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PetMan

WO Silber
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  1. Es gibt Urteile wo das im Auto lassen die Zuverlässig gekostet haben. Zum " vom Bedürfnis umfassten zweck " wir der Knackpunkt sein. Ist der "Umweg " über die Arbeit zum STand davon abgedeckt oder nicht? Ich denke das wird ein Gericht dann entscheiden. Ich hatte, mit Erlaubnis meines Arbeitgebers auch schon eine KW mit auf der Arbeit, da ging es um eine Besprechung von 2 Stunden. Rangebag im Auto gelassen, Pistole und Munition im Aktenkoffer am Mann. Ob ich das heute auch nochmal machen würde denke ich eher nicht, aber früher war man da entspannter als heute. Einfach im Auto lassen und hoffen das nix passiert ist keine Option die ich wählen würde. Wäre mir zu heiß....................
  2. @Mausebaer und der spezielle "Anzeiger " war früher Mitglied im Verein und eine Wahl zum Vorsitzenden verloren. Danach ausgetreten und die Anzeigen gingen los...............irgendwann löst sich das Problem Biologisch............
  3. Das wiederum kenne ich auch. Schiesszeit bis 19 Uhr, ein Schuß 5 nach 19 Uhr und es kommt eine Anzeige .
  4. Herzlichen Glückwunsch auch von mir, bleib Gesund und noch viele schöne Tage auf dem Schiesstand und, ganz wichtig, mit der Familie.
  5. Auf so einem Stand war ich auch mal. Was mir aber keiner sagen konnte war, wie wird das gezählt? Muss ich meine Schusszahl vorm Schiessen angeben und jemand rechnet dann zusammen mit dem was schon war ? Und zählt die Aufsicht dann mit, das ich wirklich nur 30 Schuss mache und keine 50? Was bin ich froh das wir im " Bunker " Schiessen. Soviel wir wollen und vor allem WANN wir wollen, laut Standzulassung ginge rund um die Uhr. Und das mitten in einem Wohngebiet.
  6. Datum des Schiessens , Kaliber und Waffenart stehen bei mir im Schiessbuch. Wenn jemand wissen will ob ich mit eigenen geschossen habe teile ich ihm das mit. Bisher haben meine Aussagen dem Verband immer gereicht, warum sollte sich das ändern ? Außerdem sind meine WBK ein gutes Stück älter als 10 Jahre ................... Bei mir in den Vereinen ist mir noch kein Fall bekannt wo die Behörden nach neuer Regelung Bedürfnisse bescheinigt haben wollten. Die scheinen genug mit anderen Dingen zu tun zu haben.
  7. " redaktionell übersehen" sprich vergessen. Der letzte Punkt der Aufzählung würde MICH im Fall der Fälle dazu veranlassen meinen Verband zu kontaktieren und um Hilfe zu bitten. Die Problematik ist da also längstens bekannt und u.U. haben sie auch schon Erfahrungen damit gemacht .
  8. Der Irrsinn darin wäre ja, ich habe 3 KW und im letzten Jahr keinen Wettkampf geschossen. Ich müsste u.U. eine Waffe abgeben. Dann schiesse ich im Verein eine VM und bekomme die 3. Waffe wieder genehmigt. Erinnert mich an den Passierschein bei Asterix . Und die "Alten " , die der GG ja mit der Regelung der reinen Mitgliedschaft da raus halten wollte sind bei Überkontingent wieder im Boot. Und müssen , teils vielleicht mit Verlust, verkaufen..........Hier wird ja teils der Besitz an höhere Hürden geknüpft als der Erwerb. Zum Erwerb reicht es wenn ich für eine Disziplin keine Waffe habe und ich muss nicht mit allen anderen Waffen vorher Wettkämpfe geschossen haben. Zum behalten soll ich das aber müssen ??? Muss ich dann alle 5 Jahre meine Überkontingentwaffen einem Büchser " überlassen " , um sie mir peu a peu wieder zurück zu holen? Ich kann dem sofort 2 überlassen und mir am nächsten Tag wieder ein Bedürfnis dafür besorgen wenn ich heute eine Vereinsmeisterschaft schiesse. Typisch Deutschland.
  9. Wie der GG das gemeint hat ist das eine und wie verschiedene Gerichte das auslegen das andere. Das wird uns die Zukunft zeigen. Und "Die Wettkampfteilnahme " ist auch so ein Ding. Singular oder Plural? Mit jeder Waffe über Grundkontingent oder nur generell Wettkampf/-kämpfe? Werden die Ausfälle von Wettkämpfen in der heutigen Zeit berücksichtigt? Sollte man gezwungen sein quer durchs Land auf Wettkämpfe zu fahren, nur weil in der eigenen Gegend nix angeboten wird ? Reichen im Verein selber gestrickte Wettkämpfe? Alles Fragen die sich nicht stellen würden wenn der GG seine Gesetze so schreiben würde das sie klar und unmissverständlich sind. Aber ich träume wieder............das ist ja gar nicht gewollt.......................
  10. Im Todesfall SOLLTE die Behörde automatisch Meldung bekommen. Sollte.....ich hab aber in den letzten Jahren mehrfach fest gestellt das dem nicht so ist. So hab ich im September 2019 noch eine Waffe erworben wo die Behörde noch nichts vom Tode des gemeldeten Besitzers wusste. War aber auch erst ein Jahr her..........da hat sich ein Neffe für die Witwe um den Verkauf der hinterlassenen Waffen gekümmert. Erst nach dem alle Waffen verkauft waren und alle WBK`s leer gab der Neffe die letzten gelben WBK`s mit der Mitteilung das der Herr verstorben sei auf dem Amt ab. Löste keine Hektik auf der Behörde aus. Und bei der Waffe in 2020 war die Behörde auch sehr entspannt und lies der Witwe die Waffen auf den alten WBK`s. Sie soll halt schauen das sie die verkauft bekommt, dann würde sie noch paar mark für bekommen. Keine Aufforderung der Behörde Munition ab zu geben oder oder eine Frist bis wann das zu passieren hat. Und die Witwe war keine "berechtigte" . Das " überlassen an berechtigte Personen " , damals an mich, sahen die auch ganz locker . Nach etwa einem halben Jahr meldete sich mal die Leitende dieser Behörde und fragte nach wie weit ich wäre................da waren aber die Waffen schon wochenlang in anderen WBK`s eingetragen. Bekamen die auch nicht mit, obwohl die WBK`s wenn leer eigentlich zur ehemals ausstellenden Behörde sollen, so wie mir das gesagt wurde Die Geschichte mit den Erbwaffen wird wohl nicht auf jedem Amt so wirklich ernst genommen.........selbst erlebt habe ich das bei 3 unterschiedlichen Behörden hier .
  11. Letztes Jahr erst einen Erbfall für die Hinterbliebenen abgewickelt, da hätten die Waffen auch sang und klanglos verschwinden können. Wäre die Witwe nicht von selber aufs Amt gegangen wüssten die heute noch nix davon. Vor ein paar Jahren war ich mal bei uns auf der Waffenbehörde und hörte ein Telefonat mit. Da wurden die Waffen eines vor damals 15 Jahren verstorbenen gesucht, Witwe mittlerweile auch schon verstorben. Ging um mehrere Kurzwaffen . Die SBine wirkte recht unaufgeregt, war wohl nix ungewöhnliches für sie. Keine Ahnung was draus geworden ist...........
  12. DU willst " kreative Waffenlobbyarbeit" betreiben und kannst nicht mal die Statistiken über " verschwundene Waffen " richtig interpretieren ? Und du denkst irgendjemand hier der gradeaus denken kann macht da mit?
  13. Dann schau dir solche Zahlen doch besser an BEVOR du solchen Schwachsinn wie " 10.000 Waffen IN 2020 verschwunden " postest. Und die Zahlen die du weiter unten vermeldest sind auch mehr gewürfelt als real. Zumal da auch Waffenteile, Schreckschusswaffen , selbst ins Ausland legal verkaufte Waffen drin sind. Viele "Verlustfälle " , wie der Verkauf ins Ausland, aber auch die Vernichtung sind im NRW nicht darstellbar. Wurde hier aber alles schon in epischer Breite besprochen.....................
  14. Diese Zahlen sind kumulierte Zahlen aus der Vergangenheit, die nachträglich im NRW eingetragen wurden. War nicht nur hier Thema.......
  15. hast du das Grün vergessen oder wirklich nicht mitbekommen wie diese Zahlen zusammen gekommen sind ??????????????
  16. Ok, das klingt nachvollziehbar. Zu der fertigen Waffe die da zu sehen ist fehlt aber immer noch bisschen was. Das scheint aber auch im Umlauf zu sein, wo soll das sonst her kommen................. Und bei Aliexpress , Wish und Konsorten Laserzielvorrichtungen zu bestellen ist so ziemlich das dümmste was man tun kann, wenn man passende legale Waffen bzw generell Waffen zu Hause hat. Oder die dort auch gerne angebotenen " Ölfilter "..................... Gestern auf dem Stand mit bekommen das einer Besuch von den schwarzgekleideten Herren hatte wegen 2 Jahre alter Facebook Bilder......................hatten da wohl in Airsoftausrüstung posiert, was jemand dazu veranlasste einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken . Und bei Waffen kommen da nicht die Dorfpolizisten Meyer und Schulze, da kommt das SEK in den frühen Morgendstunden durch die Tür zu besuch.......................
  17. Trotzdem nicht wirklich das was man so gewöhnt ist von den illegalen Funden. Denke ich mal. AK`s hat man da schon öfter auf den "Grabeltischen " der Polizei gesehen, H&K ist da seltener vertreten, zumal als Langwaffe in Vollauto. Außer Gewehre die die BW " verloren hat " vielleicht, oder eine Polizei im Lande " wo liegen gelassen" hat noch. Denke da an die MP5..........
  18. Hab ich schon gesehen. Nach einem Brand mit Totalschaden. War kein Problem. Auch bei einem Diebstahl der Waffen kein Problem mit der Versicherung .
  19. Wenn die vereinbarte Versicherungssumme den Wert der Waffen mit Einschließt brauch man da nix extra zu versichern. Ist die " Waffensammlung " schon mehr wert sollte man nach Absprache mit dem Versicherungsunternehmen die Gesamtsummer erhöhen. Aber schauen, in manchen alten Bedingungswerken mancher Versicherungen waren Waffen ausgeschlossen .
  20. Dann Versuch mal bei einem unbekannten Waffenhändler mit dem Munitionseintrag 7,65 Luger Munition im Kaliber 7,65 Browning zu erwerben................
  21. Mein Manurhin PP stand mit 7,65 Luger in der WBK....................solche Fehler passieren zu Hauf. Sollte man immer Kontrollieren, die Arbeit der Behörden. Zumal wenn da Leute arbeiten die mit Waffen nur in ihrem Büro zu tun haben.....................
  22. Der durfte neu kaufen................unter Beachtung der 2/6er Regelung ...................
  23. Ich hab meine Tresore alle abgeholt..........also doch Rechnung. Oder Foto vom Typenschild . Für einen Neuschützen spielt das Datum der Beschaffung keine Rolle mehr..............
  24. Für den Laien verständlich geschrieben, find ich gut und ist deinem 1000. Post würdig. Nur wenn ich folgenden Begriff lese/höre schaudert es mich immer etwas Du meinst sicher " Druckluftgewehre " . Luftdruck ist was anderes..............
  25. Die beriefen sich darauf das nur die Ausstellung einer Sportschützen WBK da drin stand und sie deswegen auch alles wie bei Erstausstellung haben wollten . Auch die Gebühren. Auch mit neuem Bedürfnis vom Verband. Die waren da sehr eigen und kreativ..............Unsere damalige Verbandschefin meinte dazu: "Sie haben ja recht, aber wollen wir es uns mit der Behörde verderben?" Und die war Juristin, ehemalige Staatsanwältin Das Schreiben der Waffenbehörde mit dem Satz " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium "hatte ich lange im Büro hängen...................
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