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So habe ich das auch verstanden.Käme sowas wie einer Sippenhaft gleich. So dumm wird der SB aber wohl nicht gewesen sein, das als "Grund " anzuführen. Sowas würde an die Schilder " Eltern haften für ihre Kinder " erinnern......................
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Wenn sowas nicht in der Fläche passiert, sondern " nur " bei einzelnen, gibt es da meistens eine Vorgeschichte. Die wird dann aber nicht erzählt in den Foren. Da wird dann nur gejammert. Und wenn eine Behörde eine Verbandsbescheinigung nicht anerkennt ist es Sache des Verbandes da zu reagieren. Sonst bescheinigt der demnächst gar nix mehr. Aber das einzelne Behörden manchmal am Rad drehen ist auch nix neues. Mein Leiter der Waffenbehörde schrieb mir mal " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " . Die sind sich also für nix zu Schade. Muss man dann von übergeordneter Stelle klären lassen, nutzt das nix halt von einem Gericht. Wobei das allerdings dem Rest der Schützen auch auf die Füsse fallen kann....................hatten wir ja schon mehrfach.... Mein Weg bei " Unstimmigkeiten " mit der Waffenbehörde geht daher immer zuerst über die Fachaufsichtsbehörde, bei uns das Innenministerium.
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Dienstaufsichtsbeschwerde geht gegen das Verhalten des Behördenmitarbeiters. Wie wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Fachaufsichtsbehörde, die die rechtlichen Fehler beanstandet ? Die geht hier im Saarland dann ans Innenministerium, wer die Fachaufsichtsbehörde bei dir ist weiß ich nicht. Bleibt das im Kreis wird da nicht viel passieren, schreibe ich aus eigener Erfahrung. Der gute Mann im IM bei uns sah das alles anderes als der Landrat im Kreis...........Aus der Zeit habe ich noch ein Schreiben des Leiters meiner Waffenbehörde, darin schreibt er " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium "...................................irgendwann hat der Kreis dann doch die gleiche Auffassung vertreten wie das IM, weil die Fachaufsichtsbehörde sich durchsetzte.
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Wo steht das nochmal das man die alten Schränke melden musste ? Ich hab vor 3 oder 4 Monaten bei meinem Amt nachgefragt was an Schränken in meiner Akte steht. Da standen nur der A und der B Schrank die meine Erstausstattung waren drin. Hab dann gefragt wo ich den Rest meiner Sachen lagern soll? Und was sie mit meinen " Nachmeldungen " gemacht hätten. Der SB fragte was ich den noch hätte und ich habs ihm gesagt. Ne stunde später eine email, das mein Bestand erweitert wurde. Also wenn man miteinander redet kann man auch jetzt vielleicht noch was " Nachmelden". Aber ok, JETZT bräuchte ich da auch nicht nochmal antanzten........Hab jetzt aber erst mal genug Platz und auch noch Platz für neues. Wobei ich die PFLICHT zur Meldung wirklich nicht kenne. Die Urban Legend dazu, ja, aber wo soll es rechtsverbindlich stehen ?
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und da am besten , nach Absprache, die Waffe mitbringen. Meine Korrekturgläser, zwar " nur " für meine Knoblochschiessbrille , wurden genau so ausgemessen. Mit der Waffe im Anschlag. Machen hier mehrere Optiker mit, meiner hatte sogar gesagt ich soll die Waffe mitbringen......
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Dirty Harry kehrt zurück - Deutsche Polizei mit Revolvern!
PetMan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
OT Also wir hatten um die mitte der 80er Jahre sehr Lustige Schiesstermine . Ob das ein LKW voll Handflammpatronen war die " weg mussten " oder anderes. Ich habe an einem Tag FÜNF Milan verschossen. Beidhändiges Uzi schiessen oder rund 1200 Schuss MG aus dem Turm MG des Marders am Stück...................Je nach leitendem war bei den grenadieren vieles möglich. Ob das alles durch Vorschriften gedeckt war oder auch so in der Schiesskladde vermerkt wurde denke ich nicht. Passiert ist zumindest in meiner Zeit ( 1982 bis 1990 ) in meinem Umfeld nix. Ausser ein paar beim Schiessen zerstörter P1 mit Schlittenbruch.Beim Schiessen und beim Sprengen war ich immer der erste der die Hand hob. Hätte gerne die Menge an Munition die ich damals verschossen habe im Keller sitzen. Am besten fand ich immer die Scharfschützenlehrgänge. Da konnte man fast machen was man wollte, alles mögliche beschiessen. Ich fands super damals............... BTT Die Luxemburger Polizei hatte bis vor kurzem durchweg Revolver, die kann man jetzt günstig bei egun haben -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
PetMan antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Irgendwie schon. 75% in Deutschland sind geimpft, hier im Saarland sogar 80% . Den Begriff " Impfgläubige" hast du hier ins Spiel gebracht und meinst damit geimpfte. Im Umkehrschluss zu den dann wohl " Impfungläubigen" ........ Schlaumeier...........ich lach mich weg. Wenn der Veranstalter Regeln aufstellt die über den Vorgaben einer Behörde liegen ist das seine Sache und sein gutes Recht. Das Beispiel mit dem Clownskostüm oder dem auf dem Tisch tanzen wurde ja schon genannt. ( Obwohl du im Clownskostüm sicher eine gute Figur abgeben würdest, wenn ich deine Texte hier manchmal so lese )Und den "Schlaumeier " gibt hier meistens jemand anderes als ich. Den kennst du auch. Ist der, der dich morgends aus dem Spiegel immer grimmig anschaut. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
PetMan antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich glaube dessen Reputation zu dem Thema hier im Forum hat doch etwas gelitten ob seiner Art und Weise sie zu komunizieren. Ähnlich wie bei dir................................................. und du bezeichnest rund 75% der Bevölkerung, die geimpft sind, also als " Impfgläubige " ? -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
PetMan antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Der Schwarzwälder wollte aber nach, vor oder Zwischen seiner "Funktion " auch Schiessen, weil er hat ja die Ausnahme....................Das es für Sportler und Funktionäre andere Anforderungen gibt will er nciht wahr haben bzw wollte versuchen das durch seine " Funktion " zu umgehen. Siehe das Beispiel meiner Frau, innnerhalb Minuten reicht die OP Maske nicht mehr und es muss FFP2 sein, als noch Tests gefordert waren zum Einkaufen das gleiche, Arbeitnehmer mussten nicht, aber wenn die gleichen Personen Einkaufen im gleichen Laden mussten sie. Über Sinn oder Unsinn solcher Regulierungswut kann man natürlich unterschiedlicher Auffassung sein. Aber wenn immer wieder, auch bei mir im Verein, versucht wird die vorgegebenen Regeln zu umgehen geht mir das gegen den Strich. Kommt das Ordnungsamt vorbei und sowas fällt auf ist die Hütte zu. Dann wird demjenigen der es verursachte der Dank der Kollegen gewiss sein................... -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
PetMan antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Gab Zeiten da musste man getestet sein wenn man zum Friseur ging, der Friseur musste es nicht. Meine Frau arbeitet im Verkauf. Alle kunden die kommen müssen FFP2 tragen, bei ihr reicht eine OP Maske. Geht sie von ihrem Arbeitsplatz in der Pause eine Etage tiefer in die Lebensmittelabteilung einkaufen muss sie die Maske auf FFP2 wechseln. Weil sie in dem Moment Kundin wird und da FFP2 gilt. Und du willst dich das als "Mitarbeiter " oder was auch immer von den Pflichten für Schützen befreien und wenn du fertig bist auch Schiessen, weil du brauchtes die Vorgaben für Schützen ja kurz vorher als " Mitarbeiter " auch nicht erfüllen ??????? Echt jetzt, du wirst immer komischer...........................Du kannst so viele Titel haben wie du willst, deine Familie von mir aus auch, aber an die vorgegebenen Regeln muss sich jeder halten. Egal ob " Schlumpfschütze " oder " deutscher Meister " . Leb damit oder zieh Final deine Konsequenzen. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
PetMan antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Oder man reizt alles aus wie man denkt das es geht, es kommt zu einem Cluster an Infektionen bei der LM und es wird wieder ALLES abgesagt weil zu riskant. Bin auch kein Freund der " Maskenbälle " , aber ich bin ein Freund endlich wieder laufender Wettkämpfe. Und die muss man sich/uns nicht mit ausreizung aller Schlupflöcher, selbst wenn es nur eingebildete sind, wieder kaputt machen. Du kommst manchmal mit Konstrukten um die Ecke, da rollen sich mir die Fussnäghel auf. -
Da wird man es z.Z. recht schwer haben das Nachzuweisen.All zu viele Wettbewerbe wurden in der letzten Zeit nicht angeboten. Nach im Schnitt 15 Wettbewerben 2018 und 2019 ( weiter zurück geht mein aktuelles Schiessbuch nicht und die alten liegen im Tresor ) hatte ich in 2020 und 2021 jeweils nur einen Wettkampf. 2020 eine VM und 2021 ein Landespokalschiessen BDS. Hab aber meine Überkontingentwaffen da alle geschossen...............aber auf eine nennenswerte Anzahl von Wettkämpfen zu kommen war mir in den beiden jahren kaum möglich. Aber zumindest hab ich jeweils einen mit allen Waffen. Ausser mit meiner PP, da hat nur der BDS Disziplinen für und die wurden in beiden Jahren nicht angeboten...........jedenfalls nicht in meinem LV.....
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@Ulli S Bis 2025 dürfen das noch die Vereine machen, ab dann die Verbände. Das ist eine andere Baustelle und das ist richtig
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Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
PetMan antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
Nein, mit dem "Bedürfnis " vom Verband beantragst du bei deiner zuständigen Waffenbehörde Die gelbe hat mit der Grünen nix zu tun. Und auch die Gelbe wird normalerweise über eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes beantragt. Die ist dann aber " leer " und du kannst alle Waffen die auf Gelb gehen einfach so kaufen. Alles unter Beachtung der Regel, das du nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben darfst und für jede Waffe auch einen entsprechenden Platz im Tresor hast. Wo bist du den her ?Vielleicht bist du ja einer der neuen bei mir im Verein ;o) -
Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
PetMan antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
Auch der frühe Vogel will wissen wie man den Wurm fängt ;o) In den Vereinen wird nicht immer gut erklärt wie das alles von statten geht. Und lieber Beizeiten informiert als nachher merken das der Verein erst nach einem halben Jahr an den Verband gemeldet hat............... -
Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
PetMan antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
wie würde Radio Eriwan sagen: Im Prinzip ja, aber............... ZUmindest bei meiner Behörde beantragt meine eine WBK, laut deren Antragsformular........das damit ein Voreintrag auf die Grüne gemeint ist ist da nicht so einfach zu lesen. Das man nicht wie bei der gelben eine leere WBK beantragt ist allerdings richtig. Eine Grüne hat immer zumindest einen Voreintrag oder eine eingetragene Waffe. Leere grüne werden i.d.R. einbehalten. https://www.kreis-saarlouis.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=389&id=405676 -
Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
PetMan antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
Hallo und erst mal herzlich Willkommen Du scheinst noch recht früh dran zu sein mit dem Schiessen. Als Vorraussetzung für die Grüne oder Gelbe WBK musst du erst mal ein Jahr Mitglied im Verein sein. Der muss dich auch an den Verband gemeldet haben. Ein Jahr Verein ist nicht immer gleich 1 Jahr Verband............ Dann musst du regelmässig den Schiessport mit erlaubnispflichtigen Waffen, also nicht Druckluftwaffen, trainieren und die das auch bestätigen lassen. Regemäßig ist einmal im Monat, also mind. 12 mal oder 18 mal im Jahr verteilt, wenn es nicht jeden Monat klappte. Sachkunde und Tresor brauch man, Sachkunde eher früher als später machen. Über das Jahr lernst du dann auch die möglichen Disziplinen kennen und die dazugehörigen Waffen. Auch die jeweilige SPortordnung zeigt auf welche Waffen da möglich sind. Ist alles erfüllt beantragst du über den Verein beim Verband dein Bedürfnis. Damit beantragst du bei deiner Waffenbehörde deine erste Waffe, deine erste WBK. Normalerweise werden sehr viele deiner Fragen in der Sachkunde geklärt oder man hat im Verein jemanden den man Fragen kann. Viel Spaß noch beim Schiessport -
Unser damaliger Vorsitzender im DSB Verein tat sich lange schwer Geld für sowas aus zu geben. Ein Standausbau steht an und dafür sparte er das Geld. Bis der Steuerberater sagte, jetzt muss er mal was davon ausgeben................und Schwuppst, hatten wir auf einmal 2 mobile Fallplattenanlagen für 2500 Euro das Stück. Und seit dem viel Spaß damit. Unser DSB Verein hat eine BDS Gruppe, die seit ende letzten jahres 100 mann stark ist......
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Nur das da mittlerweile andere Anforderungen gelten. Da bist du nicht auf dem neusten Stand. und NOCH darf der Verein für den Bedürfniserhalt Schreiben, erst ab 2025 MUSS das der Verband machen....................
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Bei dem Verband wo ich in den letzten Jahren meine Bedürfnisse her hatte ist das geregelt. Der LV9 hat eine kleine Broschüre, die jedes Neumitglied bei uns bekommt. Darin steht was für den Antrag einer Bedürfnisbescheinigung gebraucht wird. Das reicht auch massig aus um diese "Bedürfniserhaltbescheinigungen " ausstellen zu können. Für mich ist das also klar geregelt, jedenfalls für Mitglieder des LV9 . Und was spricht dagegen, ab 2025 die Broschüre um einen weiteren Punkt zu ergänzen? Man brauch viel weniger Angaben für den Erhalt als für den Erwerb. Und somit sehe ich da keine Probleme auf den Verband zukommen. Und hat man Fragen dazu schreibt man dem guten Herrn Rigo Woll eine Whatsapp und bekommt Antwort inert kürzester Zeit. Und da blieben noch nie Fragen offen. Und das beste....................die wollten noch nie mehr als das Gesetz vorschreibt.
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Ich seh da kein dünnes Eis. Wir führen den Nachweis über die Schiesskladde. Und die meisten zusätzlich über ein persönliches Schiessbuch. Da die Form des Nachweises nicht normiert ist kann auch keiner hingehen und die Art der Aufzeichnung bemängeln. Schiessen unsere Vereinsmitglieder in anderen Vereinen hat der Verein gar keine möglichkeit das zu kontrollieren/dokumentieren. Da muss er sich dann auf die pers. Schiessbücher der Schützen verlassen.....oder Bescheinigt nur was er selber in der Kladde hat. Dünnes Eis sehe ich da nicht. Wenn überhaupt dann beim Datenschutz. Auf der einen Seite schreibt der Gesetzgeber die Protokulierung vor, normiert sie aber nicht. Da würde ich einem Gerichtsverfahren auch wenig aufgeregt entgegen sehen.......
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Bei uns im Verein steht jeder der Schiesst in der Schieskladde . Was passiert wenn die mal weg kommt???? Was spricht dagegen das jeder "für sich " ein pers. Schiessbuch führt ???? Ich benutze alte Bundeswehschiessbücher. Dort trage ich das Datum , die Kaliber und den Ort ein wo ich Schiesse. Neuerdings auch ob LW oder KW .Stempel hole ich mir wenn welche da sind, wenn nicht dann nicht. Unterschriften von Aufsichten/ Schiessleitern sind da keine drin. Beantrage ich eine Waffe muss mein Sportwart nicht das Schiessbuch durchforsten. Er glaubt mir meine Termine bzw weiß er das ich genug Schiesse. Kopien meines Schiessbuches schicke ich mit an den Verband. Hat bisher auch für Waffen über Kontingent immer gereicht und ICH habe den wenigstens Aufwand die Unterschrift vom Sportwart/ vom Verband zu bekommen. Sowohl beim BDS LV 9 als auch beim saarländischen DSB Ableger hat das bisher gut Funktioniert. Meine 1. WBK ist deutlich älter als 10 Jahre, ich könnte das entspannter sehen. Ich führe mein Schiessbuch aber weiter, einfach für mich oder wenn ich noch eine Waffe brauche. Die Leute die sich hier darüber mokieren, das man kein eigenes Schiessbuch führen MUSS, sonder das der Verein/Verband das für sie macht wünsche ich viel Spaß mit ihrer Einstellung, wenn sie den Nachweis denn dann mal brauchen..................................................
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Jedenfalls sicher nicht in einem offiziellen, für alle geltendem Druckstück. Wenn sowas eine Behörde , ein Verein, ein Verband oder ein Schiesstanbetreiber vorschreibt mag das seine Sache sein. Allgemeingültigkeit hat das nicht. Per Gesetz ist das nicht definiert.