört . Die Polizei wird da in den Städten gebunden sein ( wenn sie sich nicht um die eigene Familie kümmert.................. ) Auf dem Land brauchen wir die dann auch nicht, die " Landbevölkerung " war schon immer Wehrhaft...... Mein Post soll bitte nicht als Aufruf zur Gewalt verstanden werden, ich befürchte nur das es genau so kommt , FALLS es diese Lagen hier mal über mehr als ein paar Tage oder Wochen gibt. Es wird zuerst in den Städten zu Plünderungen kommen ( das dauert keine Woche ....) und wenn die leer sind wird woanders weiter gesucht.
-
[V] CED Deluxe Expert Range Bag / HK G28 ZF-Tragetasche
PetMan antwortete auf TwoSix's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Schreib mal bitte die Maße der Tasche . Danke -
Drauf Scheissen darfst du, das ist nicht explizit verboten ( stinkt aber) Ignorieren sollte man es aber nicht
-
Und in Luxemburg verkaufen sie immer noch Lustig große Magazine an jeden der eins haben will. Ich kann nur noch über solche Regelungen lachen . Aber Deutschland legt ja die EU Richtline so Schützenfreundlich um wie es nur irgendwie geht
-
Wenn dir was abhanden gekommen ist was schon gemeldet war solltest du den Verlust melden und erklären können. Wenn dir was abhanden kommt was noch NICHT gemeldet war, dann ist es einfach weg und gut ist................. Na der ist weg............. ob du reagieren solltest oder nicht siehe oben Dir fallen manchmal Fragen ein..............nach dem Motto:" ich hab eine Lösung , helft mir das Problem zu finden "
-
Ich wünsche niemand etwas schlechtes, aber wenn jemand so Argumentiert würde ich mich gerne nochmal mit ihm Unterhalten, falls noch möglich, wenn er eine " Begegnung der unangenehmen Art " hatte und das gepriesene Gewaltmonopol des Staates weit weg war. Und andere das Gewaltmonopol gegen ihn ausüben. In solchen Fällen wünsche sich selbst Pazifisten eine Waffe................. Jepp, stimme ich dir voll zu. Tu es einfach mal................ Wenn ich MEINE Waffen im Verein oder irgendwo lagern muss, dann brauche ich keine eigenen mehr. Da kann ich auch mit Leihwaffen schiessen. MEIN heißt auch jederzeitiges Zugriffsrecht auf mein Eigentum . Sei es zum Trockentraining, zum Tuning, zum Reinigen und ja, im Fall der Fälle auch zu einer gesetzeskonformen Selbstverteidigung zu Hause. Hier könnte noch mehr stehen, aber sowas will heute ja keiner mehr lesen
-
Richter erklärt Kaliforniens "Assault weapons Ban" für verfassungswidrig!
PetMan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
na das ist doch mal eine stichhaltige Begründung. Das AR mit einem schweizer Taschenmesser zu vergleichen. Hut ab. -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
PetMan antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Wechseltrommeln sind schon in der WBK eingetragen. Wenn du welche hast die das nicht sind und du die jetzt als " Magazine " für den Revolver anmelden gehst kannst du imho gleich alle deine Waffen mitnehmen und abgeben. Ansonsten kommen die sie holen................. -
Du bist seit 2011 hier angemeldet, scheinst also wirklich Waffen dein eigen zu nennen...oder du bist das am längsten untergetauchte U-Boot das ich kenne. Zentrale Lagerung? Wie viele Waffen dürfen nochmal in einem unbewohnten Schützenhaus gelagert werden ? Auch Kurzwaffen ? ICH selber habe z.Z. 14 Waffen zu Hause , in den vom Gesetzgeber dafür vorgesehenen Tresoren. Zu diesen Waffen habe ich meistens sowas zwischen 15 und 20 K Schuss Munition, das allermeiste GK, z.Z. nur knapp 4000 KK dabei. Mein Bruder hat ca 30 Waffen auf seinen WBK`s, der lacht auch immer über meine geringen Munitionsbestände..........das wird nicht der Querschnitt der Sportschützen sein, aber in meinen beiden Vereinen mit zusammen weit über 500 Mitgliedern gibt es solche bestände des öfteren....und größere............ wir müssten an den Schützenhäusern anbauen um da alles unter zu bekommen und es würde doch nicht gehen. Was machen die vielen zb BDS Gruppen, die gar keinen eigenen Stand haben? Die auch noch mit bei uns mit rein? Wie sollen Wettkämpfe ablaufen? Wenn ich um 22 oder 23 Uhr aus Philippsburg wieder daheim bin noch in den Verein die Waffen einlagern? Wenn ich um 9 Uhr den ersten Termin auf der DM schieße nachts um 3 die Waffen im Verein abholen? Denkt das auch mal ein Befürworter zu ende ????? Ab morgen die zentrale Lagerung vorschreiben , dann sind ab übermorgen die Vereine zu. Der Markt wird überschwemmt mit Gebrauchtwaffen die keiner mehr kauft und die Stahlwerke freuen sich über den ganzen Kühlschrott. Was mich auch immer mehr an kotzt ist die unterschiedliche Gewichtung von Toten." Wenn wir auch nur EIN Leben retten ist es das schon wert " Hallo............diese scheinheiligen Argumente sind sowas von ideologisch geprägt, mehr geht fast nicht mehr. Wie nehmen jedes Jahr zwischen 25.000 und 30.000 Todesfälle durch KRANKENHAUSKEIME ohne irgendwelche Diskussionen hin, weil die zu verhindern Geld kosten würde. ( hier stand noch ein Beispiel das ich wieder gelöscht habe weil man sowas heute nicht mehr schreiben darf ) Bei diesem Thema , und dann noch befeuert aus den eigenen Reihen, kann ich gar nicht soviel essen wie ich kotzen könnte .Sorry, musste nach dem lesen der letzten 2 Seiten einfach raus . Wen es nicht interessiert einfach nicht lesen oder mich auf ignore setzen
-
Beim verladen der Marder in Baumholder hat uns der Wirt der Bahnhofskneipe mal die hängengebliebenen UZI`s nachgetragen, die nach 3 Stunden " warten " in der Bahnhofskneipe von dem einen oder anderen "vergessen " wurden ( ich hatte meine umhängen ) Hat damals auch keinen gejuckt.......
-
das hab ich nochmal wo geschrieben ?
-
Wenn sie uns alle Feuerwaffen wegnehmen, dann werden wir so ein "Luftgewehr "auch nicht haben dürfen. Und wenn darfst du nur Luft für 2 Schuss im Monat lagern...................................
-
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
PetMan antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Solche " Burn Outs " oder auch " Depressive Phasen " werden den Gesundheitsämtern nicht gemeldet. Es gibt meldepflichtige Erkrankungen, TBC zb, aber nicht die vorgenannten. -
Hast du was anderes gelesen als ich ? Wo wird da das Fähnchen in den Wind gehängt? Die reden mit den Grünen. Und das ist gut so. Also vorerst mal noch nicht die Verbände schlecht machen.....
-
Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Mich kostet die Mitgliedschaft im Verein glaub 45 Euro p.a. .................ähnlich günstige Vereine wird es wohl überall geben . Da würde sich mir diese Frage gar nicht stellen, wenn ich die Waffen und die gelbe WBK halten wollte. Und für alle deren 1. EWB älter als 10 Jahre ist reicht das aus.......Und Waffen von Gelb auf den Jagdschein als Bedürfnisgrund nehmen ist sicher kein Problem, bei den KW geht das aber nicht so einfach. da gehen i.d.R. nur 2.....paar mehr hab ich dann schon..........Ich kenne Leute die sieht man nur noch zu den VM und den KM, die schiessen da ihre vom Gesetzgeber geforderten Wettkämpfe wenn sie Waffen über Grundkontingent haben . Da muss man nur Teilnehmen, nicht gewinnen.............und wem diese paar Termine im Jahr auch noch zu viel sind, der soll halt beten das die Behörde nie nachfragt oder abgeben. Das Gesetz ist halt so gestrickt...................... -
Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Das stimmt, aber wenn die Behörde reagiert kann es zum Problem werden. Und nicht jede Behörde ist so kulant dem WBK Besitzer dann Zeit einzuräumen wieder Aktiv zu werden. Und wenn er ohne Vereins/Verbandsmitgliedschaft was neues kauft wird es noch enger. Daher mein Rat es zu lassen.......und schnell wieder irgendwo Mitglied werden -
Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Das steht auf der WBK drauf für was die ist . " Einzelladerwaffen > 60cm " Jepp, so sollte das sein. Aber erwerben OHNE die rechtliche Grundlage, sprich Sportschütze im Sinne des Gesetzes , würde ich lassen. Wäre imho ein Erwerb ohne gültige Erlaubnis , weil die Voraussetzungen für die gelbe WBK nicht mehr da sind. -
Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK
PetMan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Die gelbe WBK ist unter § 14 geregelt. Erleichterter Erwerb für Sportschützen. Ist man kein "Sportschütze " mehr gibts auch keine gelbe WBK. Seit glaub 2003 muss der Verein den Austritt an die Waffenbehörde melden und die wird dann das Bedürfnis neu abfragen. Leute die vor 2003 ausgetreten sind fielen was das melden an die Behörde angeht da hinten runter. Wenn die Behörde aber von sich aus das Bedürfnis abfragt bekommt der Kollege der in keinem Verein mehr ist und eine gelbe WBK hält ein Problem. Es gibt zwar keine " Vereinspflicht " in Deutschland, aber Schützen ohne Verein/Verband ( auch Einzelmitgliedschaft im Verband ist möglich ) müssen über den § 8 gehen. Und der sieht keine gelbe WBK vor. Also vielleicht heimlich still und leise wieder in einen Verein eintreten . Oder frech bei der Behörde anfragen.............und im Endeffekt abgeben. Wir hatten im Verein solche Fälle. Da kamen Leute die schon ewig Waffen erworben hatten. Kaum hatten sie die aus dem Verein austraten und sich freuten. Irgendwann umgezogen und die neue Waffenbehörde fragte das Bedürfnis ab. Und schon war das Problem da, jeder war schuld, nur der Waffenbesitzer nicht. Dem einen hat die Behörde 6 Monate Zeit gegeben wieder aktiv zu werden , um dann seine Waffen behalten zu dürfen. Der kam diese 6 Monate regelmäßig und hat geschossen, danach habe ich den nicht mehr gesehen. Bin mal gespannt wann der wieder vor der Tür steht.................Wobei es nach neuster Rechtslage für den reichen würde eine Vereinsmitgliedschaft nach zu weisen, weil 1. EWB älter als 10 Jahre. -
Du!!!!!!!!!! Diese Regel ein zu halten obliegt dir, weil wie du selber schreibst der Händler nicht alle deine WBK?s bzw deinen Bestand kennt. Genau das gleiche wie die 2/6er Regel. Für die Einhaltung bist DU zuständigt. Oder du beantragst einen Revolver beim DSB. Da ist die Lauflänge mindestens 10cm. Da darfst du keinen Revolver kaufen der kürzer ist. Ist bei vielen Dingen so, das wir selber die Regeln einhalten müssen. Deswegen ist es auch so wichtig das wir uns immer aktuell halten was das Waffengesetz angeht.
-
Veröffentlichung Bundeslagebild Waffenkriminalität 2020
PetMan antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Zahlen wird es dazu nicht geben, jedenfalls keine offiziellen. Aber zu der Zeit wurde echt viel angeboten, nicht nur in Berlin.........die Waffen liefen damals in die ganze Republik ..............