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Fast...........1966
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Das ist aber schon lange her. 1966 wurde sie auf 1,3 Promille gesenkt. Damals war die Zahl der Verkehrstoten, allerdings nicht nur durch Alkohol , aber auch noch im 5 stelligen Bereich.
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Ok....ich rauche jetzt schon über 40 Jahre. Wieviel müsste ich rauchen das das Nikotin " berauschend " wird ? Ohne werde ich " missmutig " , das stimmt. Aber nach einer Woche Intensivstation nach Herzinfarkt wurde ich auch nicht aggressiv wegen Nikotinmangel, eher wegen der Situation an sich. Ich sehe da schon einen Unterschied in der Wahl der " Drogen "..................
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Ich habe vor Jahren von einem Kunden sehr günstig 2 Waffen übernommen. Der wollte die unbedingt aus dem Haus haben. Monate später ein Anruf von der Polizei, seit wann ich die Waffen in meinem Besitz habe? Hintergrund, seine damalige noch Ehefrau hatte auf der Polizei angerufen, ihr Mann würde sie mit seinem Gewehr bedrohen. Dumm dabei war, das die Waffen nachweislich schon Monate nicht mehr im Haus waren. In einem anderen Fall hat ein Vereinskollege, Bundespolizist , von Kollegen abends Besuch bekommen. Er hätte seine Frau mit der Dienstwaffe bedroht. Dumm war, das die in der Dienststelle unter Verschluss lag. Sie versuchen es also immer wieder..........die zukünftigen Ex Frauen...................
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Sowas mit dem gleichen Tenor im deutschen TV ist undenkbar. Super Beitrag . Selbst die steigenden Verkaufszahlen wegen der Flüchtlingskrise wurde nicht ins negative gezogen, sondern neutral drüber berichtet. Sowas wünsch ich mir bei uns auch..................
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Hab jetzt von meinem Kreis von ein paar Kollegen Rückmeldungen wegen Magazinmeldung. Ohne Probleme alles registriert ohne besondere nachfragen. Das ca. Datum des Erwerbs wurde jeweils angegeben. Von Kosten hat keiner berichtet. Einer hatte die Magazine schon lange bevor eine passende Waffe , gab auch keine besonderen Fragen dazu .Von den Kollegen die Lowereintragungen beantragt hatten habe ich noch keine Rückmeldungen. Die hielten sich alle bis kurz vor Schluss zurück mit den Meldungen...............
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Hallo @Colt S. Du scheinst den Schützen zu kennen, auch die Behörde. Vieles von dem du schreibst stimmt, bin ich voll bei dir. Paar Sachen sehe ich aber in dem Urteil nicht. Jeder Erwerb steht nicht nur unter den Bedingungen des § 14 sondern auch unter dem § 8. Den 5. 98er im gleichen Kaliber kann und darf die Behörde bezgl des Bedürfnisses hinterfragen. Das ist nichts neues , wurde in so manchem Urteil so gesprochen. Reizen aber einige immer mal wieder aus. U.a. mit dem Ergebnis, nur noch 10 Waffen auf gelb. Von den gelben hat man, zumindest ich, in dem Urteil nicht viel gelesen. Kann mich nicht entsinnen das im Waffen von Gelb abgenommen wurden, oder ganze gelbe WBK. Da hatte er ja auch " nur " 4 davon. Aber von seinen 26 Grünen wurden ihm die Mehrzahl aberkannt. 2 Waffen über Grundkontingent, für die er die Nachweise erbacht hat, wurden ihm gelassen.VRF sind imho strittig, manche rechnen sie aufs Kontingent, andere nicht. Allerdings sehe ich das mit Wechselkomponenten genau wie du. Ich habe nirgends geschrieben das hier von Behörde und Gericht alles richtig gemacht wurde. Und mit meiner Vermutung das das nicht aus dem Himmel gefallen ist sondern eine Vorgeschichte hat lag ich ja wohl richtig. Da muss ich dann selber wissen wie ich damit umgehe. Oder ob ich mich noch irgendwie angreifbar mache. Jeder betroffene hat da natürlich seine eigene Sicht der Dinge, wenn im Ergebnis aber u.U. Nachteile für alle anderen Schützen entstehen können ist das eine andere Sache. Irgendwo fehlt mir in der ganzen Geschichte auch die Unterstützung der Verbände. Ich habe nur vom BDMP gelesen, wenn andere Verbände sich da auch eingeschaltet haben habe ich das überlesen. Wie es sich " wirklich " zugetragen hat hängt von der Perspektive ab. Je nach dem wen der beteiligten man fragt. Ich habe mich gegen meine Behörde auch schon gewährt . Die wollten von mir nach der vollen ersten Gelben einen kompletten Neuantrag für eine Gelbe incl Bedürfnisbescheinigung vom Verband haben. Seit ich das " geklärt " habe brauch das im Saarland keine anderer Schütze mehr zu erbringen. Andere haben vorher genickt und sind alles besorgen was die wollten. Aber bevor ich wieder jemand auf den Schlips trete halte ich mich hier jetzt raus. Ich habe nur meine Meinung hier vertreten, sonst nix.
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Ich denke hier trafen auch 2 " Sturschädel " aufeinander. Bei den meisten Urteilen dieser Art hört/liest man im Nachgang immer mal wieder das es nicht die ersten "Gefechte " waren die dort zwischen Schütze und Behörde ausgetragen wurden. Manche Behörden sind da öfter vertreten als andere . Aber so wie es scheint hätte der Schütze hier ja entsprechende nachweise nachreichen können. Was er nicht getan hat. Bei unseren Behörden hier im Land habe ich schon paarmal mitbekommen, das zb nach Umzug eines Waffenbesitzers auffiel das die schon jahrelang in keinem Verein mehr waren. Denen wurde durchweg die Möglichkeit eingeräumt wieder aktiv zu werden und das Bedürfnis wieder aufleben zu lassen. Einer bei uns im Verein wurde dann Mitglied und war ab da jede Woche da zum Schiessen. Nach der erneuten Überprüfung der Behörde war er aber seit dem nicht mehr da. Ob der das gleiche Angebot irgendwann nochmal gemacht bekommt wage ich zu bezweifeln. Aber dann muss er eben abgeben. Selber Schuld. Und ab einem gewissen Waffenbestand sollte man sich schon darauf vorbereiten , das die Behörde irgendwann mal genauer Nachfragt. Wir haben nun mal die Gesetze die wir haben, und damit kann man uns sehr viel Ärger bereiten. Ich hab hier mal den Tresor eines Kollegen samt Inhalt gepostet . Der hat jetzt seine 3. 9mm beantragt und auch bekommen. Glaube die 12. oder 13. Kurzwaffe. Das wurde im Vorfeld mit der Behörde und dem Verband besprochen und begründet. Beide willigten ein. Man muss also nicht immer mit vollendeten Tatsachen auf der Behörde auflaufen, wenn man das vorher abklärt bleibt einem so manches ungemach erspart. Grade bei einem nicht unerheblichen Bestand .Und da sehe ich keinen vorauseilenden Gehorsam drin . Sondern eine Absicherung meines Besitzes.
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Genau das sind die Punkte die mich aufregen. Woher kommen den die 10 Waffen auf Gelb ? Weil es ein paar " übertrieben " haben. (Neben dem § 14 schwebt über allem Waffenbesitz immer noch der §8 ) Ob das jetzt eine " Gefahr " darstellte oder nicht ist ein anderes Thema. Imho stellte es keine dar. Wie in der "Expertenanhörung " auch angesprochen ist die erste Waffe " das Problem ", nicht die weiteren. Aber es gibt seit langem immer wieder Urteile die vermeidbar gewesen wären. Und an denen sich dann andere Gerichte orientieren und uns immer mehr einschränken. Und in diesem Urteil, das auf einem Vorgang von glaub 2015 beruht, hat das Gericht die hier lange diskutierte Frage , ob der erleichterte Nachweis nach 10 Jahren AUCH für Waffen über Grundkontingent gilt, wenn auch schwammig, beantwortet........Aus Sicht dieses Gerichtes eben nicht. Und man muss Passagen mehrfach lesen um erkennen zu können, das man für diese Waffen NICHT 12/18 mit JEDER Waffe schiessen muss. In meinen Augen widerspricht sich das Urteil da manchmal. Eins ist aber Fakt, einfacher wurde es durch das Urteil nicht , die Behörden davon zu überzeugen das auch für diese Waffen die 10 Jahresregel gelten soll . Wenn da in nächster Zeit nix von Verbandsseite aus passiert sehe ich da schwarz und ich kann noch mit 70 oder 80 Wettkämpfe schiessen um mein Eigentum behalten zu dürfen..............ich werde demnächst 60, noch geht das. Wie lange noch wird sich zeigen müssen........
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Ich hab mir jetzt wirklich das Urteil durchgelesen. Das Gericht hat im Endeffekt NICHT 12/18 mit jeder Waffe gefordert. Aber " regelmäßige Wettkämpfe " mit JEDER Waffe über Grundkontingent . Aber auch dieses Urteil zeigt wieder das es Sportschützen gibt die ALLES bis ins letzte ausreizen wollen , durch alle Instanzen gehen und am Ende unanfechtbare Urteile kassieren die so manchem anderen noch sauer aufstossen können. 26 Grüne WBK`s sind sehr Sportlich...................und dann Stress bekommen wegen dem x-ten Perkussionsrevolver......................81 Waffen auf sportliches Bedürfnis..........von mir aus könnte er 100 oder 1000 haben, die erste ist das Problem, nicht die folgenden. Aber MUSS ich das alles so ausreizen ? Warum dann nicht eine Rote beantragen? Also manchmal kann ich es nicht nachvollziehen....................
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Ich lagere alle meine KW in Holstern, die meisten sind schöne Lederholster. Warum ? Weil es mir gefällt. Konnte noch an keiner der Waffen einen Schaden dadurch erkennen, die Holster sind aber auch alle mit Lederfett gepflegt .Hab letztes Jahr eine Manurhin PP übernommen, die lag die letzten 20 Jahre in einem Polizeiholster im Tresor. Der fehlt auch nix. Ich denke es kommt viel auf das Leder an.
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Schreckschuss Muni(9mm P.A.K) immer per Sonderlieferung?
PetMan antwortete auf Felix.Waffe's Thema in Frei ab 18
Deine Fragestellungen lassen viele hier einen schulpflichtigen Teenager vermuten ....... -
Oder so, kann natürlich auch sein.
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Das war meine Intention bei meiner Antwort. Ich kenne aber auch 2 Fälle, die sind ohne häusliche Gemeinschaft . Da wurde das Amt angefragt und die haben das akzeptiert. Sehe ich jetzt auch nicht wirklich ein Problem drin. Würde er seinen eigenen Tresor zum Schwiegervater neben dem seinen stellen wäre das ja auch erlaubt. Ich muss ja nicht zu Hause aufbewahren . Macht sogar Sinn wenn der Schwiegervater nah am Revier wohnt und der Jungjäger weiter weg. Oder wenn er nach der Arbeit nicht erst weit nach hause fahren will die Waffe holen. Vieles kann Sinn machen. Auch wenn das Gesetz da eine kompliziertere Regelung nennt. Aber möglich ist auch viel.
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Eure " Stände " sind halt was anderes als die hier zu lande. Und bei euch kommt man auch sonst leicht an Waffen, wenn man den unbedingt eine will. Hier wundert es mich ehrlich gesagt, das an, um und vor den Ständen nicht mehr " wegkommt" . Leichter könnte man sich kaum mit Waffen eindecken , als auf dem Parkplatz vor einem Schützenhaus.........................
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[ZENSIERT] Waffentresor lässt sich nicht mehr aufschließen! SOS HELP!
PetMan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Und der Ersatzschlüssel liegt in dem Tresor der nicht mehr aufgeht ????? -
Du lässt deine Waffe 600 m hinter dir liegen, wenn sonst keiner da ist ? Wie weit kannst du das Gelände nach hinten einsehen, von der Schützenstellung aus? ICH würde keine Waffe alleine irgendwo liegen lassen , wo ich sie nicht mehr sehe, wenn keiner den ich kenne dabei ist. Aber jeder wie er mag.
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unsere Gesetze erlauben normal nix. Sie verbieten es, etwas bestimmtes zu tun und Sanktionieren das . Ich kann aber nirgends was zu Munitionslagerung in Magazinen finden. Was man findet ist das Verbot Munition in Magazinen IN der Waffe zu " lagern " . Wenn ich die Munition laut Typ des Tresors " neben " der Waffe lagern darf und ich die Munition auch in einem Magazin lagern darf sehe ich kein Verbotskriterium. Was irgendein Gericht in erster Instanz geurteilt hat weiß ich nicht. Ich denke aber nicht das so ein Urteil die Revision übersteht. Aber..........vor Gericht und auf hoher See................... Wenn ich meine Ruger 10/22 Schiessen gehe lade ich mir zu Hause alle meine Magazine für die Waffe vor. Spart mir auf dem Stand Zeit. Ich habe zu allen meinen Pistolen geladene Magazine im Munitionstresor sitzen( hab keinen 0er oder 1er ). ICH sehe da keinen Verstoß, weil es einfach nicht normiert ist worin ich meine Munition Lagere. Andere haben die in Natokisten mit auf dem Stand. Manchmal hab ich Munition in Plastikdosen mit auf dem Stand. Die großen Munitionsboxen vom Kaufland, da wo die immer Schaumerdbeeren rein tun ...................
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Schreckschuss Muni(9mm P.A.K) immer per Sonderlieferung?
PetMan antwortete auf Felix.Waffe's Thema in Frei ab 18
Kein Laden irgendwo wo man vor Ort einkaufen kann? Ich lebe auf " dem Land " da gibts solche Läden. Ich denke aber in Ballungsgebieten noch mehr. Google mal nach Waffenhändler in deiner Nähe. Munition bestellen lohnt nur noch bei großen Mengen und wenn sie günstig ist. -
Wir haben auch einige Polizisten im Verein, die AUCH mit ihren Dienstwaffen schiessen. Mit privat beschaffter Munition. Einsatzmunition hab ich da noch nie gesehen. Und die tragen ihre Dienstwaffe u.U. auch geholstert. Da wurde nie etwas dazu gesagt vom Vorstand. Warum auch, den Tag über in Uniform tragen sie die ja auch. Und die werden ja mit Dienstschluss keine anderen Menschen. Und in vielen Bundesländern, incl. meinem, ist das private Führen der Dienstwaffe erlaubt. Macht nur kaum einer.
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Mache ich oft Ebend . Und das habe ich auch dem Vorstand gegenüber kommuniziert . Eben das keine Waffe hinten liegt wenn ich vorne bin , aber sonst keiner auf dem Stand ist . Hier im Saarland kam so mal ne Waffe weg.............................
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Schiesse ich alleine auf dem Stand geht meine Waffe , wenn möglich, mit nach vorne. Meine Kurzwaffen stecken alle in Hostern, also kein Problem. Bei den Langwaffen muss ich wegen Zuganlange sehr selten nach vorne, dann passt man halt auch nach hinten auf . Alles hinter sich verrammeln ist im Fall der Fälle auch kontraproduktiv, wenn man schnell Hilfe braucht. Und mit meinem aktiven Gehörschutz bekomme ich schon mit wenn die Tür hinter mir aufgeht...............
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Nein, ich würde es aber mitteilen.
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Jepp. Auch mitteilen das dein Schwiegervater selber Jäger ist . Wenn du da anrufst werden die dir sagen was du da als Nachweis bei bringen sollst. Zb die NRW ID von ihm, ein Bild vom Typenschild des Tresors o.ä.
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Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt? Dann sorry. Nein, DU erwirbst deine eigene Langwaffe auf DEINE EWB (Erwerbsberechtigung ) und lässt sie auf DEINE WBK eintragen. Die AUFBEWAHRUNG DEINER WAFFE kann auch bei deinem Schwiegervater vonstatten gehen, wenn er THEORETISCH auch deine erwerben dürfte und du SEINE. Geht darum das beide das gleiche Niveau an EWB haben müssen, wenn beide Zugang haben. Beispiel: Vater und Sohn habe WBK, Papa eine 9mm, Sohn, 18 Jahre , eine KK Pistole. Die KK darf beim Papa im Tresor lagern, aber Junior keinen Zugang haben. Wird Junior so alt das er selber auch eine 9mm haben dürfte kann er einen Schlüssel bekommen, vorher nicht. Dein Schwiegervater und du scheinen mit das gleiche "Niveau " zu haben. Oder ganz einfach ausgedrückt : JA