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Wo ist " bei uns " ?
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Das wird dir dein SB sage können........oder vielleicht auch nicht. Aber imho ist die nicht KWKG, sondern in dem Fall nur Deko...............
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Die ist Konstruktionsjahr vor 1945 , da sollte das KWKG aussen vor sein.
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In aller Regel sind die Kontrollen angekündigt, wer zu unpassendem Zeitpunkt jemand unangemeldet ins Haus lässt ist selber schuld. In Coronazeiten 2 mal. Und wenn ich weiß das die Kontrolleure kommen würde ich es wie @callahan44er halten. Man muss denen keinen Grund zur Diskussion liefern, auch wenn es nicht verboten ist Munition im Magazin zu lagern. Ich habe 5 verschiedene Schränke mit Munition, wenn die einen davon sehen sollte das reichen. Und eigentlich geht die auch gar nix an WAS ich da drin habe, die sollen die sichere Aufbewahrung von Waffen ( und Munition, wobei ich mir da grade nicht mal sicher bin ) kontrollieren. Und nicht meine Schränke durchsuchen. Dafür brauchen sie ein besonderes Papier...........................Die bekommen gezeigt wozu ich verpflichtet bin, wer denen alle Schränke, Koffer oder Taschen aufmacht und zeigt ist alles was daraus resultiert selber schuld. Wir müssen uns an die Gesetze halten und tun das auch, aber dann müssen die sich auch an die Gesetze halten und keine Kontrollen generieren die vom Gesetz nicht gedeckt sind.
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Louisiana: Bewaffnete Privatpersonen erschießen Amokläufer
PetMan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Der ist ist nicht böse, der will nur spielen. Ist ein ganz netter im real live...... -
Ich rief auf der Behörde an und hatte die Stammdatenblätter nach 2 oder 3 Stunden als email . Die erste Version.....................Nachdem ich alle Fehler darauf gefunden hatte rief ich nochmal an, gab die Fehler durch und bekam kurz darauf die 2. Version, auf der ich dann keine fehlerhaften Eintragungen mehr hatte . Jetzt hab ich nur noch eine Manurhin PP im Kaliber " 7,65 Luger " als Fehler in der WBK, das wird beim nächsten Besuch auf der Behörde dann auch noch geändert........................ist dann mein 3. oder 4. Fehler in den WBK`s, der dann mit Dienstsiegel geändert wurde. Will sagen: Wenn ihr die STammdatenblätter bekommt unbedingt kontrollieren, die strotzen vor Fehlern.
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Hier kann man den Artikel sogar lesen................. https://www.welt.de/regionales/hamburg/article225969591/Mehr-als-2000-Schuss-Munition-in-Einfamilienhaus-gefunden.html
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Die gibt es immer noch und genau so schiesse ich ein oder zwei mal im Jahr meinen eigenen Revolver. Dafür stelle ich mir kein Kilo Schwarzpulver hin und reduziere meine Pulvermenge . Meinen hatte ich auch aus einem Erbe übernommen und so vor der Schrottpresse gerettet........
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Den 4mmM20 kann eigentlich jeder volljährige Bedürfnisfrei erwerben. Aber die Kosten drum herum, Voreintrag, Tresor, das es keine Munition mehr dafür gibt, das ist das Problem. Der Vorderlader geht auf jede gelbe WBK, aber wer macht sich die 10 Plätze mit sowas voll???
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Mit 100%iger Sicherheit nicht. Bis vor einigen Jahren waren solche " Waffen " frei ab 18 zu haben.....davon liegen noch hunderttausende in irgendwelchen Haushalten die damals nicht nachgemeldet wurden. Eure stehen ja anscheinend sogar auf einer WBK.
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Auch für diese ehemals freien 4mmM20 Waffen braucht man heute eine Erlaubnis zum Erwerb, sprich einen " Voreintrag ". Eine Genehmigung von der Waffenbehörde. Die zu bekommen ist kein Problem, dieser " Voreintrag " kostet aber mehr als die Waffe wert ist. Ich selber habe auch noch so eine Waffe von Reck auf meiner Karte, aber eine neue Erwerben würde ich nicht mehr. Zumal in dem Kaliber keine Munition mehr hergestellt wird. DU selber dürftest die Waffe auch übernehmen, als Erbe. Aber....der dann benötigte Waffenschrank würde den Wert des Revolvers aber um ein zigfaches übersteigen. Ist also nicht so einfach. Gibt aber wohl noch Sammler solcher Teile, bei egun sind immer mal wieder welche drin und gehen auch weg. Den Vorderladerrevolver kannst du mit Sicherheit noch bei Egun verkaufen, komischerweise habe ich selber auch so einen in meinen Tresoren liegen.
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Im Saarland gilt sie nur für den Tagestourismus, also einkaufen in 20km ist kein Problem.
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Ich weiß schon gar nicht mehr was alles in meinem Range Bag drin ist, aber es ist definitiv zu schwer . Nimmt man aber was raus dann ist zu 99,99% genau das was man beim nächsten Schiessen bräuchte......................
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Du führst die sicher nur exemplarisch auf, weil imho gilt die Magazinbegrenzung nur für Zentralfeuermunition. Und in der Tat gibt es in deutschen Gesetzen keine Pflicht für Privatleute Rechnung für egal was auf zu bewahren. Hier werden " Pflichten " durch die Hintertür eingeführt.......Analog zur Coronaquarantäne: Meine Tochter lernt Erzieherin und in ihrer Gruppe war eine Kollegin positiv getestet worden. Von der Ortspolizeibehörde kam die " Polizeiliche Anordnung " die u.a. dazu Verpflichtet 2 mal täglich die Körpertemperatur in ein beiliegendes Coronatagebuch ein zu tragen. Somit wird quasi der Besitz oder zumindest der Zugriff auf ein Fieberthermometer angeordnet. Egal ob das Sinn macht oder nicht, sowas stößt mir immer sauer auf............
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Laut Rückmeldung von Schützenkollegen handhabt es der Kreis Saarlouis genauso .
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Kann ich bestätigen. Unser Lamellenkugelfang ist bis 7000 Joule zugelassen und recht massiv. Da " Schwingt "nix " nach. Den Einschlag hört man raus, aber nur unter elektronischen Gehörschützern. Aber nicht besonders laut . Mit normalem , passiven Gehörschutz geht das im Schussgeräuch absolut unter
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Es war aber definitiv ein Fehler den alten Verein zu kündigen. Sonst gäbe es jetzt diese Probleme nicht
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So sieht es die Verordnung des Saarlandes vom 15.12.2020 vor. Damit sind so gut wie alle Stände hier zu. Über offene Stände und Teilgedeckte Stände wurde ja schon viel geschrieben..................mein Verein ist jedenfalls zu
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Die Franzosen mussten( müssen wieder ?) wenn sie das Haus verlassen ein Formular dabei haben, wo die Zeit vermerkt ist wann man das Haus verlassen hat. Analog einer Parkuhr, nur statt Ankunftszeit die "Weggehzeit"
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Ort für Waffenschrank in mit Verwandten geteiltem Wohnhaus
PetMan antwortete auf ND123's Thema in Waffenrecht
Meine Wohnsituation ist vergleichbar ( Ein Haus, 2 Eigentumswohnungen, unten wohnen die Schwiegereltern ). Habe 2 Tresore oben in meiner Wohnung und 2 im Keller in einem Gemeinschaftsraum. Zugang zu dem Kellerraum haben alle Bewohner, die Schlüssel für die Tresore nur ich. Bisher hat sich keiner Beschwert, ich wüsste auch nicht warum das einer sollte........Könnte die Tresore auch in den Kellerraum stellen der meiner Wohnung zugeschlagen ist , aber auch da können alle Bewohner rein gehen....... Edit : ALLE Bewohner sind z.Z. genau 4, wovon eine im Rollstuhl sitzt und eh nicht in den Keller kann und einer mit Parkinson der so zittert das er selbst mit Schlüssel den Tresor nicht auf bekäme. -
Den braucht es dazu auch nicht. Eine Langwaffe im passenden Kaliber , also einem Kaliber in dem es solche Fangschussgeber für 7,65 Browning gibt, auf der gelben Sportschützen WBK reicht. Wenn einer fragt warum, als Trainingsmöglichkeit auf einem Stand der nicht für die Energie des Langwaffenkalibers zugelassen ist .
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Mit solchen " Fangschussgebern" kann man 7,65er Munition aus diesen LW verschiessen. Hat man eine LWin diesem Kaliber, holt sich so einen "Fangschussgeber", lässt ihn in die Gelbe WBK eintragen und hat somit die EWB für das Kaliber 7,65 Browning.
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Manchmal tun sich aber Möglichkeiten auf . Ich habe vor Jahren zb einen 6 schüssigen Perkussionsrevolver vor dem Verschrotten gerettet und ihm Asyl in meinen Schränken gewährt. Ohne die gelbe WBK wäre der abgegeben und vernichtet worden. Und ein bis 2 mal im Jahr darf er jetzt wieder sprechen und den Stand zu qualmen
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Eben, zumal die Waffe dafür auch " nur " zugelassen sein muss. Das sie dafür auch geeignet sein muss steht nirgends . Beispiel dafür , allerdings auf die Grüne, ist meine Manurhin PP in 7,65. Die ist für Ordonanzpistole explizit zugelassen, einen Blumentopf gewinnen kann man damit aber nicht. Macht aber Spaß sie zu schiessen....................................