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Grade mitbekommen das in meiner zuständigen Waffenbehörde der Abteilungsleiter und einer der beiden SB in Urlaub sind. Genau die richtige Zeit . War ja nicht ab zu sehen das die grade jetzt mit Anmeldungen überflutet werden. Mein kreis hat ja nur die 2. höchste Waffendichte pro 1000 Einwohner in Deutschland.
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Erinnert mich an Aussagen von Waffenbehörden gegenüber Erben: " Die müssen sie abgeben oder einem berechtigten überlassen !" Zu Papier bringen sie solche Aussagen aber selten, weil sie genau Wissen das es gelogen ist.................................
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Zwar OT, aber... Auf den Truppenübungsplätzen hättest du seinerzeit aber die Füllung der Magazine einsammeln können. In den 80er Jahren zumindest war das so. Da haben die Amis niemals Munition bei der Munitionsausgabe zurück gegeben, die haben alle "Reste " in die " Missfire Pits " geworfen. Einer meiner Mannschaftsdienstgrade war in Baumholder mal ein paar Stunden nicht auffindbar. Als er mit dem der VW Pritsche zurück kam hing die hinten fast auf dem Boden. Der hatte alle Missfire Pits der SB`en abgefahren und leer gemacht. Das war ZENTNERWEISE Munition, sehr viel 50er von den MG dabei. Konnte er grade alles wieder zurückfahren......was war man dumm , damals.... ( Den gleichen HG sind wir mal suchen gegangen, der war uns mit seinem Ahlmann bei einem Marsch verloren gegangen. Uns kam da eine Kompanie Pioniere mit mehreren Ahlmännern entgegen und er meinte , da muss er hin, da ist Ahlmanntreffen. Der Baggerte nachher fleißig bei den Pionieren mit bis die merkten das da ein Ahlmann zuviel dabei war...............) Übrigens konnte man auf den Sprengplätzen auch Kiloweise TNT einsammeln, von abgeschlagenen Ladungen..........................
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Aber nicht wegen einem "Hausbesuch " bei Beantragung eines KWS.....
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Dann kannst du mal berichten ob die dein Bedürfnis neu überprüfen und vor allem was sie dafür sehen wollen. Wird bei Umzügen gerne und häufig gemacht. Deine Waffen auf Jagdschein und geerbte werden da sicher kein Problem sein, aber ich denke du hast auch noch einiges auf dein Sportschützenbedürfnis . Normal sollte bei dir das Schreiben über die Mitgliedschaft im Verein reichen, deine erste EWB ist ja älter als 10 Jahre...................
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Du weißt wo ich wohne und welcher "Dame " für mich zuständig ist. Manchmal wünsche ich mir echt eine andere Behörde, andererseits sehe ich was in anderen Kreisen manchmal abgeht . Kann es eh nicht ändern.....
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So ähnlich wurde mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde von mir auch abgewehrt. Komischerweise bekam ich wegen der Fachaufsichtsbeschwerde in gleicher Sache vom Ministerium recht............
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Ich sehe da schon unterschiede. Manche Sachen müssen sein, andere nicht. Heute Nachmittag gibts einen Hausbesuch vom Hausarzt für die pflegebedürftigen Schwiegereltern. Natürlich darf der rein. Auch die Sozialstation darf jeden Tag rein. Der Bote der Apotheke z.b. aber gibt an der Tür ab. ICH lasse auch nur jemand rein wenn es unbedingt sein muss. Ein Hausbesuch wegen einem KWS gehört da sicher nicht dazu. Zumal ICH ja auch wegen Corona nicht aufs Amt darf und alles schriftlich machen muss. Und die Begründen das mit der " Fürsorgepflicht des Arbeitgebers " .....................unnötige Besuche auf dem Amt, und das sind bis auf Waffen abgeben alle Besuche, sind unerwünscht....................
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mein Post bezog sich auf alzi`s Aussage , "das Bedürfnis liegt in der Person begründet" . Dabei ist es im Bedürfnis begründet, das je Person auch mehrere Erwerbsvoraussetzungen vorhanden sein können. Da unterschiedliche Erwerbs Berechtigungen.
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Und deswegen darf der Jäger als Person so viele Langwaffen kaufen wie er will und der gleiche Jäger als Person als Sportschütze nur 2 in 6 Monaten. Ist der dann eine gespaltene Persönlichkeit?????Und was wenn der auch noch Sammler ist?????????????Dann ist der aber sehr gespalten, so als Person die das Bedürfnis dann aus 3 Erwerbsberechtigungen ableiten kann..."die" ärmsten............. Edit : Ach ja, das man im Waffengesetz keine Logik erwarten darf sollte klar sein
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Genau, und damit hat das Umschreiben der 08 um sie behalten zu können u.U. genau das Gegenteil bewirkt.
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Nein. Schau auf den Sportschützen der auch Jäger ist. Also Sportschütze nur 2 Waffen in 6 Monaten, als Jäger soviele Langwaffen wie er will. Vom Schiessport ausgeschlossenen Waffen als Sportschütze, als Jäger darf er sie erwerben. Es liegt IMMER das Bedürfnis zu Grunde, jedenfalls nach gültigem Gesetz.
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Die gelbe WBK wird als " Sportschützen WBK " betitelt. Steht auch Groß drauf, im Gegensatz zur Grünen , die nicht per se nur für Sportschützen ist. Du schriebst das du jetzt eine eigene "SportschützenWBK hast...................meintest damit aber wohl eine grüne WBK. Die " Begrifflichkeiten " sind im Waffenrecht oft kompliziert, sollte man aber kennen.
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Das interessiert das Gesetz aber nicht . Wenn du noch mehr schöne Waffen auf Erben WBK hast lass sie dort........................ Die Erwerbsgrundlage beim Erben und beim Eintragen in die Sport WBK sind andere. Erben kannst du 20 Waffen auf einmal, auf Sportschützenbedürfnis aber nur 2 in 6 Monaten. Due hättest die Frage besser VOR dem umschreiben gestellt.
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Wow, welch ein Luxus. Bei uns darf man immer noch nicht persönlich auf Die Waffenbehörde.....wegen Corona, .....................Fürsorgepflicht des Dienstherren.......
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Es geht nicht " um die eine oder 2 oder 3 Gelbe WBK`s , es geht um die Erlaubnis und sich und welches Recht dem zugrunde liegt . Ich hab auch mehrere neue gelbe WBK`s, aber ich kann und darf nicht auf jede einzelne 10 Waffen kaufen
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Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
PetMan antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Dafür wie du hier manchmal rumtönst lässt du dir von deiner Behörde ganz schön viel gefallen..................... -
Eimerweise Messinghülsen gesammelt, wohin damit (gewinnbringend)?
PetMan antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Ich musste mich Ausweisen und auch diese Daten wurden aufgenommen. -
Eimerweise Messinghülsen gesammelt, wohin damit (gewinnbringend)?
PetMan antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Geht doch schon bei der Oma los, die auf ebay Sachen die sie mal ihren Enkeln gekauft hatte wieder verkauft um den Enkeln wieder neue Sachen dafür zu kaufen. 200 Bewertungen glaib in 3 Jahren....Finanzamt sagt "Gewerblich " und verlangt Steuern -
Mir mein Optiker. Genau wie meine Knobloch Schiessbrille. Und wegen der " speziellen Werte " nimmt man die Waffe mit und DARAUF wird der Wert ermittelt. Ob mein Augenarzt begeistert wäre wenn ich da mit der Waffe auflaufen würde glaube ich nicht, aber beim nächsten mal frag ich ihn. Mein Glas für die Knobloch kostete 40 Euro.
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Die hab ich auch. Kann ich auch nur Empfehlen. Und wie geschrieben, mit Waffe zum Optiker. Deiner scheint das ja auch zu machen. Meiner auch, aber er freut sich wenn man vorher Bescheid gibt das man " Bewaffnet " kommt. Meine Knobloch Schiessbrille hab ich auch da das Glas machen lassen, auch mit Waffe natürlich.
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Alle 5 Jahre ............ dann sind es beim 2. mal 10 Jahre. NACH den 10 Jahren reicht dann der Zettel vom Verein, später vom Verband .und es werden jeweils die letzten 24 Monate geschaut. Sollte man alles im Blick haben, wenn man noch nicht länger als 10 Jahre Waffen hat.....
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Die in dem Artikel auf dem " Symbolbild " gezeigten Waffen werden dort dann sicher nicht vertrieben. Da ist nicht viel drauf was ein Sportschütze erwerben dürfte, sieht eher nach einer Waffenbörse für internationale Waffenhändler aus. Aber so geht Framing..........und wie die linken über Waffen denken wissen wir ja . Jedenfalls wenn die in der Hand deutscher Bürger sind. Den Taliban werden da schon mal Glückwünsche für ihren Sieg und die Tötung deutscher Bundeswehrsoldaten geschickt. Aber eine Waffenbörse in Deutschland geht gar nicht................
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Einmal im Quartal auf den Stand sollte doch machbar sein um dein Eigentum zu behalten. Irgendwann noch mal neu Anfangen, dann mit 12/18 ist mehr Aufwand. Und wenn du noch A und B Schränke hast, die sind dann auch nutzlos weil der Bestandschutz dann weg ist. Teurer Spaß dann neu zu Kaufen
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Genauer gesagt ist es nicht im Gesetz gefordert. Wie die Nachweise zu erbringen sind ist dort aber definiert. Und da steht nirgends was von der PFLICHT Urkunden oder Schiessbücher bei der Behörde vor zu legen. Die können viel " verlangen ", ob sie es bekommen steht auf einem anderen Blatt. Ich habe meinen Behördenleiter schon vor Jahren gesagt, das sie zum Überprüfen meiner sportlichen Tätigkeit andere Mittel haben als ein Schiessbuch zu verlangen und ich die im Gesetz erhobenen Forderungen natürlich erfüllen würde. Mein Schiessbuch ginge ihn aber nix an. Zumal es gar keine Definition von " Schiessbuch " gibt, bzw sowas nicht aus dem Gesetz abzuleiten ist. Andererseits habe ich ein Schreiben meiner Behörde vorliegen, wo sie Schreiben " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium" . Das endete dann mit dem Meinungsaustausch zwischen IM und Waffenbehörde. Die Meinung der Waffenbehörde wurde getauscht mit der Meinung des Ministeriums..............................Hier im Saarland wollte Anfang der 2000er Jahre, glaube 2006, eine Behörde für die 2. Kurzwaffe eine entsprechende Ringzahl mit der ersten Waffe sehen, bevor sie , eine vom Verband befürwortete , 2. Kurzwaffe genehmige......................Wünschen können die sich viel..........ob sie es bekommen liegt an uns.